Zurzeit ist es noch so - das sei zugestanden -, dass die D-Box über technische Vorteile, über zeitliche Vorteile und auch über ein entsprechendes Angebot verfügt. Damit ist sie zumindest zurzeit stärker im Markt.
Der Vierte Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der am 1. April in Kraft getreten ist, hat nun geregelt, dass ein diskriminierungsfreier Zugang für und zu digitalen Diensten zu gewährleisten ist. Alle Anbieter haben zugesagt, dass sie dies gewährleisten werden. Im Übrigen muss auch der elektronische Programmführer diskriminierungsfrei gestaltet werden. Wenn es Verstöße dagegen gibt, Herr Kollege Reckmann, dann muss das entsprechend geahndet werden. So verstehen zumindest wir die Spielregeln.
Wenn nun die Landesmedienanstalten den Auftrag haben, diesen gesetzlichen Rahmen auszugestalten, dann sollten wir sie zunächst einmal machen lassen. Ich meine nicht, dass wir den Beispielen Bayerns oder Nordrhein-Westfalens folgen sollten. Ich bin auch sehr gespannt, was nachher an einheitlicher Regelung - schließlich müssen sich alle auf eine Regelung verständigen - herauskommen wird, wenn hier so unterschiedliche Interessen vorliegen. Unserer Meinung nach ist Ihr Antrag nicht mehr zeitgemäß, denn MHP wird bereits in Kürze Standard sein. Ich habe mich heute noch einmal in Braunschweig erkundigt. Am 11. Mai dieses Jahres ist MHP zur Setzung der internationalen Standards bei der zuständigen Stelle eingereicht worden. In sechs, spätestens neun Monaten wird MHP internationaler Standard sein. Die Standards sind übrigens von DVB gesetzt worden. Die Anbieter haben bereits angekündigt, dass die ersten Boxen mit MHP-Standard zum Ende des Jahres verfügbar sein werden. Zum Ende des Jahres wird auch ein entsprechendes Programmangebot vorgehalten werden. Das gilt genauso für die Firma BetaRe
Meine Damen und Herren, von daher sind wir davon überzeugt, dass dieser Antrag in der Tat überflüssig ist. Der eigentliche Durchbruch für digitales Fernsehen und sonstige Angebote wird erst mit MHP erfolgen. Das wird schon sehr bald sein. Darauf können wir getrost warten. Wir empfinden Ihren Antrag als falschen Antrag zur falschen Zeit und werden ihm daher nicht zustimmen. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde, dass Aspekte des Beitrages des Kollegen Behr durchaus zu berücksichtigen sind. Auch wir betrachten diese ganze Auseinandersetzung als eine Frage, die möglicherweise durch Technik, also durch die Einführung der neuen technischen Standards, entschieden wird. Durch Entwicklungen im Internet werden wir wahrscheinlich schon in ganz kurzer Zeit feststellen, dass wir uns im Grunde um des Kaisers Bart gestritten haben. Aber man steckt ja nicht darin. Man weiß nie so genau, Herr Kollege Behr, wie die Entwicklungen tatsächlich verlaufen werden, die vorausgesagt werden. Weil das so ist, unterstützen wir den Antrag der SPDFraktion. Das haben wir von Anfang an getan.
Wir wollen, dass ein diskriminierungsfreier Zugriff auf alle Fernsehprogramme für jeden Fernsehzuschauer in der Bundesrepublik möglich ist. Wir betrachten die Entwicklung in NordrheinWestfalen und Bayern mit großer Skepsis. Ich meine, dass auch durch Unterstützung seitens der Grünen hier in Niedersachsen die Sozialdemokraten einige Probleme haben würden, ihre Auffassungen allein nur in Nordrhein-Westfalen durchzusetzen. Der Kollege Alfred Reckmann wird sicherlich darlegen, wie er das versuchen wird.
Danke schön, Frau Harms. – Herr Kollege Reckmann, Sie haben jetzt Gelegenheit, Ihre Meinung zu sagen. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einige Worte zu den Ausführungen von Herrn Behr. Sie sagen, wir hätten die Begründung weggelassen. Das ist mitnichten der Fall. Wenn Sie die Drucksache 1324 zur Hand nehmen, werden Sie auf der Rückseite die Begründung lesen können. Das haben Sie bekommen. Ich bitte Sie herzlichst, auch die Rückseite der Drucksache zu lesen, wo die Begründung abgelichtet ist. Es ist gängige Praxis, dass bei der Beschlussempfehlung des Ausschusses die Begründung weggelassen wird. Das ist auch bei Anträgen der CDU-Fraktion der Fall. Das sollten wir so beibehalten.
Zu Ihrer Bemerkung, dass die Politik nicht eingreifen solle: Das vermag ich nicht zu verstehen. Wir haben den Rundfunkstaatsvertrag. Dort werden Kriterien festgeschrieben. Darin steht, dass das anbieterneutral und nicht diskriminierend sein muss. Das heißt, diese Kriterien haben wir als Parlament mit dem Zustimmungsgesetz zum Rundfunkstaatsvertrag gebilligt.
Jetzt hat der Staatsvertrag die Regelung vorgesehen, dass die Landesmedienanstalten aufgefordert sind, dies durch eine Satzung zu regeln. Es ist klar, dass das die Landesmedienanstalten nicht willkürlich machen können, sondern dass sie sich an die Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages halten müssen. Die Staatskanzlei hat natürlich das Recht, im Rahmen der Aufsicht, die sie über die Landesmedienanstalten führt, zu prüfen - sie ist ja bei jeder Versammlung mit dabei -, ob diese Kriterien eingehalten werden. Das heißt, für diese beiden Kritikpunkte, Herr Kollege Behr, gibt es keinerlei Grundlage.
Nun zum Inhalt: Wenn die CDU bei der Einbringung des Antrages so gesprochen hätte, dann hätte ich das noch verstanden. Aber nach der Anhörung im Ausschuss für Medienfragen diese Thesen vorzutragen, das ist nicht nachvollziehbar. Diejenigen, die bei der Anhörung zugegen waren - ich nenne als Erstes die ARD -, haben deutlich gemacht, dass es untragbar ist, dass die Teilnahme am digitalen Fernsehen und an der technischen Innovation in diesem Bereich mit Kirch abgestimmt werden muss. Das wäre eben dann der Fall, wenn die D-Box in Deutschland eingeführt werden würde. Die ARD hat auch darauf hingewiesen, dass es notwendig ist, dass das technische System für den digitalen Rundfunk anbieterneutral sein muss und nicht diskriminierend sein darf. Die
ARD hat ferner deutlich gemacht, dass politischer Druck notwendig ist, damit dies umgesetzt wird. Sie, Herr Kollege Behr, haben doch damals in der Ausschusssitzung gefragt, ob dies nicht eigentlich nur ein technisches Problem sei. Von der ARD haben Sie die Antwort erhalten: Ja, es ist ein technisches Problem, das gelöst werden kann, wenn man Common-Interface, also diese gemeinsame Schnittstelle, und auch eine API, also eine Schnittstelle für interaktive Anwendungen, eingeführt, sodass man jedem Programmanbieter die Möglichkeit gibt, unabhängig vom Kabelbetreiber und Boxenbetreiber seine Anwendungen auf die Box zu legen. Man muss sich Folgendes vorstellen: Wenn VW ein Auto entwickeln will, dann müsste vorher bei BMW angefragt werden, ob das Unternehmen das so machen dürfte, und dann müssten alle technischen Pläne BMW zugeschickt werden, damit die prüfen, ob das möglich ist. - Man muss sich einmal vorstellen, wenn wir dies in Deutschland bei der Digitalisierung des Rundfunks eventuell einführen. Das ist unmöglich, wirtschaftlich nicht tragbar und für die Gesellschaft, meine ich, schädlich.
Das Gleiche hat uns CLT-UFA in der Ausschusssitzung mitgeteilt. Die haben deutlich gemacht, dass wir nicht nur über das Fernsehen reden, sondern insgesamt über die Zukunft der technischen Plattform für digitale Dienste. Kirch will sein PayTV verkaufen. Ihm geht es nicht darum, die digitalen Dienste zu entwickeln. CLT-UFA hat darum gebeten, dass wir in unserem Antrag die Bildung einer neutralen Lizenzierungsstelle aufnehmen, die die Kompatibilität mit der Box testen soll. Auch das ist eine vernünftige Forderung. Es kann nicht ein Mitbewerber, ein Mitveranstalter sein, der die Technik überprüft, wie am Beispiel VW und BMW, sondern das muss eine neutrale Stelle sein.
RTL hat ebenfalls deutlich gemacht, dass sie sich dem Antrag der SPD voll und ganz anschließen kann. Sie haben darauf hingewiesen, dass das Common-Interface 10 bis 20 DM kostet - man höre genau hin: 10 bis 20 DM - und dass die Pay-TVLizenz ein Vielfaches teurer ist. RTL hat auch darauf hingewiesen, dass es in ca. zehn Jahren 4 Millionen Pay-TV-Haushalte geben wird, die Kabelanschluss haben. Es gibt aber 18 Millionen Kabelhaushalte. Das bedeutet, 14 Millionen Haushalte würden eine Pay-TV-Box kaufen oder mieten müssen, obwohl sie nie vorhaben, Pay-TV in Anspruch zu nehmen. Es ist also nicht nachvollziehbar, warum so eine Box Standard werden soll,
RTL hat auch deutlich gemacht, dass sie schon Erfahrungen mit Kirch haben und dass Kirch nicht die Frage beantworten konnte, wie lange die Prüfungen dauern, wenn sie bestimmte Geschäftsmodelle vorlegen. Das heißt, es kann sein, dass, wenn sie für E-Commerce ein Modell vorlegen, das hunderte von Millionen DM beinhaltet, monatelang von Kirch geprüft wird. Genauso ist es mit den Lizenzgebühren für E-Commerce. Man muss es sich einmal vorstellen, dass z. B. von RTL, wenn sie E-Commerce anbieten und einen entsprechenden Umsatz machen würden, eine Lizenzgebühr in beträchtlicher Höhe an Kirch gezahlt werden muss. Das ist eine unmögliche Regelung.
Das heißt, hier wird versucht, über ein Monopol sicherzustellen, dass man bei allen möglichen Geschäften, die über das interaktive Fernsehen ablaufen, abkassiert. Wir meinen, dass das so nicht geht. Wir brauchen ein System, das Konkurrenten hat. Wir brauchen Konkurrenz in der Boxentechnologie und eine Konkurrenz in der Technologie allgemein. All das ermöglicht Common-Interface. Wir brauchen die Freiheit für die Anbieter, ein technisches System zu wählen, und wir brauchen für die Nutzer die Freiheit, ein technisches System und ein Angebot zu wählen, und die Freiheit, zu entscheiden, wie sie die digitalen Dienste nutzen wollen.
Ich frage mich, aus welchem Grund die CDU gegen diesen freien Wettbewerb der Systeme ist. Einen sachlichen Grund gibt es nicht. - Danke.
Damit sind wir am Ende der Beratung, meine Damen und Herren. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medienfragen in der Drucksache 1668 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Ich stelle fest, dass Sie der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medienfragen gefolgt sind.
Tagesordnungspunkt 22: Zweite Beratung: Gemeinsame Filmförderung in den NDRStaatsvertragsländern - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/703 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medienfragen - Drs. 14/1669
Tagesordnungspunkt 23: Zweite Beratung: Neue Akzente bei der Förderung der Medienwirtschaft in Niedersachsen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/1121 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medienfragen - Drs. 14/1670
Der Antrag der Fraktion der CDU wurde in der 26. Sitzung am 5. Mai 1999, und der Antrag der Fraktion der SPD wurde in der 36. Sitzung am 11. November 1999 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Medienfragen überwiesen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen, meine Damen und Herren.
Ich habe eine Wortmeldung von Frau Saalmann vorliegen, der ich das Wort erteile. Bitte schön, Frau Saalmann!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als die CDU ihren Antrag zur gemeinsamen Filmförderung der NDR-Staatsvertragsländer im Mai des vergangenen Jahres eingebracht hat, haben wir schon deutlich unsere Skepsis angemeldet, ob das der richtige Weg zu einer Stärkung der Filmförderung in Niedersachsen sei. Wir hatten damals auch die Befürchtung geäußert, dass Niedersachsen als stärkstes Beitragsland nicht vereinnahmt würde und bei einer gemeinsamen Filmförderung Hamburg als Schwerpunkt noch weiter ausgebaut werden würde. Durch das Ergebnis der Projektgruppe „Filmförderung“ wurden wir in unserer Meinung bestätigt. Diese Projektgruppe „Filmförderung“ war von der Landesregierung eingesetzt worden, um untersuchen zu lassen und Perspektiven zu entwickeln, wie Filmförderung in Niedersachsen
aussehen muss, um sie dauerhaft zu einem Standortfaktor zu machen und sie wettbewerbsfähig zu erhalten. Die Projektgruppe ist im Herbst 1999 zu einem Ergebnis, zu einer Vorlage gekommen. Aus dem Papier konnten wir ganz interessante Erkenntnisse gewinnen.
Die Projektgruppe hat vorgeschlagen, dass in Zukunft in Niedersachsen nicht mehr nur eine reine Filmförderung betrieben, sondern dass die gesamte Bandbreite aller audiovisuellen Produktionen berücksichtigt werden soll. Für die positive Entwicklung des audiovisuellen Sektors wäre es im Übrigen von großer Bedeutung, wenn man auch die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in dem Bereich berücksichtigte.
Die Projektgruppe hat des Weiteren empfohlen, das Volumen der gesamten Förderung deutlich aufzustocken, die bisher überwiegend kulturelle Filmförderung durch die Einbeziehung der wirtschaftsorientierten Förderung audiovisueller Medien insgesamt mehr kulturwirtschaftlich auszurichten und in Zukunft das Hauptgewicht von der institutionellen Förderung auf die Projektförderung zu verschieben.
Die Projektgruppe hat sich außerdem mit der Frage beschäftigt, ob es gut wäre, im Sinne des CDUAntrags, der ja auf einen Rundfunkratsbeschluss zurückgeht, eine Filmförderung für Norddeutschland insgesamt zu betreiben. Sie ist aber dann zu dem Ergebnis gekommen, dass der niedersächsische Weg der bessere ist, weil es in Niedersachsen in diesem Bereich zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen gibt, die sich im Falle einer gesamtnorddeutschen Lösung nicht in dem Maße erweitern und stärken könnten, wie es bei dem niedersächsischen Weg der Fall wäre.
Die Projektgruppe hat des Weiteren vorgeschlagen, eine niedersächsische Mediengesellschaft zu gründen, und zwar unter Einbeziehung starker Partner, nämlich des NDR, eventuell der NORD/LB, des ZDF, von RTL, SAT 1 und Pro 7. Inzwischen ist davon die Rede, dass sich vielleicht auch die Messe AG daran beteiligt. Es soll also eine Gesellschaft sein, die aus vielen Partnern besteht, welche Finanzmittel akquirieren und einbringen können.
Eine weitere Empfehlung lautet - darin sind wir uns auch wohl alle einig -, dass die Filmförderung des NDR erhöht werden muss. Zurzeit werden 10 % des zweiprozentigen Anteils der Rundfunkgebühren für Filmförderung ausgegeben. Das ist
das so genannte Vorab. Die Projektgruppe hat empfohlen, das auf 25 % zu erhöhen. Ob das tatsächlich 25 % sein müssen und sein können, werden wir noch sehen; denn auch bei der Landesmedienanstalt laufen ja neue Projekte, DVBT und DAB, die ebenfalls Geld kosten.
In unserem Antrag haben wir die Anregungen der Projektgruppe aufgegriffen, um deutlich zu machen, dass der Niedersächsische Landtag hinter den Empfehlungen der Projektgruppe steht, sich für eine Mediengesellschaft einsetzen wird und die Landesregierung in dem entsprechenden Bemühen unterstützen wird.
Auch wir sind der Meinung, dass eine mehr kulturwirtschaftliche Ausrichtung der Filmförderung durchaus angebracht ist. Dabei möchten wir aber noch einmal betonen, dass es in Zukunft nicht nur eine wirtschaftliche Kulturförderung geben darf, sondern dass wir natürlich auch den Bereich der rein kulturellen Filmförderung weiterhin unterstützen müssen.
Meine Damen und Herren, zu beiden Anträgen haben wir eine Anhörung durchgeführt. Zu der Anhörung waren eingeladen natürlich der NDR, aber auch die Film- und Medienschaffenden aus Niedersachsen und auch einige aus anderen Bundesländern. Die Anhörung hat eine einhellige Übereinstimmung dahin gehend ergeben – natürlich abgesehen vom NRD, der, wie gesagt, eine Lösung mit einer gemeinsamen norddeutschen Filmförderung will, und der Filmförderung Hamburg, die natürlich auch gern möchte, dass sich alles auf den Standort Hamburg konzentriert -, dass die Empfehlung der Projektgruppe zur Gründung einer Mediengesellschaft nebst den anderen genannten Empfehlungen der Projektgruppe hier in Niedersachsen aufgegriffen werden sollten. Insofern sahen wir uns durch diese Anhörung in unserem Antrag bestätigt, und deswegen werden wir den Antrag der CDU-Fraktion ablehnen.
Jetzt bin ich wieder ganz erstaunt, wie es eben auch schon der Fall gewesen ist, worauf der Kollege Reckmann schon hingewiesen hat: Wenn die CDU-Fraktion die Anträge, die sie stellt, nicht durchbekommt, dann lehnt sie auch alle anderen Anträge, die in diesem Zusammenhang gestellt worden sind, ab. Das wird auch bei dem Antrag für neue Akzente bei der Förderung der Medienwirtschaft in Niedersachsen der Fall sein. Zumindest
im Ausschuss hat die CDU diesen Antrag schon abgelehnt. Das verwundert mich. Wenn wir dazu eine Anhörung machen und bei dieser Anhörung die einhellige Meinung vertreten wird - -
- Im Ausschuss haben Sie das jedenfalls abgelehnt. - Wenn also eine Anhörung ergibt, dass von allen einschlägigen Verbänden die Gründung einer Mediengesellschaft und neue Akzente bei der Förderung der Medienwirtschaft in Niedersachsen gewollt sind, d. h. dies gefördert werden soll, dann ist es für mich etwas unverständlich, wenn die CDU nach außen hin signalisiert, dass sie das eigentlich nicht will. Vielleicht überlegen Sie sich das noch einmal, Herr Pörtner. - Vielen Dank.