Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 150 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An dieser Stelle erst mal einen herzlichen Dank an den Landesrechnungshof und an Frau Dr. Johannsen und ihr Team für die Erstellung des Landesrechnungshofberichtes – leider ist sie heute nicht da, wahrscheinlich ist sie irgendwie verhindert – und für die Entscheidungsempfehlung für den Finanzausschuss, die ja regelmäßig kommen und die auch, …
… für die Entscheidungsempfehlung, die uns der Landesrechnungshof immer zur Verfügung stellt. Ich glaube, es ist im Sinne aller, dass ich mal sage, dass es eine gute Hilfe ist, um detailliert darauf einzugehen.
Meine Damen und Herren, der Kommunalfinanzbericht wurde ausführlich im Finanzausschuss beraten und auch umfangreich beraten. Der Finanzausschussvorsitzende sagte eben schon was dazu. Ich möchte mich den Ausführungen auch anschließen. Es war ein sehr umfänglicher Bericht mit vielen, vielen einzelnen Punkten. Ich darf mal einige zitieren: Es ging einmal um die verbesserte finanzielle Lage der kommunalen Ebene. Dann ging es um die Sozialausgaben. Hier war der Sonderbericht des Landesrechnungshofes Grundlage der Beratung. Dann ging es um den kommunalen Finanzausgleich, um die Straßenausbaubeiträge, die ja jetzt geändert werden sollen, dann um die Erhebung der Kreisumlage. Hier ging es noch mal darum, wie erheben eigentlich die Kreise ihren Finanzbedarf und wie wird der ermittelt.
Ein weiterer Punkt war die Umsetzung der Doppik, wie das läuft. Wir haben ja jetzt das Doppik-Erleichterungsgesetz, sage ich jetzt mal so kurz, das wir zur Beratung vorliegen haben. Ein großer Punkt war das Schriftformerfordernis im Bereich der IT-Baugenehmigungen. Dann ging es noch mal um die Fortführung des Sonderberichtes für die kommunale Wohnungswirtschaft im ländlichen Raum. Ein großer Punkt war mal wieder die Ausschüttung und Eigenkapitalrückführung von Eigenbetrieben. Und ein gerne gesehener Punkt sind auch immer die Geschäftsführerbezüge von kommunalen Unternehmen und deren Offenlegungspflicht. Da hapert es ja noch ein bisschen. Vielleicht haben wir in den nächsten Monaten Gelegenheit, ein wenig Klarheit herbeizuführen.
Aber ansonsten gibt es, glaube ich, so drei Schwerpunkte, die in allen Anträgen, die uns vorliegen von allen Fraktionen, auch benannt wurden. Das waren einmal die rückständigen Jahresabschlüsse, dann das Schriftformerfordernis bei den Bauakten und die Geschäftsführerbezüge, die ich eben schon erwähnte. Von der Warte her waren da doch Schnittmengen. Bei einigen und anderen gab es immer noch Punkte, über die wir uns auch unterhalten haben, die wir aber nicht so im Vordergrund sahen.
Am Ende bleibt nur übrig, dem Ausschusssekretariat und dem Vorsitzenden für den Bericht zu danken und auch um die Zustimmung zu bitten zur Beschlussempfehlung. – Ansonsten vielen Dank dafür und bis zum nächsten Finanzbericht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Liebe Gäste! Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land mit wenigen großen Städten und einer Überzahl kleiner Städte und Gemeinden. Sie sind der Ort, an dem man sich ein Zuhause schafft, seine Kinder großzieht, sein Berufsleben gestaltet und seinen Lebensabend verbringen will. Unsere Kommunen verdienen die besondere Aufmerksamkeit der Landespolitik.
Entscheidend für die Funktionsfähigkeit der Kommunen ist ihre finanzielle Ausstattung. Mit dem Kommunalfinanzbericht des Landesrechnungshofes machen wir einen Blick zurück in das Jahr 2017 und weiter. Die meisten der dort genannten Kritikpunkte sind auch durchaus heute noch zumindest eingeschränkt gültig.
Wie ich bereits in meinem Bericht als Ausschussvorsitzender dargelegt habe, haben die Kommunen erfreulicherweise in summa 2017 einen Überschuss erwirtschaftet. Auch nach Einbeziehung der planmäßigen Tilgungen verbleibt ein Finanzierungsüberschuss. Bei näherer Betrachtung trübt sich dieses insgesamt erfreuliche Bild allerdings ein. Es ist leider festzustellen, dass die kleinen Gemeinden in der Regel finanziell schlechter dastehen als große Gemeinden, das haben Sie auch schon gehört. So weisen 44 Prozent der Gemeinden mit unter 500 Einwohnern ein Defizit auf, während alle Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern Überschüsse erzielen.
Hier ist in der Politik gegenzusteuern und die finanzielle Handlungsfähigkeit der kleinen Gemeinden zu sichern. Ein geeignetes Mittel hierzu ist die Neujustierung der Kreisumlage. Der Landesrechnungshof hat in seinem Bericht folgerichtig angeregt, das Ministerium für Inneres und Europa möge auf ein rechtssicheres, effizientes und effektives Verfahren zur Erhebung der Kreisumlage hinwirken und auch die jüngere Rechtsprechung angemessen abbilden. Die AfD-Fraktion schließt sich der Anregung des Landesrechnungshofes ausdrücklich an.
Ich möchte jetzt auf die einzelnen wirtschaftlichen Daten gar nicht weiter eingehen, die können Sie selbst in dem jeweiligen Bericht nachlesen. Ich möchte aber trotzdem auf einige Punkte eingehen, die ich für durchaus wichtig halte. Leider ist es so gewesen, dass die Parteien der Regierungskoalition nur drei der vorgeschlagenen acht Entschließungsanträge des Landesrechnungshofes aufgenommen haben. Die zusätzlichen Anträge der Oppositionsparteien wurden durchweg abgelehnt.
Drei der Anträge sind allerdings durch den genannten Finanzausschuss verabschiedet worden. Auf Punkte, die jetzt nicht verabschiedet wurden, würde ich gerne noch mal eingehen.
Das Erste wäre: Der kommunale Finanzausgleich wird als Grundstein für die angemessene finanzielle Ausstat
tung der Kommunen angesehen. Seine überragende Bedeutung verlangt, dass die zuständigen Ministerien für seine Weiterentwicklung und laufende Begleitung auch ausreichend Personal einsetzen. Der Landesrechnungshof hinterfragt, ob der Personaleinsatz in diesem strategisch wichtigen Aufgabenfeld ausreichend ist, und regt an, die Landesregierung möge hier eine sachgerechte Personalausstattung anstreben und gewährleisten. Dieser Anregung stimmen wir nachdrücklich zu.
Im Hinblick auf die Kreisumlage stellt der Landesrechnungshof fest, dass die Landkreise unterschiedliche Vorgehens- und Verfahrensweisen entwickelt haben. Hier regt der Landesrechnungshof an, eine Auswertung der gesammelten Erfahrungen vorzunehmen. Aus dieser Auswertung soll ein landesweit einheitliches, rechtssicheres und wirtschaftliches Verfahren zur Erhebung der Kreisumlagen entwickelt werden. Wie oben bereits ausgeführt, kann man dieser Anregung nur zustimmen. Die Ziele der Rechtssicherheit für alle Beteiligten und der angemessenen Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit gebieten ein strukturiertes Vorgehen.
Ein weiterer Punkt ist: Bei den überörtlichen Prüfungen hat sich der Landesrechnungshof auch mit dem Thema „elektronischer Kommunikations- und Datenaustausch bei Baugenehmigungen“ befasst. Hier wird also ein wichtiger Teil des Großthemas „Digitalisierung der Verwaltung“ behandelt. Die Befunde des Landesrechnungshofes sind nicht gerade ein Ruhmesblatt für die Landesregierung. Vielmehr sieht der Landesrechnungshof die Notwendigkeit, der Landesregierung die Schaffung wesentlicher Rechtsgrundlagen nahezulegen. Dazu gehören reduzierte Schriftformerfordernisse in der Landesbauordnung und die rechtliche Regelung von Austauschstandards zwischen den Fachverfahren. Dieser Anregung ist zuzustimmen. Zur erfolgreichen Digitalisierung gehören eben nicht nur gefälliges Reden und Präsentationen, sondern auch die Mühen der Ebene mit Gesetzen und Rechtsverordnungen.
Aus unserer Sicht gibt es Anlass zur Besorgnis im Zusammenhang mit der Lage der kommunalen Wohnungswirtschaft im ländlichen Raum. Hier stellt der Landesrechnungshof für eine Reihe von Unternehmen eine Häufung von mittel- und langfristigen Risiken fest. Diese ergeben sich zum einen aus wachsendem Leerstand, der für einige Unternehmen bestandsgefährdende Größen, also mehr als zehn Prozent, erreicht, zum anderen können Risiken von der Kapitaldienstquote eines Unternehmens ausgehen. Auch hier meldet der Landesrechnungshof für einige Unternehmen bestandsgefährdende Werte, und zwar mehr als 60 Prozent, und dies in einer Zeit der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank.
Aus der Überalterung der Bevölkerung auf dem Lande ergibt sich auch eine Veränderung bei der Nachfrage hinsichtlich Größe, Ausstattung und Zugangskomfort der Wohnungen. Gleichzeitig ist die zu erwirtschaftende Miete begrenzt aufgrund der geringen Einkommen. Die erforderlichen Investitionen werden nach Ansicht des Landesrechnungshofes viele der Wohnungsunternehmen nicht ohne externe Hilfe bewältigen können. Diese Risiken und Finanzierungsbedarfe werden auf die Gesellschafter, das heißt die Kommunen, durchschlagen. Sie verfügen aber, wie bereits dargelegt, oft nicht über die nötige Finanzkraft. Erschwerend kommt für viele Wohnungsunternehmen das Problem der Altschulden hinzu. Hier stellt sich also eine weitere Hausforderung für das Land dar, der wir begegnen müssen.
Zum Thema „kommunale Straßeninstandhaltung“ haben wir, glaube ich, bereits mehreres gehört. Der Landesrechnungshof kritisiert auch hier die Finanzierungsdefizite und die in der Folge aufgelaufenen Investitionsrückstände. Die AfD-Fraktion hatte bereits zwei entsprechende Anträge in diesem Zusammenhang eingebracht. Das sind die Drucksachen 7/3585 und 7/2239. Wir freuen uns, dass die Landesregierung uns zum Teil in der Sache folgt.
Im Bereich der kommunalen Eigenbetriebe konstatiert der Landesrechnungshof, dass bei Abführungen an die Gemeinde die zukünftige Leistungsfähigkeit der Eigenbetriebe nicht immer ausreichend berücksichtig wird. Er weist darauf hin, dass die Eigenbetriebsverordnung Mecklenburg-Vorpommern zu Eigenkapitalrückzahlungen und Gewinnverwendungen einen klaren und verbindlichen Rechtsrahmen vorgibt. Dieser sei einzuhalten.
Ja, meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen: Das Subsidiaritätsprinzip ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Verfassungsordnung. Die Gemeinde als die kleinste staatliche Einheit spielt danach eine zentrale Rolle. Was auf Gemeindeebene erledigt werden kann, soll auch dort erledigt werden. Damit die Gemeinden ihren Aufgaben gerecht werden können, bedarf es einer weiteren Professionalisierung der kommunalen Verwaltung und neben dem gut ausgebildeten Personal bedarf es natürlich einer angemessenen Finanzausstattung, die durch das neue FAG auch angestrebt wird. Hierbei möchten wir insbesondere auf die Unterstützung bei der Entschuldung auch und gerade aus der kommunalen Wohnungswirtschaft hinweisen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
möchte ich gerne auf der Besuchertribüne Unteroffiziere der Bundeswehr aus Appen begrüßen. Das ist richtig, ja? Okay. Aus unserem Nachbarbundesland. Herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Kommunalfinanzbericht 2018 hat der Landesrechnungshof zum wiederholten Male eine umfassende und tiefgehende Analyse der kommunalen Finanzen vorgelegt. Herr Arenskrieger, dafür möchte ich ausdrücklich dem Landesrechnungshof danken. Und bitte nehmen Sie den Gruß und den Dank auch mit in Ihr Haus!
Darüber hinaus möchte ich ausdrücklich die gute und konstruktive Diskussion im Finanzausschuss hervorheben. Bei der Befassung im Ausschuss ist erneut deutlich geworden, dass die Berichte des Landesrechnungshofes Anstoß beziehungsweise Unterstützung für gesetzgeberische Aktivitäten des Landtages, aber auch für konkretes Handeln der Landesregierung sein können. So hat der Rechnungshof beispielsweise im Zuge eines Nachfrageverfahrens zur Prüfung „Zustandserfassung und Bewertung“ sowie „Bedarfsplanung zur Erhaltung kommunaler Straßen“ aus dem Kommunalfinanzbericht 2013 festge
stellt, dass das Innen- und das Energieministerium den seinerzeitigen Empfehlungen des Rechnungshofes gefolgt sind, die Kommunen gemeinsam beim Aufbau eines entsprechenden strukturierten Erhaltungsmanagementsystems zu beraten. Im Ergebnis des Nachfrageverfahrens war nun festzustellen, dass die Kommunen über den Erhaltungszustand ihrer Straßen im Vergleich zu den Jahren 2012 und 2013 deutlich besser informiert sind. Insofern geben die Prüfungen des Rechnungshofes für die Landesregierung wertvolle Hinweise, die von den Ministerien aufgegriffen und intensiv verfolgt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, um noch etwas bei dem Thema „kommunale Straßen“ zu bleiben: Der Landesrechnungshof hat im erwähnten Nachfrageverfahren ebenso festgestellt, dass trotz der etwas höheren kommunalen Mittel für die Verkehrsinfrastruktur eine wesentliche Verbesserung des Erhaltungszustandes der Kommunalstraßen bis 2017 nicht erreicht worden war. Nach Angaben der Kommunen waren immer noch zwischen 30 und 45 Prozent der Straßen in einem schlechten bis sehr schlechten Zustand. Nach Schätzungen des Rechnungshofes betrug die Deckungslücke zwischen dem Bedarf und den Ausgaben für die Erhaltung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur für die Jahre 2014 bis 2017 mindestens 93 Millionen Euro. Damit zeigt sich ein Problem, das der Rechnungshof in seinem Bericht in ganzer Deutlichkeit beleuchtet.
Obwohl sich die kommunalen Finanzausstattungen deutlich verbessert haben, sind die Sachinvestitionen der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern in der Tendenz seit dem Jahre 2000 rückläufig. Im Jahr 2017 investierten die Kommunen nur noch 63,6 Prozent des Betrages des Jahres 2000. In Sachsen und Thüringen wurden mit 80,8 beziehungsweise 73,4 Prozent dagegen wesentlich höhere Werte erzielt. Hier zeigt sich für die kommunale Ebene in Mecklenburg-Vorpommern ein erheblicher Handlungsbedarf. Mit der zweiten Stufe der FAG-Novellierung und der Einführung einer Infrastrukturpauschale in Höhe von 100 Millionen beziehungsweise für die nächsten drei Jahre sogar 150 Millionen Euro jährlich wird das Land die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Kommunen in Zukunft deutlich mehr investieren können.
Hervorzuheben ist an dieser Stelle, dass der Rechnungshof in den Ausschussberatungen die Einigung zwischen dem Land und den kommunalen Verbänden zur FAGNovellierung ausdrücklich begrüßt hat. Zu betonen ist ebenso, dass der Kommunalfinanzbericht erneut aufzeigt, dass die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern schon jetzt über höhere Pro-Kopf-Einnahmen verfügen als die Kommunen der anderen Flächenländer Ost. Der Grund dafür sind die im bundesweiten Vergleich deutlich überdurchschnittlichen Zuweisungen des Landes.
Gegenüber dem Durchschnitt der Flächenländer Ost erhalten die Kommunen vom Land rechnerisch 148 Millionen Euro mehr. Mit seinen Zuweisungen hat das Land damit schon im bestehenden Finanzausgleichgesetz die unterproportionale Finanzkraft seiner Kommunen vollständig kompensiert. Insofern ist mit der zweiten Stufe der FAG-Novellierung die klare Erwartung verbunden, dass die Kommunen die deutlich bessere Finanzausstattung zukünftig tatsächlich dafür nutzen, um bisher nicht erfolgte Investitionen in ihre Infrastruktur vorzunehmen, sodass die Bürgerinnen und Bürger vor Ort unmittelbar von besseren Kitas, Schulen, Sportstätten und Straßen profitieren.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Umkehrschluss bedeutet das auch, dass der Zuwachs bei den kommunalen Haushaltsmitteln nicht zum größten Teil in konsumtive Ausgaben fließen darf. Die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern weisen im Vergleich mit den Flächenländern Ost bereits jetzt höhere Ausgaben für konsumtive Zwecke auf – rechnerisch immerhin 72 Millionen Euro jährlich.
Besonders auffällig sind die kommunalen Sozialausgaben in Mecklenburg-Vorpommern. Nach Einschätzung des Rechnungshofes sind die höheren Sozialausgaben zwar überwiegend mit den sozialökonomischen Rahmenbedingungen zu erklären, der Rechnungshof weist jedoch zum wiederholten Male auf Steuerungs- und Kontrolldefizite sowie Ineffizienzen bei der Leistungsgewährung durch die Kommunen im Sozialbereich hin. An dieser Stelle enthält der Kommunalfinanzbericht 2018 damit wiederum Hausaufgaben sowohl für die kommunale Ebene als auch für die Landesregierung.
Ohne auf die Details zu Punkt 2 der Beschlussempfehlung näher einzugehen, möchte ich noch hervorheben, dass auch in den Themengebieten „IT und E-Gouvernement“ erhebliche Handlungsbedarfe aufgezeigt werden – ein Thema, was uns im Landesfinanzbericht 2019 in großem Umfang erneut begegnet.
Der Kommunalfinanzbericht 2018 beweist, dass bei noch so eindeutigen Regelungen Fehler oder sogar klare Rechtsverstöße auf Ebene der kommunalen Selbstverwaltung nicht gänzlich vermieden werden können. Insofern bedarf es kontinuierlicher Anstrengungen auf allen Ebenen – von den Kommunen über die unteren bis zu den obersten Fach- und Rechtsaufsichtsbehörden –, um ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln sicherzustellen. Der Kommunalfinanzbericht 2018 ist ein wichtiger Bestandteil dieser Bemühungen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.