Ich empfehle doch, organisatorisch so zu verfahren, wie das durch Zwischenruf angeregt wurde, nämlich dass sich die Fragesteller und vielleicht auch der Minister in der Nähe des Redepults aufhalten, damit wir ein bisschen Zeit sparen können.
Ich sehe aktuell und bei der jetzigen Erkenntnislage keinen Anlass, da zu einer Veränderung zu kommen.
Herr Minister, wenn man auf 0,03 % Verunreinigung abhebt, dann steht dahinter ja auch, dass man eventuell letztlich das Saatgutverkehrsgesetz infrage stellt. Nun gibt es ja auch andere Verunreinigungen, und zwar bis zu 1 %, auch durch Fremdsorten. Meine konkrete Frage: Sehen Sie von der künstlich veränderten Genetik der Sorte eine größere Gefahr ausgehen als von normalen Züchtungen oder auch Mutationen in der freien Natur?
Herr Minister, vor dem Hintergrund dieses Vorgangs und vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Richtliniendiskussion in der EU frage ich Sie nach der Bedeutung dieses Vorgangs für den biologischen Anbau, der ja entsprechend seinen Richtlinien gentechnikfrei sein muss, bei dem also auch Verunreinigungen entsprechend ausgeschlossen werden müssen.
Herr Abgeordneter, Sie haben in der Tat ein Problem angesprochen. Vor dem Hintergrund der Erfahrung, die wir mit diesem Fall gemacht haben, ist es wohl vernünftig zu sagen, dass der Forderung des ökologischen Landbaus, nach der die Erzeugnisse durch Auskreuzung etc. völlig unbeeinflusst zu bleiben haben, in Zukunft wahrscheinlich kaum mehr entsprochen werden kann. Es gehört zum Realismus dazu, das an dieser Stelle in dieser Deutlichkeit zu sagen.
Herr Minister Bartels, was Sie gerade gesagt haben, hat eine völlig neue Qualität. Frage 1: Hegen Sie vor dem Hintergrund nicht doch Zweifel an den Aussagen, die Sie vorhin gemacht haben, nämlich dass es nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit des Menschen kommt?
Frage 2: Es gibt Menschen, die schon bei geringsten Mengen bestimmter Stoffe, die in die Nahrungskette gelangen, mit einem anaphylaktischen Schock reagieren. Was sagen Sie diesen Menschen? Wie kann man diese Menschen, die Lebensmittel beispielsweise aus dem Reformhaus oder aus dem biologischen Landbau kaufen, weil sie ganz sicher gehen müssen, dass keinerlei Verunreinigungen vorliegen, vor solchen eventuellen Verunreinigungen in Nahrungsmitteln schützen?
Herr Abgeordneter, zur ersten Frage: Ich habe meine Antwort auf den konkreten Fall bezogen. Das war keine pauschale Antwort, die ich zur Anwendung von gentechnisch veränderten Materialien gegeben habe.
Was Sie als Zweites konkret gefragt haben, ist natürlich Gegenstand des Zulassungsverfahrens. In dieses Verfahren gehören die Fragen, und in diesem sehr umfänglichen Zulassungsverfahren werden sie dann auch beantwortet werden müssen. Es gibt auch eine ganze Reihe von Forschungen, die parallel dazu laufen. Niemand geht sozusagen über die Probleme, die Sie hier angesprochen haben, hinweg. Die Probleme werden in den Zulassungsverfahren sehr ernsthaft aufgearbeitet.
Herr Minister, der Anlass für unsere Dringliche Anfrage war dieser Vorfall im Jahr 2000, und darauf bezogen sich auch die Auskünfte. Jetzt frage ich Sie: Gibt es bei den niedersächsischen Kontrollbehörden Untersuchungen darüber, ob auch im Vorjahr, 1999, gentechnisch verunreinigtes Rapssaatgut ausgebracht worden ist? - Der „Spiegel“ hat das in einem Artikel für andere Länder schon festgestellt.
Meine Damen und Herren, damit kann ich die Dringlichen Anfragen unter Tagesordnungspunkt 17 abschließen.
Tagesordnungspunkt 19: 23. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 14/1685 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1698 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/1707
Heute geht es nur um die Eingaben, zu denen Änderungsanträge nicht vorliegen. Die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen, sollen nach dem Beschluss des Ältestenrats am Donnerstag behandelt werden.
Ich rufe also die Eingaben aus der 23. Eingabenübersicht in der Drucksache 1685 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wortmeldungen zur Beratung liegen mir nicht vor.
Ich lasse dann über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in dieser Drucksache abstimmen, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wer ihnen so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist dann einstimmig so beschlossen.
Ich wünsche Ihnen guten Appetit in der Mittagspause! Wir sehen uns um 14.30 Uhr zur Fortsetzung der Plenarsitzung wieder.
Tagesordnungspunkt 21: Zweite Beratung: Digitalfernsehen für alle - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/1324 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medienfragen Drs. 14/1668
Der Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 1324 wurde in der 43. Sitzung am 28. Januar 2000 an den Ausschuss für Medienfragen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Aber zur zweiten Beratung liegt mir eine Wortmeldung vor, und zwar von Herrn Behr. Bitte schön, Herr Behr!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Reckmann, in der vorliegenden Beschlussempfehlung sind Vorspann und Begründung weggelassen worden. Das macht zwar den Text wesentlich kürzer, aber nicht unbedingt besser. Wir werden die Beschlussempfehlung ablehnen. Ich will das auch gleich begründen.
Ich beginne bei der Überschrift, die da lautet: „Digitalfernsehen für alle“. Mit Ihrem Antrag wird so getan, als sei dies zurzeit nicht möglich. Ich möchte in diesem Zusammenhang zwei Hinweise geben. Zum einen handelt es sich beim digitalen Fernsehen nach wie vor nicht um einen Massenmarkt. Zum anderen hat jeder die freie Entschei
Fakt ist, dass zurzeit ein Kampf um Marktanteile im entstehenden digitalen Fernsehmarkt stattfindet. Dort gibt es zwei große Gruppen: auf der einen Seite eine Gruppe mit der Firma Kirch, BetaResearch, der Deutschen Telekom und dem ZDF, und auf der anderen Seite stehen so illustre Namen wie RTL, CLT-UFA, Bertelsmann, ARD und FUN.
Meine Damen und Herren, wir halten es nicht für richtig, staatlicherseits in den Wettbewerb einzugreifen, zumindest solange dies nicht zwingend erforderlich ist. Wir halten es nicht für richtig, dass man sich staatlicherseits in dieser Angelegenheit auf eine Seite schlägt.
Meine Damen und Herren, es ist falsch, wenn die Landesmedienanstalten jetzt instrumentalisiert werden sollen, um der einen oder anderen Seite Vor- oder aber Nachteile im Wettbewerb zu verschaffen. In Bayern wird die dortige Landesmedienanstalt durch die Staatsregierung in der Tat ein Stück weit instrumentalisiert, um entsprechende Vorteile für die Kirch-Gruppe herauszuholen. In Nordrhein-Westfalen haben wir auf der Gegenseite den gleichen Effekt: Dort versucht man, die Landesmedienanstalt pro Bertelsmann in Stellung zu bringen. In Niedersachsen sollten wir uns davor hüten, unsere Landesmedienanstalt in gleicher Weise zu instrumentalisieren.
Landesmedienanstalten sollen staatsferne Einrichtungen sein. Ich meine, wir sollten dem schlechten Beispiel anderer Bundesländer nicht folgen. Wir sollten im Übrigen, Herr Kollege Reckmann, auch den Landtag nicht instrumentalisieren. Zum einen handelt es sich bei Ihrem Antrag um einen unangemessenen Eingriff in den Wettbewerb. Zum anderen bedeutet die Forderung unter Punkt 2 Ihres Antrages, dass Common-Interface-Module zwingend in alle Geräte eingebaut werden müssen, eine Verletzung geltenden EU-Rechtes. Gegen Spanien, wo eine derartige Vorschrift bereits beschlossen wurde, läuft ein Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Union.
Im Übrigen – dieser Hinweis sei mir gestattet – gibt es bei uns in der Bundesrepublik für monopolartige Strukturen immer noch das Bundeskartellamt.
Nun haben wir die Situation, dass eine Gruppe die D-Box propagiert, während eine andere Gruppe die so genannte FUN-Box propagiert. Beides kann
angeboten werden. Beides kann gekauft werden. Es muss aber nicht angeboten werden, und es muss auch nicht gekauft werden. Die Zukunft wird ohnehin ein einheitlicher, gemeinsamer Standard sein. Das ist im Werden. Das ist das so genannte MHP, die Mulimedia-Home-Platfom. Das ist ein Standard, dem die Zukunft gehört, bei dem Hörfunk, Fernsehen, Internet und digitale Datendienste zusammengefasst und dann angeboten und nachgefragt werden können. Im Übrigen gibt es Zusagen aller Anbieter, MHP als ihre Plattform zu nutzen. Wir werden dann ein einheitliches und durchgängiges System haben.