Protokoll der Sitzung vom 13.06.2002

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wir unterstützen die in dem Antrag der SPDFraktion aufgestellten Forderungen. Sie sind alle richtig und liegen im Wesentlichen auf der Linie des Eckpunktepapieres, das von einer interfraktionellen Arbeitsgruppe des Bundestages zum Reformbedarf im Betreuungsrecht erarbeitet wurde.

Wir dürfen bei diesem Antrag aber auch nicht stehen bleiben. Das Problem im Betreuungswesen ist doch, dass es vier Ziele gibt, die nicht harmonisch in Einklang zu bringen sind. Es geht erstens um Schutz und Hilfe für die Betroffenen. Dies wird täglich von haupt- und ehrenamtlichen Betreuern in guter Weise geleistet. Es geht zweitens darum, diesen Menschen bei allen Schwierigkeiten, die es gibt, ein selbstbestimmtes Leben in Würde zu ermöglichen, sie also auch vor unnötiger Kontrolle, unnötiger Schikane und unnötiger Einengung ihres

persönlichen Lebensreiches zu schützen. Nicht ohne Grund haben alle Fraktionen die Entmündigung alter Art abgeschafft. Es geht drittens darum, durch die Vormundschaftsgerichte die Qualität der Betreuungen und die notwendige Kontrolle und Aufsicht über die Betreuer sicherzustellen. Es geht viertens darum, dass dieses Hilfesystem auch bezahlbar bleiben muss.

Bei ungefähr 1 Million Betreuungen in Deutschland und einer rasant wachsenden Zahl weiterer Betreuungen werden wir diese vier Ziele nicht erreichen können, wenn nicht sehr viel entschiedener als in der Vergangenheit gegengesteuert wird. Dieses Ziel lässt sich nach unserer Auffassung nur mit zwei Instrumenten erreichen.

Erstens. Es müssen Betreuungen vermieden werden. In vielen Fällen, insbesondere in den Fällen, in denen es um die Vermögenssorge geht, der der kostenträchtige Teil der Betreuung ist,

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

lässt sich in der Tat einiges mit Vorsorgevollmachten erreichen, wobei es allerdings hilfreich wäre, wenn diese ähnlich wie bei letztwilligen Verfügungen auch registriert und verwahrt werden könnten. Wir müssen also die Zahl der Betreuungen verringern.

Zweitens. Wir müssen die Quote der ehrenamtlichen Betreuungen erhöhen. Diese Quote ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen, was ganz maßgeblich zu der Kostenexplosion von jetzt rund 70 Millionen DM im Jahr beigetragen hat.

Es gibt eine genauere Betrachtung für den Bezirk des Landgerichts Osnabrück. Da wurde festgestellt, dass erstens die Zahl der ehrenamtlichen Betreuungen zurückgeht und zweitens die Berufsbetreuer, die 10 % der Betreuer ausmachen, zwei Drittel der Kosten produzieren. In der Mehrzahl der Fälle kann die Arbeit, die von Berufsbetreuern oder von Betreuungsvereinen geleistet wird, in gleicher Qualität, vielleicht manchmal auch persönlich und direkter durch ehrenamtliche Betreuungen geleistet werden. Insofern ist es für uns nach wie vor unvorstellbar, dass die Landesregierung im letzten Jahr ernsthaft daran gedacht hat, die vergleichsweise geringen Zuschüsse für Betreuungsvereine in Höhe von einer halben Million DM zu kürzen.

(Beifall bei der CDU)

Es ist für uns gleichermaßen nicht nachvollziehbar, dass Sie weiterhin meinen, es reiche aus, wenn pro Landkreis nur ein Betreuungsverein und in großen Städten mit mehr als 300 000 Einwohnern vielleicht sogar zwei Betreuungsvereine zugelassen sein sollten. Wir brauchen sehr viel mehr. Wir brauchen in jedem kleinen Bereich zwei, drei oder vier Betreuungsvereine, die diese Arbeit übernehmen und die gefördert werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir brauchen darüber hinaus eine andere Abrechnungssystematik. Im Moment arbeiten die Berufsbetreuer mit relativ geringen Stundensätzen, maximal 31 Euro pro Stunde. Weil es keine Fallpauschalen gibt, werden dann möglichst viele Stunden aufgeschrieben. Das ist meines Erachtens auch nachvollziehbar. Aber hinterher stellt sich schon die Frage, ob dieses oder jenes Telefongespräch, dieser oder jene Gang oder diese oder jene Besorgung wirklich notwendig war und nicht hätte vermieden werden können, wenn wir sie über Fallpauschalen für typische Tatbestände abrechnen könnten.

Überprüfungen haben ergeben, dass Betreuer so unermüdlich für ihre Betreuten im Einsatz gewesen sind, dass rechnerisch 25 Einsatzstunden am Tag zustande gekommen sind. Selbst bei denen, die bei der Abrechnung ehrlich sind, ist natürlich die Verlockung sehr groß, ihr Einkommen halbwegs dadurch zu erhöhen, dass sie - ausgehend von den zu niedrigen Stundensätzen - versuchen, möglichst viele Stunden zu produzieren. Auch insoweit müssen wir gegensteuern.

Das Wesentliche sind und bleiben aber die Förderung der ehrenamtlichen Betreuung und die Vermeidung von Betreuungen. Ich hoffe, dass es nicht nur bei diesem Antrag bleiben wird, sondern dass ein Justizminister, der insbesondere die Förderung des Ehrenamtes zu einem seiner wesentlichen Herzensanliegen gemacht hat, deutlicher als bisher zeigt, dass die Landesregierung auf diesen Weg setzt. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der angesprochene Herr Justizminister wird für die Landesregierung Stellung nehmen.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Alle Fraktionen haben übereinstimmend die Annahme des vorliegenden Antrags empfohlen. Das ist ein bemerkenswerter Vorgang. Ich möchte ausdrücklich meinen Respekt vor diesem Antrag, vor seiner Begründung und auch vor der Art und Weise, in der über ihn bisher beraten worden ist, bekunden. Für uns ist aber nicht nur der Antrag wichtig, sondern auch die Protokolle über die Beratungen werden in der weiteren Arbeit des Justizministeriums sicherlich beachtet werden.

In diesen Tagen hat sich die Justizministerkonferenz mit demselben Thema beschäftigt. Der Zwischenbericht, der dort vorgelegt worden ist, deckt sich weitgehend mit dem, was wir hier erörtern. Freilich macht er auch deutlich, dass die Dinge komplex und schwierig sind. Beispielhaft erwähnen möchte ich die gesetzliche Vertretungsvollmacht naher Angehöriger, deren Einführung gefordert wird. Sicherlich könnte sie einen erheblichen Teil der Betreuung überflüssig machen. Soll sie aber nur im Verhältnis zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern gelten oder auch im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern? Wir wissen doch, dass es im Verhältnis von Ehegatten, aber auch im Verhältnis von Eltern und Kindern oftmals erhebliche Spannungen und Probleme gibt. Dann kann auch Missbrauch die Folge einer solchen gesetzlichen Regelung sein. Insofern müssen hier Vorkehrungen getroffen werden. Wir müssen hier intensiv beraten und im Bundesrat dazu beitragen, dass das Betreuungsrecht vernünftig weiter entwickelt wird. Mit Schnellschüssen ist hier niemandem gedient.

Ich bin sicher, dass auf diesem Gebiet wie auch auf dem Gebiet der Vorsorgevollmacht erhebliche Potenziale zur Betreuungsvermeidung bestehen. Es wird aber nicht einfach sein, hier Lösungen zu finden.

Dass wir allen Anlass haben, hier aktiv zu werden, will ich Ihnen anhand weniger Zahlen demonstrieren, die im Rahmen der Politik meiner Meinung nach viel zu wenig Beachtung finden. Sie haben Bedeutung nicht nur für das Betreuungsrecht, sondern sie haben auch Bedeutung für das Zuwanderungsrecht oder mit Blick auf die Frage, welche Stiftungen es in Deutschland in Zukunft geben wird. 100 Menschen, die in diesem Land leben, erzeugen etwa 65 Kinder und können mit nur noch 41 oder 42 Enkeln rechnen. Wenn wir die Deutschen betrachten, ist es noch dramatischer:

100 Deutsche, 63 Kinder, 39 Enkel. Das heißt, dass die alten Menschen zu einem großen Anteil Singles sind, die nicht mehr damit rechnen können, dass Familienangehörige ihre Betreuung übernehmen werden, sodass wir hier auf Berufsbetreuer oder ehrenamtliche Betreuer angewiesen sein werden. Die Dramatik dieser Zahlen zwingt uns meiner Meinung nach dazu, das Betreuungsrecht, vor allem aber auch die Praxis der Länder weiterzuentwickeln.

Auf die Kostenexplosion ist hier bereits hingewiesen worden. Deshalb will ich an dieser Stelle etwas deutlich machen, von dem ich mir erhoffe, dass es uns weiterbringen wird. Wir haben eine Projektgruppe, die aus fünf erfahrenen Betreuungsrichterinnen und -richtern, einem Rechtspfleger und mehreren Wissenschaftlern der Universität Bremen besteht, damit beauftragt, die Frage zu untersuchen, wie es zu dieser gewaltigen Kostenexplosion gekommen ist, von der ja nicht nur Niedersachsen, sondern alle Länder betroffen sind. Die Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit bereits aufgenommen. Ich bin mir sicher, dass uns die Erkenntnisse, die sie eines Tages vorlegen wird, weiter voranbringen werden. Sie werden dem Land zugänglich gemacht, wenn wir so weit sind. Wenn wir einerseits die Kostenproblematik, andererseits aber auch den berechtigten Wunsch nach einer Steigerung der Qualität der Betreuung sehen, kommen wir in ein Spannungsverhältnis, angesichts dessen wir nach Lösungen suchen müssen, die die Qualität weiterhin sichern, die Kostenexplosion aber dennoch reduzieren. Ich bin gespannt darauf, was die Forschungsgruppe vortragen wird. Wenn wir die Ergebnisse haben, können wir die Arbeit an der Weiterentwicklung dessen, was das Ministerium hinsichtlich der praktischen Umsetzung des geltenden Rechts tut, fortsetzen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Ich schließe die Beratungen. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen in der Drucksache 3464 zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Dann haben Sie einstimmig so beschlossen.

Wir treten jetzt, wie verabredet, in die Mittagspause ein und sehen uns um 14.30 Uhr wieder. Wir setzen die Beratungen dann mit Tagesordnungspunkt 23 fort.

Unterbrechung: 13.05 Uhr.

Wiederbeginn: 14.31 Uhr.

Meine Damen und Herren, wir nehmen die unterbrochenen Beratungen wieder auf mit

Tagesordnungspunkt 23: Einzige (abschließende) Beratung: Prozesse vermeiden, Rechtsfrieden stärken: Mediation in Niedersachsen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/3329 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 14/3465

Dieser Antrag wurde an den Ausschuss für Rechtsund Verfassungsfragen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatter ist Herr Kollege Schröder, dem ich das Wort erteile.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt Ihnen, den mit „Prozesse vermeiden, Rechtsfrieden stärken: Mediation in Niedersachsen“ überschriebenen Antrag der Fraktion der SPD unverändert anzunehmen. Die entsprechende Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drucksache 3465 vor. Den übrigen Bericht gebe ich zu Protokoll.

(Zu Protokoll:)

Mit der Annahme dieser Beschlussempfehlung begrüßt der Landtag folglich das Pilotprojekt „Gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen“ ebenso wie den Umstand, dass dieser Modellversuch weitestgehend durch Drittmittel finanziert und mit wissenschaftlicher Begleitforschung durchgeführt wird. Darüber hinaus soll die Landesregierung dann prüfen, bei welchen Fallkonstellationen sich das Mediationsverfahren anbietet und wie es effizient organisiert werden kann, wie die Rechtsanwälte in das Verfahren einbezogen werden können und in welcher Weise es durch Rechtsschutzversicherungen gefördert werden kann und wie schließ

lich den ehrenamtlichen Schiedspersonen Aufgaben in diesem Verfahren übertragen oder sie selbst als Mediatoren tätig werden können.

In den nur kurzen Ausschussberatungen zu diesem Antrag sind nennenswerte inhaltliche Auflassungsunterschiede zu diesem Projekt kaum deutlich geworden. Vielmehr hat es, nachdem das Vorhaben durch eine Vertreterin der dazu eingerichteten Projektgruppe des Justizministeriums in den Grundzügen vorgestellt worden war, neben einer Reihe von Detailfragen lediglich die Diskussion gegeben, ob es angesichts der dazu getroffenen Vorarbeiten überhaupt noch einer derartigen Entschließung bedürfe. Während Vertreter der CDUFraktion geltend machten, das Ministerium habe das Projekt bereits weitestgehend auf den Weg gebracht; es möge die SPD-Fraktion doch, wenn Sie es denn für erforderlich halte, eine Presseverlautbarung darüber herausgeben, sah die Ausschussmehrheit durchaus noch Anlass für eine derartige Entschließung. So beschränke sich der Entschließungstext keineswegs lediglich auf die Begrüßung einer bereits laufenden Initiative der Landesregierung, sondern verbinde damit zielgerichtet inhaltliche Forderungen. Auch enthalte der Text präzise „Prüfungsaufträge“ an die Landesregierung. Schließlich verlange der Landtag auch eine Berichterstattung über die Ergebnisse des Modellversuchs. Deshalb sei es verfehlt, den Antrag schlicht als bereits erledigt zu bezeichnen.

Dem folgend empfiehlt ihnen der Ausschuss für Rechts und Verfassungsfragen, im Übrigen in Übereinstimmung mit dem Ausschuss für innere Verwaltung, mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/die Grünen, den Antrag in der Drucksache 3329 unverändert anzunehmen. Namens des Ausschusses bitte ich dieser Empfehlung zu folgen.

Ich bedanke mich beim Berichterstatter. - Wir kommen nun zur Aussprache. Das Wort hat Frau Kollegin Bockmann.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten anwesenden Damen und Herren!

(Zurufe: Oh!)

- Das muss doch einmal honoriert werden. - Für alle, für die der Mediationsbegriff, der heute zur Diskussion steht, zu abstrakt klingt, folgt nun eine Geschichte, die das Leben schrieb. Das Erstaunen und das Interesse der Öffentlichkeit erregte nämlich der Wiesbadener Lampenstreitfall. Hier fühlte sich ein Amtsrichter durch die 40 Watt Außenbeleuchtung seines Nachbarn - übrigens ein Beamter des Bundeskriminalamtes - in seinem Schlafzimmer beeinträchtigt. Der Richter gewann im Berufungsverfahren. Vorstellen könnte ich mir aber auch, dass diese Nachbarschaft für alle Zeiten einen Knacks bekommen hat. Ein Wiedersehen vor Gericht ist nicht ausgeschlossen.

Die Praxis bietet reichhaltiges Fallmaterial. Am „Maschendrahtzaun“ wurde medienwirksam deutlich: Wenn sich Erwachsene nicht einigen, können sie in eine rachemotivierte Verweigerungshaltung abdriften. Um dieses Einigen geht es bei der Mediation.

Der typische Kampf um das Recht vor Gericht kann durch den Streit um den Konsens ersetzt werden. Denn wenn sich Geschwister plötzlich siezen, dann hat das häufig Ursachen, die nicht justitiabel sind. Mit einem Rechtsstreit wird in Form einer Momentaufnahme die Gegenwart, aber nicht die Vergangenheit geklärt.

Das wiederum ist der Vorteil der Mediation. Hier kommen qualifizierte Mediatoren zum Einsatz, die den Streithähnen in geeigneten Fällen auch nach Klageerhebung die Möglichkeit geben, ihre Konflikte einvernehmlich zu lösen. Das gerichtliche Verfahren wird für die Dauer der Mediation zum Ruhen gebracht. Ist die Mediation erfolgreich, endet sie mit einer schriftlichen und auch vollstreckbaren Vereinbarung. Das gerichtliche Verfahren wird durch eine übereinstimmende Erledigungserklärung beendet.

Niedersachsen, meine sehr verehrten Damen und Herren, schreibt hier ein Stück international anerkannte Justizgeschichte, die auch von der Opposition unterstützt werden müsste. Alles andere wäre kontraproduktive Nörgelei. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat nun Frau Kollegin Körtner.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mitglieder der CDU-Fraktion hatten sich bereits in der Sitzung des Rechtsausschusses am 22. Mai positiv zu dem Thema „Prozesse vermeiden, Rechtsfrieden stärken: Mediation in Niedersachsen“ geäußert, stellten allerdings nach der Anhörung der Familienrichterin Entringer in der gleichen Sitzung fest, dass sich der Antrag der SPD-Fraktion erledigt hatte. Denn an sechs Modellgerichten soll drei Jahre lang ein Modellversuch laufen, der bereits im Herbst dieses Jahres in Niedersachsen Wirklichkeit werden soll. Frau Richterin Entringer wird den Modellversuch in Niedersachsen von einer Projektzentrale in Hannover aus steuern.

Während uns im Ausschuss dieses Modellverfahren vorgestellt wurde, hat der immer sehr schnelle Herr Justizminister das Projekt zeitgleich der Presse vorgestellt. Einen Tag später konnte man das auch in den Zeitungen lesen. Nun soll der Landtag heute also mit diesem Antrag das bereits angeschobene Projekt begrüßen. Das steht dort wörtlich. Der im Antrag außerdem enthaltene Prüfauftrag an die Landesregierung hat sich ebenfalls dadurch erledigt, dass das Projekt nach Aussage des Herrn Justizministers von wissenschaftlicher Forschung begleitet, also evaluiert werden soll. Diese Prüfaufträge des SPD-Antrages werden selbstverständlich Inhalt der wissenschaftlichen Prüfung sein müssen. Warum also beschäftigen wir uns noch mit einem Antrag, der bereits in allen Punkten erledigt wurde? - Durch den Antrag kann auch nichts mehr beschleunigt oder angeschoben werden, weil bereits alles erledigt ist.

Frau Kollegin Bockmann, sollen wir nun hier und heute eine Jubelrunde für den Herrn Justizminister einlegen?