Es zeichnet sich ohnehin ab, dass viele Menschen lieber zu Hause bleiben. Gerade die Risikogruppen werden
weitestgehend auf Kontakte verzichten. Am Dienstag erschien erst eine neue Umfrage. Das Statista-Covid-19Barometer hatte eine Befragung publiziert. Demnach sagen 30 Prozent der Bevölkerung, dass sie derzeit keine Restaurants und Cafés mehr besuchen wollen.
41 Prozent geben an, dass sie Bars und Kneipen meiden werden. Viele der Befragten nehmen sich aus dem öffentlichen Leben sicherlich schon selbst heraus. Vielmehr müssen wir nun die Warnungen hochhalten, die ständigen Ermahnungen. Wir haben Abstände und Hygienestandards, aber wir müssen das Grundrecht auf Freizügigkeit wieder freischalten und fordern das mit diesem Antrag.
Auch wenn sich der Name der Verordnung stetig ändert, ist sicherlich klar, welche Ordnung jetzt mit diesem Antrag gemeint ist, und wir bitten um Ihre Zustimmung. – Danke!
(Minister Harry Glawe: Herr Lerche, jetzt wirds eng! – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Jens-Holger Schneider, AfD)
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU und Thomas Krüger, SPD)
Scheinbar haben Sie auch überhaupt noch nicht kapiert, um was es hier überhaupt geht. Das Prinzip haben Sie überhaupt noch nicht verstanden. Und man kann eigentlich nichts zu diesem Antrag sagen. Ich glaube, man muss da auch nichts zu sagen dann.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Ende des Sitzungstages also noch mal Tourismus, das ist ja auch ein wichtiges Thema. Aber ich kann mich dem Kollegen Waldmüller eigentlich nur anschließen, auch ich hätte erwartet, dass die AfD-Fraktion diesen Antrag zurückzieht, spätestens nach der Debatte, die wir ja heute am Nachmittag schon mal geführt haben.
Ich mache es mir dann doch nicht ganz so einfach wie der Kollege von der CDU, ich will das mal aufzählen. Was hier gefordert wird, ist von der Realität überholt. Die Gaststätten haben seit dem 9. Mai wieder geöffnet.
Ich habe am Wochenende selbst in einem Lokal unter freiem Himmel Kaffee und Kuchen genossen. Und natürlich gibt es Auflagen zur Desinfektion, zu Masken bei den Kellnerinnen, zum Abstand zwischen den Tischen, auch zur Eintragung in das laut Corona-Landesverordnung notwendige Erfassungsformular für die mögliche Nachverfolgung von Kontakten bei Auftreten einer Infektion. Alles hat reibungslos funktioniert.
Und auch für die Betreiber von Hotels und Pensionen gibt es zumindest eine Perspektive. Campingplätze sind für Dauercamper bereits offen – ich bin selbst einer –, soweit sie aus Mecklenburg-Vorpommern stammen. Ab dem 18. Mai dürfen auswärtige Besitzer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern wieder ins Land kommen. Damit soll ihnen ja Gelegenheit gegeben werden, die Wohnungen für die ab 25. Mai wieder mögliche Vermietung vorzubereiten. Hotels öffnen ihre Türen für alle deutschen Touristen, mit Ausnahme jener, die aus einem Corona-Hotspot kommen, ab dem 25. Mai wieder. Einheimische können ab dem 18. Mai bereits dort übernachten. Also noch mal, Ihr Antrag läuft ein Stück weit ins Leere.
Dann fordern Sie, dass wieder Umsätze generiert werden können. Also ich stelle fest, das ist der Fall. Gäste dürfen gastronomisch bedient und beherbergt werden, aber alles freilich unter besonderen Auflagen in Sachen Hygiene und Kapazitäten.
Dann fordern Sie die Einbindung der Verbände. Da ist heute mehrfach darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Sozialpartner und die Verbände DEHOGA und TMV im Rahmen der Taskforce „Tourismus“ mit am Tisch sitzen.