Protokoll der Sitzung vom 13.11.2014

4. Wie beurteilt die Landesregierung die derzeit in unserem Bundesland betriebene Fruchtfolge und welche Kenntnisse liegen ihr im Hinblick auf eine ungenügende Fruchtfolge beim Maisanbau vor?

Also wenn man sich sachlich damit auseinandersetzt, wir haben es gestern ja schon zum Rapsanbau getan, dann ist aus meiner Sicht außerordentlich wichtig, dass wir nicht nur die Fruchtfolge betrachten, sondern es geht in erster Linie um die Bodenfruchtbarkeit, es geht um die Pflanzengesundheit und die fördernden Maßnahmen, die dazu auch zukünftig umweltverträglich zugleich die Effizienz der Landwirtschaft unterstützen.

Grundsätzlich haben wir in Mecklenburg-Vorpommern mit der Fruchtfolge kein Problem. Da haben andere Regionen in Deutschland, insbesondere Niedersachsen, Schleswig-Holstein, was den Maisanbau anbetrifft, oder Nordrhein-Westfalen ganz andere Probleme. Aber auch das sage ich hier sehr deutlich: Man kann für eine möglichst breit gefächerte Fruchtfolge gar nicht genug tun. Ein richtiger Schritt in diese Richtung ist, dass wir ab 2015 im Rahmen der Umsetzung der EU-Agrarreform als eines der wenigen Bundesländer eine breiter entwickelte Fruchtfolge über die Agrarumweltmaßnahmen unterstützen werden. Ich nehme im Übrigen zur Kenntnis, dass es in Niedersachsen unter einem GRÜNEN-Minister dieses Programm nicht geben wird, weil sie das Geld dafür nicht haben.

Für das Anrecht auf eine vollständige Auszahlung der Betriebsprämie gelten im Übrigen damit auch verschiedene umweltrelevante Vorgaben, wie Sie eigentlich wissen müssten. So müssen zum Beispiel zur Einhaltung der Anbaudiversifizierung alle Betriebe über 3 Hektar, also die größeren, mindestens drei verschiedene landwirtschaftliche Kulturpflanzen mit einem Mindestanteil von 5 Prozent an der Ackerfläche anbauen, wobei die erste Hauptkultur 70 Prozent nicht überschreiten darf. Im Übrigen, 5 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche sind für die größeren Betriebe in eine ökologische Vorrangmaßnahme einzubinden.

Zusätzlich habe ich ausdrücklich bereits den Weg der Unterstützung von Maßnahmen zur Diversifizierung der Fruchtfolgen eingeschlagen, die wir mit dem neuen Programm der vielfältigeren Kulturen umsetzen werden. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens fünf Hauptkul

turen in Kombination mit Leguminosen angebaut werden müssen. Gleichzeitig haben wir das Eiweißnetzwerk auf den Weg gebracht mit dem Ziel, Grundlagen für ressourcenschonende Anbaustrukturen in Mecklenburg-Vorpom- mern zu schaffen.

Der Maisanbau bietet in Mecklenburg-Vorpommern bei richtiger Einordung in die Fruchtfolge eine positive Alternative zur Getreidekonzentration. Der Maisanbau nahm in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit der Errichtung der Biogasanlagen zu. Insgesamt besteht in Mecklenburg-Vorpommern nicht – ich betone das –, nicht die Gefahr einer überproportionalen Ausdehnung der Maisanbaufläche. Der Anbau lag in den letzten Jahren bei maximal 15 Prozent – bei 15 Prozent! – und die Schwelle der kritischen Entwicklung liegt bei 25. Im Übrigen, 2014 hat Mecklenburg-Vorpommern 148.540 Hektar Mais angebaut, das sind 13,97 Prozent der Ackerfläche Mecklenburg-Vorpommerns. Wir haben insofern insgesamt im Land kein Problem – bis auf punktuelle Fragestellungen, und dort wird eingegriffen.

Bereits seit 2008 wird im Rahmen der Cross-ComplianceÜberwachung gezielt kontrolliert und es haben sich hier keine Verstöße gegen das geltende EU- und Bundesrecht ergeben. Es werden die Regeln der guten fachlichen Praxis für die landwirtschaftlichen Produkte auf dem geltenden landwirtschaftlichen Fachrecht basierend eingehalten. Insofern ist das eine Sache, mit der man sich sachlich auseinandersetzen sollte und die man möglichst dann weiter beurteilen sollte, und zwar auch in den Fachausschüssen.

Herr Minister, stimmen Sie mir zu, dass auch in der neuen Programmperiode weiterhin Mais auf Mais auf ein und derselben Fläche sichtbar sein wird?

Das kann dazu kommen, wobei ich hoffe – ich habe ja versucht, es Ihnen darzustellen, wenn Sie es wahrgenommen haben –, und ich gehe davon aus, dass die Landwirtschaftsbetriebe sehr wohl unsere neuen Agrarprogramme annehmen werden. Es gibt erste deutliche Signale, dass insbesondere dieses Fruchtfolgeprogramm ausdrücklich auf große Zustimmung treffen wird. Aber das werden wir im kommenden Jahr sehen. Ich bin auch gerne bereit, das dann dem Fachausschuss vorzulegen.

Stimmen Sie mir zu, dass die von Ihnen gerade erwähnten Maßnahmen alle freiwillig erfolgen, sodass weiterhin, wer sich nicht an einer solchen freiwilligen Maßnahme beteiligt, Mais auf Mais auf der gleichen Fläche anbauen kann?

Wenn Sie sich den Maisanbau, diese Kulturpflanze Mais in Ruhe anschauen und die wissensbasierten Grundlagen, die gerade in den letzten Wochen und Monaten bereitgestellt worden sind, dann werden Sie erkennen, dass der Mais eine interessante Kulturpflanze darstellt, der im Übrigen gerade auch, was die Probleme, die Sie in den Vordergrund Ihrer Auseinandersetzung stellen möchten, insbesondere was die Frage des Ausnutzens von Nährstoffen und damit den Schutz der natürlichen Ressourcen angeht, eine doch interessante Entwicklung genommen hat, und zwar wissensbasiert. Beschäftigen Sie sich bitte damit! Ich kann Ihnen nur sagen, ich gehe davon aus, dass wir in diesem Lande mit den Landwirten auf freiwilliger Basis

auch hier weiterkommen werden und insbesondere mit der Eiweißpflanzenproduktion, auf deren Grundlage wir zurzeit ja das Netzwerk betreiben und auch die Förderung durch den Bund erfahren haben, neue Maßstäbe für Deutschland setzen werden.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD, die Fragen 5 und 6 zu stellen.

Herr Minister!

5. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung über den Ausbruch einer Geflügelpest im Landkreis Vorpommern-Greifswald?

Sehr geehrter Herr Müller! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wie Ihnen allen bekannt sein dürfte, ist bei uns das hochpathogene Virus vom Subtyp H5N8 und damit Geflügelpest am letzten Mittwoch amtlich festgestellt worden. Deswegen möchte ich hier ausführen, dieser bisher nur im asiatischen Raum bekannte Subtyp H5N8 wurde erstmals damit in einem Hausgeflügelbestand in Europa nachgewiesen. In der Wildvogelpopulation wurde dieser Subtyp hier in Mecklenburg-Vorpommern, in Deutschland, in Europa nicht festgestellt. Wir haben umgehend noch am letzten Mittwoch bereits – und wir führen das Verfahren, das habe ich gestern schon mal ausgeführt – wegen der ASP den benachbarten Mitgliedsstaat Polen dann auch aktiviert. Das Landeskrisenzentrum innerhalb unseres Ministeriums hat damit die höhere Risikostufe ausgerufen und wir haben diese als eine hochgefährliche – hochgefährliche! – Seuche zu bekämpfen.

Unverzüglich nach der Feststellung wurden durch das zuständige Veterinäramt im Landkreis VorpommernGreifswald ein Sperrbezirk von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb eingerichtet. Der 10-Kilometer-Radius erfasst auch Teile des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und Brandenburgs. Im Radius von drei Kilometern innerhalb des Sperrgebietes wurden alle Geflügelbestände getötet und unschädlich in die zuständige Tierkörperbeseitigungseinrichtung verbracht. Sämtliches Geflügel in dieser Restriktionszone wurde dabei einer virologischen Untersuchung unterzogen. Im Beobachtungsgebiet werden die darin befindlichen Geflügelhaltungen einer risikoorientierten klinischen Kontrolle, und zwar alle, unterzogen.

Im Fall von Auffälligkeiten werden dann die virologischen Untersuchungen auf Geflügelpest veranlasst. Neben dem Aufstallungsgebot gelten für das Beobachtungsgebiet selbstverständlich dann auch Handelsrestriktionen. So dürfen unter anderem Tiere, Fleischerzeugnisse vom Geflügel sowie Eier nur mit der Genehmigung der zuständigen Behörden und unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen aus dem Gebiet verbracht werden. Die Anordnung und die Überwachung dieser Maßnahmen sind notwendig, um eine Verbreitung des Erregers zu verhindern.

Am späten Samstagabend konnte die Tötung aller, aller und sämtlicher Geflügelbestände im Umkreis von drei Kilometern rund um den Seuchenbetrieb abgeschlossen werden. Es wurden insgesamt 32.200 Tiere getötet: knapp 31.000 Puten aus dem Betrieb und 1.200 Tiere aus den Privathaltungen.

Ich will mich an dieser Stelle sehr herzlich bedanken bei all denjenigen, die an diesem Prozess teilnehmen mussten. Deswegen finde ich es auch traurig, dass wir heute eine Demonstration hier vor dem Haus haben, wo andere Tag und Nacht daran gearbeitet haben, eine der ansteckendsten Seuchen in Mecklenburg-Vorpommern möglichst schnell in den Griff zu bekommen.

Ich kann Ihnen heute und hier sagen, wir gehen davon aus, dass es zurzeit keinerlei andere Hinweise auf Einträge in Mecklenburg-Vorpommern gibt. Und wenn Sie sich überlegen, wir werden jetzt mittlerweile bei mehr als 1.200 Proben sein und bis auf die in dem Betrieb, in dem geschlossenen Betrieb, wenn man so will, gibt es keinerlei positive Hinweise auf H5N8.

Unser LALF, das Landesamt für Landwirtschaft, Lebens- mittelsicherheit und Fischerei, arbeitet rund um die Uhr, bis tief in die Nacht hinein und auch an den Wochenenden, und ich kann hier ein ganz vorsichtiges Signal der Entspannung an Sie herantragen. Ich hoffe, dass die epidemiologischen Ermittlungen, also die Ursachenerforschung, möglichst schnell zu Ende gebracht werden. Aber wir sind uns nicht sicher, ob wir jemals überhaupt die Quelle ergründen können, wie es zu diesem Ausbruch kommen konnte.

Ich sehe eine Zusatzfrage des Fraktionsvorsitzenden der NPD. Bitte schön, Herr Pastörs.

Guten Morgen, Herr Minister! Sie sprachen von hochpathogener Situation, Frage dazu: Wie darf man sich das praktisch vorstellen, wenn die getöteten Tiere zur Verbrennung gebracht werden? Welche praktischen Vorkehrungen sind da getroffen, denn die müssen ja aus der 3-Kilometer-Zone herausgeschafft werden?

Also diese Transportfahrzeuge, wenn Sie sich das bildlich vorstellen, sind hermetisch abgeriegelt, sodass wir davon ausgehen, dass im Übrigen auch durch die Tötungsmaßnahmen die Infektionskette durchbrochen ist.

Keine Gefahrtransporte...

Einen Moment, das müsste dann jetzt als zweite Zusatzfrage …

Hat sich erledigt, gut.

Dann müsste jetzt Herr Müller die nächste Frage stellen.

Meine zweite Frage:

6. Welche Maßnahmen trifft die Landesregierung (im Hinblick darauf) , um zukünftig das Risiko für den Ausbruch von Geflügelpest weit möglichst zu minimieren?

Eine hundertprozentige Sicherheit wird es und kann es nicht geben. Das ist genauso, als wenn wir uns hinstellen würden und davon ausgehen, dass wir in diesem Winter keine Grippe bekommen. Aber, was wichtig ist, wir haben das Wildmonitoring zum Glück in den letzten Jahren auch in der Lebendpopulati

on, was ja zum Teil auch in der Diskussion steht, durchgeführt. Ich bin sehr froh darüber, dass wir das gemacht haben. Wir haben auch bei den Wildvögeln – auch das ist mir noch mal sehr, sehr wichtig –, wir haben auch bei den Wildvögeln in Mecklenburg-Vorpommern, in dem Gebiet und auch im gesamten Land Mecklenburg-Vorpommern an den großen Ansammlungen von Wildvögeln keinerlei Hinweise. Und der andere Punkt ist, dass man natürlich die seuchenhygienischen Maßnahmen insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern einzuhalten hat und wir im engen Kontakt mit den anderen Bundesländern stehen, um auch aus diesen Erfahrungen wieder zu lernen.

Ich will hier noch einmal ausdrücklich betonen, ich glaube, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, da schließe ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises Vorpommern-Greifswald und auch des Riems mit ein, haben in dieser Frage wirklich eine hervorragende Arbeit geleistet. Das wird uns im Übrigen auch durch die Europäische Kommission so bestätigt.

Danke schön.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 7 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Hesse!

7. Wo sieht die Landesregierung vor dem Hintergrund der Bund-Länder-Konferenz zur Kinder- betreuung am 06.11.2014 Handlungsbedarf zur Qualitätsverbesserung in den Kindereinrichtungen?

Guten Morgen, Frau Abgeordnete! Das Abschlusskommuniqué der Konferenz „Frühe Bildung weiterentwickeln“ spricht folgende Punkte an: einen Qualitätsstandard Bildung, Entwicklungsförderung und Gesundheit, einen Qualitätsstandard Bedarfsgerechtes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot und einen weiteren Standard Qualifizierte Fachkräfte.

Diese Punkte finden Sie hier in Mecklenburg-Vorpom- mern im KiföG wieder als

gesunde und vollwertige Verpflegung während des

gesamten Betreuungszeitraums

die Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Kinder

tagesförderung nach dem SGB VIII auch in zeitlicher Hinsicht, nämlich im Umfang von 30 Stunden wöchentlich beziehungsweise bei Bedarf im Umfang von 50 Stunden wöchentlich

das Fachkräftegebot

Für uns resultiert insofern aus der Konferenz kein akuter Handlungsbedarf, wir werden aber den bereits mit der Novellierung des KiföG im Jahr 2010 eingeschlagenen Weg kontinuierlicher Qualitätsverbesserung fortsetzen. Dafür ist es wichtig, dass Bund und Länder weiterhin miteinander im Gespräch bleiben.

Ich habe eine Nachfrage, und zwar zur bedarfsgerechten Betreuung:

Inwiefern sind die Fachkraft-Kind-Relation der Alters- kohorte 1 bis 3 und 3 bis 6 diskutiert worden und gibt es da Empfehlungen?

Einen Moment! Einen Moment! Ich muss darauf hinweisen, dass nach unserer Geschäftsordnung die Frage nicht getrennt werden kann. Es kann also zwei Zwischenfragen geben. Ich lasse jetzt den ersten Teil zu und den zweiten könnten wir dann gegebenenfalls nach der Antwort noch mal aufrufen.