Wer der Ziffer II der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Innen- und
Europaausschusses auf Drucksache 7/1639 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, AfD und BMV und dem fraktionslosen Abgeordneten, bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zwischen den Fraktionen besteht Einvernehmen, den vorliegenden Dringlichkeitsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1663 auf die Tagesordnung zu setzen. Es ist beabsichtigt, den Antrag morgen am Schluss der Tagesordnung aufzurufen, soweit sich ein entsprechendes Zeitfenster öffnet. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren. Und ich stelle fest, wir haben es auch beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes, Drucksache 7/413, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 7/1523.
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/413 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der stellvertretende Vorsitzende des Finanzausschusses Herr Tilo Gundlack.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Vor Ihnen liegt auf Drucksache 7/1523 die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes. Darin enthalten ist mein ausführlicher schriftlicher Bericht über die entsprechenden Beratungen im Ausschuss.
Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in insgesamt sieben Sitzungen beraten und zudem in seiner 14. Sitzung auf Antrag der Koalitionsfraktionen eine öffentliche Anhörung durchgeführt. An dieser Stelle möchte ich mich im Namen des gesamten Finanzausschusses bei allen Anzuhörenden für ihre mündlichen und ihre schriftlichen Stellungnahmen recht herzlich bedanken.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle kurz auf die Anhörung eingehen. Die amtierende Rechnungshofpräsidentin sowie der ehemalige Rechnungshofpräsident haben die beabsichtigte Erweiterung der Prüfungsrechte des Landesrechnungshofes ausdrücklich begrüßt, da auf diese Weise eine bisher bestehende Prüfungslücke geschlossen werde. Dieser positiven Bewertung haben sich auch die Vertreter der Rechnungshöfe aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen angeschlossen.
Der Vertreter der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege hingegen vertrat die Auffassung, dass die Schaffung paralleler Prüfungsrechte des Landesrechnungshofes neben den Prüfungsrechten der kommunalen Ebene weder wirtschaftlich noch sparsam sei,
noch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerecht werde und daher einen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit darstelle.
Der Landkreistag hat betont, dass die bereits bestehenden Prüfungsrechte in Bezug auf die kommunalen Mittelabflüsse gar keine Schwächen hätten. Allerdings würde die direkte Förderung der Verbandsstruktur der Freien Wohlfahrtspflege nicht durch die Kommunen, sondern vielmehr durch das Land erfolgen.
Der Städte- und Gemeindetag hat unter anderem gefordert, dass die Transparenz bei den Erbringern sozialer Leistungen erhöht werden müsse, da es sich um öffentliche Gelder vom Land und den Kommunen handele.
Die Einschätzungen des mit der Erweiterung der Prüfungsrechte einhergehenden Personalmehrbedarfs beim Landesrechnungshof reichten von keiner bis zu vier zusätzlichen neuen Stellen. Hierzu hat der Landtag auf Empfehlung des Finanzausschusses bereits mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2018/2019 drei neue Stellen eingerichtet und sie bis zur heutigen Zweiten Lesung vorerst gesperrt.
Einen sehr breiten Raum in den Beratungen des Finanzausschusses hat die Frage eingenommen, ob die beabsichtigten Änderungen am Kommunalprüfungsgesetz, insbesondere den Paragrafen 8 Absatz 3 und Absatz 4 betreffend, verfassungskonform sind. Mit Absatz 3 sollte dem Landesrechnungshof ein paralleles Prüfungsrecht eingeräumt werden. Mit dem neuen Absatz 4 sollte eine Verpflichtung geschaffen werden, dieses neue Prüfungsrecht auch in die Vereinbarungen und Verträge mit aufzunehmen. Das Hauptproblem war, ob der Absatz 4 nur eine deklaratorische oder eine konstitutive Wirkung haben sollte. Die zweite Variante wäre verfassungswidrig, da insoweit die Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 7 Grundgesetz verletzt werden würde. Um eine verfassungsrechtlich abgesicherte Entscheidung treffen zu können, hat der Finanzausschuss zu dieser Frage und weiteren Fragen ein Rechtsgutachten eingeholt. Der Gutachter hat letztlich bestätigt, dass die geplanten neuen Regelungen verfassungskonform sind.
Im Ergebnis des Gutachtens haben die Koalitionsfraktionen unter anderem beantragt, den zunächst strittigen Absatz 4 neu zu fassen, sodass dessen reine Hinweisfunktion noch mehr verdeutlicht wird. Dabei wurde die seitens des beauftragten Gutachters vorgeschlagene Formulierung verwendet.
Darüber hinaus haben die Koalitionsfraktionen im Wesentlichen aus redaktionellen Gründen sowie aus Gründen der Rechtsförmlichkeit weitere Änderungen beantragt.
All diese Änderungen hat der Finanzausschuss bei Enthaltung seitens der Fraktion DIE LINKE und ansonsten Zustimmung einvernehmlich angenommen. Mit gleichem Stimmverhalten hat der Finanzausschuss auch der Beschlussempfehlung insgesamt einvernehmlich zugestimmt. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie nunmehr abschließend um Ihre Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung bitten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Wertes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Ein aufwendiger Gesetzesänderungsprozess neigt sich heute dem Ende. Ein Dreivierteljahr beschäftigten sich mehrere Ausschüsse, Verbände, Ministerien und Experten mit der künftigen Ausgestaltung des Kommunalprüfungsgesetzes.
Auch wenn am Ende nicht alle Beteiligten hundertprozentig mit dem Ergebnis zufrieden sind, ergeht uns hier im Ergebnis ein Entwurf mit dem größtmöglichen Konsens aller Ebenen, dem sich selbstverständlich auch unsere Fraktion anschließen wird. Lassen Sie mich dennoch kleine Anmerkungen machen.
Der Änderungsentwurf selbst sah in der Ersten Lesung Alternativen vor, die diskutiert und sorgfältig abgewägt wurden. Von vornherein haben wir sehr offen mehrere Varianten zur Ausweitung der Prüfungsrechte durch den Landesrechnungshof besprochen. Einige Überlegungen scheiterten, wir hörten es gerade, an verfassungsrechtlichen Bedenken. Das betraf insbesondere Fragen zur Subsidiarität. Die kommunale Familie fürchtet Doppelstrukturen, gleichzeitig sieht sie die Gefahr, dass ihre kommunalen Prüfungsämter entwertet werden. Diese Bedenken sind nicht ganz vom Tisch zu wischen.
Allerdings wird es auch der professionellen Arbeit der Kommunalprüfer nicht gerecht. Lediglich da, wo die örtliche Prüfung an ihre im wahrsten Sinne des Wortes Grenzen stößt, setzt die hier vorliegende Neuregelung an. Der Landesrechnungshof kann nun künftig überörtliche Prüfungen über die Kreisgrenzen hinweg vornehmen und damit eine Prüflücke schließen. Wir sind überzeugt, dass dies positive Synergien erzeugen wird.
Wichtig bleiben aber ebenso der vertikale sowie der horizontale interkommunale Austausch. Da erscheint es uns geboten, die Erfahrungen mit der neuen Regelung nach einem angemessenen Zeitraum zu evaluieren.
Ferner wird den Gebietskörperschaften mit weniger als 10.000 Einwohnern ermöglicht, einen hauptamtlichen Rechnungsprüfer einzustellen. Gemeinden mit 10.000 bis 20.000 Einwohnern sollen sogar einen vorhalten. Ob dieses Vorhaben angesichts klammer Kassen angenommen wird, bleibt allerdings abzuwarten. Grundsätzlich ist es aber begrüßenswert, die Arbeit der Rechnungsprüfungsausschüsse durch einen hauptamtlichen Prüfer zu unterstützen.
Alles in allem bleibt es ein Schritt in die richtige Richtung, den wir mitgehen. Meine Fraktion stimmt den Änderungen und dem Gesetzentwurf zu. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das heute zur Abstimmung vorliegende Gesetz ist aus meiner Sicht aus dreierlei Gründen ein politisches Lehrstück:
Erstens. Es zeigt, dass der Rechnungshof mit seiner Kritik zwar oft auf geteilte Meinungen trifft, dass er mit seinen Berichten aber in diesem Fall ein wichtiges politisches Projekt angeschoben hat.
Zweitens. Es zeigt, dass die Koalitionsfraktionen einen echten Mangel in diesem Land, nämlich die mangelnde „Waffengleichheit“ zwischen dem Besteller von Leistungen, also den Kommunen, und dem Lieferanten, also den Sozialdienstleistern, in vernünftiger Weise wiederherzustellen hilft.
Drittens. Wenn Sie sich den Bericht des Finanzausschusses anschauen, dann sehen Sie, mit welcher Ernsthaftigkeit und mit welchem Ehrgeiz die Abgeordneten aller Fraktionen sich nahezu über ein Dreivierteljahr lang mit diesem Gesetz beschäftigt haben – grundsätzlich nach dem Prinzip, was Sie ja immer wieder mit ansprechen: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit.
Sehr geehrte Damen und Herren, für mich gilt der Grundsatz: Jeder, der Geld vom Staat für die Erbringung einer Leistung erhält, muss bei der Verwendung der Mittel maximal transparent arbeiten. An dieser Stelle gibt es gerade bei den Leistungserbringern im sozialen Bereich noch einen gewissen Nachholbedarf. Zugleich sind viele Gemeinden, vor allem die ehrenamtlich verwalteten, von sich aus nicht mehr in der Lage, umfänglich zu prüfen, ob die Erbringer sozialer Leistungen auch fair mit ihnen verhandelt haben beziehungsweise ob die Erbringer der Dienstleistung sauber abrechnen. Dass die Gemeinden ihre Möglichkeiten an dieser Stelle nicht ausschöpfen, ist nicht nur darauf zurückzuführen, dass ihnen vielfach die Expertise fehlt beziehungsweise dass sie sich die Expertise nicht leisten können. Das hat auch damit zu tun, dass hinter den Anbietern oftmals riesige Apparate stecken. Wir haben also auf der einen Seite eine kleine Gemeinde und auf der anderen Seite einen Vertragspartner, der aufgrund seiner schieren Größe symbolisch vor Kraft kaum laufen kann. An dieser Stelle mussten wir als Gesetzgeber tätig werden. Wir haben mit diesem Gesetz die „Waffengleichheit“ hergestellt, um bei der Terminologie zu bleiben.
Der Landesrechnungshof hat infolge dieser Gesetzesänderung die Möglichkeit, bis hinunter zur kommunalen Ebene zu prüfen und, wenn nötig, Fehlentwicklungen zu dokumentieren und Veränderungen anzumahnen.
Damit ist jedoch nicht beabsichtigt, die Hoheit beziehungsweise die Selbstverwaltung der Kommunen zu beschneiden. Mir fehlt ein wenig die Fantasie, sehr geehrte Damen und Herren, ob der Rechnungshof an dieser Stelle wirklich viel zu tun bekommt. Fest steht aber eins: Allein das Wissen darum, dass der Rechnungshof künftig ein weiteres Blickfeld bekommt, dürfte äußerst disziplinierend wirken.
Auf die Feinheiten des Gesetzentwurfes ist bereits umfänglich eingegangen worden. Ich möchte an dieser Stelle nichts wiederholen. Für mich steht fest, heute ist ein guter Tag für die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern. Sie haben künftig einen starken Partner an ihrer Seite. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich anlässlich der Zweiten Lesung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes kurz auf den Beginn der Diskussion zurückkommen. Es begann mit dem Bericht des Landesrechnungshofes 2015, Teil 2, der die Zuwendungspraxis an die Spitzen der Wohlfahrtsverbände rügte. Es hieß, dass die Zuwendungen, die vom Land an das Dach der Wohlfahrtsverbände gegeben wurden, nicht nach konkreten Kriterien erfolgen. Darüber hinaus würde, so der Vorwurf, die Landesregierung ihre sozialpolitischen Kontrollmöglichkeiten nicht wahrnehmen.
Es war die Linksfraktion, die daraufhin die parlamentarische Initiative ergriff und einen Antrag zu diesem Thema in den Landtag brachte. Der Antrag „Sozialverbände besser prüfen und unterstützen“ wurde in die Ausschüsse überwiesen. Dort gab es eine Anhörung zu diesem Thema. Fast parallel dazu reichte die Koalition einen Gesetzentwurf zur Änderung des KPG ein. Auch diesen haben wir in den Ausschüssen diskutiert. Das alles ist nun etwa ein Jahr her.
Meine Damen und Herren, auch die Änderungen, die im Beratungsverlauf eingebracht wurden, haben den Gesetzentwurf nicht so qualifiziert, dass meine Fraktion letztlich zustimmen könnte.
Es gibt durchaus einen Punkt, den wir unterstützen, aber auch dieser ist leider mit einem Aber versehen. Das betrifft die Ziffer 1 im Artikel 1 des Gesetzentwurfes. Wir gehen ebenfalls davon aus, dass es eine qualitative Verbesserung bei der Prüfung geben wird, wenn nun Gemeinden ab einer Einwohnerzahl von 10.000 Einwohnern einen professionellen Rechnungsprüfer einstellen sollen und Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern dies freigestellt bleibt. Dadurch kann bei den größeren Gemeinden die Prüfung professionalisiert und auf bessere Füße gestellt werden. Jetzt kommt aber das Aber – wir hatten dies bereits in der Ersten Lesung kritisiert –: Für die Bestellung hauptamtlicher Rechnungsprüfer gibt es für die Gemeinden kein zusätzliches Geld.