Protokoll der Sitzung vom 04.06.2015

Herr Abgeordneter Pastörs, Sie haben eine Zusatzfrage gestellt und die Antwort ist ergangen. Weitere Zusatzfragen werden jetzt nicht beantwortet. Bitte nehmen Sie wieder Platz!

Vielen Dank.

Wir sind am Ende der heutigen Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Sonderbericht über die Prüfung der Hochschulfinanzierung, auf Drucksache 6/3609, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 6/4019. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4048 vor.

Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Sonderbericht über die Prüfung der Hochschulfinanzierung – Drucksache 6/3609 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 6/4019 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/4048 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Finanzausschusses Herr Torsten Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor Ihnen liegt auf Drucksache 6/4019 die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Sonderbericht des Landesrechnungshofes über die Prüfung der Hochschulfinanzierung. Darin enthalten ist mein ausführlicher schriftlicher Bericht über die entsprechenden Beratungen im Ausschuss. Der Finanzausschuss hat hierzu eine öffentliche Anhörung durchgeführt. An dieser Stelle möchte ich mich im Namen des gesamten Finanzausschusses bei allen Sachverständigen für ihre mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen herzlich bedanken.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Landesrechnungshof ist in seinem Bericht zu der abschließenden Feststellung gelangt, dass es keine Anzeichen für eine strukturelle Unter- oder Überfinanzierung des Hochschulsystems in Mecklenburg-Vorpommern gäbe. Er hat allerdings auch klargestellt, dass bestimmte Prioritätenentscheidungen des Landes zwangsläufig zu Knappheiten in anderen Bereichen führen könnten. Insoweit habe sich das Land für den Betrieb von zwei Hochschulmedizinen entschieden, die einen beachtlichen Teil der vorhandenen Ressourcen benötigten. Dies könne im nicht medizinischen Bereich zu den genannten Knappheiten führen.

Mehrere Anzuhörende haben es ausdrücklich begrüßt, dass die Frage der möglichen Ausfinanzierung der Hochschulen untersucht wurde. Die Bewertung des Berichtes über diese Untersuchung insgesamt war hingegen unterschiedlich. Einerseits wurde angemerkt, dass der Bericht wichtige Ansatzpunkte für eine politische Steuerung der Hochschullandschaft enthalte. Andererseits wurde aber auch betont, dass der Bericht für die Beurteilung der Finanzierung der substanziellen Infrastruktur – mithin dem Bauunterhalt sowie der Reinvestition der Gebäude und Außenanlagen – nicht geeignet sei.

Nahezu übereinstimmend haben die Sachverständigen sowohl die Datenbasis als auch die auf dieser Grundlage getroffenen Schlussfolgerungen des im Auftrag des Landesrechnungshofes erstellten ifo-Gutachtens als nicht mit der guten wissenschaftlichen Praxis vereinbar kritisiert. Der Vorschlag des Landesrechnungshofes zur Verteilung der frei werdenden Landesmittel in Höhe von jährlich 19,2 Millionen Euro zur Stärkung der Hochschulen wurde seitens einiger Sachverständiger ausdrücklich begrüßt. Insofern gab es lediglich in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung der Verteilung der Mittel einzelne Änderungsvorschläge seitens der Anzuhörenden.

Unter anderem wurde gefordert, den Ausfinanzierungsgrad der Stellenpläne für die Universitäten auf 97 Prozent, für die Fachhochschulen auf 98 Prozent und für die Hochschule für Musik und Theater Rostock auf 100 Prozent zu erhöhen. Zudem wurde eine Entlastung der Hochschulen von den Versorgungslasten ihrer Beamtinnen und Beamten begehrt. Seitens der Studierendenschaft wurde zudem empfohlen, 4 Millionen Euro zur Stärkung der Lehramtsausbildung zu verwenden.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat im Ergebnis der Beratungen die Annahme einer Entschließung beantragt, wonach der Landtag unter anderem die Bedenken der Anzuhörenden teilen und die Aussagekraft des Berichtes bezweifeln sollte. Darüber hinaus sollten die Forderungen der Anzuhörenden nach einer Anhebung der Ausfinanzierungsgrade der Stellenpläne sowie der Entlastung von den Versorgungslasten unter

stützt werden. Diesen Antrag hat der Ausschuss mehrheitlich abgelehnt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte ebenfalls eine Entschließung beantragt, wonach der Landtag unter anderem feststellen sollte, dass weiterhin eine große Diskrepanz zwischen den mit den Haushaltsanmeldungen der Hochschulen bezifferten Defiziten und dem nunmehr bestehenden Finanzrahmen bestünde. Ferner sei der Prüfauftrag der Analyse der Hochschulfinanzierung mit dem Bericht verfehlt worden. Zudem enthalte der Bericht entgegen der abschließenden Feststellung des Landesrechnungshofes viele Belege für eine strukturelle Unterfinanzierung. Auch diese Entschließung wurde vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt.

Die Koalitionsfraktionen haben beantragt, den Bericht des Landesrechnungshofes zur Kenntnis zu nehmen und darüber hinaus die Ihnen nunmehr vorliegende Entschließung zu verabschieden. Danach werden die Forderungen der Hochschulen durch den Landtag zur Kenntnis genommen und die rasche und einvernehmliche Einigung zwischen den Hochschulen und dem Bildungsministerium über die Hochschulfinanzierung bis 2020 ausdrücklich begrüßt. Diesen Antrag hat der Ausschuss mehrheitlich angenommen.

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen, der Finanzausschuss hat sich mit dem Sonderbericht des Landesrechnungshofes und den seitens der Fraktionen eingebrachten Anträgen sehr gründlich befasst und sich zudem in einer weiteren Sitzung durch den Bildungsminister über den Inhalt der zwischen ihm und den Hochschulen getroffenen Vereinbarungen informieren lassen.

Diese schnelle Einigung zwischen den Hochschulen und dem Ministerium war für einige Ausschussmitglieder wohl absehbar, wohingegen andere Ausschussmitglieder hier- von eher überrascht waren und sich unmissverständliche Hinweise auf die seinerzeit unmittelbar bevorstehende Einigung von den Experten im Rahmen der Anhörung gewünscht hätten. Abschließend möchte ich Sie nunmehr um Ihr Votum zur vorliegenden Beschlussempfehlung bitten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Vorsitzender.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der zuständige Minister Herr Brodkorb.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Koplin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat Ihnen soeben in vergleichsweise wenigen Worten das Ergebnis eines wichtigen Prozesses geschildert – wenige Worte, verglichen jedenfalls mit den 18 Monaten, die seit dem November 2013 vergangen sind –, in dem dieses wichtige Stück parlamentarische Arbeit seinen vorläufigen Abschluss findet. Ich weiß gut genug, dass die Debatte für alle Beteiligten nicht immer einfach und auch nicht immer angenehm war. Gerade

deshalb will ich all jenen danken, die als Wortführer oder auf Ebene der Mitarbeiter zu diesem guten Ergebnis beigetragen haben.

Denn, meine Damen und Herren, dieses Ergebnis kann sich sehen lassen. Wenn Sie den Vorschlägen der Landesregierung zur Hochschulfinanzierung in den kommenden Haushaltsdebatten folgen werden, dann können Sie feststellen, dass die Hochschulen des Landes finanzielle Planungssicherheit auf deutlich angehobenem Niveau haben. Dieses Niveau wird nach den mit den Hochschulen vereinbarten Grundsätzen außerdem fortgeschrieben. Das bedeutet im Einzelnen:

Erstens. Die Ausfinanzierungsgrade der Stellenpläne werden für die Universitäten auf 97 Prozent, für die Fachhochschulen auf 98 Prozent und für die Hochschule für Musik und Theater in Rostock auf 100 Prozent angehoben.

Zweitens. Tarif- und Besoldungserhöhungen werden künftig bei der Bemessung der Personalkosten in voller Höhe berücksichtigt, die Sachaufwendungen um jährlich 1,5 Prozent gesteigert.

Drittens. Die von den Hochschulen aus ihren Haushalten bisher aufzubringenden Pensionslasten werden abgelöst, wodurch zusätzliche Spielräume für die Hochschulen eröffnet werden.

Viertens. Die Investitionstitel der Hochschulen werden deutlich angehoben und dann um jährlich 1,5 Prozent gesteigert, um notwendige Ersatzinvestitionen tätigen zu können.

Fünftens. Die formelgebundene Mittelverteilung, der sogenannte Sammeltitel, wird komplett in die Hochschulhaushalte integriert.

Und sechstens. Die Haushalte der universitätsmedizinischen Einrichtungen werden insgesamt um 2 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt. Einschließlich der Medizin stehen den Hochschulen damit dauerhaft circa 11 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich zur Verfügung, was ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken wird.

Mit der in Hasenwinkel erfolgten Verständigung über die Hochschulfinanzierung ist es gelungen, den Streit über eine auskömmliche Finanzierung der Hochschulen und der Universitätsmedizin beizulegen. Nicht ohne Stolz sage ich, das ist ein gutes Ergebnis. Wir haben damit eine bislang nicht gekannte Transparenz und Planungssicherheit für die Entwicklung der Hochschulen in den nächsten Jahren und bis ins nächste Jahrzehnt hinein geschaffen.

Insofern, sehr geehrte Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, bin ich mir noch nicht sicher, wie ich Ihren Antrag zu einer Entschließung, der im Ausschuss abgelehnt wurde, zu werten habe. Ihr Antrag sagt im Punkt 1 – verkürzt –, dass Ihnen die Ergebnisse des Rechnungshofes nicht gefallen. In Punkt 5 sagen Sie, dass Sie gerne noch mehr Geld im Hochschulbereich ausgeben wollen. An dieser Stelle will ich als Wissenschaftsminister ein für alle Mal klar und deutlich sagen: Auch ich würde mir wünschen, dass unsere Universitäten und Fachhochschulen mit denen in Berlin, München, Aachen oder in Übersee in allen Belangen konkurrieren können.

(Regine Lück, DIE LINKE: Das wäre gut.)

Das Gleiche gilt im Übrigen für die Bereiche „Kultur“ und „Schul- und Erwachsenenbildung“ und das gilt für alle Kolleginnen und Kollegen in der Landesregierung ebenso. Ich bin mir sogar fast sicher, dass Frau Polzin im Bereich des staatlichen Hochbaus, vorwiegend an den Hochschulen, natürlich gern noch mehr investieren würde. Der Unterschied zwischen Ihnen und uns ist aber klar: Wir als Regierung, wir als Koalition tragen Verantwortung für das ganze Land und alle Belange.

(Regine Lück, DIE LINKE: Wir auch. – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Sie als Opposition können immer punktuell mehr fordern, als getan wird und als möglich ist. Und manchmal, ja manchmal, sagen Sie das sogar, ohne bessere oder andere Ideen zu haben, nur um etwas gesagt zu haben – könnte man meinen.

(Regine Lück, DIE LINKE: Unsachlich.)

Das können Sie so machen. Ich täte es nicht und die Regierungskoalition tut es auch nicht. Ich denke, das wird man auch mal so sagen dürfen.

(Udo Pastörs, NPD: Heuchler! – Zurufe aus dem Plenum: Oooh!)

Um zu Ihrem bereits einmal abgelehnten Entschließungs...

Herr Abgeordneter Pastörs!

(Udo Pastörs, NPD: Absoluter Heuchler.)

Ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf für diese Äußerung und mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie nicht das Recht haben, hier Mitglieder des Hauses und schon gar nicht Mitglieder der Landesregierung verächtlich zu machen durch solche Äußerungen.

(Unruhe bei Stefan Köster, NPD)

Herr Abgeordneter Köster, ich ermahne Sie, sich zurückzuhalten.

Bitte, Herr Minister.

Um zu Ihrem bereits einmal abgelehnten Entschließungsantrag zurückzukommen: In den Punkten 3 und 4 fordern Sie im Mai Punkte, auf die sich die Hochschulen und die Landesregierung bereits im März verständigt hatten. Herr Al-Sabty saß doch – jedenfalls nach meiner Erinnerung – auch in der Landespressekonferenz, als Professor Schareck, der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz, und ich gemeinsam und völlig einvernehmlich neben vielen anderen Verbesserungen auch die Anhebung der Ausfinanzierungsgrade und die Übernahme der Versorgungslasten durch das Land vorgestellt haben,

(Regine Lück, DIE LINKE: Es blieb ihm ja nichts anderes übrig.)

im Übrigen nicht nur im Einvernehmen, sondern auch völlig unaufgeregt. Dass Sie das vielleicht ärgert und mich freut, kann man leicht verstehen.