Protokoll der Sitzung vom 14.09.2000

2. Bis wann wird das Land hierzu Entscheidungen treffen?

3. Sollte bis zum 1. Oktober 2000 keine abschließende Regelung getroffen sein, wie wird das Land dann dem Landkreis Osnabrück entstehende Kosten ausgleichen?

(Beifall bei der CDU)

Die Antwort erteilt Innenminister Bartling.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die gestellten Fragen beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Die Landesregierung nimmt die Sorge des Landkreises Osnabrück um mögliche Kostenerstattungen gemäß § 107 BSHG selbstverständlich ernst. Sie hat deshalb veranlasst, dass Spätaussiedler im Landesübergangswohnheim nur noch dann untergebracht werden, wenn die zur Aufnahme verpflichtete Gemeinde zuvor eine Erklärung des örtlichen Sozialhilfeträgers vorlegt, nach der auf eine Kostenerstattung verzichtet wird. Mit dem Landesübergangswohnheim kommt das Land den Gemeinden entgegen, die kurzfristige Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer Aufnahmeverpflichtung haben. Dem Landkreis Osnabrück werden daher beim Wegzug von Spätaussiedlern aus dem Landesübergangswohnheim keine Kosten infolge von Erstattungsansprüchen gemäß § 107 BSHG entstehen.

Bei der Erstaufnahme von Spätaussiedlern im Rahmen der Reservekapazität ist der Aufenthalt ausschließlich durch das erforderliche Registrierverfahren bestimmt. Dieses prägt den Aufenthalt, der im Übrigen erfahrungsgemäß rund eine Woche dauert. Daraus folgt nach Auffassung der Landesregierung, die der Landkreis Osnabrück auch in einem Musterverfahren vertritt, dass in diesen Fällen kein gewöhnlicher Aufenthalt begründet

wird und ein Kostenerstattungsanspruch gemäß § 107 BSHG nicht entsteht.

Im Grenzdurchgangslager Bramsche wird zukünftig auch die Erstaufnahme der dem Land Niedersachsen zugewiesenen jüdischen Emigranten durchgeführt. Erfahrungsgemäß dauert die Unterbringung während der Erstaufnahme rund drei Wochen. Ob diese Übergangsunterbringung einen gewöhnlichen Aufenthalt begründet, ist wegen des sehr kurzen Zeitraumes ernsthaft zu bezweifeln. Es ist bisher auch keine Gerichtsentscheidung bekannt, nach der eine solche kurze Übergangsunterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung für sich allein genommen für die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts ausreicht.

Unabhängig davon haben intensive Abklärungen ergeben, dass Änderungen im Kostenerstattungsrecht nicht durchsetzbar sind. In jedem Fall wird die Landesregierung über die Gestaltung des verwaltungsmäßigen Ablaufs der Erstaufnahme von jüdischen Emigranten auf einen zeitlich sehr begrenzten Aufenthalt in Bramsche hinwirken.

Zu Frage 3: Sollte sich jedoch insoweit eine für den Landkreis Osnabrück nachteilige Rechtsprechung entwickeln, was wir abwarten müssen, so sieht sich die Landesregierung in der Pflicht, nach Möglichkeiten zu suchen, mit allen Beteiligten eine solidarische Lösung herbeizuführen.

Wortmeldungen für Zusatzfragen dazu gibt es nicht.

(Frau Schuster-Barkau [SPD]: Doch, gibt es!)

- Ach, Frau Schuster-Barkau. Ich hatte zu sehr nach rechts geschaut. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, wie ist der aktuelle Sachstand in puncto Verhandlungen mit dem Bund, und wann werden Personalrat und Leitung des Grenzdurchgangslagers über die aktuelle Entwicklung, wenn es denn neue Erkenntnisse gibt, informiert?

Herr Bartling!

Frau Kollegin, die Verhandlungen sind abgeschlossen. In der nächsten Woche wird durch den Abteilungsleiter der zuständigen Abteilung des Innenministeriums eine Information stattfinden. Im Übrigen sind Hauptpersonalrat und Personalrat dauernd über den Fortgang der Verhandlungen informiert.

Die Verhandlungen mit dem Bund haben sich etwas länger hingezogen, damit auch wir unsere Interessen durchsetzen konnten. Ich meine, dabei sind wir ziemlich weit. Ich stehe aber auch nicht an, heute noch einmal dem Bund Dank dafür zu sagen, dass er überhaupt die beiden Einrichtungen in Niedersachsen erhalten hat. Sie wissen, dass der Bund auch andere Entscheidungen hätte treffen können.

Wir kommen zur

Frage 5: Sponsoring und Auftragskunst - Vom Umgang des VW-Konzerns mit der HBK Braunschweig

Sie wird vom Abgeordneten Golibrzuch gestellt. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach jahrelanger Zusammenarbeit hat die VW-Bank der Hochschule für Bildende Künste, HBK, in Braunschweig das Sponsoring entzogen. Grund dafür ist eine Ausstellung im Braunschweiger Staatstheater, in der sich HBK-Meisterschüler kritisch mit einer Äußerung des VW-Vorstandsvorsitzenden Piëch auseinander setzen, wonach der Kampf um Marktanteile einem Krieg vergleichbar sei. Betroffen von dieser Entscheidung ist auch eine HBKAusstellung in Berlin, die Anfang Juli von Bundeskanzler Schröder eröffnet werden sollte, aufgrund der kurzfristig versagten Unterstützung der VW-Bank aber ausfallen musste.

Wie zwischenzeitlich bekannt wurde, hat der VWKonzern entgegen seiner ursprünglichen Absicht auch dem Gifhorner Kunstverein die Bitte um Unterstützung einer Ausstellung abgeschlagen. Auf Presseanfragen hat VW-Vorstandsmitglied

Kocks ausdrücklich erklärt, dass diese Absage deshalb erfolgt sei, weil die Vorsitzende des Kunstvereins auch Kuratorin der Ausstellung im Staatstheater gewesen sei und die umstrittene Installation der HBK-Meisterschüler ausgewählt habe.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie das Vorgehen der VW-Bank, auch unter Gesichtspunkten der Imagepflege für den Konzern?

2. Mit welchen Beträgen hat VW bzw. die VWBank Projekte der HBK von 1995 bis 1999 jeweils jährlich unterstützt?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Auffassung, dass VW in seiner Geschäftspolitik ebenso wie beim Sponsoring immer stärker von der Eitelkeit des Vorstandsvorsitzenden gelenkt und zum Nachteil des Konzerns beeinflusst wird?

Der Wissenschaftsminister hat darauf eine Antwort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung fördert die Mobilisierung von privatem Kapital für Wissenschaft und Kunst nach Kräften und bedauert deshalb die Entscheidung der VW-Bank, die Zusammenarbeit mit der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig einzustellen. Es liegt jedoch im Wesen des Sponsoring, dass beide beteiligten Seiten ihre Zusammenarbeit im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen jederzeit aufkündigen können. Außerdem nimmt die Landesregierung grundsätzlich keine inhaltliche Wertung von Kunstwerken vor. Sie bedient sich in solchen Fragen externen Sachverstandes, um jeden Anschein von Einflussnahme auf künstlerische Formen und Inhalte zu vermeiden. Daher gibt die Landesregierung grundsätzlich kein Urteil zu den Entscheidungen von Sponsoren ab.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung beabsichtigt nicht, den Streit zwischen der VW-Bank und der HBK Braunschweig zu kommentieren.

Zu Frage 2: Nach Angaben der Hochschule für Bildende Künste sind von den Firmen des VWKonzerns in den letzten Jahren im Rahmen des Kultursponsoring folgende Beträge an die HBK Braunschweig geflossen: 1995 ca. 55.000 DM, 1996 ca. 45.000 DM, 1997 ca. 15.000 DM, 1998 ca. 72.000 DM und 1999 ca. 24.000 DM.

Zu Frage 3: Die Landesregierung teilt diese Auffassung nicht.

Herr Golibrzuch hat eine Zusatzfrage.

Herr Minister, ich frage Sie ja nicht nach einem Kunstwerk, sondern nach diesem Vorgang. Deswegen möchte ich gern nachfragen: Teilt die Landesregierung denn die Auffassung des VWKonzerns - zitiert aus der „taz“ vom 23. Juni -, dass die HBK ihre Geschäftspolitik ändern müsse, um wieder in den Genuss von Sponsormitteln des VW-Konzerns zu kommen?

Herr Kulturminister!

Diese Auffassung, die Sie zitiert haben, ist mir nicht bekannt. Im Übrigen bleibt es dabei, dass ich das Sponsoring von VW nicht kommentiere. Meine Aufgabe als Kulturminister besteht darin, möglichst viele Sponsoren zu gewinnen, aber nicht darin, einzelne Sponsoren für die Beziehungen zwischen Sponsor und Gesponsortem zu kritisieren. Das würde am Ende dazu führen, dass sich Sponsoren zurückziehen würden. Das kann nicht im Interesse des Landes und insbesondere nicht im Interesse der Kulturpolitik des Landes sein.

Herr Golibrzuch stellt eine weitere Zusatzfrage.

Herr Minister, glauben Sie ernsthaft, sich in dieser Auseinandersetzung neutral zu verhalten, wenn Sie diesen Vorgang nicht kommentieren, statt sich hinter die Hochschule zu stellen, und werden Sie sich bemühen, dass der offenbar abgerissene Ge

sprächsfaden zwischen der HBK und der VWBank bzw. dem VW-Konzern wieder aufgenommen wird?

Herr Oppermann!

Die Wiederaufnahme der Gespräche scheint mir sinnvoll zu sein. Aber das wird nicht Erfolg versprechend sein, wenn ich das hier im Landtag ankündige. Das hätte nur eine Chance, wenn es vertraulich geschähe.

Damit kommen wir zur

Frage 6: Situation der Zooschulen in Niedersachsen

Die Frage wird gestellt von den Abgeordneten Frau Trost, Frau Vogelsang und Wulff (Osna- brück). - Die Frage und die Antwort werden zu Protokoll gegeben, höre ich gerade.

Wir kommen dann zur

Frage 7: Wahl der kommunalen Hauptverwaltungsbeamten

Die Frage wird gestellt von dem Abgeordneten Eveslage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Spätestens mit der Kommunalwahl 2001 werden in der Mehrzahl der niedersächsischen Kommunen die kommunalen Hauptverwaltungsbeamten direkt vom Volk gewählt sein. Bei dem bisherigen Wahlverfahren nach dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz sind Fehler offenkundig geworden. So kann z. B. bei Tod oder Rücktritt einer Bewerberin oder eines Bewerbers nach Fristablauf zur Einreichung der Wahlvorschläge die betroffene Partei Ersatzkandidatinnen oder Ersatzkandidaten nicht mehr vorschlagen.

Ich frage die Landesregierung: