All diese Änderungen hat der Finanzausschuss einstimmig angenommen. Zudem hat der Finanzausschuss auch der Beschlussempfehlung insgesamt einstimmig zugestimmt. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie nunmehr noch abschließend um Ihre Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung bitten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Die Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Mecklenburg-Vorpommern bekommen mehr Geld. Die Besoldung und Versorgung wird, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, steigen. Der Finanzausschuss hat zielführend sachlich und zügig diesen Gesetzentwurf beraten und einstimmig beschlossen – in allen Punkten, um das noch mal zu sagen.
Danken möchte ich an dieser Stelle dem Finanzminister Herrn Mathias Brodkorb, den beteiligten Gewerkschaften und natürlich den kommunalen Spitzenverbänden für ihre Arbeit, die geleisteten Stellungnahmen und die geführten Gespräche miteinander und nicht übereinander. Diese Punkte sind neben der Erhöhung der Besoldung und der Versorgung die lineare Erhöhung der jährlichen Sonderzahlung, die technische Veränderung bei Funktionsbezeichnung bei den Spitzen vom Landesamt für Finanzen und der Direktorin der Staatlichen Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen.
Eine wesentliche Neuerung besteht mit der Aufnahme des neuen Paragrafen 83a in das Landesbeamtengesetz. Hier wird eine gesetzliche Regelung für die Erfüllung von Schmerzensgeldansprüchen von im Dienst angegriffenen Beamtinnen und Beamten durch den Dienstherrn geschaffen. Diese Neuerung wird ausdrücklich von der SPD-Fraktion begrüßt.
Als letzte, aber wesentliche Änderung wurde eine nicht ruhegehaltsfähige Einmalzahlung in Höhe von 9,35 Prozent aufgenommen. Sie steht im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur verzögerten Ost-West-Angleichung ab A10. Somit sind Hinweise
und Anmerkungen unmittelbar im Gesetzverfahren abschließend mit aufgenommen worden. Nähere Informationen können wir alle der öffentlichen Beschlussempfehlung und dem Bericht des Finanzausschusses auf Landtagsdrucksache 7/1187 entnehmen.
Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, gerade die Angesprochenen, die Beamte sind oder waren, ob aktiv oder im Ruhestand, ich darf um Zustimmung bitten. Die SPD-Fraktion jedenfalls wird der Beschlussempfehlung folgen. – Vielen Dank.
Hohes Präsidium! Geschätzte Kollegen! Auch die AfD-Fraktion begrüßt diesen Gesetzentwurf. Wir haben uns schon in der Ersten Lesung dazu inhaltlich ausgelassen. Ich möchte hier an dieser Stelle noch mal unterstreichen, dass wir insbesondere die Einführung des Paragrafen 83a des Landesbeamtengesetzes begrüßen, wo es um die Inanspruchnahme des Störers, Tatverdächtigen geht, wenn Polizeibeamte im Dienst zu Schaden gekommen sind, um das mal kurz zu umreißen. Da erkennt der Dienstherr seine Führsorgepflicht und kommt dieser nach.
Ein kleiner Wermutstropfen bleibt jedoch, den auch der DGB angesprochen hat, und zwar geht es um die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen. Das sind Dinge, die wir dann bei den Beratungen zum nächsten Haushalt besprechen werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich merke, meine Kollegen machen es heute doch schon etwas schneller. Wir sind uns einig als Koalition, aber auch mit den Oppositionsparteien, dass es sich um eine gute Sache handelt, zeit- und inhaltsgleich die Beamtenbesoldungen zu übernehmen, wie sie vom Bund mit den entsprechenden Gewerkschaften verhandelt worden sind, auch, dass wir eine Lösung gefunden haben mit einer Einmalzahlung, uns hier noch mal entsprechend Verfassungsgerichtsurteil zu vergleichen. Ich glaube, das ist eher ein Vergleich. Ich finde das gut und das wird auch entsprechend angenommen. Dass wir gleichzeitig für die Polizeibeamten, die im Dienst verunglücken oder zu Schaden kommen, eine Regelung gefunden haben, ist, glaube ich, sehr wichtig und richtig. Deswegen kann man diesem Gesetzentwurf so nur zustimmen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
In der Ersten Lesung habe ich für meine Fraktion auf die Ungerechtigkeiten hingewiesen, die im direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem hier zu beschließenden Gesetzentwurf stehen. Wir haben darauf aufmerksam gemacht, dass sich aus der Verschiebung der Ost- an die Westbesoldung von 2008 auf 2010 für die Besoldungsgruppen ab A10 aufwärts eine Ungerechtigkeit ergibt. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Beamtenbesoldung in Sachsen in diesem Sinne für rechtswidrig erklärt. Zumindest teilweise wurde darauf reagiert. Die zeit- und wirkungsgleiche Anpassung der Besoldung soll nun auch schon für 2017 gelten. Dafür wird eine Einmalzahlung in Höhe von 9,35 Prozent einer Monatsbesoldung an die Beamtinnen und Beamten des Landes gezahlt. Das ist auch gut so.
Die Landesregierung lobt sich, weil sie eine Einigung in Sachen Richterspruch des Bundesverfassungsgerichts erzielt hat. Wir meinen, einen Grund zum Feiern gibt es dennoch nicht, weil wir sehen es ähnlich wie der Richterbund Mecklenburg-Vorpommerns, dass der Eindruck bleibt, dass sich die Landesregierung mit der Einzahlung in den Pensionsfonds von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur rechtswidrigen Beamtenbesoldung freikauft. Finanzminister Brodkorb versteckt sich dann immer hinter formaljuristischen Gründen,
dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Mecklenburg-Vorpommern keine Rechtsbindung entfalte.
(Tilo Gundlack, SPD: Ja, ist doch so! Ist doch so! – Torsten Renz, CDU: Er versteckt sich nicht! Er versteckt sich nicht!)
Aber nur, weil hier im Land niemand gegen das Gesetz geklagt hat, bleibt es doch grundsätzlich rechtswidrig.
Wir meinen, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sollten auch von der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern beachtet werden.
Im Übrigen ist im Mai in Karlsruhe die Entscheidung getroffen worden, dass Grundrechte der Haushaltskonsolidierung vorgehen.
Mecklenburg-Vorpommern hatte mit der damaligen politischen Entscheidung, die Besoldungsanpassung um zwei Jahre zu verschieben, etwa 44 Millionen Euro gespart, Geld, welches etwa 22.000 Beamtinnen und Beamten nachgezahlt werden sollte.
Lieber Herr Brodkorb, wenn Sie den Versorgungsfonds erweitern wollen, dann tun Sie das! Die finanzielle Situation des Landes lässt das weiß Gott zu. Wir unterstützen dies ausdrücklich, aber nutzen Sie dafür zusätzliches Geld und nicht das Geld, was eigentlich den 22.000 Beamtinnen und Beamten gehört, die zwei Jahre auf einen Teil ihrer Besoldung verzichten mussten!
Wir werden sicherlich noch das eine oder andere Mal über diese Fragen reden. Bisher ist es lediglich eine Ankündigung der Landesregierung, so zu verfahren. Wie gesagt, dem vorliegenden Gesetzentwurf stimmen wir so zu. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die BMVFraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen, obwohl er in Teilen falsch ist,
Es muss klar gesagt werden, mit diesem Gesetz werden nicht die Gehaltserhöhungen von Angestellten des öffentlichen Dienstes auf die Beamten übertragen, es wird nur teilweise übertragen. Die Beamten bekommen immer eine um 0,2 Prozent verminderte Bezügeerhöhung. Der Unterschiedsbetrag wird einer Versorgungsrücklage zugeführt. Die Landesregierung will hierdurch die steigenden Versorgungslasten abfedern. Die Landesregierung verschafft sich damit eine Extraersparnis für eine Aufgabe, die sie so oder so erfüllen muss. Das Land ist nun mal verpflichtet, die Versorgung seiner Beamten sicherzustellen. Die Versorgungsrücklage ist also überflüssig. Auch ohne Versorgungsrücklage wird das Land die Versorgungsbezüge sichern.
Die entscheidende Frage hierbei ist: Warum behandelt das Land Mecklenburg-Vorpommern seine eigenen Beamten schlechter, als es alle anderen Bundesländer mit ihren Mitarbeitern tun?