Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das erste Mal in dieser ausführlicheren Form wurde ein Beteiligungsbericht des Landes dem Parlament vorgelegt. Das begrüßen wir. Es wird darüber zu reden sein, was kann dieser Bericht leisten und was soll er leisten. Er soll vor allem auch Bürgerinnen und Bürgern fundierte Einblicke in die wirtschaftliche Betätigung des Landes geben.
Als wir uns zur Frage eines Beteiligungsberichtes vor einiger Zeit hier an dieser Stelle anlässlich eines Antrages der BMV ausgetauscht hatten, haben wir eine Befassung im Landtag als sinnvoll angesehen. Insofern kommen Sie dem als Unterrichtung nach. Erstmals geht aus dieser Unterrichtung kompakt hervor, wo und in welchem Umfang das Land an Unternehmen beteiligt ist. Die wichtigsten Kennzahlen sind enthalten.
Sicher, es gibt noch Lücken bei der Angabe der Chefgehälter. Wir wissen, dass dieser Umstand im Transparenzgesetz begründet liegt. Alte Verträge und Vergütungsansprüche haben Bestandsschutz. Werden die Vergütungsansprüche neu verhandelt beziehungsweise neu abgeschlossen, dann fällt der Vertrag unter das Vergütungstransparenzgesetz. So in etwa steht es in dem Gesetz.
Wir werden sicher auch eine Erklärung dafür erhalten, warum die Vergütung des Generalintendanten und Geschäftsführers des Mecklenburgischen Staatstheaters, der seit dem 01.08.2016 in dem Job ist, nicht veröffentlicht wurde. Das Vergütungstransparenzgesetz gilt ab dem 13. Mai 2016. Aus unserer Sicht fällt dieser Vertrag also als neuer Vertrag eigentlich unter dieses Gesetz. Ein kleines Sternchen in der Fußnote verweist darauf, dass keine Zustimmung zur Offenlegung der Bezüge erteilt wurde.
Meine Damen und Herren, zum Teil sollten die Zwecke beziehungsweise Gründe für einzelne Landesbeteiligungen noch ausführlicher dargelegt werden. Allgemein formulieren Sie zu Beginn des Berichtes, dass sich das Land nur dann an privatwirtschaftlichen Unternehmen unmittelbar beteiligen kann, wenn ein wichtiges Interesse des Landes vorliegt. Ein wichtiges Interesse des Landes an einer Beteiligung liegt vor, wenn hierdurch bedeutsame Aufgaben des Landes erfüllt werden. Danach folgen Formulierungen, die erklären, wann eine Landesbeteiligung ausgeschlossen ist, aber keine näheren Erläuterungen, wann ein wichtiges Interesse für MecklenburgVorpommern gegeben ist oder was unter „bedeutsame Aufgaben des Landes“ zu verstehen ist. Auch die Darle
Und auch ein Blick in die Zukunft macht aus unserer Sicht Sinn. Ist also ein Rückzug aus Beteiligungen in absehbarer Zeit denkbar oder nicht? Oder stehen besondere Herausforderungen am Horizont, die eventuell auch neue Beteiligungen erforderlich machen? Oder wie entwickelt sich das Landesinteresse unter künftig sich verändernden Rahmenbedingungen?
Meine Damen und Herren, wir müssen das Rad auch nicht neu erfinden. Schauen Sie nur mal in die Beteiligungsberichte beispielsweise von Brandenburg, BadenWürttemberg oder Bayern oder auch Berlin! Wichtige Aspekte, wie die Sicherung von Arbeitsplätzen in strukturschwachen Regionen oder die Stärkung des Wirtschaftsstandortes des Landes oder die Förderung neuer Technologien, werden in diesen Berichten mit entsprechenden Beispielen aufgeführt und auch untermauert. Hierzulande liest sich der Bericht dagegen doch etwas technokratisch und mehr wie ein Gesetzestext. Ich denke, hier geht bestimmt noch was. Schön wäre, wenn der nächste Bericht in dieser Hinsicht lesbarer und plastischer wäre.
Meine Damen und Herren, ich möchte nun zu einem Punkt kommen, den auch die Medien bereits aufgegriffen haben – der Frauenanteil in der Führungsebene. Zuerst das Positive: Der Frauenanteil in Aufsichtsräten oder anderen Überwachungsgremien beträgt 51 Prozent. Das ist prima und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben für börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen über. Problematisch sehen wir noch den Anteil an Frauen in den Geschäftsführungen. Dort sind sie mit 17 Prozent arg unterrepräsentiert.
Die Losung der Landesregierung lautet hier, die Bestrebungen zur geschlechterparitätischen Besetzung der Geschäftsleitung insbesondere im Rahmen von Stellenbesetzungen fortzusetzen, soweit die Mehrheitsverhältnisse eine Mitwirkung des Landes ermöglichen. Da fragen wir uns natürlich, wie sehen diese Bestrebungen aus. Und stellt die Landesregierung ihr Licht etwas unter den Scheffel, wenn sie meint, nur etwas verändern zu können, wenn die Mehrheitsverhältnisse eine Mitwirkung des Landes ermöglichen? Gerade die Ministerpräsidentin legt so viel Wert auf Geschlechterparität. Ich denke, da ist deutlich Luft nach oben. Mir ist natürlich klar, dass Geschlechterparität nicht von heute auf morgen geht.
Meine Damen und Herren, da ich nun schon bei den Geschäftsführungen der Unternehmen mit Landesbeteiligung bin, greife ich hier gern noch eine Kritik auf, die auch in den Medien zutage trat. Sie werden sich denken, worum es geht: die Höhe der Gehälter. Dabei will ich mir gar nicht anmaßen zu sagen, ob es richtig und angemessenen ist, dass ein Geschäftsführer für 19 Angestellte 170.000 Euro im Jahr verdient, aber es wirft dann doch die Frage auf, wenn auf der anderen Seite ein Geschäftsführer eines Unternehmens mit über 1.000 Beschäftigten dagegen etwa 100.000 Euro im Jahr verdient. Aber die Unterschiede in der Vergütung sollten sich begründen lassen. Liegt es etwa an der Fachlichkeit oder ist der eine nur erfolgreicher bei Gehaltsverhandlungen als der andere? Eine berechtigte Frage, wie wir finden. Wir sollten hier ein waches Auge darauf haben, wie die Landesregierung mit Steuergeldern umgeht.
Meine Damen und Herren, wir vermissen auch eine echte Strategie, zumindest ist sie so nicht wirklich abzuleiten aus dem Bericht. Viele Beteiligungen sind, historisch betrachtet, aus der Not geboren. Ich denke, wir haben aber im Ausschuss die Gelegenheit, über diese verschiedenen Fragen noch zu reden. Daher beantrage ich auch die Überweisung des Berichtes in den Finanzausschuss. – Vielen Dank!
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Für die Landesregierung hat der Finanzminister um das Wort gebeten. Herr Brodkorb, Sie haben das Wort.
Ehe Sie Ihr Wort aber in die Tat umsetzen, möchte ich nicht versäumen, die Mitglieder des Vereins Poeler Leben e. V. herzlich in unserer Landtagssitzung zu begrüßen. Herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, der erste Beteiligungsbericht liegt Ihnen vor. Ich freue mich sehr, dass ich auch zeitlich einigermaßen Wort halten konnte mit der Ankündigung, die vor einiger Zeit gegeben wurde.
Die Frau Abgeordnete Rösler hat bereits darauf hingewiesen, so viel Transparenz wie heute gab es bisher im Lande nicht. Insofern ist das durchaus ein Schritt nach vorne mit diesem Beteiligungsbericht. Ich danke der Abgeordneten Rösler insbesondere für die sehr sachlichen Anmerkungen zu diesem Beteiligungsbericht, denn wie Sie wissen, fällt ja auch die IAG unter die Beteiligung des Landes. Man hätte also auch ganz anders über diesen Beteiligungsbericht hier sprechen können.
Auch ich möchte mich auf wenige Anmerkungen beschränken, teilweise gleich Ihre Fragen beantworten, Frau Rösler. Was den Intendanten Tietje angeht, kann ich das aus dem Stegreif jetzt nicht. Da würde ich Ihnen zusagen, bei den zuständigen Stellen noch mal nachzufragen, warum das nicht gleich umgesetzt werden konnte oder umgesetzt worden ist. Vielleicht gab es auch seitens des neuen Hauptgesellschafters, nämlich der Landesregierung, da selbst Anlaufschwierigkeiten bei der Umsetzung des Gesetzes. Für den Fall, dass dies der Fall war, bitte ich schon mal um Entschuldigung, weil es könnte ja dann der Fall gewesen sein, dass ich noch dafür verantwortlich gewesen bin.
Trotzdem haben Sie selbst darauf hingewiesen, dass deutlich erkennbar ist, dass die Landesregierung eben daran interessiert ist, auch dieses Gesetz ernsthaft umzusetzen. Die Zahl der Geschäftsführerinnen und Ge
Sie haben auch selber dankenswerterweise auf die rechtlichen Grenzen hingewiesen. Das würde ich gerne auch noch mal tun. Auch wenn einige Diskussionsteilnehmer in der Öffentlichkeit – ich unterstelle es – wissentlich ignorieren, es ist so, dass in Deutschland das Grundgesetz gilt, die Verfassung und Gesetze und dass man nicht Dinge, die nicht vertraglich vereinbart sind, ohne Zustimmung des Vertragspartners gegen ihn tun kann. Es gibt Persönlichkeitsrechte, es gibt den Datenschutz. Wenn einige erwarten, dass in dem Moment, wo der Landtag ein Gesetz beschließt, sämtliche Geschäftsführergehälter offengelegt werden, dann passt das zu einer rechtsstaatlichen Demokratie nicht ganz so richtig. Dann bräuchte man eine andere Staatsform, um das zu ermöglichen.
Ich möchte an dieser Stelle auch sagen, dass wir nicht nur erwarten, dass die Unternehmen, an denen wir beteiligt sind, die Geschäftsführergehälter offenlegen, sondern dass wir das genauso von den Unternehmen in kommunaler Beteiligung erwarten und auch von unseren Sparkassen. Sie haben vielleicht davon gehört, da gibt es eine Diskussion, ich hätte kein Verständnis dafür, wenn die Sparkassen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sich diesem Weg nicht anschließen würden. Das ist aber etwas, was am Ende auf kommunaler Ebene zu entscheiden ist, und zwar aus folgendem Grund:
Erstens gibt es Länder, in denen dies längst geschieht. Da kann man in unsere Nachbarländer, und ich meine jetzt nicht das Ausland, sondern westliche Bundesländer oder auch östliche Bundesländer, schauen. Es gibt Länder, in denen ist das selbstverständlich. Warum soll das in Mecklenburg-Vorpommern nicht auch selbstverständlich sein?
Und zweitens, vielleicht noch viel interessanter, wenn ich nicht völlig falsch informiert bin, dann muss eine privatrechtlich organisierte Bank wie die Deutsche Bank, die beispielsweise eine Aktiengesellschaft ist, ihre Vorstandsgehälter veröffentlichen. Es gibt ja einen Grund, warum bei „Spiegel Online“ regelmäßig darüber berichtet wird, wie hoch diese Vorstandsgehälter sind. Ich könnte keinem Bürger erklären, warum eine als Aktiengesellschaft geführte privatrechtliche Bank gesetzlich verpflichtet ist, ihre Vorstandsgehälter zu veröffentlichen, während eine Sparkasse, ein Kreditinstitut in öffentlicher Trägerschaft, das ausgerechnet nicht tun soll. Deswegen kann ich nur alle herzlich einladen, da ist die kommunale Ebene gefragt, eben hier auch mitzutun und sich dafür einzusetzen, dass dies in Zukunft auch in Mecklenburg-Vorpommern selbstverständlich wird.
Dritte Frage, Frau Rösler, oder der dritte Punkt: Sie können keine Gesamtstrategie erkennen in den Beteiligungen des Landes. Ich weiß nicht, ob ich, na Unmut war es ja nicht, aber Ihre Unzufriedenheit in der Lage sein werde auszuräumen. Ich fürchte, mit einem so differenzierten Portfolio, wo sie aus Einzelgründen in einer Gesellschaft
Ich versuche es mal polemisch zuzuspitzen, aber nicht allzu polemisch: Ich wüsste jedenfalls nicht, aus welcher einheitlichen Gesamtstrategie wir auf der einen Seite die Deponie Ihlenberg betreiben und auf der anderen Seite das Mecklenburgische Staatstheater. Das ist schwer zusammenzubringen. Wir sind eben nicht ein Unternehmen als öffentliche Hand, das ein klares Unternehmensziel hat, oder eine Unternehmensgruppe, sondern der Staat ist dazu da, die gesamte Breite des gesellschaftlichen Lebens zu regulieren und zu begleiten. Und deswegen, wenn man Beteiligungen hat, werden die wohl auch diese gesamte Breite abbilden. Das muss nicht bedeuten, dass man nicht darüber diskutieren kann, sind die Beteiligungen noch angemessen, muss man an der einen oder anderen Stelle das auch neu ausrichten. Das ist sicherlich sehr berechtigt. Ich fürchte, ich werde jedenfalls nicht in der Lage sein, aus diesen ganzen einzelnen Beteiligungen eine kohärente Gesamtstrategie zu entwickeln. Aber das liegt an der Vielfältigkeit der Welt und nicht daran, dass wir aus anderen Gründen dies nicht tun.
Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, freue ich mich auf eine vertiefte Debatte im Ausschuss, insbesondere auf Hinweise – teils sind die schon gegeben worden –, was wir noch besser machen können. Das ist unser erster Versuch, und ich hoffe, dass dieser erste Versuch zumindest so gelungen ist, dass Sie einigermaßen zufrieden als Auftrag damit sind. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die weitere Debatte.
Erst mal vielen Dank, Herr Minister. Sie haben gesagt, das ist der erste Beteiligungsbericht, der uns vorliegt. Wir wissen, dieses Thema beschäftigt uns ja als Landtag nicht das erste Mal, sondern es haben uns schon in den vorherigen Legislaturen FDP und GRÜNE mehrmals aufgefordert, diesen vorzulegen. Jetzt endlich haben wir einen und aus meiner Sicht auch einen ansprechenden Beteiligungsbericht. Aus dem Beteiligungsbericht kann man verhältnismäßig gut ersehen, welche Entwicklungen die Unternehmen haben, welche Zuschüsse notwendig sind. Wir haben die privatrechtlichen Beteiligungen, die öffentlich-rechtlichen Beteiligungen aufgeführt. Wir haben verhältnismäßig deutlich die Geschäftsführergehälter herausgestellt, die Höhen, und man konnte auch schon die Diskussion in der Presse dazu verfolgen.
Also wir haben hier einen Bericht, mit dem man sozusagen arbeiten kann, und Sie haben selber gesagt, das ist der erste Bericht. Natürlich ist der in der Zukunft verbesserungswürdig, und man wird auch daran arbeiten, diesen mit noch mehr Informationen sozusagen auszustatten, dass die Abgeordneten hier im Parlament sehen, aber nicht nur wir, sondern auch die Öffentlichkeit die Beteiligung des Landes noch besser bewerten und auch sehen kann, wie wir unsere Beteiligung sozusagen händeln als Landtag.
Wie Sie schon gesagt haben, Herr Minister, wir werden das dieses Jahr im Finanzausschuss ja noch mal behandeln, und ich glaube, da haben wir auch die Chance, dann entsprechend die notwendigen Anregungen zu geben, Verbesserungen vorzuschlagen, sodass diese in den zweiten Bericht entsprechend eingearbeitet werden können. Deswegen bedanke ich mich für die Arbeit der Landesregierung zu diesem Beteiligungsbericht und bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben vor einem halben Jahr circa beantragt, dass dieser Beteiligungsbericht erstellt wird. Damals habe ich hier in der Aussprache erfahren, dass schon dran gearbeitet wurde, jetzt liegt er auch vor. Vielen Dank dafür.
Herr Liskow hat es gerade richtig gesagt, das ist ein Bericht, mit dem man arbeiten kann. Es ist ja auch gar nicht nötig, dass er gleich perfekt ist, das ist ja der erste Wurf sozusagen. Für mich und aus meiner Sicht ist tatsächlich das Entscheidende, welche Strategie wird mit den einzelnen Beteiligungen verfolgt und gibt es da eventuell Hürden oder Probleme, auf die wir eingehen müssen, oder auch Risiken und Chancen.
Das kann in der Tat der Finanzminister nicht für alle Beteiligungen gleichermaßen abdecken. Es kann auch gar keine Gesamtstrategie geben – das hat er richtig dargestellt –, logisch, geht gar nicht. Deswegen freue ich mich auch auf die Arbeit im Finanzausschuss. Dort können wir konkret auf Einzelfragen eingehen. Und ich freue mich insbesondere auf den Ausschuss – ich weiß gar nicht, wie heißt er eigentlich, Energie und Infrastruktur, sage ich jetzt mal, beim Herrn Pegel –, denn da ergeben sich auch eine ganze Reihe von spannenden, …