Eine Nachfrage, die am Freitag sicher nicht diskutiert wird: Herr Minister, es gibt ja unterschiedliche pessimistische, aber auch optimistische Interpretationen dieser Entwicklung. Wir sind gleichermaßen daran interessiert, an regionalen Stoffkreisläufen in der Landwirtschaft. Unterstellt, diese 500.000 Schweine im Jahr, die bisher geschlachtet wurden, kommen nicht mehr aus der mecklenburgvorpommerischen Produktion, was würde das für die Tierhaltung und die daran hängende Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern Ihrer Meinung nach bedeuten?
Ja, auf die Frage, ich mache es kurz: Wir wollen und brauchen die Tierproduktion auch in Mecklenburg-Vorpommern. Es wird ja immer so getan, als ob wir hier nur noch industrielle Massentierhaltung haben, in Wirklichkeit ist der Tierbestand massiv abgebaut:
2,3 Millionen 1989, heute haben wir noch knapp 800.000 Schweine. Und deswegen habe ich ein Interesse, wir alle hoffentlich, auch in der Zukunft an Schweinehaltung und auch am Know-how im Übrigen – Mecklenburg-Vorpommern ist prädestiniert von seinen Standorten her – der Landwirtschaft, gerade auf den leichteren Böden Schweine zu halten. Und ich hoffe und wünsche mir sehr, dass die Landwirte bei Laune bleiben im wahrsten Sinne des Wortes und nicht aufgeben.
Aber wir nehmen auch zur Kenntnis, der Schweinefleischverbrauch der allgemeinen Bevölkerung ist allein in den letzten zwei Jahren um 17 Prozent zurückgegangen und die Schweinehaltung insgesamt um 7/8 Prozent. Auch wir haben Tierproduktionsbetriebe verloren und so ein Verlust eines Schlachthofes wird auch weitere Kon
sequenzen haben. Aber eins darf ich Ihnen auch sagen: Alle Schweine, die in diesem Lande gehalten werden, haben einen neuen Schlachthof gefunden, Perleberg oder Kellinghusen oder auch Weißenfels stehen zur Verfügung, und es wird kein Schwein geben, das hier in Mecklenburg-Vorpommern nicht geschlachtet wird.
Ich darf nun den Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion Freie Wähler/BMV, bitten, die Fragen zu den Nummern 12 und 13 zu stellen.
Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Wie werden die Besitzer der von Bränden betroffenen Wälder in Bezug auf die Waldbrandnachsorge vom Land unterstützt?
Also grundsätzlich, sehr geehrter Herr Borschke, sehr geehrte Frau Präsidentin, grundsätzlich ist es ja so: Nach Artikel 14 des Grundgesetzes – „Eigentum verpflichtet.“ – ist der Waldbesitzer verpflichtet, der Waldbrandnachsorge nachzukommen. Das bedeutet unterm Strich, die Gemeinde, die für den Brandschutz verantwortlich ist – im Fall von der Katastrophenausübung in Lübtheen der Landkreis –, wenn die Feuerwehr erklärt, Feuer aus, ist der Waldbesitzer verantwortlich für die Waldbrandnachsorge. Das ist gesetzlich klar geregelt. Gefördert wird das nicht, aber wir geben Hilfestellung.
Das Landeswahlprogramm 2016 impliziert die Handlungsempfehlung, eine jährliche Erstaufforstung von 1.000 Hektar anzustreben, ein Anspruch, dem sich auch die Landesregierung in Form ihres Koalitionsvertrages angenommen hat, der jedoch weit von der Realität, wie anhand der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3871 ersichtlich wurde, entfernt ist. So entstand 2018 lediglich eine Waldfläche von 254,55 Hektar durch Erstaufforstung und Sukzession. Mit welchen Maßnahmen möchte die Landesregierung, gerade auch vor dem Hintergrund der größeren von Bränden betroffenen Waldfläche, zukünftig ihr Ziel einer jährlichen Erstaufforstung von 1.000 Hektar erreichen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Borschke! Punkt eins, ich habe versucht, vorhin schon mal anzudeuten, unser Programm der naturnahen Waldbewirtschaftung und zum Zweiten das Programm zum Umbau der Wälder zu klimastabileren Wäldern sind insgesamt durch die Landesregierung gewährleistet. Wir sind, und das ist ja im Übrigen in den Medien gerade deutlich geworden, in MecklenburgVorpommern in einer Vorreiterrolle in Deutschland. Wir haben 60 Prozent mittlerweile unserer Wälder und deswegen muss man das im Zusammenhang sehen. Auf der einen Seite die Erstaufforstung, Ziel nicht erreicht, da haben Sie recht. Das macht mich auch traurig. Aber den Hintergrund können Sie sich selber auch erklären. Wenn Sie heute für 20.000, 25.000 bis 40.000/50.000 Euro einen Hektar Land kaufen sollen, um das aufzuforsten, rechnet sich das nicht. Das rechnet sich für den Waldbesitzer nicht und das rechnet sich auch für das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht.
Deswegen ist ja meine große Hoffnung immer noch – und ich bin dankbar im Übrigen auch unserem Finanzminister –, vielleicht kann das auch ein Thema im Rahmen der Diskussion zum Klimaschutz auf Bundesebene sein, ich bin da jedenfalls massiv am Arbeiten, nämlich die letzten Flächen, die dem Bund gehören, BVVG, BImAFlächen, die landwirtschaftliche Nutzflächen darstellen, das sind round about in Mecklenburg-Vorpommern 50.000 Hektar, für gemeinwohlorientierte Leistungen bereitzustellen. Und dann könnten wir mit diesen Flächen dort, wo es Sinn macht, Waldverbundsysteme zu schaffen, Klimaschutzwälder anzulegen, einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz, zum Artenschutz, zum sauberen Wasser und letzten Endes damit auch für den Natur- und Ressourcenschutz auf den Weg bringen. Ich wäre dankbar, wenn Sie uns dabei unterstützen.
Und unser Ziel bleibt, soweit es irgend geht, auch Wälder weiter zu unterstützen. Ich habe mich ja im Übrigen gerade durchsetzen können, das werden wir vielleicht heute dann noch mal hören, dass wir die Gemeinschaftsaufgabe aufstocken und damit die Fördersätze bis auf 100 Prozent heben, wenn wieder aufgeforstet wird. In Klammern: was die klimageschädigten und Kalamitätswälder anbetrifft, 100 Prozent Förderung. Und ich gehe davon aus, dass wir gemeinsam, Bund und Länder, ein Gesamtprogramm zwischen BMU, Bundesumweltministerium, und Bundeslandwirtschaftsministerium auf den Weg bringen. Klimastabile Wälder, Zukunft der Wälder in Deutschland – der Wald hat in Deutschland nach wie vor einen ausgezeichneten Ruf und ich glaube auch, die Forstleute beherrschen ausgezeichnet ihr Geschäft.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Nadine Julitz, Fraktion der SPD, die Frage zu Nummer 14 zu stellen.
Sehr geehrtes Präsidium! Liebe Frau Ministerin! In der „Ostsee-Zeitung“ war vor Kurzem zu lesen, dass aufgrund der Verschiebung der Alterskohorte von 10 bis 27 auf 6 bis 21 nun weniger Mittel zur Verfügung in den Kreisen und kreisfreien Städten sind. Ist das so richtig?
Aus fachlichen Gründen ist es angezeigt, die Alterskohorte zugrunde zu legen, die tatsächlich diejenigen sind, die Adressat und Leistungsbezieher der Kinder- und Jugendarbeit sind, und das sind die 6- bis 21-Jährigen. Nicht richtig ist, dass dadurch weniger Geld bei den Kreisen ankommt, sondern genau das Gegenteil ist der Fall. Im Haushaltsplan, den Sie hoffentlich auch positiv hier im Parlament so beraten und beschließen, ist eine Erhöhung dieses Haushaltsplans angezeigt. Nichtsdestotrotz wird also bei den Landkreisen in diesem Bereich mehr Geld ankommen.
Ich bitte jetzt die Abgeordnete Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, die Frage zu Nummer 15 zu stellen.
Guten Morgen, Frau Ministerin! Sie haben, wie schon in der OZ angekündigt, die Kinder- und Jugendförderung zu novellieren. Aus diesem Grund ist die Frage: Hält die Ministerin die vorgesehene Erhöhung von 1,32 Euro für ausreichend, um die Kinder- und Jugendarbeit bedarfsgerecht auszustatten?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Selbstverständlich ist auch die Kinder- und Jugendarbeit ein Bereich, in dem immer mehr geht. Nachdem wir 20 Jahre keine Erhöhung in diesem Bereich mehr hatten, ist eine Erhöhung um 25 Prozent ein guter Einstieg aus meiner Sicht und eben,
und eben auch etwas, bei dem eine gewisse Hebelwirkung dadurch erzielt wird, dass auch die Landkreise dann um ihren Prozentsatz diesen Ansatz erhöhen müssen, sodass wir also bei einer 50-prozentigen Erhöhung sind. Selbstverständlich, mehr geht immer, ich bin aber froh, dass es mir in den Chefgesprächen gelungen ist, diesen Einstieg zu haben, zumal wir dann auch zu einer Dynamisierung kommen, es also nicht mehr den Fall geben wird, dass 20 Jahre hier eine Summe stagniert, und auch zwei Sozialministerinnen der LINKEN das nicht gelungen ist. Von daher glaube ich, dass das eine gute Basis und eine gute Grundlage ist.
Das mit den Sozialministerinnen der LINKEN, ich glaube, das ist lang genug her, als dass man darauf Bezug nehmen müsste.
Wie kommt das Ministerium auf die Erhöhung um 25 Prozent, also 1,32 Euro konkret, wie berechnet sich das?
Das ist etwas, was wir in den Chefgesprächen besprochen haben, inwieweit der Haushaltsansatz von Landesseite erhöht werden kann. Das ist das Ergebnis der Chefgespräche. Es ist eine freiwillige Leistung des Landes für die Pflichtaufgabe auf kommunaler Ebene, wobei ich ausdrücklich noch mal sagen möchte, ich würde mich natürlich auch sehr freuen, wenn die Landkreise und kreisfreien Städte beispielsweise dem positiven Beispiel von Rostock folgen. Weil Sie mir ja eben gesagt haben, ich soll nicht die linken Sozialministerinnen nennen, dann möchte ich den linken Senator in Rostock als positiv hervorheben. Dort haben wir die 5,11 Euro gegeben und Rostock gibt seit Langem 50 Euro. Also das heißt nicht, dass die Landkreise an diese 1,32 Euro, die wir erhöhen, gebunden sind.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Kann ich wegen Haushalts- sicherungskonzept nicht machen. – Torsten Renz, CDU: Herr Ritter!)
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Beteiligtentransparenzdokumentation beim Landtag, Drucksache 7/4017.
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Beteiligtentransparenzdokumentation beim Landtag (Beteiligtentransparenz- dokumentationsgesetz Mecklenburg- Vorpommern – BeteildokG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 7/4017 –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Fraktion bringt heute das Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz in den Landtag ein. Ich muss da bei dem Titel noch etwas langsam sprechen.
Der Gesetzesname mit 42 Buchstaben und vier Wortbestandteilen hat es schon einmal in sich und es wird wohl kaum oder wird wohl nur noch vom Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz geschlagen.
Für die Neugierigen unter Ihnen: Wenn ich mich nicht verzählt habe, hat dieses Gesetz 63 Buchstaben und sieben Wortbestandteile, aber es geht selbstverständlich nicht um einen Wettbewerb um den längsten Gesetzesnamen, sondern um die besten Inhalte, und da sage ich hier ganz klar, der Name Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz mag kompliziert klingen, der Inhalt aber ist auf jeden Fall knackig.
Unseren Gesetzentwurf können Sie umgangssprachlich auch besser als Fußabdruckgesetz bezeichnen. Doch worum geht es überhaupt? Mit einem Wort: um Transparenz. Transparenz ist ein wichtiger Beitrag, ein Punkt in der Politik, das wird niemand ernsthaft infrage stellen. Unser Gesetzentwurf verfolgt dabei folgendes Ziel: Werden Gesetzentwürfe erarbeitet und eingebracht, werden zukünftig alle Interessierten wissen, wer daran mitgewirkt hat. Die Beiträge von Dritten werden nämlich veröffentlicht. Unser Gesetzentwurf verpflichtet Organisationen und Einzelpersonen, die sich an Gesetzgebungsverfahren beteiligen, sich in einer Dokumentation des Landtages einzutragen. Diese Personen oder Organisationen haben auch anzugeben, welche inhaltlichen Beiträge sie konkret geleistet haben. Unter Beiträgen sind insbesondere
Um auf ein aktuelles Beispiel einzugehen, wir diskutieren zurzeit die Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes hier im Landtag. Wir wissen aus Veröffentlichungen aus den Medien, dass im Anhörungsverfahren in der Verbandsanhörung, vom Ministerium durchgeführt, 20 Expertinnen und Experten und Institutionen angehört wurden. Wir kennen die Inhalte von den wenigsten, es sei denn, die an der Verbandsanhörung Beteiligten haben von sich aus uns diese Stellungnahmen, ihre Stellungnahmen zum Gesetzentwurf, zugeleitet, wie etwa der Landesdatenschutzbeauftragte oder der Bund der Deutschen Kriminalbeamten. Das macht es für uns als Parlamentarier auch einfacher, in die Diskussion schon einzusteigen, es macht für uns nachvollziehbarer, was hat sich seit dem Referentenentwurf an dem Gesetzentwurf geändert, bis er in den Landtag eingebracht wird, und man kann auf Argumente der Anzuhörenden an dieser Stelle schon eingehen.