Protokoll der Sitzung vom 20.06.2000

(Beifall bei der CDU - Meinhold [SPD]: Ist doch auch nicht vorgese- hen!)

- Ich lege hier unsere Ziele und Absichten dar. Sie können Ihre ja dann auch noch darlegen.

Wir setzen für unser großes Flächenland vielmehr auf dezentrale Strukturen. Wir wollen die bewährten Strukturen der Landkreise und kreisfreien Städte und der Städte und Gemeinden erhalten und stärken. Dabei soll es diesen Gebietskörperschaften mehr als bislang ermöglicht werden, eigene und staatliche Aufgaben in freiwilliger Kooperation zu erfüllen. Wir wollen, dass unsere Landkreise und kreisfreien Städte Kompetenzzentren für das ganze Land werden.

Unser Modell stellt damit die vier Bezirksregierungen infrage - das ist Ihnen bekannt. An ihren derzeitigen Standorten können nach unserer Meinung einige wenige Landesbehörden, die landesweit Aufgaben wahrnehmen, etabliert werden, so weit Aufgaben der Mittelinstanz noch vorgehalten werden müssen. Das heißt, auch die derzeit 14 Landesämter sind in eine umfassende Reform

der Landesverwaltung und der Kommunalverwaltungen einzubeziehen.

Wir werden den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Region Hannover, wenn er dem Landtag denn vorgelegt wird - der Entwurf, der vorgelegt werden wird, ist ja noch nicht bekannt -, im Lichte unserer Vorstellungen genau prüfen und daraufhin abklopfen, ob und in welchem Maße damit eine Verwaltungsreform für das ganze Land initiiert werden kann.

Kleine Fortschritte in den bislang diskutierten Entwürfen sind immerhin schon festzustellen; ich verweise auf die Neuregelung zur Übertragung der Aufgabe der Abfallwirtschaft oder der Krankenhäuser. Noch aber liegt der endgültige Entwurf ja nicht vor. Noch hat die SPD damit auch die Chance, zu dem Gesetz parteiübergreifende Zustimmung zu erhalten, was für die Arbeit der künftigen Region Hannover sicherlich vorteilhaft wäre.

In dem hier vorliegenden Vorschaltgesetz geht es zunächst einmal „nur“ um die Wahlbereiche und Wahlvorschriften zur Wahl der Regionsversammlung und des vorgesehenen Regionspräsidenten. Die Wahlbereiche sollen so geschnitten sein wie die neuen Landtagswahlkreise zur Landtagswahl 2003.

Meine Damen und Herren, das kann man so regeln, das darf man so regeln, das muss man aber nicht zwingend so regeln, wie es hier vorgesehen ist. Diese Regelung ist genau zu hinterfragen, weil die Wahlkreise in der Größe deutlich voneinander abweichen. In der Landeshauptstadt haben sie weniger Einwohner als die Wahlkreise im Landkreis. Die Wahlkreise in der Landeshauptstadt für die Wahl zum Landtag sind zu klein im Verhältnis zu denen im Landkreis und im übrigen Land Niedersachsen. Einfacher ausgedrückt: Die Stadt Hannover hat eindeutig einen Wahlkreis, das heißt einen Abgeordneten im Landtag, mehr, als ihr entsprechend der Einwohnerzahl zustehen würde. Ich kann Ihnen das anhand von Zahlen belegen. Die Landeshauptstadt hat 509.000 Einwohner, der Landkreis 594.000. Gleichwohl haben Landeshauptstadt und Landkreis gleich viele Wahlkreise. Der kleinste Wahlkreis in der Stadt hat 54.000 Einwohner, der größte im Landkreis ist mit 106.000 Einwohnern doppelt so groß.

Hier werden wir auch in der Beratung im Innenausschuss sehr genau nachsehen müssen, und wir werden auch sehr genau nachfragen müssen, wie

die betroffenen Gebietskörperschaften zu dieser Einteilung stehen, die, wie gesagt, nicht zwingend so sein muss, die aus vielerlei Gründen praktikabel sein kann, die aber für die Kommunalwahl durchaus auch anders geschnitten werden könnte, abgesehen davon, dass ich im Hinblick auf die Landtagwahl Probleme in der Dauer sehe, weil die Einwohnerzahl in der Stadt erfahrungsgemäß nicht in dem gleichen Maße wie im Umfeld, im Landkreis, anwächst. Bei der Beratung im Ausschuss werden wir also auf diese Punkte sehr genau achten müssen.

Meine Damen und Herren, wir werden unter anderem von dieser Beratung unsere Zustimmung zu diesem Vorschaltgesetz abhängig machen. Natürlich steht die Zustimmung zu dem Vorschaltgesetz auch unter dem Vorbehalt, dass es der Landesregierung bis September gelingt, ihren Entwurf für eine künftige Region Hannover so zu gestalten und so der Öffentlichkeit zu präsentieren, dass er auch von uns mitgetragen werden könnte. Wie gesagt: Derzeit ist es wegen der zu geringen Aufgabenübertragung - ich sage das nur beispielhaft - etwa von der Bezirksregierung auf die Region nicht der Fall. Aber wir sind ja erst am Anfang eines schwierigen Diskussionsprozesses. Wir sind bereit, uns konstruktiv für eine starke Region Hannover einzusetzen, weil wir davon überzeugt sind, dass eine starke Region Hannover, wenn man sie richtig macht, auch vorteilhaft für das Land Niedersachsen sein kann.

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister Bartling hat das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin zunächst einmal sehr dankbar für die konstruktive Diskussion über dieses Thema. Es ist hier schon ein großer Teil dessen vorweggenommen worden, was wir eigentlich erst bei der endgültigen Einbringung des Regionsgesetzes diskutieren wollten. Ich bin sehr dankbar dafür, weil wir dadurch natürlich auch für die Anhörungsphase, in der wir uns befinden, noch einige Anregungen mitnehmen können, die wir gerne aufnehmen wollen.

Zu dem hier vorliegenden Gesetzentwurf, Herr Eveslage, waren Sie nicht bei den richtigen Zahlen.

Ich habe mir die Zahlen vom Landeswahlleiter gerade noch einmal geben lassen.

(Eveslage [CDU]: Herr Minister, ich habe das aus der Gesetzesbegrün- dung!)

- Dann haben Sie aber wahrscheinlich die oben aufgeführten höchsten Abweichungsmöglichkeiten genommen, Herr Eveslage. Ich habe Zahlen, nach denen der größte Wert 92.000 und der kleinste 66.000 ist. Aber auch da sind wir gerne diskussionsbereit; das ist überhaupt kein Problem.

Der jetzige Gesetzentwurf hat sich angelehnt an Landtagswahlkreise. Das schien von der Praktikabilität her ein sinnvoller Ansatz zu sein, zumal wir auch dann aus den Wahlkreisen ja nicht nur einen Abgeordneten für die Vertreterversammlung haben, sondern immer mehrere kommen. Das wird sich schon ausgleichen und hat nichts mit der Repräsentanz zu tun.

Ich wollte nur ganz kurz auf einen Aspekt noch einmal eingehen, meine Damen und Herren: Bezirksregierung - Region. Wir sind gerne bereit, viele Dinge abzugeben, aber es muss auch praktikabel sein, Herr Eveslage. Das möchte ich noch einmal zum Ausdruck bringen. Die Verlagerung von staatlichen Aufgaben auf eine kommunale Vertretungskörperschaft - das ist es letztlich beinhaltet auch Probleme. Man macht sich da auch etwas vor, weil die Kommune letztlich das nicht beeinflussen kann, was der Staat bestimmt hat. Die machen das in unserem Auftrag. Es gibt immer den Versuch, da ein bisschen mitzumischen, aber in der Regel ist das nicht möglich. Deswegen muss man gucken, was praktikabel und was sinnvoll ist, und nur das sollte man heruntergeben.

Ihre grundsätzliche Auffassung, dass Sie die Bezirksregierung infrage stellen, widerspricht ein bisschen Ihrer eigenen Argumentation. Ich sage ausdrücklich: Durch dieses Regionsgesetz wird für mich keine Bezirksregierung grundsätzlich infrage gestellt, damit das ganz klar ist. Wir bilden hier einen großen Landkreis besonderen Rechts. Wir werden darüber nicht nur für den Rest des Regierungsbezirks Hannover, sondern auch für die Region Hannover weiterhin eine Bezirksregierung brauchen. Es ist mir wichtig, das festzustellen. Das kann schlanker sein, das kann effektiver werden; da gibt es überhaupt keine Probleme. Aber wir werden in dem großen Flächenland Niedersachsen

weiterhin Bezirksregierungen haben. Daran möchte ich gar keinen Zweifel aufkommen lassen.

Es widerspricht Ihrer Argumentation insoweit, als Sie sagen: Ich will eigentlich, dass die Grundstruktur des Landes erhalten bleibt, ich will keine kommunale Gebiets- und Verwaltungsreform machen, ich will keine grundlegende Änderung der Landkreise. Das stimmt mit meiner Auffassung überein. Wenn wir das nicht wollen,

(Eveslage [CDU]: Keine Gebietsände- rung! müssen wir uns aber auch darüber im Klaren sein, dass wir die staatliche Mittelbehörde im Lande weiter brauchen. Daran gibt es für mich keinen Zweifel. Wir gucken uns aber natürlich alles genau an, um vielleicht effektivere Strukturen zu finden. Ein Hinweis noch zu den betriebsbedingten Kün- digungen, Herr Hagenah: Ich habe mir vorgenom- men, am Freitag mit den Personalvertretungen noch einmal zu sprechen, weil ich den Eindruck habe - das habe ich auch an anderer Stelle schon gesagt -, dass es sich hier insbesondere um ein psychologisches Problem handelt. Wir können zwar politisch sagen - das sagen auch die Landes- hauptstadt und der Landkreis Hannover -, dass es keine betriebsbedingten Kündigungen geben wird, wir dürfen aber nicht die Illusion entstehen lassen, dass wir gesetzlich regeln, was in der Zukunft Zuständigkeit der Region ist. Wir können das gesetzlich nicht regeln; das muss zukünftig die Region machen. Aber ich werde gerne den Ver- such unternehmen, die hier vorhandenen Ängste, die ich für nicht gerechtfertigt halte, ein bisschen zu nehmen. (Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ich schließe die Beratung. Wir kommen zur Ausschussüberweisung der vorliegenden Gesetzesvorlage. Sie soll federführend im Ausschuss für innere Verwaltung und mitberatend im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen behandelt werden. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist dann so beschlossen.

Die Wanderungsbewegungen können ruhig wieder eingestellt werden. Das gilt auch für Regierungsmitglieder.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/1690

Dieser Gesetzentwurf wird eingebracht durch den Kollegen Hagenah, dem ich das Wort in der Erwartung erteile, dass er genügend Zuhörerinnen und Zuhörer haben wird.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich setze eigentlich beim gleichen Thema an, aber auch unter der Prämisse: Es geht nicht um eine Gebietsreform, es geht nicht um das Anzweifeln von Landkreisen und deren Aufgaben im eigentlichen Sinne in unserem Land, aber wir brauchen in Niedersachsen endlich auch handlungsfähige Planungsregionen.

Unsere Fraktion will den neuen bundesrechtlichen Rahmen des Raumordnungsgesetzes für eine umfassende Reform des Landesplanungsrechts in Niedersachsen nutzen. Das bestehende Recht ist nach unserer Ansicht Ursache vieler vermeidbarer Nutzungskonflikte und Hemmschuh für effiziente Regionalentwicklung im gesamten norddeutschen Raum. Denken wir nur an die Umlandregionen Hamburg und Bremen.

(Vizepräsident Gansäuer über- nimmt den Vorsitz)

Klare Kompetenzvorgaben sollen Kommunen, Landkreise und Regionen stärken und eine soziale und ökologisch verträgliche Entwicklung unseres Landes bei einer verbesserten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger möglich machen. Dazu reicht es aber nicht aus, allein das Raumordnungsgesetz zu ändern. Es ist auch notwendig, im Landes-Raumordnungsprogramm die Vorranggebiete z. B. für Bodenabbau aufzuheben, die vor Ort neu festzusetzen sind, um die zahlreichen Konflikte im Bodenabbau zu entschärfen. Es sind aber auch die letzten in Niedersachsen noch vorhandenen Reste von Moor- und Gipskarstlandschaften durch gesetzlichen Schutz zu erhalten. Wenn wir dieses Recht schon einmal anfassen, sollten wir diese

akuten Probleme gleich mit auf die Tagesordnung setzen.

Die Aufgaben der Regionalplanung sollen nach dem 1. Januar 2006 nach unserem Gesetzentwurf von regionalen Planungsgemeinschaften wahrgenommen werden. Die Funktion der Bezirksregierung als obere Planungsbehörde, Herr Minister Bartling, wird damit überflüssig. Das ist ein weiterer Schritt zur Regionalisierung der Aufgaben der Mittelbehörden.

Kein anderes Bundesland lässt die regionale Raumordnung so kleinteilig und damit bruchstückhaft erstellen wie Niedersachsen. Bisher gibt es in Niedersachsen nur mit dem Kommunalverband Großraum Hannover und dem Zweckverband Großraum Braunschweig zwei sinnvolle und handlungsfähige Träger der Regionalplanung. Bis Ende 2005 sollen sich für diese Aufgabe auch die übrigen Landkreise und kreisfreien Städte zu regionalen Planungsgemeinschaften zusammenschließen.

Die SPD verhält sich dazu völlig widersprüchlich. Einerseits tritt sie für eine leistungsfähige Verwaltungseinheit wie die künftige Region Hannover ein - wir haben es gerade gehört - und redet - der Ministerpräsident zumindest - von der kritischen Überprüfung der Mittelbehörde, andererseits will sie im übrigen Land - außer Braunschweig, so der Gesetzentwurf des Innenministers - die Regionalplanung weiter bei den Landkreisen und selbst bei den kreisfreien Städten belassen. Das ist so widersprüchlich und in sich inkonsequent und unlogisch wie nur was.

Auch die CDU tritt, wie wir gerade gehört haben, für die Region Hannover ein, aber im übrigen Land soll alles so bleiben, wie es ist. Sie möchte zwar die Bezirksregierung auflösen, deren Aufgaben aber an die Landkreise abgeben.

(Wiesensee [CDU]: Aber nur zum Teil!)

Gerade für die regionale Raumordnung aber sind die Landkreise und kreisfreien Städte ungeeignete Träger, weil sie dafür viel zu klein sind. Das sagt der Name schon. Regionalplanung kann nun einmal eine kreisfreie Stadt nur äußerst schwer regional begreifen und regional ausführen.

(Wiesensee [CDU]: Sie haben es nicht verstanden!)

Die CDU bietet damit auch kein Konzept, das Niedersachsen zukunftsfähig macht.

Hamburg und Bremen und das niedersächsische Umland brauchen eine viel engere Verknüpfung. Wir brauchen eine klare gemeinsame Planungsperspektive gerade in diesen Ballungsräumen für die Verflechtungsräume mit diesen beiden Großstädten. Die Konflikte zwischen Umland und den beiden Zentren sind nicht mehr ohne eine gemeinsame formelle Regionalplanung lösbar. Die Versuche der Landesregierung, über informelle Formen der Zusammenarbeit die Probleme zu entschärfen, können nur fehlschlagen. Das belegen die Erfahrungen der Vergangenheit.

Niedersachsen muss als Voraussetzung jeweils einheitliche Planungsgemeinschaften im Umland der großen Städte schaffen, damit wir auf diese Art und Weise auf Augenhöhe mit den beiden Großstädten auch tatsächlich verhandeln können. Ich nenne als Beispiel Bremen: Da haben wir zum Umland sogar drei Bezirksregierungsgrenzen. Dass da keine einheitliche Planung möglich ist, ist wohl klar.

Wir wollen aber auch mehr Kompetenzen nach unten geben. Unser Gesetzesvorschlag sieht vor, das Raumordnungsgesetz des Bundes in der Richtung zu nutzen und Handlungsspielräume der Kommunen zu stärken.

Zum Beispiel regionale Raumordnungspläne können unter bestimmten Voraussetzungen auch die Funktion des Flächennutzungsplans erfüllen. In dieser Möglichkeit liegt ein Potential für künftige Verwaltungsvereinfachung für die Kommunen. Zur Vorbereitung und zur Umsetzung der Raumordnungspläne kann über das Instrument der vertraglichen Vereinbarung in Teilräumen des Planungsgebiets die Zusammenarbeit von Gemeinden in Städtenetzen und bei regionalen Entwicklungskonzepten verbessert werden.

Ein weiterer Schwerpunkt unseres Gesetzentwurfs: demokratische Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsprogrammen. - Im Zeitalter des Internet sind die Voraussetzungen gegeben, um alle interessierten Bürgerinnen und Bürger bei der Erarbeitung von Raumordnungsprogrammen zu beteiligen. Wir meinen, dass wir viel stärker die Möglichkeit nutzen sollten, auch die Kompetenz vor Ort mit einzubeziehen, statt solche Verfahren, wie sie jetzt noch üblich sind, praktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuziehen. Wir

meinen außerdem, dass es bei der Aufstellung von Regionalen Raumordnungsprogrammen bei Konflikten dringend eines Konzepts mit Mediatoren bedarf, um geordnete Verfahren zur Konfliktlösung einzuführen.

Wenn diese Rahmenbedingungen geschaffen sind, dann besteht auch die Möglichkeit, in diesem Zusammenhang dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ein stärkeres Gewicht zu geben. Naturschutzfachliche Planungen sollen bei der Aufstellung von Raumordnungsprogrammen zukünftig besonders berücksichtigt werden. Bei räumlichen Nutzungskonflikten soll der Sicherung des Schutzes, der Pflege und der Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen in der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen besondere Bedeutung zukommen - immer unter der Voraussetzung, dass dies von den regionalen Planungsgemeinschaften auch so gewollt und abgewogen wird.

Der Bodenabbau ist neu zu regeln. Die zahlreichen Konflikte, gerade um die Kiesabbauvorhaben im Mittelweserraum, konnten bisher nicht zufrieden stellend gelöst werden.