Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich nachfragen: Einen offiziellen Antrag auf Überweisung hat es derzeit noch nicht gegeben. Soll der denn gestellt werden?
Okay, dann wissen wir ja jetzt wenigstens, worüber wir reden. Es gibt also einen Überweisungsvorschlag oder -antrag, und zwar federführend in den Finanzausschuss und mitberatend in den Wirtschaftsausschuss. Gut, dann haben wir das auch geklärt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt wird ja schon darüber diskutiert, ob wir überweisen oder nicht. Ich nehme jetzt mal vorweg, dass wir uns als Koalition dazu verständigt haben, diesen Antrag der BMV/Freie Wähler zu überweisen, weil wir der Meinung sind, dass es ein Thema ist, was auch unsere mittelständischen Unternehmen hier in Mecklenburg-Vorpommern – na, wie sagt man – berühren könnte oder in kleinerem Maße auf jeden Fall berührt und es sich lohnt, dies in Expertengesprächen im Finanzausschuss noch mal tiefgründiger zu beleuchten.
Wir haben ja schon gehört, dass es sehr viele Initiativen gibt, die auch unterschiedliche Möglichkeiten sehen, die Kapitalbreite der Kleinstunternehmen zu erhöhen und zu verbreitern. Und da ist die Möglichkeit der Thesaurierung nach Paragraf 34a eine Möglichkeit. Vielleicht findet man auch andere Möglichkeiten. Das sollte man wirklich nicht oberflächlich nur mit einem Antrag hier machen und sagen, wir beauftragen die Landesregierung, dies im Bundesrat zu machen, sondern man sollte sich im Vorfeld damit auseinandersetzen und sollte vielleicht auch noch mal abwarten, was passiert gerade im Bund, ist das auch ein Vorschlag, den wir mittragen können, der für Mecklenburg-Vorpommern klappt und auch ausreichend ist.
Und deswegen glaube ich, dass der Antrag für uns besser ist als der, den Sie vorhin vorgestellt haben, der mit den Kapitalgesellschaften, der höchstwahrscheinlich auch interessant ist, aber nicht für Mecklenburg-Vorpommern, so wie in diesem Falle. Deswegen sagen wir, wir überweisen diesen Antrag und bedanken uns für Ihre Initiative. – Danke. Tschüss.
Ja, noch ist die Landtagssitzung nicht zu Ende und ich rufe auf für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Rösler.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Änderung der Gewinnthesaurierung ist in aller Munde. Die Landesregierung soll eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen – darüber ist jetzt hier schon gesprochen worden –, so wie bei dem anderen Antrag. Worum es geht, ist hier auch ausführlich beschrieben worden von allen Rednern, das spare ich mir jetzt.
Es geht darum, dass der Einkommensteuersatz auf solche Gewinnanteile ermäßigt ist und dies auch weiterhin sein soll, ja, sogar darum, dass dieser bereits ermäßigte Einkommensteuersatz weiter reduziert wird. Damit dem Staat allerdings keine Einnahmeverluste durch diese Reduzierung entstehen, schlagen Sie vor als Fraktion, dass gleichzeitig eine angemessene Erhöhung der Einkommensteuer auf den hier nachzuversteuernden Gewinn erfolgen soll.
Meine Damen und Herren, diesem Antrag wollen wir nicht so ohne Weiteres zustimmen. Es ist aus dem Antrag und, wie wir es jetzt auch hörten, aus der Debatte nicht wirklich ersichtlich für uns, welchen konkreten Nutzen es beispielsweise für die Unternehmenslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern hätte, wenn man diese entsprechenden Änderungen vornimmt. Auch lässt der Antrag offen, inwieweit der Einkommensteuersatz genau gesenkt werden soll beziehungsweise wie bei einer späteren Gewinnentnahme der Steuersatz zur Nachversteuerung aussehen soll.
Also wir versperren uns der Thematik nicht, wir plädieren auch für eine Überweisung in den Finanz- und Wirtschaftsausschuss.
Und dort ist es, glaube ich, ratsam, sich dann auch durch einen Sachverständigen in der Sachverständigenanhörung schlauzumachen und das dann intensiv miteinander zu beraten. Und dabei sollten wir das dann auch belassen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen! Meine Herren! Die Schwierigkeit bei diesem Antrag ist, der Antragsteller könnte recht haben oder auch nicht. Allerdings ist die Situation nicht so dramatisch schlecht, wie es der Antragsteller
beschreibt. Gerade hinsichtlich der Investitionstätigkeit der KMU im Verhältnis zu den jeweiligen Beschäftigungszahlen liegen die KMU in Mecklenburg-Vorpommern zwei Plätze über dem Bundesdurchschnitt. Der Anteil der investierten KMU liegt zwar mit 38 Prozent – du hast es ja schon gesagt – unter dem Bundesdurchschnitt, dies muss allerdings nicht zwangsläufig mit den Thesaurierungsbedingungen zu tun haben, sondern kann auch eine Möglichkeit für eine fehlende Investitionstätigkeit sein.
Ebenfalls stellt sich die Frage, ob der Paragraf 34a des Einkommensteuergesetzes in seiner bestehenden Ausgestaltung überhaupt für kleine und mittlere Unternehmen geeignet ist, wie dann die Kleine Anfrage von euch über die thesaurierten Gewinne von 2008 bis 2017 auf die Kleinen beschreibt. Langer Rede kurzer Sinn: Um Klarheit zu erlangen, überweisen wir das ebenfalls in den Finanzausschuss und würden uns dann freuen über ein Expertengespräch – Steuerexperten oder Bundestagsabgeordnete –, also alles, was Sinn und Verstand macht, reinzuholen an Experten. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Jetzt hat noch einmal das Wort für die Fraktion Freie Wähler/BMV der Fraktionsvorsitzende Herr Wildt.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich mache es jetzt natürlich ganz kurz, bedanke mich dafür. Ich glaube, wir haben hier Einvernehmen, was die Zielrichtung angeht, die kleinen und mittelständischen Unternehmen zu stärken. Und wir haben auch alle, denke ich mal, noch die gleichen Fragen, die wir dann eben in den Ausschüssen klären können. Und das freut mich sehr. Und ich freue mich sehr auf dieses interessante Thema im Finanzausschuss und im Wirtschaftsausschuss. – Herzlichen Dank.
Ehe ich aber zur Abstimmung komme, möchte ich auch am heutigen Tag noch eine Besuchergruppe begrüßen, das ist eine Seminargruppe ehemaliger Studentinnen und Studenten der Pädagogischen Hochschule in Güstrow, wenn ich richtig informiert bin. Herzlich willkommen!
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/4022 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss sowie zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer möchte diesem Überweisungsvorschlag zustimmen, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Zusatztagesordnungspunkt: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Schlechte Mobilfunkversorgung beseitigen – Landtagsbeschlüsse umsetzen, auf Drucksache 7/4091. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/4121 vor.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Schlechte Mobilfunkversorgung beseitigen – Landtagsbeschlüsse umsetzen – Drucksache 7/4091 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich will es kurz machen. Ich habe gestern bereits ausgeführt, dass wir hier als Landtag mehrere Beschlüsse gefällt haben, die Mobilfunkversorgung im Land zu verbessern. Nur noch mal ganz kurz in der Aufzählung: Die Landesregierung möge eine Bundesratsinitiative starten, damit der Bund für eine flächendeckende Versorgung mit modernem Mobilfunkstandard sorgt. Die Landesregierung soll sich beim Bund dafür einsetzen, dass die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, die ein nationales Roaming ermöglichen, und ein Mobilfunkförderprogramm soll aufgelegt werden, Stichwort: Funkmasten.
Zudem möge die Landesregierung bestimmten Ausschüssen auch noch berichten, nämlich eben zu diesem Mobilfunkförderprogramm, zur Bundesratsinitiative und zur Mobilfunkdichte. Diese Berichte liegen noch nicht vor, deshalb gibt es unseren heutigen Antrag, und ich denke, wenn wir als Landtag gemeinsam mit der Regierung unsere Beschlüsse ernst nehmen, kann man diesem Antrag auch nur zustimmen.
Zu Ihrem Änderungsantrag, den Sie vorgelegt haben, nehmen wir natürlich mit Verwunderung zur Kenntnis, dass Sie unsere „Verwunderung“ nicht teilen.
Zudem beantragen Sie die Forderung, Ziffer II Nummer 2 zu streichen. Ich denke, das Problem ist hier wohl der September, dass es bis dahin nicht möglich ist, das Mobilfunkförderprogramm vorzulegen. Das können wir nachvollziehen. Deshalb würden wir Ihrem Änderungsantrag dann auch zustimmen und bedanken uns für die konstruktive Zusammenarbeit. – Vielen Dank.
Es ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 61 Minuten vorzusehen. Ich kann Widerspruch nicht sehen und auch nicht hören, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Herr Pegel, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie sprechen mit mir über drei Anträge. Der erste ist der des nationalen Roamings. Da lautet der Antrag nicht, wir mögen eine nationale Roamingkampagne starten, sondern wir sollten nach Sachsen-Anhalt Unterstützung signalisieren. Sachsen-Anhalt scheint mir immer noch ein bisschen unentschlossen, wie sie sich damit verhalten. Das war schon die Schwierigkeit, die wir in den letzten beiden Sitzungen hatten. Warum ist Sachsen-Anhalt unentschlossen? Weil sie keine Mehrheiten am Horizont sehen im Bundesrat. Man kann sich darüber ärgern, man kann es sein lassen. Manchmal sind die Meinungen unterschiedlich und dann geht es auch nicht darum, dass man sagt, es scheitert an einer Stimme, sondern in Wahrheit gibt es zwei Bundesländer, die zurzeit diesen Plan verfolgen, nämlich Sachsen-Anhalt, die die Bundesratsinitiative entwickelt haben, und Mecklenburg-Vorpommern, die am Telefon mitgeteilt haben, wenn sie in die Bütt gingen, würden wir gern dabei sein. Ansonsten können wir uns auch vorstellen, selbst in die Bütt zu gehen, wenn Sachsen-Anhalt dabei wäre. Beides nützt mir aber nichts, weil man mit 2 von 16 Bundesländern nicht ganz zur Mehrheit kommt.
Die Flagge, Herr Renz, haben wir gern gezeigt, im Übrigen an einer anderen Stelle, wo Sie uns ebenfalls eingeladen haben, die Bundesratsinitiative vorzunehmen. Das ist die Bundesratsinitiative, die im ersten Quartal dieses Jahres im Bundesrat gewesen ist. Auch da haben wir keine Mehrheit für das nationale Roaming erreichen können. Und wir haben im Übrigen auch für einige andere Überlegungen, die hier gemeinsam getragen wurden, keine breiteren Mehrheiten bis zumindest in die Extensität, die uns gemeinsam vorschwebt, erreicht. Es ging um die Frage, ob man sehr viel deutlicher auch feststellt im Bundesrat, dass Mobilfunkversorgung längst den Bereich des
Zufälligen oder des Luxus verlassen hat und deshalb – genau, Herr Renz – daseinsvorsorgegleich ist. Ich lasse mich bei Daseinsvorsorge immer verhauen von den Kollegen, deswegen sage ich jetzt, daseinsvorsorgegleich, denn das andere steht bis jetzt im Grundgesetz nicht drin, obwohl man eigentlich erwägen müsste, genau das auch im Grundgesetz entsprechend festzuhalten und zu sagen, die Welt hat sich weitergedreht. Dazu gehört, dass heute Mobilfunk auch in der Fläche Daseinsvorsorge ist. Auch dafür haben wir in dieser Deutlichkeit keine Mehrheit erreicht. Für viele andere Punkte ist uns das allerdings gelungen, die Fragen nämlich, dass man sehr viel stärkere Maßgaben der Bundesnetzagentur an die Hand gibt, wie man bei der gerade durchgeführten Versteigerung Auflagen gibt. Da hat es breite Unterstützung im Bundesrat gegeben, zum Teil sogar Einstimmigkeit.
Aber noch mal: Für den sehr weitgehenden Schritt „Daseinsvorsorge“, für den aus Sicht vieler anderer Bundesländer sehr weitgehenden Schritt, ist nationales Roaming keins. Wir werden jetzt noch einmal prüfen müssen, ob