Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Konversionsbericht zeigt, wie bedeutend der Strukturwandel der Bundeswehr für einige Kommunen in unserem Land ist. Viele Kommunen sind zunächst verunsichert, wenn ein militärischer Standort in absehbarer Zeit geschlossen oder verkleinert werden soll, denn hier hängen schlichtweg Arbeitsplätze dran und auch Wertschöpfung. Die Ungewissheit, was mit einer Liegenschaft nach deren Schließung passieren soll, ist groß und weder Anwohner noch Gemeindevertreter wollen einen verfallenen Schandfleck in ihrer Gemeinde haben.
Dem Bericht können wir entnehmen, dass die Bedeutung von Fördermaßnahmen zunimmt. Allerdings sehen wir hier eine Entscheidung durchaus kritisch, Herr Minister,
wie zum Beispiel die Förderung einer Fortführungskon- zeption für den Flughafen Neubrandenburg-Trollenhagen. Es ist zwar mit 55.000 Euro an die Flughafen GmbH eine geringe Fördersumme, wenn ich das richtig gesehen habe, Sie alle wissen aber, dass wir Bündnisgrünen nicht unbedingt Freunde von Regionalflughäfen sind.
Insgesamt halte ich aber die Arbeit der IMAG für sehr konstruktiv und zukunftsorientiert. Der Bericht zeigt auch, welche positiven Entwicklungen möglich sind. Ich be- grüße ausdrücklich, dass der Truppenübungsplatz in Lübtheen in absehbarer Zeit Teil eines Naturschutzgebietes wird.
Doch an diesem Beispiel wird auch deutlich, welche Probleme es nach wie vor bei Konversionsprojekten gibt, denn die BImA, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, hat immer noch den Auftrag, ihre Flächen zum Höchstwert zu veräußern. So wird es aber Kommunen fast unmöglich gemacht, Grundstücke vom Bund zu erwerben und für Zwecke des Gemeinwohls zu nutzen. Die Stadt Stavenhagen, Herr Ritter, Sie haben es bereits erwähnt, gilt als Musterbeispiel für eine gelungene Konversionsmaßnahme mit ihrem in Basepohl entstandenen Gewerbegebiet und verdient hierfür auch vonseiten der Bündnisgrünen ausdrücklich Respekt.
Doch kann ich mir auch viele andere sinnvolle Nachnutzungsmöglichkeiten ehemals militärischer Flächen vorstellen, so wie in Lübtheen die Umwandlung in ein Naturschutzgebiet, den Rückbau von Gebäuden, allgemein Flächenversiegelungen, die Sanierung von Altlasten, die
Nutzung von Flächen für den Bereich regenerativer Energien – das ist auch schon genannt worden – oder aber, sofern Gebäude noch in einem guten und sinnvoll nutzbaren Zustand sind, eine entsprechende Nachnutzung beziehungsweise in der Peripherie als günstigen Wohnraum oder zum Beispiel auch als günstige Unterkünfte für Flüchtlinge.
Dies alles dient dem Gemeinwohl, ist aber unter dem Profitdruck der BImA nur schwer zu leisten. Zwar hat die Bundesregierung auf Druck der Länder nun eine Möglichkeit einer verbilligten Abgabe geschaffen, jedoch lediglich auf Grundlage eines Haushaltsvermerks und in begrenztem Umfang von insgesamt 100 Millionen Euro jährlich.
Dies ist nach meiner Auffassung nicht ausreichend. Wir fordern auf Bundesebene daher nach wie vor, dort ein Moratorium beim Verkauf von BImA-Liegenschaften einzuleiten, wo strukturpolitische, wohnungspolitische und städtebaupolitische Ziele dies erforderlich machen, bis eine Öffnung des BImA-Gesetzes erfolgt ist, die eine Berücksichtigung strukturpolitischer, darunter auch städtebaulicher und wohnungspolitischer Ziele des Bundes, der Länder und der Kommunen beim Verkauf durch die BImA ausdrücklich zulässt. Dies muss im BImA-Gesetz selbst geregelt werden und nicht durch einen kleinen Haushaltsvermerk. Da müssen wir auf der Bundesebene entsprechend dranbleiben.
Abschließend möchte ich mich bei allen Mitgliedern der Interministeriellen Arbeitsgruppe Konversion ausdrücklich bedanken. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Ritter und Thomas Schwarz haben es schon gesagt, Konversion ist eine Erfolgsgeschichte. Dem schließen wir uns selbstverständlich an. Den geschichtlichen Rückblick haben wir gekriegt, 2002 wurde erstmals darüber gesprochen. Der Konversionsbericht blickt zurück auf 2008. In 2008 haben wir an dieser Stelle den Landtagsantrag zu den Rahmenbedingungen der Konversion in den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Dort ist dann vereinbart worden, dass jeweils zum Jahresende ein aktueller Konversionsbericht vorgelegt wird. Es gibt also hierbei, und das darf ich so sagen, eine große Einigkeit über alle Fraktionen hinweg.
Diese Einigkeit ist im Bereich der Konversion durchaus nicht immer selbstverständlich. Sie erinnern sich an die Aussprache zur Drucksache 6/3498. Wir haben uns im Dezember zu einem Landtagsantrag, allerdings der LINKEN, positioniert. Wir haben uns damals deutlich dagegen ausgesprochen, dass privatwirtschaftliche In- dustriezweige enteignet werden, nur um dann dort Konversion umsetzen zu können.
Aber – wir haben es vom Wirtschaftsminister gehört – wir haben im Januar einen Bericht in der SVZ gehabt über die Geschichte und die Notwendigkeit dieser strukturpolitischen Umgestaltung, das will ich Ihnen jetzt ersparen. Diese Umgestaltung wirkt sich natürlich auf Mecklenburg-Vorpommern aus, etwa durch den Ver- lust wichtiger Standortfaktoren, und sie hat auch Auswirkungen auf die wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklungen der von der Konversion betroffenen Kommunen. Der vorliegende Bericht dokumentiert die umfassenden Maßnahmen zur Bewältigung der Konversion.
Wir von der CDU-Fraktion – ich glaube, jeder war schon mal irgendwo bei einem Objekt – haben uns das Konversionsprojekt in Dabel angesehen, wo Dauerholz AG ein Werk für die Verwendung heimischen Holzes im Außenbereich errichtet hat. Das haben wir dort besichtigt und Dabel ist ja eine Erfolgsgeschichte. Aber nicht alle Konversionen, zum Beispiel jene außerhalb bebauter Ortslagen, können auf wirtschaftliche Ansiedlungen wie in Dabel ausgerichtet sein. Nachnutzungsmöglichkeiten ergeben sich zum Beispiel auch im Bereich Landschaft und Naturschutz.
Der Bericht zeigt das Zusammenspiel zwischen Land, Gemeinde und Bund. Es funktioniert gut. Es ist ja nicht der erste Bericht, daher erspare ich mir auch, einen Überblick über den Bericht zu geben. Zudem ist dazu ja bereits von den Vorrednern ausgeführt worden. Das heißt, die Zielstellung des Konversionsberichtes ist, die Konversion ehemaliger militärischer Liegenschaften
darzustellen und zu berichten, welche Förderinstrumentarien für Konversionen zur Verfügung stehen. Dem kommt die Landesregierung mit dem vorliegenden Bericht erneut nach.
Zum Schluss möchte ich beitreten, ich möchte mich ausdrücklich im Namen der CDU-Fraktion bei der IMAG, insbesondere auch bei Herrn Frey, unter der Führung unseres Wirtschaftsministers ganz, ganz, herzlich bedanken,
Kann ich davon ausgehen, dass wir nach der jetzigen Aussprache die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 6/3606 verfahrensmäßig für erledigt erklären können?
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Doping und Zwangsdoping in den drei Nordbezirken der DDR historisch aufarbeiten, Drucksache 6/3908. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/3940 vor.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Doping und Zwangsdoping in den drei Nordbezirken der DDR historisch aufarbeiten – Drucksache 6/3908 –
Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete und Vizepräsidentin Frau Gajek von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Jeder wird schon etwas von Doping in der DDR und vielleicht auch von den vielen Gesundheitsschäden der Betroffenen gehört und heute wahrscheinlich gelesen haben. Wie aber das Dopingsystem in den drei Nordbezirken Rostock, Schwerin und Neubrandenburg ausgesehen und funktioniert hat, ist praktisch unbekannt. Darum setzen wir uns für eine historische Aufarbeitung der Dopingpraxis auf dem Gebiet unseres heutigen Bundeslandes ein. Dazu schlagen wir ein Forschungsprojekt vor, das auf fünf Jahre befristet ist und dessen Ergebnisse dann auch noch einmal eine gesellschaftliche Diskussion anregen können.
Doping ist kein ostdeutsches Phänomen. Wir wissen, dass auch in der Bundesrepublik und anderen westlichen Ländern gedopt wurde und immer noch gedopt wird. Doping in der DDR war jedoch ein systematisches Staatsdoping. Erfolgreiche Leistungssportlerinnen und Leistungssportler und internationale Medaillen waren ein Instrument im Wettstreit der Systeme – koste es, was es wolle. Kindern und Jugendlichen wurden auf Beschluss zentraler Gremien leistungssteigernde, unterstützende Medikamente verbracht, oft ohne Wissen der Kinder und ihrer Eltern. Dort, wo sie es wussten, wurden zumeist die schwerwiegenden Nebenwirkungen verschwiegen. Es gab übrigens auch indirekte Dopingopfer. Leistungssportlerinnen und Leistungssportler, die die Einnahme von Medikamenten verweigerten, wurden zum Teil von einem auf den anderen Tag, also ohne das notwendige Abtrainieren, aus dem Leistungssporttraining entlassen. Die Folge: Herz- und Gefäßschäden.
Ärztinnen und Ärzten, Trainerinnen und Trainern, den verantwortlichen Funktionären und der Staatssicherheit waren die Folgen von Anabolika und Co sehr wohl bekannt. Bei jungen Mädchen waren das und sind es heute noch Leberschäden, körperliche Veränderungen, Bartwuchs,
Stimmveränderungen und Unfruchtbarkeit. Bis heute leiden viele unter den Langzeitschäden. Skelettverformungen, Gefäßerkrankungen, Depressionen sind häufige Diagnosen bei Betroffenen. Nur ein Teil von ihnen wurde bislang entschädigt. Mit einer Entschädigung allein ist es auch nicht getan. Es geht darum, dieses System als Ganzes aufzuarbeiten und bei der Erinnerung an den DDR-Sport nicht immer nur an die vielen Olympiamedaillen zu denken.
Eine historische Aufarbeitung ist auch deshalb nötig, weil die juristische Aufarbeitung nicht gelungen ist. In Mecklenburg-Vorpommern ist kein einziger der verantwortli
chen Trainerinnen und Trainer und Ärztinnen und Ärzte gerichtlich verurteilt worden. Das liegt aber nicht daran, dass es keine Täterinnen und Täter und kein Beweismaterial gab. Was war also das Problem?
Das Problem war die absolute Verjährung am 3. Okto- ber 2000. Die Ermittlungen wurden ab 1992 von der Zentralen Ermittlungsstelle Regierungs- und Vereinigungskriminalität, kurz ZERV, in Berlin geführt. Diese Polizeibehörde konnte zwar viel Beweismaterial sichern, aber sie gab die Ermittlungsverfahren erst in den Jahren 1999 und 2000 an die zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Schwerin ab. Alle Straftaten im Zusammenhang mit Dopingmaßnahmen, wie zum Beispiel Körperverletzung im Amt, verjährten aber schon am 3. Oktober 2000. Für ordentliche Gerichtsverfahren kamen die Ermittlungsergebnisse also viel zu spät.