Protokoll der Sitzung vom 17.10.2019

Wir kritisieren damit auch die damit eintretende Intransparenz der Mittelflüsse. Einige unter den Abgeordneten mögen sich vielleicht an die damaligen Zusammenhänge erinnern. 2011 war die jetzige Ministerpräsi

dentin Manuela Schwesig Sozialministerin. Damals war ihr erklärtes Ziel, jährlich 45 Millionen Euro bereitzustellen, ich zitiere, „um Kindern aus finanzschwachen Familien mehr Angebote unterbreiten zu können“. Zitatende. Eine Absicht, die lobenswert ist. Allerdings reichte die damals 2011 vom Bund angekündigte Erhöhung der Zuweisung um 12,8 Prozent für Bildung und Teilhabe an die Länder offenbar nicht aus, um die Marke von 45 Millionen Euro zu erreichen. Somit kam es der Regierung gelegen, ab 2011 von der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung 3,1 Prozent in die Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes zu stecken.

Eine Überprüfung, ob die Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes sinnvoll und erfolgreich war, ist in den Folgejahren nicht erfolgt. Aus heutiger Sicht gibt es aber durchaus Anlass, diese Finanzverschiebungen infrage zu stellen, denn aus einer Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes geht hervor, das Bildungs- und Teilhabepaket ist Murks und, ich zitiere, „geht … an der Lebensrealität Heranwachsender … vorbei“. Zitatende.

In Mecklenburg-Vorpommern profitieren zwar mehr als im Bundesdurchschnitt, aber immer noch weniger als 30 Prozent der grundsätzlich Leistungsberechtigten von dem Paket. Das heißt, von den rund 400 Millionen Euro seit 2011 sind weniger als 150 Millionen bei den Bedürftigen angekommen. Dies ist aber ein separates Thema und wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht gelöst. Es macht nur deutlich, dass die Zweckentfremdung der Mittel aus der Bundesbeteiligung für KdU offensichtlich nicht erforderlich war.

Wir sind überzeugt, dass die Finanzströme im Land nach den Prinzipien von Klarheit und Wahrheit transparent gestaltet werden müssen. Das heißt einerseits, dass zweckgebundene Mittel des Bundes für Kommunen auch an die Kommunen weiterzuleiten sind, und andererseits, dass die Finanzierung der Kosten der Unterkunft und Heizung, KdU, und die Kosten für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes voneinander strikt zu trennen sind. Unsere Kommunen brauchen jeden zugewiesenen Euro, denn sie stehen vor großen Herausforderungen, unter anderem um ihre Infrastruktur aufrechtzuerhalten. Wir haben Investitionsstaus bei Straßen, Brücken, Radwegen, beim kommunalen Wohnungsbau, bei Kindertagesstätten, Sport- und Schwimmhallen und Schulen. Zudem wollen wir den öffentlichen Personennahverkehr verbessern und den Breitbandausbau beschleunigen.

Meiner Fraktion sind gleichwertige Lebensverhältnisse und die Stärkung des ländlichen Raumes sehr wichtig. Bei der Verwirklichung dieser Ziele kommt den Gemeinden eine entscheidende Rolle zu. Deshalb wollen wir, dass unsere Gemeinden im Land finanziell gut ausgestattet werden und dass Finanzmittel des Bundes mit kommunaler Zweckbindung auch eins zu eins an sie weitergegeben werden. Die Gemeindeverantwortlichen in unserem Land sollen selbstbewusst und eigenverantwortlich ihre Aufgaben anpacken können. Sie sollen keine Bittsteller und Antragsteller für Fördermittelpakete sein, wenn es um die ganz alltägliche Entwicklung und Instandhaltung der gemeindlichen Infrastruktur und des gemeindlichen Lebens geht.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Lassen Sie uns deshalb für die Stärkung der finanziellen Ausstattung unserer Gemeinden stimmen. Ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfs in die zuständigen Ausschüsse. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter.

Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Landesregierung die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung Frau Drese.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Uns liegt ein Gesetzentwurf der Fraktion der AfD vor. Im Kern sieht er eine Änderung von Paragraf 11 des Landesausführungsgesetzes SGB II vor. Wie Sie sicherlich alle wissen, setzen in unserem Bundesland die Landkreise und kreisfreien Städte die kommunalen Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch II im eigenen Wirkungskreis um, und das bereits seit Inkrafttreten im Jahr 2005. Bei den Regelungen im besagten Paragrafen 11 handelt es sich um finanztechnische Verteilungs- und Ausgleichsmechanismen bei der Umsetzung des SGB II, die mit dem vorliegenden Antrag in einem Punkt geändert werden sollen.

Geehrte Mitglieder der AfD-Fraktion, es ist immer gut, ein bestehendes Gesetz bis zu Ende zu lesen, wenn man es ändern möchte. Da Sie das offensichtlich nicht getan haben, machen wir das jetzt hier gemeinsam.

(Zuruf von Dr. Gunter Jess, AfD)

Die Regelungen in Paragraf 11 des Landesausführungsgesetzes SGB II dienen dazu, die vom Bund gewährte Beteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung an die Landkreise und kreisfreien Städte weiterzureichen. Die Regelungen bilden hierfür die landesgesetzlichen Rechtsgrundlagen. Dabei werden die verschiedenen Bestandteile der Bundesbeteiligung nach Paragraf 46 SGB II nicht einfach an die Kommunen weitergegeben, sondern in den Fällen, in denen sie zur Entlastung für besondere Aufgaben dienen, nach einem belastungsorientierten Schlüssel verteilt. Dies ist ebenfalls von Beginn an so geregelt und auch im besten Einvernehmen mit der kommunalen Familie. Das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen.

Auch der zweite Grundsatz ist bereits seit 2005 in unserem Landesausführungsgesetz SGB II verwirklicht, nämlich, dass das Land sämtliche Bundesbeteiligungsmittel der Kosten für Unterkunft und Heizung vollständig an die Landkreise und kreisfreien Städte weitergibt. Wenn wir nun die im vorliegenden Gesetzentwurf thematisierten 3,1 Prozentpunkte in Paragraf 11 Absatz 1 des AG-SGB II betrachten, so handelt es sich dabei insbesondere um Mittel, die bereits im Jahr 2011 im Rahmen der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets für die Umsetzung der kommunalen Aufgaben des Bildungs- und Teilhabepakets festgelegt worden sind, also die Ausgleiche für Personal- und Sachkosten.

Bekanntlich erfolgt in unserem Land der vollständige Ausgleich der kommunalen Ausgaben für die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets über den belastungsorientierten Verteilungsschlüssel nach Paragraf 11 Absatz 3 Nummer 2 des Landesausführungsgesetzes zum SGB II, damit alle Kommunen entsprechend ihrem Verhältnis der Bildungs- und Teilhabeausgaben auch die entsprechenden Entlastungsmittel erhalten. Nach eben diesem Verteilschlüssel werden auch die anteiligen Mittel, die zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets gedacht sind, an die Kommunen ausgereicht, damit sie auch insoweit adäquat und belastungsorientiert entlastet werden. Auch hier besteht schon immer Konsens mit den Kommunen.

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen nun diese 3,1 Prozentpunkte für den Bildungs- und Teilhabeumsetzungsaufwand durch Streichung der Herauslösensregelung an der einen Stelle zusätzlich verteilt werden. Gleichzeitig sollen aber die Mittel aus diesen 3,1Prozentpunkten in der Verteilung nach dem belastungsorientierten Bildungs- und Teilhabeschlüssel nicht gestrichen werden. Das heißt also, dass nach dem vorliegenden Gesetzentwurf diese Mittel zweimal an die Kommunen ausgereicht werden würden, obwohl sie nur einmal vom Bund bezahlt werden.

Meine Damen und Herren, Sie werden sicherlich Verständnis dafür aufbringen, dass das gar nicht geht. Im vorliegenden Gesetzentwurf ist dieser Tatbestand entweder nicht bedacht oder einfach nicht erkannt worden oder er ist mutwillig verankert worden. Vielleicht erhalten wir ja noch eine Antwort darauf. Als Gesetzesbegründung findet sich nur, dass die Gesetzesänderung notwendig sei, um die Bundesmittel überhaupt vollständig an die kommunale Ebene weiterzugeben.

Die AfD will also suggerieren, dass dies derzeitig nicht geschehen würde. Falsch, meine Herren von der AfD! Und Sie haben die Rechtsfolgen Ihres eigenen Gesetzentwurfs nicht erkannt. Aus all diesen Gründen lautet meine Empfehlung an das Plenum, den vorliegenden Antrag nicht zu überweisen, sondern ihn abzulehnen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Foerster.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Toi, toi, toi!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag befasste sich mit den Landesausführungsgesetzen zum SGB II zuletzt im Zeitraum von Oktober 2017 bis Januar 2018, und seinerzeit wurden mit der Gesetzesänderung die Neuregelungen zur Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in Landesrecht umgesetzt. Hauptsächlich sollten mit der Änderung Kommunen von den Wohnkosten für Geflüchtete im Anspruchsbereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende entlastet werden. Und in diesem Zusammenhang wurde der Abzug von 3,1 Prozent am auf Mecklenburg-Vorpommern entfallenden Bundesanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung in Paragraf 11 Absatz 1 eingeführt.

Allerdings – und das klang ja auch bei der Ministerin schon an – werden diese Mittel nicht etwa einbehalten, sondern sie werden vielmehr an die kommunalen Träger entsprechend ihres Anteils an den Ausgaben einerseits fürs Bildungs- und Teilhabepaket und andererseits an den Wohnkosten für Geflüchtete im Hartz-IV-Bezug aufgeteilt. So wie auf Landesebene erfolgt dies übrigens auch zwischen den Bundesländern. Mit der Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung wurden landesspezifische Beteiligungsquoten festgelegt.

Ich will sehr deutlich sagen, um dann auch nicht missverstanden zu werden, es liegt mir jetzt fern, dieses Gesetz übermäßig loben zu wollen. Dieses Landesausführungsgesetz war und ist ein notwendiges Übel, das fußt letztlich auf der rot-grünen Sozialgesetzgebung aus den 2000er-Jahren, aber, meine Damen und Herren von der AfD, uns erschließt sich nicht so wirklich, was Sie mit dieser Gesetzesinitiative nun eigentlich bezwecken. Und auch der Rundumschlag, den Herr Dr. Jess hier zur Einführung vorgetragen hat, war da nicht so wirklich hilfreich. Wir sind nicht so naiv zu glauben, dass die Juristen der AfD-Fraktion es versäumt haben, sich alle drei Absätze des entsprechenden Paragrafen anzuschauen und zu durchdringen. Und auch glauben wir aufgrund Ihres bisherigen Agierens nicht daran, dass Sie eine besondere Sorge um die Wohnkosten bei Hartz IV umtreibt, und das weder aus Sicht der Kommunen, die ihren Anteil an den Wohnkosten zu schultern haben, noch aus der Sicht der Betroffenen, die auf die Übernahme der Wohnkosten zwingend angewiesen sind.

Und vor diesem Hintergrund betone ich ausdrücklich, dass eine nachhaltige und über das Jahr 2019 hinausgehende Unterstützung des Bundes an den Flüchtlingskosten, darunter auch den Unterkunftskosten für Geflüchtete, erfolgen muss. Zumindest in diesem Jahr werden die Kommunen von den zusätzlichen Kosten für Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte entlastet. Das war ursprünglich bis einschließlich 2018 begrenzt. Auch der Bundesrat fordert im Übrigen eine weitere Beteiligung des Bundes ab 2020 und entsprechende Verhandlungen dazu.

Die aktuelle Sozialberichterstattung weist für Mecklenburg-Vorpommern aus, dass im Jahr 2017 mehr als elf Prozent der Bevölkerung auf die soziale Mindestsicherung angewiesen waren. Das betrifft im Übrigen Menschen in den beiden Rechtskreisen SGB II und SGB XII. Wenn man jetzt noch die Wohngeldhaushalte hinzurechnet, dann können annähernd 15 Prozent der Bevölkerung Mecklenburg-Vorpommerns ihre Wohnkosten nicht allein schultern. Das ist erschreckend und das ist Ergebnis einer aus unserer Sicht verfehlten Sozialpolitik. Nicht zuletzt deshalb war die seit fünf Jahren geltende Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund auch dringend geboten.

Hingegen übernimmt der Bund bei den Wohnkosten im Hartz-IV-Bereich jedoch nur 49 Prozent dieser Kosten. Und da liegt aus unserer Sicht das eigentliche Problem. Der Bundesrat hat ja in der Vergangenheit auch den Versuch unternommen, diesen Anteil von 49 auf 49,9 Prozent zu erhöhen, und hat da prompt eine Absage der Bundesregierung kassiert. Letztere sieht keine Veranlassung, die bestehende gesetzliche Obergrenze der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung zu verändern. Und weil sich der Bund mit nur

49 Prozent an diesen Kosten beteiligt, musste besagte Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung letztlich auch so hingerechnet werden, dass es irgendwie passt.

Meine Bundestagsfraktion unternahm mit dem Antrag „Wohnkostenlücke schließen – Kosten der Unterkunft existenzsichernd gestalten“ unter anderem den Vorstoß, die schrittweise Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung durch den Bund und damit eine Bundesauftragsverwaltung zu erwirken. In schriftlichen Stellungnahmen zum vorgenannten Antrag im März dieses Jahres lehnte der Landkreistag das ab. Der Deutsche Städtetag formulierte dagegen in seinen Erwartungen und Forderungen an den neuen Bundestag und die neue Bundesregierung bereits 2017, dass der Bund seinen Anteil an den Kosten der Unterkunft erhöhen soll, damit eben besonders belastete Kommunen entlastet werden.

Und auch Dr. René Geißler von der Bertelsmann Stiftung schlug eine solche höhere Bundesbeteiligung an den Wohnkosten für Arbeitsuchende in der Schrift „Kommunale Sozialausgaben – Wie der Bund sinnvoll helfen kann“ bereits im Jahr 2015 vor. Ich möchte kurz daraus zitieren. „Im Ergebnis erfüllen aus dem Katalog kommunaler Sozialleistungen nur die Kosten der Unterkunft nach SGB II diese Kriterien. Sie belasten die Kreise und kreisfreien Städte in sehr enger Anlehnung an die SGB-II-Quote, welche als zentraler Armutsindikator der Stadtgesellschaft dient. Die Kosten der Unterkunft sind eine Geldleistung, die über Wohnungsstandards und Mietspiegel einfach steuerbar ist. Der Bund sollte seinen Finanzierungsanteil ab dem Jahr 2018 um diese fünf Milliarden aufstocken.“ Zitatende.

Bekanntermaßen einigten sich Bund und Länder 2016 darauf, die Kommunen um jährlich 5 Milliarden zu entlasten. Dazu erhalten diese einen höheren Anteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung sowie an der Umsatzsteuer. Allerdings haben die Bundesländer die Sorge, dass diese Entlastung der Kommunen nicht vollumfänglich erfolgt, und das deshalb, weil die Kosten für Unterkunft und Heizung gedeckelt und die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern endverhandelt sind. Daher ja seinerzeit auch die Initiative im Bundesrat, die 49 auf die 49,9 Prozent zu erhöhen, wie schon angesprochen. Die Bundesregierung streitet sozusagen diese Sicht ab. Und aus unserer Sicht sind deshalb weitere Verhandlungen geboten.

Für die einzelne Kommune – das sei vielleicht noch gesagt – macht es im Übrigen einen großen Unterschied, ob die Gelder über die Umsatzsteuer oder über die Kosten der Unterkunft fließen, denn von einer Verteilung über die Umsatzsteuer profitieren eher die steuerstarken Kommunen, von einer Verteilung über die KdU eher solche mit hohen Soziallasten, also die finanzschwachen Kommunen. Die Einigung von 2016 bevorteilt aus unserer Sicht eindeutig finanzstarke Kommunen. Und deswegen sagen wir auch, wenn es unserer Ministerpräsidentin ernst mit der Forderung ist, besonders strukturschwache Regionen zu fördern, dann müsste die Landesregierung zukünftig darauf pochen, dass der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung steigt und bestenfalls vollständig übernommen wird. Das käme einer wirklichen Konjukturspritze gleich, die allein für Mecklenburg-Vorpommern 150 bis 200 Millionen Euro jährlich ausmachen dürfte.

Meine Fraktion und ich halten diese grundsätzlichen Ausführungen für wichtig. Der Gesetzentwurf der AfD hat

uns Gelegenheit geboten, sie hier vorzutragen. In der Sache halten wir Ihren Gesetzentwurf jedoch für wenig zielführend und werden ihn daher ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau FriemannJennert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie können es sich denken, auch wir lehnen den Antrag der AfDFraktion ab, und zwar deshalb, weil Ihr Antrag fehlerhaft ist. Es ist eben nicht so, dass ein Teil der Mittel für die Kosten der Unterkunft und Heizung nicht an die Kommunen weitergeleitet werden, wie von Ihnen im Antrag postuliert. Damit entfällt der Aufriss der vermeintlichen Grundproblematik Ihres Antrages.

Die Mittel werden vollständig an die Landkreise und damit an die kommunale Ebene durchgereicht. Die 3,1 Prozent, die Sie sehen, werden als Ausgleichsmittel für Bildung und Teilhabe durchgereicht. Und wie die Ministerin soeben schon erwähnte, werden die Mittel durch einen Ausgleichsmechanismus nach Paragraf 11 Absatz 3 Nummer 2 des Landesausführungsgesetzes des Zweiten Sozialgesetzbuches des Bundes an die kommunale Ebene ausgereicht. Wird dieser Paragraf im Landesausführungsgesetz beibehalten, würden diese Mittel doppelt ausgegeben.

Ich kann Ihnen eigentlich nur raten, Ihren Antrag zurückzuziehen. Vermutlich ist dieser einfach durch Unkenntnis der Verfasser entstanden, und bei der Komplexität des vorgetragenen Sachverhaltes ist das auch nicht unwahrscheinlich, aber wir werden auch einer Überweisung nicht zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Philipp da Cunha, SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Heydorn.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe mir diesen Gesetzentwurf angeguckt und so richtig erschließt sich mir die Sinnhaftigkeit nicht, und ich kann die Zielrichtung auch nicht so richtig erkennen. Also ich kann mich an Zeiten erinnern, wo über die Sozialhilfe die örtlichen Sozialhilfeträger verpflichtet waren, an Kosten der Unterkunft alles aus eigenen Mitteln zu tragen. Das ist im Rahmen der Hartz-IV-Reformen deutlich verändert worden, das heißt, es kam zu großen Kostenbeteiligungen des Bundes. Das wissen heute die Wenigsten. Hartz IV war mal Bestandteil der sogenannten Gemeindefinanzreform, das heißt also, es kam zu deutlichen Entlastungen. Das mal vorweg. Also da ist schon was passiert.

Wenn man sich das Bildungs- und Teilhabepaket anguckt, dann wird ja keiner die Sinnhaftigkeit von Bildung und Teilhabe infrage stellen. Da wird man ja sagen, ja, das ist sehr sinnvoll. Was man meinem Erachten nach

sehr trefflich bei dem Thema diskutieren muss, ist die Frage, wie wird das Ganze administrativ und organisatorisch abgewickelt. Gerade für Kinder aus schwächeren sozialen Milieus ist das Thema „Förderung von Bildung und Teilhabe“ natürlich eine ganz, ganz wichtige Geschichte, um ihren Platz im Leben finden zu können. Also Partizipationsmöglichkeiten für solche Menschen zu unterstützen, halten wir für besonders zielführend und für besonders förderungswürdig.

Deswegen beschäftigt sich die SPD auf der Bundesebene auch mit der Kindergrundsicherung, das heißt, dass man unabhängig von Einkommensgeschichten guckt, was können wir an Grundsicherung für Kinder zur Verfügung stellen, um Kinder aus der Armut zu holen und das ganze Verfahren auch möglichst ohne großen Verwaltungsaufwand über die Bühne zu bringen. Wir haben vor einiger Zeit hier eine Anhörung gehabt. Da ging es um diese Anhörungsreihe „Jung sein in M-V“, und da kann ich mich erinnern, dass der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, hier war und genau dieses Konzept der Kindergrundsicherung vorgetragen hat, worauf eine Frage kam von Ihrem Abgeordneten Herrn Professor Weber, wie es denn dann gewährleistet sei, dass das Geld, was zur Verfügung gestellt wird, nicht von irgendwelchen Sozialhilfeempfängern dann zweckfremd verwandt und ausgegeben wird.