Die Landesregierung macht sich hingegen große Sorgen um den Zustand der politischen Debatte und der Kultur, da die Oppositionsfraktionen offenbar nicht mehr die Mitglieder der Landesregierung selbst in die Kritik ziehen können, sondern nur noch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung.
Zu 3: Die Landesregierung hält den angestoßenen Diskurs für ein gelungenes Beispiel einer lebendigen Demokratie. Sie schätzt den offenen Meinungsbildungsprozess unter Anerkennung des verfassungsrechtlich absicherten Rechts auf Meinungsfreiheit eines jeden Einzelnen und legt Wert auf die Beibehaltung des mit vielen Beteiligten vereinbarten ergebnisoffenen Verfahrens. Um im Interesse unserer Kinder eine möglichst konsensgerichtete Meinungsbildung zu erhalten, werden wir keinerlei Kritik, Anregungen und Vorschläge ungeprüft lassen, sondern wir freuen uns, wenn auf möglichst breiter Basis in der Öffentlichkeit und in den unterschiedlichen Gremien das Thema diskutiert sowie Vorschläge und Anregungen unterbreitet werden, die in die weiteren Überlegungen einbezogen werden können. So werden z. B. in die neutrale Begutachtung die vorgelegten Vorschläge der Opposition im Niedersächsischen Landtag
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Beim 3. „Runden Tisch des Sports“ hat der Niedersächsische Ministerpräsident Gabriel nach einem Bericht der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ vom 5. Juli 2000 „keinen Zweifel daran gelassen, dass in den nächsten Jahren staatliche Einsparungen auch in diesem Bereich unvermeidbar seien“. „In der Förderung des Sports leben wir bereits über unsere Verhältnisse“, sagte er.
1. Will sie bestreiten, dass Niedersachsen in der nationalen Länderwertung im Bereich der ProKopf-Sportförderung gerade einmal auf dem vorletzten Platz liegt und es in den letzten Jahren ohnehin schon erhebliche Kürzungen gegeben hat?
2. Glaubt sie, dass sie bei den angekündigten Kürzungen im Bereich der Sportförderung sicherstellen kann, dass der Sport und seine Vereine weiterhin für unser Land die unverzichtbaren Leistungen in der bisherigen Form erbringen werden und die ehrenamtlich Tätigen dadurch einen angemessenen Stellenwert erhalten?
3.Hält sie an den beabsichtigten Kürzungsmaßnahmen auch vor dem Hintergrund fest, dass die Landesförderung für den Sport im Durchschnitt - im Vergleich mit anderen Landesausgaben und in einem Etat von 40 Milliarden DM - lediglich 50 Millionen DM beträgt?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beim 3. „Runden Tisch des Sports“, zu dem die Landesregierung zusammen mit dem Landessportbund Niedersachsen Vertreter namhafter niedersächsischer Unternehmen eingeladen hatte, ging es um die Sondierung, Vorstellung und Prüfung von Möglichkeiten des Sportsponsorings in Niedersachsen als einem Beitrag der niedersächsischen Wirtschaft zur Förderung des Spitzensports und von Spitzensportlern aus Niedersachsen für ihre Aufgaben im nationalen und internationalen Sport. Dieses Forum nutzte der Ministerpräsident dazu, um vor dem Hintergrund der bekannten Haushaltsentwicklungen und der Gefahren, die sich aus teilweise kreditfinanzierten Haushalten für die Zukunftschancen unseres Landes ergeben, auf die Notwendigkeit hinzuweisen, alle Förderbereiche auf Einsparmöglichkeiten hin zu prüfen und in die Prüfung auch den Sport einzubeziehen. Die Ankündigung konkreter Kürzungsabsichten war damit nicht verbunden.
Zu 1: Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD betreffend „Sport und Sportförderung in Niedersachsen“ unter Bezug auf die für Niedersachsen niedrigen Pro-Kopf-Beträge der Sportförderung im Ländervergleich bereits darauf hingewiesen, dass diese im Wesentlichen auf der Tatsache beruhen, dass sich das Land bereits 1983 im Zusammenhang mit dem Abbau kommunaler Zweckzuweisungen aus der Förderung des kommunalen Sportstättenbaus zurückgezogen hat. Investitionsmittel für Sportstätten fließen daher anders als in den meisten übrigen Ländern nicht mehr in die Pro-KopfFörderbeträge ein.
Lässt man diesen Förderbereich jedoch außer Betracht, so bewegt sich die niedersächsische ProKopf-Förderung des Sports im Ländervergleich durchaus im oberen Mittelfeld. So liegt Niedersachsen nach einer von Baden-Württemberg erstellten Ländersynopse bei der Pro-KopfFörderung des Breitensports an erster Stelle, bei der Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern im Sport auf Platz 3, bei der Bezuschussung der
Übungsleiter in Sportvereinen auf Platz 5 sowie bei der Förderung des Leistungssports und des Vereinssportstättenbaus auf Platz 6. Kürzungen in nennenswertem Umfang hat es in der Sportförderung des Landes in den vergangenen zwei Legislaturperioden nicht gegeben. Einzelne in den Vorjahren eingetretene Schwankungen in der Förderhöhe basierten auf der Abhängigkeit der für die Sportförderung zweckgebundenen Konzessionsabgabemittel von den unterschiedlichen haushaltsgesetzlichen Regelungen. Im langfristigen Mittel war die Sportförderung jedoch konstant.
Der Rückstand Niedersachsens bei der Förderung des kommunalen Sportstättenbaus ist neben der grundsätzlichen Entscheidung des Abbaus kommunaler Zweckzuweisungen durch die damalige Landesregierung – 1983, meine Damen und Herren! - vor allem auch eine Folge der Haushaltslage des Landes. Die Landesregierung beabsichtigt deshalb, zusätzliche Einnahmen aus der SportWette „ODDSET“ zu nutzen, um gemäß der Entschließung des Niedersächsischen Landtages „Förderung des Sportstättenbaus in Niedersachsen“ vom 15. Juli 1998 durch ein spezielles Förderprogramm zur Modernisierung und Sanierung von Sportanlagen den Bestand zu sichern und der Sportentwicklung anzupassen. Einzelheiten dazu werden wir im Zusammenhang mit dem Haushaltsplanentwurf 2001 diskutieren.
Zu 2 und 3: Eine Kürzung der Fördermittel ist nicht angekündigt worden. Deshalb erübrigen sich auch die Antworten auf die Fragen 2 und 3.
Wortmeldungen für Zusatzfragen liegen nicht vor. Es ist 10.08 Uhr. Damit ist die Fragestunde beendet.
Die Antworten der Landesregierung zu den Fragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben. Die Mitglieder der Landesregierung werden gebeten, die Antworten jetzt hier an der Bank der Landtagsverwaltung abgeben zu lassen, damit sie im Protokoll erscheinen können.
Tagesordnungspunkt 9: 24. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 14/1835 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1853 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/1854
Über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 1835, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, haben wir bereits in der 55. Sitzung am 12. September 2000 entschieden. Wir beraten jetzt nur noch über die Eingaben aus der Drucksache 1835, zu denen die besagten Änderungsanträge vorliegen.
An Redezeiten sind für die Fraktionen der SPD und der CDU bis zu zehn Minuten, für die Fraktion der Grünen bis zu fünf Minuten sowie für die Landesregierung bis zu fünf Minuten vereinbart worden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat sich darauf beschränkt, ausschließlich Petitionen aus dem schulpolitischen Bereich strittig zu stellen. In den meisten geht es um die BbS-VO. Dazu wird sich der Kollege Klare gleich noch äußern. Ich werde mich darauf beschränken, zur Petition der Gemeinde Ostercappeln zum Erhalt von Vorschulen zu reden.
Die Gemeinde Ostercappeln hat die Fortführung der Vorschule ab dem Jahr 2002 in kommunaler Trägerschaft beantragt. In ihrem konkreten Fall bedeutet dies, dass anderenfalls 35 Kinder aus dem Bereich der Vorschule im Kindergarten Platz finden müssten. Da die Gemeinde Ostercappeln aber außerordentlich finanzschwach ist, wäre sie mit der Übernahme der Investitionskosten einschließlich der im Kindergartenbereich höheren Personalkosten absolut überfordert.
Die Gemeinde bietet nunmehr an, die Vorklassen in einem eigenen Gebäude bei gleicher Betreuung bzw. Beschulung wie heute in eigener Trägerschaft weiterzuführen. Davon, dass dies theoretisch mög
Doch das Kultusministerium lehnt das mit Hinweis darauf kategorisch ab, dass die Vorlaufzeit schließlich lang genug gewesen sei und dass sich die Kommunen auf die Umstellung hätten einrichten können. Doch wie, frage ich Sie, soll sich eine finanzschwache Gemeinde auf eine solche finanziell gravierende Umstellung einstellen, wenn ihr, wie allen anderen Kommunen, Jahr für Jahr Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich vorenthalten werden?
Bei der Diskussion um die Änderung des Schulgesetzes 1993 wurde auch nicht - wie es von Frau Jürgens-Pieper dem Kollegen McAllister auf eine Anfrage mitgeteilt worden ist - lange darüber beraten, welches der beste Förderort für die Kinder wäre, sondern es wurde argumentiert, man wolle Ungerechtigkeiten aus der Welt schaffen,
Diese Ungerechtigkeiten sind aber wenige Jahre zuvor unter Rot-Grün im ersten Kindertagesstättengesetz selbst geschaffen worden, indem nämlich die 50 DM, die es zuvor unter Albrecht für Kindergartenkinder im Jahr vor der Einschulung gegeben hat, gestrichen wurden.
Zwischenzeitlich hat auch der Städte- und Gemeindebund in einer Umfrage, an der sich 48 Kommunen beteiligten, festgestellt, dass die Kommunen 2.634 Kindergartenplätze im Gegenwert von 40 Millionen DM schaffen müssten.
Bei ordentlicher Ausstattung der Kommunen durch den kommunalen Finanzausgleich wäre das sicherlich kein Problem. So aber halten wir es für unmöglich und plädieren dafür, diese Petition strittig zu bescheiden.
Ich spreche in diesem Fall für die Petenten aus dem berufsbildenden Bereich. Das sind Eltern-, Schüler- und Kreiselternräte sowie eine Einzelperson.
Die Petenten beschweren sich über die Kürzungen und Streichungen im Bereich der berufsbildenden Schulen. Sie befürchten erhebliche negative Auswirkungen auf das regionale Berufsschulangebot und auf die Qualität des Unterrichts.