Nur, diesen Antrag heute noch mal zu stellen, so nach dem Motto, ihr seid alle unverantwortlich im Umgang mit den Materialien gewesen, das ist dann doch etwas heftig. Ich glaube, den Respekt, den Sie sich möglicherweise auch bei der Bevölkerung oder bei den Betroffenen mit Ihrem Engagement zu dem Thema verschafft haben, werden Sie sicherlich mit dieser Art von Antrag dann entsprechend nicht weiter untersetzen können. – Danke schön.
Ich mache Ihnen das nicht zum Vorwurf. Trotzdem muss ich Ihnen sagen, was Sie hier als dreist bezeichnen, das empfinde ich nicht als dreist, eher wie Sie darauf reagiert haben. Das muss ich so sagen.
Als meine Kollegen vor zwei Wochen – ich war nämlich nicht selbst mit im Wirtschaftsausschuss – aus dem Wirtschaftsausschuss kamen und berichteten, was dort Herr Staatssekretär Rudolph auf die von meiner Fraktion gestellten Fragen geantwortet hat, konnte ich nur mit dem Kopf schütteln.
Ich habe mich gefragt, ob uns die Landesregierung auf den Arm nehmen will. Seit Monaten erhitzt die beabsichtigte Überführung von Asbestschlämmen und Asbestscherben aus Niedersachen nach Mecklenburg-Vor- pommern und Schleswig-Holstein die Gemüter. Im No
vember hat uns die Landesregierung noch suggeriert, die Abnahme sei unabweisbar. Ein Testlauf wurde durch den TÜV Nord veranstaltet. Fast zweimal gab es Termine, an denen mit den Transporten begonnen werden sollte. Und was erfahren wir jetzt? Es gibt gar keinen Vertrag.
(Jochen Schulte, SPD: Wenn Sie mir eben zugehört hätten, dann hätten Sie das eben schon mitgenommen. – Zuruf von Regine Lück, DIE LINKE)
Es ist aber völlig unerheblich, ob der Geschäftsführer gesagt hat, es gibt einen Vertrag. Das aufsichtsführende Gremium, das Wirtschaftsministerium, hätte diesen Vertrag anfordern müssen.
Ja, aber doch zu einem Zeitpunkt, als es gar nicht mehr anders ging. Am Anfang war alles in Ordnung. Wenn die Sache nicht so ernst wäre, könnte man sich eigentlich darüber totlachen. Welch ein Dilettantismus! Oder sind Öffentlichkeit und Parlament bewusst im Unklaren gelassen oder sogar getäuscht worden?
Eine ganze Asbestfabrikhalde, Tausende von Tonnen sollten umgelagert werden mit einem Verfahren, das faktisch seit Längerem verboten ist, weil gesundheitliche Risiken für die Bevölkerung und das Deponiepersonal nicht ausgeschlossen werden können. Ein Rechtsgutachten wurde in Auftrag gegeben. Warum eigentlich? Es gab gar keinen Vertrag und in dem Vertragsentwurf gab es außerdem noch eine Ausstiegsklausel. Alle gemeinsam, auch die Koalitionsfraktionen, auch die Landesregierung haben immer wieder betont, gesundheitliche Risiken für die Bevölkerung und die Deponiebeschäftigten müssen ausgeschlossen werden. Das stehe vor wirtschaftlichen Interessen. Aber, meine Damen und Herren, ohne die Proteste der Bevölkerung und die Schlagzeilen in den Medien, die Diskussionen hier im Landtag wäre das Zeug schon auf dem Weg zu uns.
Sie haben recht, liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, die Notbremse hätte eigentlich die Gesundheitsministerin ziehen müssen. Aber sie hat aus unserer Sicht genauso geschlafen wie der Wirtschaftsminister.
Ich frage mich ernsthaft, wie oft der Ministerpräsident noch Stopp sagen muss, weil seine Minister unverantwortlich agieren. Warum braucht es ein Rechtsgutachten, das einen Tatbestand feststellt, der bereits im Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg aus dem Jahr 2009 enthalten war? Und jetzt kriegen wir auch noch heute über das Interview des Ministerpräsidenten zur Kenntnis, dass die Deponie seit Längerem schon geplant ist, auslaufen zu lassen.
Ist das keine Information, die im Laufe dieses Prozesses hätte uns mal zur Kenntnis gegeben werden können?
(Regine Lück, DIE LINKE: Die Information gab es im Wirtschaftsausschuss nicht. – Zuruf von Jochen Schulte, SPD)
Die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN-Fraktion wollen, dass die Landesregierung die Zuständigkeiten klärt und ihre Verantwortung wahrnimmt. Selbstverständlich unterstützt das meine Fraktion. Allerdings frage ich mich: Warum so zaghaft? Die Zuständigkeiten sind völlig klar. Aus meiner Sicht wurde, wie in Ihren Pressemitteilungen festgestellt, nur fahrlässig gehandelt.
Jeder der Punkte 1 bis 4 ihres Beschlussantrages trifft zu, man könnte es auch noch drastischer formulieren. Die Schlussfolgerungen in den Punkten 5 und 6 sind eigentlich Selbstverständlichkeiten, eigentlich und normalerweise, aber dann doch nicht selbstverständlich, wie wir erleben mussten.
Ich hoffe, dass in Niedersachsen, insbesondere in der Region Hannover, jetzt alles getan wird, um die Halde vor Ort zu sichern. Deshalb zum Schluss noch eine Bitte an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN: Auch Ihre Parteikollegen müssen dem zustimmen, denn das haben sie bisher nicht getan. Aber wir stimmen Ihrem Antrag zu. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wurde ja schon viel gesagt von meinem Kollegen Schulte. Ich möchte bloß aus dem Protokoll des Wirtschaftsausschusses vom 10. November zitieren. Da wurde Herr Glawe gefragt und er antwortete, für den Transport sei der TÜV Nord mit der Prüfung beauftragt worden, ob eine Asbestbelastung entstehe. Nach einer mündlichen Aussage habe die Prüfung bei einer Probefahrt ergeben, dass der Transport in der vorgesehenen Form unbedenklich sei, weil keine Fasern freigesetzt werden. Jetzt sei der schriftliche Bericht abzuwarten. Schon damals hat er gesagt, es werden keine Transporte durchgeführt, bis der schriftliche Bericht da ist.
Wenn man jetzt ein Gutachten erstellen lassen will, dann kann man sich natürlich auf diesen schriftlichen Bericht beziehen. Ich glaube, das war richtig so. Dann hat man nämlich die Punkte gesehen, die nicht ordnungsgemäß geklärt worden sind. Und das zweite Gutachten hat dann noch mal die Landesregierung bestärkt, nein, es gab
damals schon Zweifel, nachdem das schriftliche Gutachten vorgelegt worden ist, und diese Zweifel wurden durch dieses Rechtsgutachten ausgeräumt. Die Entscheidung ist dabei geblieben, es werden keine Transporte durchgeführt. Und das ist das Ergebnis.
Insofern, glaube ich, braucht man dazu auch nicht weiter was zu sagen. Es wurden keine Transporte durchgeführt und es werden keine durchgeführt. Damit ist auch die Debatte eigentlich für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beendet. Aber sie wollen dieses Thema weiterhin begleiten, damit sie, genau wie die LINKEN, ein Thema besetzen können, wo sie in den nächsten Wochen und Monaten Unsicherheit bei der Bevölkerung schüren. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Sache ist, glaube ich, jetzt ausdiskutiert. Ich möchte nur zwei Punkte noch mal ins Gedächtnis zurückrufen.
… kann nach wie vor Schadstoffe der Schadstoffklasse III aufnehmen. Das beinhaltet auch Asbest. Und sie kann das auch nach wie vor aus anderen Bundesländern tun, wenn der Transport gesichert ist und den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Zweitens. Die Frage ist: Wäre es auch zum damaligen Zeitpunkt, wo das noch nicht in der Diskussion war, zu einem Gutachten gekommen, von der Landesregierung beauftragt, die sich erst dann eingeschaltet hat, als wir ja auf Empfehlung der NPD uns zum ersten Mal im Ausschuss damit beschäftigten, wäre dann auch dieses Gutachten erfolgt oder wäre es nicht erfolgt?
Wir haben im Ausschuss und nachher auch hier in der ersten Debatte den Eindruck gewonnen, Herr Wirtschaftsminister, dass es eben dieses Gutachten dann gar nicht gegeben hätte, wenn nicht im Wirtschaftsausschuss Druck gemacht worden wäre und wenn nicht die Bürger vor Ort lautstark auf dieses Problem hingewiesen hätten. Heute sich hier hinzustellen, wie das der Herr Schulte tut, was wollt ihr eigentlich, es ist doch alles in Ordnung, wir haben doch alles getan und das Ergebnis ist eindeutig, da muss ich sagen …
Das Ergebnis ist eindeutig, Herr Schulte, nur der Weg dorthin ist eben nicht der gewesen, den Sie hier versucht haben aufzuzeichnen.