Protokoll der Sitzung vom 22.05.2019

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsstrukturgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/3240 –

In der 58. Sitzung des Landtages am 13. März 2019 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat für die Fraktion DIE LINKE Frau Bernhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute in Zweiter Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Gerichtsstrukturgesetzes. Mit diesem Gesetzentwurf sollen im Wesentlichen die aktuell sechs amtsgerichtlichen Zweigstellen zu Vollgerichten wieder rückumgewandelt werden und damit zusammenhängend natürlich ein Neuzuschnitt der Amtsgerichte vorgenommen werden.

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

Wir meinen, das ist notwendig, um auch in Zukunft eine bürgernahe Justiz/Gerichte vorzuhalten. Leider – es ist wie immer – ist dieser Gesetzentwurf nach der Ersten Lesung nicht zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen worden. Das ist auf der einen Seite sehr schade und auf der anderen Seite auch etwas verwunderlich, denn ist man der Debatte in der Ersten Lesung gefolgt, habe ich hier niemanden gehört, der die amtsgerichtlichen Zweigstellen als Erfolgsgeschichte verkaufen wollte.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Da hätten sich dann auch die Koalitionäre die Frage stellen können, ob es einer eigenständigen Evaluierung überhaupt noch bedarf oder ob es nicht besser gewesen wäre, den Gesetzentwurf doch in die Ausschüsse zu überweisen und dort vollumfänglich zu überprüfen, inwieweit die Zweigstellen die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen. Genug Hinweise gab es, genug Hinweise aus der Anhörung im Rechtsausschuss, wo wir uns über die Zukunft der Justiz unterhalten haben. Genug Hinweise gibt es auch, wenn man direkt selber als Abgeordneter vor Ort die Zweigstellen besucht.

(Vizepräsidentin Dr. Mignon Schwenke übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren, leider ist das alles nicht geschehen, insofern muss ich jetzt natürlich nicht allzu viele neue Worte verlieren. Ich würde nur noch mal einige Aussagen der Ersten Lesung geraderücken wollen, da mir das aus zeitlichen Gründen damals nicht möglich war.

Herr Ehlers bezeichnete beispielsweise den Gesetzentwurf damals als Schnellschuss, den wir eingebracht

hatten. Er verwies darauf, dass die Gerichtsstrukturreform ja gerade erst zwei Jahre alt sei, und er bezog sich damit hauptsächlich auf die Schließung des Amtsgerichtes Ribnitz-Damgarten Anfang 2017.

Herr Ehlers, das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz trat Ende 2014 in Kraft und im Wesentlichen wurde es im Jahr 2015 umgesetzt. Dass das Amtsgericht RibnitzDamgarten bis Anfang 2017 offenblieb, war ausschließlich darin begründet, dass es sich bei dem Amtsgerichtsgebäude in Ribnitz-Damgarten um ein gemietetes Objekt handelte und der Mietvertrag zu diesem Zeitpunkt erst auslief. Insofern würde ich die Schließung des Amtsgerichtes Ribnitz-Damgarten nicht zum Maßstab des Abschlusses der Reform machen und auch nicht von einem Schnellschuss reden. Seit vier Jahren ist die Gerichtsstrukturreform umgesetzt und wir sehen schon heute die Nachteile, ohne dass groß evaluiert werden muss. Das haben Sie als Mitglied des Rechtsausschusses selbst bei der Anhörung zur Zukunft der Justiz erleben dürfen.

Herr Sellering kam in der Debatte auch noch mal nach vorne und erklärte uns blumig den Vorteil von Spezialisierungen in Gerichten. Er nutzte hierfür einen Vergleich mit der Medizin und illustrierte den Sachverhalt anhand eines Patienten mit Meniskusschaden am Knie. Dieser würde natürlich auch viel lieber zu einem Spezialisten gehen als zu einem Allgemeinmediziner, nur, weil dieser seine Praxis zufällig in der unmittelbaren Nähe hätte. Aus unserer Sicht sorgte zwar der Beitrag für Heiterkeit, warf aber die Frage auf, warum denn kein Beispiel aus der Justiz genommen wurde, Herr Sellering, speziell aus dem Tätigkeitsfeld der Amtsgerichte, denn um diese geht es hier schließlich.

Ich kann es Ihnen sagen: Es gibt schlichtweg keine Beispiele für Spezialisierungen bei Amtsgerichten über das übliche Maß hinaus. Da gibt es Strafsachen, Zivilsachen, Betreuungssachen, Familiensachen und vielleicht noch Ordnungswidrigkeiten. Eine größere Spezialisierung in Mecklenburg-Vorpommern gibt es nicht, und diese Spezialisierung gibt es auch nicht bei größeren oder sehr großen Gerichten. Die haben wir bei unserem größten Amtsgericht, dem Amtsgericht Rostock, ebenfalls nicht. Und das ist auch richtig so. Richter sind Generalisten und werden auch so ausgebildet. Das liegt auch ganz wesentlich in ihrer Vertretungsstruktur.

Ich nenne mal ein Beispiel, das hier auch im Landtag eine Rolle gespielt hat – der eine oder andere wird sich vielleicht an die Anhörung damals zum Gerichtsstrukturreformgesetz erinnern –, dass wir in der vergangenen Legislaturperiode einige Diskussionen zum Thema U-HaftEntlassungen wegen nicht fristgerecht anberaumter Termine hatten. Droht ein solcher Fall, wird versucht, die betreffende Strafkammer zu entlasten. In der Praxis geschieht dies auch regelmäßig durch Richter aus den Zivilkammern. Also ein Zivilrichter wird durch Geschäftsverteilungsplan für ein halbes Jahr dazu abgeordnet, Strafsachen zu machen. Das ist auch logisch. Würde man einen Strafrichter nehmen, würde sich natürlich dort dann in der Strafrechtskammer das Problem verschärfen, Fristen würden nicht eingehalten werden können. Insofern ist es ganz logisch, aus einer anderen Kammer jemanden zu nehmen.

Insofern ist die Praxis völlig richtig. Wenn wir in der ordentlichen Gerichtsbarkeit einen Anstieg bei Strafsachen haben und einen Rückgang bei Zivilsachen, können wir

ja nicht zu den Zivilrichtern sagen, ja, jetzt macht ihr mal frei, und stellen stattdessen neue Strafrichter an. Wir meinen, Richter sind Generalisten. Der ehemalige OLGPräsident Herr Thiele hat damals in der Anhörung zur Gerichtsstrukturreform auch klar und deutlich gesagt, dass ihm besonders wichtig ist, dass die Richter an verschiedenen Stellen einsatzfähig sind. Insofern konnte mich auch dieser Redebeitrag weder rhetorisch noch fachlich überzeugen.

Abschließend möchte ich Ihnen noch sagen, bei der Aufrechterhaltung des Gesetzentwurfes, alle Argumente und Evaluierungsversuche täuschen uns nicht darüber hinweg, dass, je mehr Zeit wir hier ins Land gehen lassen, die Zweigstellen immer weiter geschwächt werden durch Aufgabenverlagerungen infolge der Unattraktivität der Zweigstellen. Das wollen wir nicht als Linksfraktion. Wir streiten weiter für eine bürgernahe Gerichtsstrukturreform. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Friedriszik.

(Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV: Wo ist eigentlich die SPD? – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Feiern. – Jochen Schulte, SPD: Probleme.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Bereits im Rahmen der Ersten Lesung hat die Koalition deutlich gemacht, dass sie diesen Gesetzentwurf ablehnt. Das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz ist im Oktober 2014 in Kraft getreten, die Justizministerin hat wie zuvor auch im Rechtsausschuss erklärt, dass ihr Haus die Gerichtsstrukturreform in diesem Jahr evaluieren wird. Eine geordnete Untersuchung der Auswirkungen der Reform in ihrer Gesamtheit ist der richtige Weg. Jetzt dagegen vorzupreschen und kurzerhand mit einem Federstrich sämtliche Zweigstellen in eigenständige Amtsgerichte umzuwandeln, ist nicht zielführend.

Dies leuchtet zudem auch deshalb nicht ein, weil in der Gesetzesbegründung behauptet wird, dass Zweigstellen aufgrund ihrer geringen Größe ineffektiv arbeiten würden. Wenn dem so wäre, spricht dies doch gerade nicht dafür, sämtliche Zweigstellen nun zu eigenständigen Amtsgerichten zu machen. Lassen Sie uns deshalb die Evaluierung abwarten und die Ergebnisse im Rechtsausschuss vom Justizministerium darstellen lassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort Professor Dr. Weber.

Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Frau Präsident! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Das meiste ist dazu schon gesagt worden und ich kann sogar sagen, auch von mir bei der Ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs im März.

An die Linksfraktion möchte ich sagen, die Tendenz dessen, was Sie wollen, ist wie so oft gut, aber Sie neigen immer dazu, das Kind mit dem Bade auszuschütten, und sagen, alle Zweigstellen sind zu vollwertigen Amts

gerichten zu erheben. Das geht zu weit. Wir hatten deswegen ja im April im Plenum beantragt, wenigstens die Zweigstellen Bergen auf Rügen und die Zweigstelle Parchim am Amtsgericht Ludwigslust wieder zu vollwertigen Amtsgerichten aufzuwerten, und wir sind in der Prüfung gewesen mit der Zweigstelle Demmin und sind da weitgehend zum Abschluss gekommen, mit dem Zwischenergebnis, auch dort wäre die Wiederherstellung eines vollwertigen Amtsgerichts richtig gewesen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Auch unser Antrag ist leider nicht in den Ausschuss überwiesen worden, teilt also das Schicksal mit dem Antrag der LINKEN. Insofern haben wir bedauerlicherweise nicht vernünftig darüber reden können.

Es hat ja einen Grund, warum es keine oder so gut wie keine Zweigstellen in den anderen Bundesländern gibt. Der Kollege Förster hat in der Ersten Lesung dazu ausführlich Stellung genommen, das möchte ich hier nicht wiederholen. Ich möchte nur noch mal betonen, Zweigstellen sind eine bundesweit als schlecht erkannte Lösung. Entweder schließt man die Amtsgerichte oder man lässt sie bestehen. Aber Amtsgerichte mit Zweigstellen am Leben zu erhalten, ist nicht sonderlich sinnvoll,

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

und das ist auch der richtige Kern des Antrags der Linksfraktion.

Und Frau Bernhardt hat es eben noch mal gesagt, wenn Sie sich immer darauf zurückziehen, das ist ja erst zwei Jahre her und wir machen dann eine Evaluation, die Zeitrahmen – ja, das letzte Amtsgericht, das geschlossen wurde, das ist zweieinhalb Jahre her, aber die Gesamtstruktur und die meisten Amtsgerichte sind vor vier Jahren geschlossen worden –, das heißt, bis die Evaluation anläuft und bis dann die Ergebnisse vorliegen, haben wir fünf bis sechs Jahre, das ist eindeutig zu lang. Sie praktizieren weiter mit diesem Festhalten an längst als verfehlt erkannten Lösungen eine Bürgerferne, Sie entfernen die Gerichte immer weiter von den Bürgern, Sie produzieren damit unnötige Kosten, nicht nur für die Bürger, sondern auch für die Rechtsuchenden, die dann noch höhere Anfahrtskosten bei den Anwälten und so weiter bezahlen müssen.

All das ist wenig sinnvoll, deswegen hätten wir uns gewünscht – und werden dann im Juni darüber ja auch noch mal befinden –, dass wir die Amtsgerichte, jedenfalls bei denen, in denen sich keinerlei personelle Einschränkungen ergeben haben, in denen die Zahlen eindeutig festlegen und nachweisen, dass diese Strukturreform verfehlt war, dass diese Zweigstellen wieder zu Amtsgerichten werden.

Den Antrag der Linksfraktion müssen wir trotzdem ablehnen, weil trotz berechtigter Inhalte die alte Krankheit der Linksfraktion wieder auftritt. Das ist wie Hartz IV abschaffen, anstatt über die berechtigten Kritikpunkte im Einzelnen zu reden. Wenn Sie mal dazu kämen, die Anträge etwas zu reduzieren und den Finger in die Wunde zu legen, anstatt generell zu sagen, ich habe eine Wunde am Knöchel, ich schneide mir jetzt das ganze Bein ab,

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

dann könnten wir viel leichter zu gemeinsamen Lösungen kommen. So müssen wir Ihren Antrag leider ablehnen, obwohl da viel Richtiges im Grundansatz vorhanden ist. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort der Abgeordnete Ehlers.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in Erster Lesung am 13. März über den Gesetzentwurf der LINKEN diskutiert. Da Frau Bernhardt ja schon aus meiner Rede zitiert hat, brauche ich das nicht zu machen. Ich habe mir auch noch mal das Protokoll angeschaut, von daher ist das Angebot gemacht und das hat die Justizministerin seinerzeit in ihrer Rede ja auch gemacht, dass wir, wenn dann die Evaluierung fertig ist, das dann auch in aller Offenheit und Klarheit – das will ich an der Stelle auch mal sagen, ich empfinde die Zusammenarbeit im Rechtsausschuss als sehr kollegial und sehr vertrauensvoll, ich hoffe, dass sieht die Opposition an der Stelle auch so, auch die Offenheit, mit der die Ministerin da ja auftritt –, dass wir die Dinge da diskutieren, weil hier ist ja keiner im Raum, der sagt, das ist jetzt in Stein gemeißelt und das muss jetzt für immer so Bestand haben. Aber ich glaube, so fair sollten wir miteinander sein, dass wir an der Stelle jetzt erst mal das abwarten, uns dann in die Augen schauen und gucken, wo man eventuell nachsteuern kann und nachsteuern muss.

Und dass die Regierungsfraktionen und die Regierung ja auch dann nachsteuern, wenn es notwendig ist, glaube ich, haben wir in den letzten Monaten ja auch gesehen. Ich denke an die zusätzlichen Stellen für die Richter und Staatsanwälte, auch wenn Sie da sagen, das ist immer noch zu wenig, oder jetzt auch an die Lösung, die wir für die Rechtspfleger gefunden haben. Das ist ja auch eine Forderung aus der gemeinsamen Anhörung hier vor einigen Monaten gewesen. Also, finde ich, muss man sich jetzt die Themen Stück für Stück mal anschauen, und wie gesagt, das wollte ich hier an der Stelle noch mal wiederholen.

Ich glaube auch, in der Tat sollten wir jetzt nicht das Thema komplett wieder aufmachen an der Stelle. Ich kann verstehen, dass an den Standorten, die da betroffen sind, sich die Begeisterung in Grenzen hält, auch wenn ich beim letzten Mal jetzt noch ausgeführt habe, dass wahrscheinlich auch die persönliche Inanspruchnahme eines Amtsgerichtes bei jedem Einzelnen eher sehr gering ist, es sei denn, man hat da mal bestimmte Dinge zu erledigen. Aber noch mal, das Angebot steht, darauf können Sie sich an der Stelle auch verlassen. Den Gesetzentwurf werden wir auch in Zweiter Lesung heute hier ablehnen. Dafür bitte ich um Ihr Verständnis. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Für die Fraktion Freie Wähler/BMV hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Manthei.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Strukturreform haben wir uns ja hier schon oft im Parlament beschäftigt und der Gerichtsstrukturreform

insbesondere. Es war ja auch nicht die erste, die wir hier heute beraten. Wir hatten 1992 noch 31 Amtsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern, daraus wurden dann 21 und nach der letzten Gerichtsstrukturreform sind tatsächlich noch 10 Amtsgerichte übriggeblieben, ein bundesweit einmaliger Kahlschlag in der Justiz, und von diesen 10 Amtsgerichten haben dann noch 6 Zweigstellen.

Wir fordern nach wie vor, dass alle sechs amtsgerichtlichen Zweigstellen wiedereröffnet werden müssen. Diese Zweigstellengerichte müssen alle wieder vollwertige Amtsgerichte werden. Diese Forderung geht uns nicht nur nicht zu weit, sondern es wird wahrscheinlich auch über Weiteres zu reden sein, weil immer noch natürlich, das wissen wir auch, Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern betroffen sind von der Gerichtsstrukturreform, die von den Zweigstellen dann noch gar nicht erfasst werden, wenn ich zum Beispiel an Wolgast denke, worüber auch zu reden sein wird.

Aber das ist auf jeden Fall eine Minimalforderung. Auch wir sind der Meinung, man sollte hier nicht Tabula rasa machen und komplett die Gerichtsstrukturreform wieder rückabwickeln, dafür ist zu viel geschehen in der Zeit, aber dass diese Zweigstellen wieder eröffnet werden müssen, das ist für uns eigentlich relativ klar.