Protokoll der Sitzung vom 04.06.2015

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ein ganzer DNA-Strang.)

Das klingt eindeutig. Aber wie so oft – auch in der Wissenschaft – gibt es dazu keine einhelligen Auffassungen.

Ich muss sagen, ich traue mir nicht zu zu beurteilen, wer recht hat oder wer nicht. Und damit können ich und meine Fraktion auch nicht einschätzen, ob die Antwort des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf die Anfrage der Firma Cibus fachlich korrekt ist. Rein rechtlich scheint auf den ersten Blick so weit alles klar. Ein ungutes Gefühl bleibt aber, nur dass man sich bei wissenschaftlichen und rechtlichen Auseinandersetzungen nicht auf Gefühle verlassen kann, sondern Fakten gelten, und die Faktenlage ist zurzeit noch relativ dünn.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als zuständige deutsche Gentechnik-Behörde sagt jedenfalls, dass es sich nicht um gentechnisch veränderten Raps handelt.

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Noch ist dieser Raps nicht auf dem Markt, könnte aber offensichtlich ohne GVO-Zulassungsverfahren auf diesen gelangen.

Ich möchte noch einmal transgen.de zitieren: „Die ODMTechnik ist nicht das einzige neue molekularbiologische Verfahren, das aus der Grundlagenforschung kommt und allmählich in die praktische Pflanzenzüchtung einzieht. Die Verfahren werden oft mit Genom editing oder Präzisionszüchtung zusammengefasst. Anders als bei der klassischen Gentechnik werden dabei keine neuen ,artfremden‘ Gene oder Genkonstrukte in das Genom einer Pflanze eingeführt, sondern das vorhandene Erbgut wird an ganz bestimmten Stellen ,umgeschrieben‘. Aus den Zellen, bei denen diese Techniken eingesetzt werden, gehen Pflanzen hervor, die in der Regel nicht von natürlichen unterscheidbar sind.“ Ende des Zitats.

Die Anti-GVO-Bewegung ist da natürlich ganz anderer Ansicht. Sie befürchtet die gleichen Risiken wie bei der herkömmlichen, bisher eindeutig definierten grünen Gentechnik. Das ist für uns heute schwer zu beurteilen. Wir meinen, die Wissenschaft ist hier noch weiter am Zug. Danach kommt der Gesetzgeber, der sich auf die Ergebnisse der Wissenschaft verlassen können muss. Das halten wir bisher für nicht gegeben. Der Streit, ob mit den neuen Methoden gezüchtete Pflanzen genveränderte Organismen sind, wie wir sie bisher eingestuft haben, ist zurzeit fast so etwas wie eine Glaubensfrage. Wir können deshalb heute dazu keinen Beschluss fassen, weder in die eine noch in die andere Richtung.

Deshalb werden wir uns der Stimme enthalten. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Feike von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute nun ein Antrag zum Thema „Grüne Gentechnik“ – nicht verwunderlich, da die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN immer von sich selbst meint, dass sie die Meinungsführerschaft zu diesem Thema hat. Dem ist bei Weitem nicht so.

Erst vor Kurzem hat die SPD-Bundestagsfraktion ein Positionspapier mit dem Titel herausgegeben „Gentechnik-Ablehnung der Bevölkerung ernst nehmen – Auftrag des Koalitionsvertrages erfüllen!“. Darin heißt es unter anderem, ich zitiere: „Die … EU-Regelung zum sog. Opt out“ und die dazu eröffneten Möglichkeiten, den GVOAnbau national „zu untersagen“, muss „konsequent“ im Sinne des Koalitionsvertrages genutzt werden. Die „nationale Umsetzung der EU-Regelung“ muss „so ausgestaltet“ werden, „dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen grundsätzlich und bundesweit verboten werden kann, und somit Äcker und Umwelt in Deutschland gentechnikfrei bleiben“.

Diese Aussage deckt sich inhaltlich mit unserer Position, die wir in diesem Parlament schon öfter zum Ausdruck gebracht haben. Sie sehen, die Ablehnung der grünen Gentechnik ist bei der SPD in guten Händen.

(Heiterkeit bei Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

In Ihrem Antrag geht es aber nicht um die klassische Gentechnik, bei der eine fremde DNA in das Pflanzengenom integriert wird, sondern um die ODM-Methode und die Frage, ob diese Technologie zu genetisch veränderten Organismen führt oder nicht. Festgemacht wird diese Frage gegenwärtig am sogenannten RTDS-Raps der Firma Cibus, was hier schon mehrfach an dieser Stelle erwähnt wurde und worauf ich nicht weiter eingehen möchte.

Die zuständigen Behörden von Finnland, Schweden und Deutschland stuften den Raps nicht als GVO ein. Pflanzen, welche unter Verwendung der OgM gezüchtet werden, gelten rechtlich – siehe Paragraf 3 Nummer 3a Buchstabe a Gentechnikgesetz und Richtlinie 2001/18/EG – nicht als genetisch veränderte Organismen. Auch die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit in Deutschland hat in einer Stellungnahme aus dem Jahr 2012 ausgeführt, dass nach Anwendung der OVG keine gentechnisch veränderten Organismen entstehen. Zudem hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit die Prüfung zur Anwendung der OVG noch nicht abgeschlossen. Eine Bewertung durch die EU-Kommission ist dementsprechend ebenfalls noch nicht erfolgt.

Meine Damen und Herren, das ist die jetzige Situation, vor der wir stehen: Wir haben eine rechtliche Grundlage nach dem Gentechnikgesetz und der Europäischen Richtlinie. Zum anderen hat sich die EU zur Anwendung der OVG noch nicht positioniert. Ich meine, wir sind gut beraten, die Entscheidung aller Bundesländer und der EU-Behörden abzuwarten und dann über individuelle Konsequenzen auf Landesebene zu debattieren.

Was Ihre Forderung nach einem Bekenntnis zu einer genfreien Region Mecklenburg-Vorpommern anbelangt, kann ich nur sagen: Wir wollen mehr. Wir wollen kein Bekenntnis, wir wollen das Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen grundsätzlich und bundesweit. Wir werden diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Burkhard Lenz, CDU)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr Köster von der NPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch die NPD lehnt den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen auf unseren Feldern und somit gentechnisch veränderte Lebensmittel ab. Mit diesem Satz ist die Mehrheitsmeinung der Deutschen zusammengefasst, wenn es um genveränderte Lebensmittel geht. Dabei ist es völlig egal, wie die Genmutationen zustande gebracht werden, ob mit Gentransfer oder wie beim OgM-Verfahren mittels Mutationszüchtung. Es ist schlichtweg falsch, wenn der Mensch in die genetische Zusammensetzung von Pflanzen oder auch Tieren eingreift.

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Zwar gibt es Stimmen, die da meinen, Herr Ringguth, dass OgM-Verfahren sei nicht von natürlichen genetischen Veränderungen zu unterscheiden und es ist damit faktisch ein natürlicher Prozess,

(Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

doch sind derartige Aussagen völliger Humbug. Nur weil es Menschen geschafft haben, einzelne Gene nach ihren Vorstellungen zu verändern, wird daraus kein natürlicher Vorgang. Jeglicher Eingriff in natürliche Prozesse kann unabsehbare Folgen nach sich ziehen und die Folgen sind noch vollkommen unbekannt. Was geschieht, wenn herbizidresistente Pflanzen auf unseren Feldern in großem Stil angebaut werden? Es kommt zu einem noch stärkeren Einsatz von Giften, denn die gewinnbringende Pflanze kann ja nicht mehr geschädigt werden. Es wird also alles getötet, was auf Wiesen, Feldern und Äckern kreucht und fleucht.

Welche langfristigen Schäden die Genveränderungen hervorrufen, ist zudem noch überhaupt nicht bekannt. Die OgM-Verfahren, aber auch alle anderen vom Menschen künstlich erzeugten Genveränderungen führen nur zu einem, nämlich dazu, dass sich Großkonzerne weiterhin die Taschen füllen können und ihre Monopolstellungen ausbauen.

Wir wollen keine Gentechnik auf unseren Feldern, in unseren Ställen oder gar auf unseren Tellern. Mecklenburg-Vorpommern muss dazu beitragen, dass unsere Heimat gentechnikfrei bleibt. Daher wird die NPDFraktion den Antrag unterstützen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt noch mal die Abgeordnete Frau Dr. Karlowski von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben uns jetzt ein wenig mit der oligotid…,

(allgemeine Heiterkeit – Stefanie Drese, SPD: Was? – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Oligonukleotid. – Zuruf aus dem Plenum: Noch mal!)

oligonukleotid-gerichteten Mutagenese beschäftigt. Was hier wirklich neu ist bei dieser Methode, ist, dass nicht in den Zellkern direkt etwas eingefügt wird, wie das sonst oft üblich ist mit irgendwelchen kleinen Transferorganismen, sondern dass in die Zelle eine vollkommen synthetisch hergestellte DNA eingefügt wird. Das würde in der Natur nie so vorkommen. Und nur weil das Gesetz diese neue Methode noch nicht erfasst, ist es für uns völlig klar, dass diese OgM-Methode eine Methode der GVO ist, also dass genetisch veränderte Organismen dabei entstehen. Es entstehen Pflanzen, die auf diesem Wege niemals in der Natur entstehen könnten. Das ist auch das Ziel. Diese Herbizidresistenz in Bezug auf ein bestimmtes Herbizid bringt die Natur so nicht hervor. So halten auch die Kritiker, die sich dem Widerspruch angeschlossen haben, die Methode für ein gentechnisches Verfahren, das noch nicht vom Gesetz erfasst wird.

Ich habe vorhin schon Paragraf 3 des Gentechnikgesetzes erwähnt. Dort wird gesagt, dass die Mutagenese – um die geht es hier – nicht als Verfahren der Veränderung genetischen Materials gelte. Das ist einfach aus der alten Zeit heraus. Entscheidend ist hier auch der Zusatz im Gesetz, ich zitiere, „es sei denn, es werden gentechnisch veränderte Organismen als Spender oder Empfänger verwendet“, Zitatende.

Auf die Idee, dass man vollständig künstlich erzeugte DNA-Sequenzen, also ein Stück langes Molekül, verwenden könnte, ist man bei der Formulierung des Gesetzestextes einfach nicht gekommen – das ist kein Organismus, von dem ich ausgehe, sondern ein Molekül, ein DNA-Strang ohne seinen Organismus drum herum –, sonst wäre dieser Zusatz, davon bin ich überzeugt, um diese künstlichen DNA-Sequenzen erweitert worden. Das muss jetzt passieren. Das Bundesgesetz muss in Bezug auf Gentechnik um diesen Zusatz erweitert werden.

(Beate Schlupp, CDU: Und warum warten wir nicht auf die Zuarbeit der Fachleute?)

Da dieser Zusatz derzeit noch fehlt, kommt das BVL zu seiner vorauseilenden Einschätzung, OgM-Rapspflanzen seien – wir haben es jetzt mehrmals gehört – keine gentechnisch veränderten Organismen im Sinne des Gesetzes. Demnach müssen die sich auch nicht um eine Zulassung bewerben. Diese Rechtsunsicherheit, von der auch Minister Backhaus gesprochen hat, besteht. Die Vorsorgepflicht, die wir alle haben, sehen wir ganz genauso stark. Deswegen muss dringend etwas getan werden, um die Aussaat dieser OgM-Pflanzen zu verhindern.

Verschiedene Umwelt- und Landwirtschaftsverbände klagen gegen diese Entscheidung des BVL. Sie sagen in ihren Klageschreiben, dass der Bescheid nicht nur rechtswidrig ist, da es sich de facto um Gentechnik handelt – das habe ich gerade versucht zu erläutern –, sondern dass der Bescheid auch nichtig ist, nichtig deshalb, weil das BVL als nationale Behörde gar nicht zuständig ist, um darüber zu entscheiden, was als Gentechnik

angesehen werden muss und was nicht, sondern die Europäische Kommission. Wir haben hier also zurzeit, so sehe ich das, einen rechtsfreien Raum, den es zu schließen gilt.

(Beate Schlupp, CDU: Kein rechtsfreier Raum!)

Und dass Sie den Antrag jetzt ablehnen, das ist für mich ein Zeichen dafür, dass Sie die Zeichen der Zeit nicht erkannt haben.

(Beate Schlupp, CDU: Für mich ist es ein Zeichen dafür, dass Sie dem Minister nicht zugehört haben.)

Auch wenn ich dem Minister sehr aufmerksam zugehört habe, ist mir aus seinen Worten nicht klar geworden – und ich habe da extra auch noch mal nachgefragt –, wie die Lücke gestopft werden soll.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Gestern hatte ich den Eindruck, dass sich hier eine Große Koalition ankündigt.)

Er möchte es nicht. Aber welche Handlungen unternimmt er, um es zu verhindern?

Die Opt-out-Regelung ist eine ganz andere Ebene.

(Thomas Krüger, SPD: Das Saatgut ist nicht zugelassen und darf nicht ausgebracht werden.)

Es kann aber jederzeit passieren,

(Zuruf von Dr. Till Backhaus, SPD)

es kann jederzeit passieren. Wir haben alle Voraussetzungen dafür, dass das Saatgut jederzeit zugelassen werden kann. Jetzt haben wir noch die zeitliche Chance, da wirklich einen Riegel vorzuschieben.

(Zuruf von Dr. Till Backhaus, SPD)