Protokoll der Sitzung vom 13.11.2014

Einen Moment! Einen Moment! Ich muss darauf hinweisen, dass nach unserer Geschäftsordnung die Frage nicht getrennt werden kann. Es kann also zwei Zwischenfragen geben. Ich lasse jetzt den ersten Teil zu und den zweiten könnten wir dann gegebenenfalls nach der Antwort noch mal aufrufen.

Im Rahmen des Gesprächs in Berlin sind nicht konkret einzelne Standards in den Ländern diskutiert worden, sondern es ist generell der Inhalt dieses Kommuniqués vereinbart worden, wie ich es ausgeführt hatte.

Ja. Danke.

Ich darf nun den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, bitten, die Frage 8 zu stellen.

Frau Ministerin!

8. Wie beurteilt die Landesregierung den Umstand, dass im Augenblick die Bearbeitung von Entschä- digungsanträgen ehemaliger DDR-Heimkinder ruht, weil die Mittel des einschlägigen Fonds erschöpft sind?

Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Die Bearbeitung von Vereinbarungen über die Leistungen aus dem Fonds „Heimerziehung in der DDR“ ruht nicht. Die Fondsmittel stehen zur Verfügung.

Vielleicht noch kurz zur Ergänzung: Obwohl die Fondsmittel zwischenzeitlich ausgeschöpft waren, wurden die Beratungen für die Betroffenen in der Schweriner Anlauf- und Beratungsstelle nicht eingestellt, sondern weitergeführt. Die endgültige Aufstockung des Fonds soll auf Grundlage der Meldung von Betroffenen bis zum Stichtag 30. September 2014 erfolgen.

Eine Nachfrage: Ist Ihnen bekannt, dass Betroffene schriftliche Mitteilungen vom zuständigen Amt bekommen haben, dass dieser Fonds in diesem Jahr erschöpft sei und sie erst mal abwarten sollten bis zum nächsten Jahr, bis die Mittel wieder zur Verfügung stünden?

Uns ist bekannt, dass es Informationen gab. Das kann ich jetzt so nicht bestätigen, weil ich dieses konkrete Schreiben nicht kenne. Ich kann nur auf das reflektieren, was ich eben gerade ausgeführt habe, dass die Schweriner Anlaufstelle sehr wohl weiter die Beratungstätigkeit durchgeführt hat.

Und die zweite Zusatzfrage: Nicht nur die Beratungstätigkeit, sondern die Mittel sind auch noch vorhanden?

Die Mittel werden aufgestockt, so, wie ich es ausgeführt habe. Es ist ein Stichtag gebildet worden, der 30. September. Wenn dann die Zahlen vorliegen, werden die Mittel auch entsprechend bereitgestellt.

Gerne.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Sport. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Dr. André Brie, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 9 und 10 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister!

9. Wie beurteilt die Landesregierung das Vorhaben des Landkreises Vorpommern-Rügen, ab 2015 Privathaushalte von Leistungsempfängern nach dem SGB II und SGB XII von sogenannten Sozialkommissaren prüfen zu lassen?

Ja, schönen guten Morgen, Kollege Abgeordneter! Entgegen der Aussage in der Frage beabsichtigt der Landkreis Vorpommern-Rügen nicht, ab 2015 Privathaushalte von Leistungsempfängern nach dem SGB II von sogenannten Sozialkommissaren prüfen zu lassen. Richtig ist vielmehr, dass das Haushaltssicherungskonzept des Landkreises Vorpommern-Rügen ab 2015 die Einrichtung eines zentralen Ermittlungsdienstes für den Fachdienst Soziales vorsieht. Anders als in anderen Fachbereichen, nämlich beispielsweise in dem Fachbereich Jugend oder auch in dem Fachbereich Gesund- heit des Landkreises, gab es im Fachdienst Soziales des Landkreises Vorpommern-Rügen und damit eben für die Aufgabenbereiche des SGB XII „Sozialhilfe“ bisher keinen Mitarbeiter beziehungsweise keine Mitarbeiterin für den Außendienst. Die Prüfung von Entscheidungen erfolgte grundsätzlich vom Schreibtisch aus. Dies soll mit der Einrichtung eines Ermittlungsdienstes, wie in anderen Aufgabenbereichen, abgestellt werden.

Damit können drei Hauptaufgaben des Fachdienstes Soziales in Zukunft nun auch vor Ort wahrgenommen werden. Dies gilt für die Prüfung von Anträgen, bei denen der Landkreis vermutet, dass unberechtigte oder überholte Förderungen in Anspruch genommen werden. Das gilt für die Klärung, wenn neben dem Landkreis weitere Leistungsträger, also unter anderem Kranken- beziehungsweise Pflegekassen betroffen sind, sowie für die Beratung von älteren und körperlich behinderten Menschen, die möglicherweise nicht ins Amt kommen können, um die Hilfe zu optimieren. Insofern ist das eine Einrichtung, ein Vorschlag, der aus meinem Haus heraus auch in voller Konsequenz unterstützt wird.

Zweite Frage:

10. Wie schätzt die Landesregierung die vom Land

kreis angegebenen Einsparungsmöglichkeiten von 180.000 Euro jährlich ein?

Kollege Abgeordneter! Sie gehen offensichtlich von der Summe im Haushaltssicherungskonzept für den Konsolidierungsleitrahmen 2015 bis 2020 aus. Dort wird für den Bereich des Fachdienstes Soziales für die Jahre 2018, 2019 und 2020 mit jährlichen Einsparungen in Höhe von 180.000 Euro, wie Sie ausführten, geplant. Diese Summe setzt sich aus drei einzelnen Maßnahmen im Bereich der sozialen Sicherung zusammen: aus einer Intensivierung der Steuerungen im Hilfeplanverfahren, aus einer Überprüfung der Teilhabefähigkeitseinschränkungen am Leben der Gesellschaft und aus der Einrichtung eines zentralen Ermittlungsdienstes.

Welcher Anteil der Einsparung auf die letztgenannten der drei Einzelmaßnahmen entfällt, ist der Landesregierung bisher nicht bekannt. Die Landesregierung kann die hier angegebene angenommene Einsparsumme insofern nicht korrekt bewerten, sondern wird es im Rahmen der Überprüfung der Haushalte in Gänze dann auch kontrollieren und dementsprechend auswerten.

Danke.

Bitte.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD, die Frage 11 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister!

11. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage

des Chefs des Bundeskriminalamtes, wonach der Datenschutz in Deutschland die Polizeiarbeit hemmen würde?

Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Die Aussage des Leiters des Bundeskriminalamtes wird seitens der Landesregierung nicht bewertet. Richtig ist allerdings, dass die Differenz zwischen der Polizei in der Bewertung von bestimmten Ermittlungstätigkeiten und der Bewertung des Datenschutzes und der Datenschutzbeauftragten auseinandergehen. Deswegen gibt es insbesondere die Diskussion in dem Bereich der sogenannten sozialen Netzwerke, also Facebook und ähnliche Dienste, wo die Ansichten, insbesondere des LKA und des BKA, als auch die des Datenschutzbeauftragten auseinandergehen und wir hierzu möglichst zügig Lösungen herbeiführen müssen, um die bestehenden Differenzen lösen zu können.

Dann eine Zusatzfrage: Welche Änderungen im Bereich des Datenschutzes sind denn aus Sicht der Landesregierung und vor allem aus Sicht Ihres Hauses notwendig, um die Hemmnisse der Polizeiarbeit zu beheben?

Ich habe Ihnen ja gerade den ersten Teil der Frage beantwortet, dass insbesondere die Klärung im Umgang mit den sozialen Netzwerken und deren damit möglicherweise verbundenen Ermittlungen erfolgt. Das ist eine bundeseinheitliche Aufgabe, das ist keine Länderfrage.

Eine weitere Zusatzfrage: Sind aus Ihrer Sicht auch Änderungen in den Speicherzeiten bei irgendwelchen Netzbetreibern notwendig?

Darüber gibt es die Diskussion zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Bundesjustizministerium. Dort wird hoffentlich eine Klärung gefunden werden, die auch der europäischen Rechtsprechung standhält.

Danke schön.

Ich bitte jetzt nun den Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD, die Fragen 12 und 13 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Caffier! Meine Frage:

12. Wo sieht die Landesregierung die Obergrenze für

die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer, die von den Gemeinden erhoben werden und mindestens auf Höhe des Landesdurchschnitts liegen müssen, um finanzielle Hilfen des Landes in Anspruch nehmen zu können?

Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Die landesdurchschnittlichen Hebesätze sind amtlich zuletzt für das Jahr 2013 berechnet worden und liegen für alle Gemeinden bei der Grundsteuer A bei 276 Prozent, bei der Grundsteuer B bei 400 Prozent und bei der Gewerbesteuer bei 359 Prozent. Sollen in einer Gemeinde Einzelleistungen, wie zum Beispiel eben Fehlbetragszuweisungen bewilligt werden, wird ein eventueller Einnahmeverzicht durch einen niedrigeren Hebesatz bei der Förderung direkt gegengerechnet. Bei der Bemessung von Konsolidierungshilfen wird mit den Kommunen vereinbart, dass diese mindestens für den Konsolidierungszeitraum, wie Sie erwähnten, als landesdurchschnittliche Hebesätze erhoben werden. Bei den Schlüsselzuweisungen nach dem FAG ist die fiktive Steuerkraft die Bemessungsgrundlage für die auszuzahlenden Zuweisungen.

Referenzwerte für die Berechnung der fiktiven Steuerkraft sind die durchschnittlichen Hebesätze in den jeweiligen Gemeindegrößenklassen. Die Frage nach der Obergrenze für die Realsteuerhebesätze stellt sich der Landesregierung derzeit nicht, da eine große Zahl der Kommunen bekanntermaßen im Land ja noch unter den landesdurchschnittlichen Hebesätzen sind und damit ihre Einnahmemöglichkeiten – um die geht es ja – bisher nicht voll ausschöpft, sodass wir momentan auch keine Notwendigkeit sehen beziehungsweise keinen Anlass, um eine Regelung zu erlassen, mit denen Höchststeuersätze für Realsteuern erlassen werden.

Zusatzfrage dazu: Sehen Sie in dieser Vorgehensweise vonseiten der Landesregierung nicht auch die Gefahr, dass hierdurch das Element des Wettbewerbs – das ja in die Hände der Kommunen gelegt ist damit – ausgehebelt wird und die kommunale Selbstbestimmung tangiert ist?

Nein, ich glaube, das kann ich derzeit nicht erkennen, weil wir von kommunaler Selbstverwaltung reden. Und wenn wir über Hilfen für die Kommunen reden, dann muss ich davon ausgehen, dass die Kommunen mindestens im Einnahmekorridor, in ihrem eigenen Einnahmekorridor genauso wie der Durchschnitt des Landes Steuern erheben, um hier auch eine Fairness unter den Kommunen zu erhalten, und nicht die Kommunen zu sein, die möglichst niedrige Steuersätze haben, demzufolge niedrige Einnahmen haben und im Ergebnis dann auch möglichst viele Staatshilfen haben.

Das kann nicht das sein, was der Steuerzahler, was die Abgeordneten von kommunaler Selbstverwaltung in dem Fall verstehen. Und deswegen, glaube ich, ist es richtig, dass wir einen Landesdurchschnitt erheben und sagen: Wer Förderung in Anspruch nehmen will oder zusätzliche Konsolidierungshilfen, sollte im Einnahmefenster seiner Kommune den gleichen Korridor haben. Das ist die derzeitige Haltung.

Zweite Zusatzfrage dazu: Sie sehen es also nicht als Möglichkeit an, in der Praxis unter dem Durchschnitt zu bleiben, damit sie auch in die Zukunft

hinein mehr Steuereinnahmen generieren können,

dadurch, dass sich mehr Betriebe, Gewerbetriebe ansammeln?

Das ist eine immer wiederkehrende Diskussion, die in der Tat mit nichts genau untersetzt ist in Deutschland und damit auch in MecklenburgVorpommern. Ich persönlich vertrete die Auffassung und die halte ich auch für gerecht, dass die Kommune ja zunächst erst mal die Verpflichtung hat, eigene Einnahmen außer denen aus dem FAG zu akquirieren. Und das tut sie über die Grundsteuer A, B und die Gewerbesteuer. Wer zusätzlich Staatshilfen in Anspruch nehmen will, muss sich dann in dem Fall am Landesdurchschnitt messen lassen, weil sonst wäre der Wettbewerb ja auch nicht ganz gerechtfertigt, wenn der Betrieb oder die Gemeinde möglichst niedrige Steuersätze hat, und dementsprechend hoffen, möglichst viele Betriebe anzusiedeln. Wer viele Einnahmen daraus hat und noch zusätzlich bei mir einen Fördermittelantrag für Feuerwehren stellt oder anderes, das halte ich nicht für gerechtfertigt den anderen Kommunen gegenüber, und deswegen halte ich die Regelung für eine richtige.

Danke schön.

Die nächste Frage: