Protokoll der Sitzung vom 27.08.2020

Der vorliegende Antrag tut aber weitgehend so, als wenn in den vergangenen Wochen und Monaten nichts getan worden wäre. Das Gegenteil ist aber der Fall. Wir haben mit der 2. Säule des Sozialfonds des Landes ein Soforthilfeprogramm für die Kinder- und Jugendübernachtungsstätten entwickelt, aus dem Hilfen des Landes gezahlt werden. Dafür stehen 3,5 Millionen Euro zur Verfügung. Auch hier waren wir in Mecklenburg-Vorpommern eines der ersten Länder mit einem solchen Instrument. Im Übrigen haben auch nicht alle Länder Gelder zur Verfügung gestellt. Insgesamt haben wir für diese Säule bis jetzt 54 Anträge mit einem Volumen von rund 2,4 Millionen Euro erhalten. Die Bewilligungen werden also unter dem Volumen der zur Verfügung gestellten Mittel liegen. Eine Aufstockung ist somit momentan nicht angezeigt. Es lässt sich eben nicht alles mit der Dauerforderung nach mehr Geld regeln.

Allein die hier im Landesverband Mecklenburg-Vorpommern des Deutschen Jugendherbergswerkes zusammengeschlossenen Einrichtungen haben Anträge mit einem Gesamtvolumen von 1,4 Millionen Euro gestellt. Dabei sind komplexe Fragestellungen zu beantworten, da die Hilfen des Landes auch unter beihilferechtlichen Gesichtspunkten bestehen müssen. Entscheidend kommt es darauf an, ob der Bezugspunkt für die Hilfen des Landes der DJH-Landesverband ist oder ob wir bei der Förderung auf die einzelnen Jugendherbergen als selbst rechtlich unselbstständige Einheiten abstellen dürfen. Letzteres, das möchte ich hier ganz deutlich sagen, entspricht sicher unserer Zielsetzung am ehesten. Das bedarf der Klärung, damit wir gemeinsam auch Rechtssicherheit haben.

Ich erwarte auch, dass wir gerade vom DJH-Landesverband ein nachvollziehbares und tragfähiges Konzept vorgelegt bekommen, wann und in welcher Form und unter welchen Bedingungen die Einrichtungen, die heute noch geschlossen sind, wieder öffnen werden sollen. Eine Marktbereinigung, wie wir sie in Ueckermünde im letzten Jahr erlebt haben, möchte ich nicht noch einmal erleben. Gleichwohl, die Landesregierung hat sich in den letzten Jahren immer wieder auch mit investiven Mitteln zu den Jugendherbergen im Land bekannt. Nun werden wir auch in den Zeiten der Not helfen und dafür alle unsere Instrumente einsetzen.

Ich sage aber auch, wir werden die beantragte Hilfe intensiv prüfen. Die betriebswirtschaftliche Seite ist das eine, die Verankerung der Jugendherbergen in der Angebotsstruktur der Jugendarbeit im Land ist das andere. Der DJH-Landesverband trägt in diesem Bereich auch ein großes Maß an sozialer Verantwortung. Und es ist, vorsichtig formuliert, erklärungsbedürftig, wenn noch immer die Jugendherbergen in Waren, in Mirow, in Burg Stargard, in Güstrow, in Greifswald, in Binz und in Zingst geschlossen sind, gleichzeitig aber Hilfsgelder beantragt werden.

Ich war deshalb schon sehr verwundert über eine Pressemitteilung von Herrn Koplin vom 20. Mai, in der Sie völlig unreflektiert die Argumentation des Geschäftsführers des DJH-Landesverbandes übernahmen. Mir erschließt sich nicht, warum die Jugendherbergen zum Beispiel in Binz oder Zingst auch über den Sommer komplett geschlossen sind, während Schullandheime oder kleine Einrichtungen alles tun, um zumindest einigen Kindern und Jugendlichen einen schönen Aufenthalt zu bieten. Bei allem Respekt für die große Kraftanstrengung des DJH-Landesverbandes, für mich bleiben hier offene Fragen. Ich habe deshalb das Landesamt für Gesundheit und Soziales gebeten, diese Fragen im Rahmen der Förderung zu klären. Der DJH-Landesverband arbeitet danach, nach meinen Informationen, sehr intensiv daran, und ich bin optimistisch, dass wir hier zu einer Klärung kommen können. So funktioniert das Verfahren der Gewährung von Landeshilfen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Auch auf unsere Initiative hin hat der Bund ein ganzes Maßnahmenpaket für gemeinnützige Organisationen im Bereich „Familie, Jugend und Senioren“ entwickelt. Hier möchte ich als Erstes die Überbrückungshilfen durch Zuschüsse erwähnen. Gemeinnützige Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime und andere Träger von Einrichtungen oder Vereine sind genauso antragsberechtigt wie Familienerholungsstätten. Die Trä

ger erhalten für Verluste, die auf die Pandemie zurückgehen, im Zeitraum von Juni bis August bis zu 80 Prozent der Ausfälle erstattet. Die Höchstsumme von 150.000 Euro Überbrückungshilfe bezieht sich dabei im Fall der genannten Einrichtungen auf die einzelne Betriebsstätte und nicht auf den Gesamtverband. In Mecklenburg-Vorpommern werden die Hilfen vom Landesförderinstitut ausgezahlt. Ich weiß, dass eine Reihe von Einrichtungen auch hier Anträge stellen wird.

Weiterhin hat der Bund ein KfW-Sonderkreditprogramm

(Henning Foerster, DIE LINKE: Das hilft doch nicht. Das habe ich doch gesagt.)

mit einem Volumen von 1 Milliarde Euro aufgelegt, das auch von Jugendherbergen, Familienferienstätten und Einrichtungen der Jugend- und Familienbildung genutzt werden kann.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Das ist kein Angebot für die.)

Tatsächlich gibt es bei uns im Land offenbar daran bisher wenig Interesse.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Na, warum ist doch klar!)

Schließlich hat der Bund ein Sonderprogramm für die Kinder- und Jugendhilfe angekündigt. Noch einmal sollen weitere 100 Millionen Euro im Jahr 2020 für coronabedingte Schäden zur Verfügung gestellt werden. Erklärtes Ziel ist es, den Fortbestand auch von Jugendherbergen und Schullandheimen zu sichern. Die Zuschüsse sollen zeitlich an die Überbrückungshilfen anschließen und voraussichtlich ab September beantragt werden können. An der konkreten Ausgestaltung der Programmrichtlinien wird derzeit mit Hochdruck gearbeitet.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Auffangnetz von Bund und Land scheint mir insgesamt nach heutiger Einschätzung gut geknüpft zu sein,

(Der Abgeordnete Henning Foerster bittet um das Wort für eine Anfrage.)

auch wenn, falls die Zwischenfrage jetzt kommt, die Möglichkeit des KfW-Kredites nicht für alle passen wird. Jetzt kommt es darauf an, die Einrichtungen auch wieder zu beleben. Und deshalb ist es gut, dass es auch in wichtigen Segmenten der Klassenfahrten wieder Bewegung geben soll. Es gibt so ein aktuelles Hinweisschreiben des Bildungsministeriums zur Durchführung von Schulfahrten.

Frau Ministerin, darf ich Sie unterbrechen? Gestatten Sie …

Na, ich hatte gehofft, ich habe die Frage schon beantwortet, aber gerne.

Ja, das können Sie doch noch gar nicht wissen.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU und Peter Ritter, DIE LINKE)

Also Sie gestatten jetzt eine Zwischenfrage des Abgeordneten Foerster. Bitte schön.

Zum KfW?

Nein, Frau Ministerin, nicht zur Möglichkeit von KfW-Krediten. Wo da die Probleme liegen, habe ich, glaube ich geschildert.

Aber meine Frage ist eine andere: Sie haben hier sehr viel und sehr ausführlich über die Problematik beim DJH gesprochen. Ist Ihnen bekannt, dass im Land 14 Jugendherbergen unter dem Dach des DJH organisiert sind, wir insgesamt aber über 100 Kinder- und Jugendübernachtungsstätten im Land haben, die Problematik sich also weit über die Thematik „DJH und Jugendherbergen“ hinaus ergibt?

Ja, selbstverständlich ist mir das bewusst. Deswegen habe ich vorhin ja auch gesagt, für unsere Säule der 3,5 Millionen, der Säule 2 im Sozialfonds, liegen 54 Anträge bisher vor. Allein das zeigt schon, dass es mehr als die DJH-Landesverband-Jugendherbergen sind. Ich habe aber noch mal deutlich unterstrichen, dass es für mich wichtig ist, wenn Hilfen gezahlt werden, dass dann auch die Möglichkeit dort gegeben sein muss, Kinder- und Jugendarbeit tatsächlich vorzunehmen. Und das ist gerade beim DJH, bei vielen dort ja unter dem Dachverband organisierten Jugendherbergen eben noch nicht der Fall, weil die noch geschlossen sind.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Sie möchten eine Nachfrage stellen?

Ja, ich möchte eine Nachfrage stellen, und zwar dahin gehend, inwieweit Sie denn nun die Anregung aufgreifen oder nicht aufgreifen, das Programm aus der Säule 2, zu dem Sie gerade noch einmal Stellung genommen haben, zu verlängern, denn das Problem wird sich ja über den Herbst und Winter hinaus nicht erledigt haben, sondern weiter auswachsen.

Ja, dazu habe ich eben schon ausgeführt, dass auch der Bund gerade dabei ist, ein Anschlussprogramm vorzubereiten, und wir dann bei der Verlängerung der Säule – so ist der Sozialfonds ja ausgelegt – als subsidiäre Lösung gucken müssen, können wir dann überhaupt noch fördern oder ist dann die Bundesförderung vorrangig. Das alles ist jetzt in Gesprächen zwischen Bund und Ländern gerade im Moment in der Mache.

Gut, dann setze ich fort: Alle Schulfahrten, die im vergangenen Schuljahr bedingt durch Corona abgesagt werden mussten, können, sofern möglich, bis zum Jahresende umgebucht werden, und alle für die Monate August bis Dezember 2020 geplanten ein- und mehrtägigen Schulfahrten können unter Einhaltung des Hygieneplans und unter Berücksichtigung der Regelungen des Robert Koch-Instituts durchgeführt werden. Auch Neubuchungen sind unter bestimmten Bedingungen möglich, sodass sich in diesem Bereich etwas tut.

Mit einer Sache möchte ich noch aufräumen. Der Haushaltstitel, der hier vorhin angesprochen war, steht nicht dem DJH allein zur Verfügung. Das sollten Sie als Haushaltsgesetzgeber wissen, dass auch dort die anderen Träger antragsberechtigt sind.

(Zuruf von Maika Friemann-Jennert, CDU)

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke, Frau Ministerin!

Sie waren ja sehr großzügig mit der Fragebeantwortung, aber dadurch haben Sie um dreieinhalb Minuten Ihre angemeldete Redezeit überschritten.

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Jetzt hat für die Fraktion der AfD das Wort der Abgeordnete de Jesus Fernandes.

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Jugendübernachtungsstätten – ein Rettungspaket wird hier gefordert von der Linkspartei. Wir haben ja im Sozialausschuss …

(Peter Ritter, DIE LINKE: Von der Fraktion DIE LINKE.)

Von der Fraktion DIE LINKE. Entschuldigen Sie bitte, Herr Ritter! Ich wollte Ihnen nicht zu nahe treten.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Nee! Wie lange sind Sie hier?)

Wir haben ja im Sozialausschuss den Vorsitzenden des Deutschen Jugendherbergsverbandes gehabt, auf Einladung von Herrn Koplin, glaube ich, oder zumindest Ihrer Fraktion, der Linksfraktion,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Geht doch.)

und er hatte einen 40-minütigen Vortrag gehalten. Wohlgemerkt in einer Zeit, wo unter der Corona-Krise alle im Land extrem zu leiden hatten, hat er ganz schön viel Zeit in Anspruch genommen, wo wir noch über viele andere wichtige Themen reden mussten, und hat sich beklagt, dass die Eltern oder dass die Schulen ihre ganzen Klassenfahrten abgesagt haben. Ja, natürlich, wie auch alle anderen alles absagen mussten, wie auch alle anderen Hotel- und Gaststättenbetreiber unter den Regelungen der Regierung leiden mussten und müssen, wurden auch die Klassenfahrten logischerweise abgesagt.

Jetzt, wie gesagt, scheint es keine vernünftigen Regelungen zu geben, hat Herr Foerster von der Linksfraktion hier ausgeführt, keine konkreten. Die Schulen sollen alleingelassen worden sein, ob sie sie nun machen oder nicht oder zumindest, wie sie die dann ausführen. Das halte ich für sehr problematisch vor dem Hintergrund, dass die Kinder- und Jugendübernachtungsstätten hier Hilfen beantragen. Wir haben nämlich den Ausführungen auch vernünftig gelauscht. Es steht hier so ähnlich eigentlich auch in Ihrem Antrag drin, worauf es hinausgeht, und zwar sollen hier Einnahmeausfälle kompensiert werden.

Ähnlich äußerte sich auch der Vorsitzende des Kinder- und Jugendherbergsverbandes hier in M-V. Er hat uns die Gesamtzahlen, die er sonst so in einem gesunden Jahr quasi zu verzeichnen hat, genannt und hat gesagt, er hat hier diese Ausfälle. Und dann, meine Damen und Herren, …

(Henning Foerster, DIE LINKE: Ich rede nicht nur über das DJH.)

Ich weiß, dass Sie nicht nur über das DJH reden, aber das gehört mit dazu und das kann man ja ebenfalls anwenden auch auf die Schullandheime.

Dann haben wir von der AfD-Fraktion erfragt, ja, gut, es ist ein gemeinnütziger Verein sozusagen und dasselbe trifft auch auf die Schullandheime zu, sie sind gemeinnützig. Das heißt, sie dürfen keinen Gewinn machen, das haben Sie ja hier auch erkannt in Ihrem Antrag. Das bedeutet allerdings auch, wenn ich zumache, habe ich kalte Betriebskosten und Instandhaltungskosten, die ich mit ganz minimiertem Personalaufwand leisten kann. Das kann ich natürlich unterstützen landesseitig.