Viertens. Des Weiteren ist die Zuweisung digitaler terrestrischer Übertragungskapazitäten im Fernsehen geregelt worden. Wenn erstmals digitale terrestrische Übertragungskapazitäten zugewiesen werden, sind die Fernsehprogramme vorrangig zu berücksichtigen, die in diesem Gebiet bereits analog verbreitet werden.
Fünftens. Was die Menschen bewegt, ist die Erhöhung der monatlichen Rundfunkgebühren um 3,33 DM auf 31,58 DM. Dieser Betrag wird in Zukunft in Euro ausgedruckt. Jede Gebührenerhöhung schmerzt. Wir sollten aber darauf hinweisen, dass
die letzte Gebührenerhöhung bereits vier Jahre zurückliegt und die neuen Rundfunkgebühren für vier Jahre gelten. Im Vergleich zu manchen PayTV-Programmen, die rund 70 DM monatlich kosten können, bieten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter in Deutschland ein gutes Programm für einen Preis von rund 1 DM pro Tag.
Sechstens. Die rasante technische Entwicklung der Informationsgesellschaft hat aber ein Problem bei den Rundfunkgebühren geschaffen, nämlich dass Rundfunkprogramme aus dem Internet über Computer wiedergegeben werden können. Um die technische Entwicklung nicht zu behindern, war hierfür eine Gebührenbefreiung bis Ende 2003 vorgesehen. Diese Gebührenbefreiung ist jetzt um ein Jahr, also bis Ende 2004, verlängert worden. Spätestens bei Ende der jetzt verlängerten Gebührenbefreiung muss ein Konzept entwickelt und staatsvertraglich vereinbart sein, welches die Einführung innovativer Informationstechnologien nicht behindert.
Siebtens. Schließlich möchte ich noch erwähnen, dass der ARD-Finanzausgleich dahin gehend neu geregelt worden ist, dass ab dem Jahre 2001 die Finanzausgleichsmasse beschränkt wurde und ab dem Jahre 2006 auf 1 % des Nettogebührenaufkommens verringert sein wird. Das kommt den kleineren ARD-Rundfunkanstalten, z. B. Sender Freies Berlin, Saarländischer Rundfunk und Radio Bremen, dem Sender unseres Nachbarlandes, zugute.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf den Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag geeinigt. Die SPD-Fraktion wird diesem Vertragswerk zustimmen, weil wir der Meinung sind, dass eine gute Arbeit geleistet worden ist. Ich möchte unserem Ministerpräsidenten Gabriel dafür danken, dass er sich persönlich bei dieser Thematik so engagiert hat. Bedanken möchte ich mich aber auch bei der Staatskanzlei dafür, dass sie den Aus
Es gibt eine Menge Punkte, die in diesem Vertragswerk geregelt werden. Herr Ministerpräsident Gabriel hat sie im Einzelnen vorgetragen. Ich möchte auf einige eingehen. Unter anderem wurde der Jugendschutz genannt. Im Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde ja festgelegt, dass bestimmte Sendungen vorzeitig gesendet werden können, also z. B. nicht erst nach 23 Uhr, wenn die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen worden sind, dass diese Sendungen erst freigeschaltet werden müssen, d. h. dass sie grundsätzlich gesperrt sind. Hier geht es jetzt um die Trailer. Es ist klar: Wenn um 18 Uhr ein Film gezeigt wird, der grundsätzlich erst nach 23 Uhr gesendet werden dürfte, sind natürlich auch die Trailer, die auf diesen Film hinweisen, entsprechend an die Sendezeit gebunden.
Der Hauptpunkt ist jedoch die Gebührenerhöhung. Die unabhängige KEF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, hat festgestellt, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten eine zusätzliche Gebühr von 3,33 DM erhalten müssen. „Unabhängig“ bedeutet auch, dass das Parlament nur noch beschränkte Möglichkeiten hat, diese von der KEF festgelegte Gebührenerhöhung abzuändern. In diesem Fall gibt es keinen Grund dafür. Denn diese Erhöhung nach vier Jahren um 3,33 DM auf 31,58 DM ist notwendig und sinnvoll.
Wir müssen uns daran erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt hat, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Bestandsund Entwicklungsgarantie hat. Das heißt, dass wir es ihm auch ermöglichen müssen, an den neuen Technologien, an den neuen technischen Möglichkeiten teilzuhaben, und dass wir auch die Voraussetzungen finanzieller Art dafür schaffen müssen.
Erinnern möchte ich auch daran, dass die Öffentlich-Rechtlichen verpflichtet sind, eine so genannte Grundversorgung zu leisten, d. h. dass sie umfassend informieren müssen und dass sie u. a. auch einen Bildungsauftrag haben, und zwar im Gegensatz zu den privaten Rundfunkveranstaltern, die sich auf Teilbereiche wie die Unterhaltung beschränken können.
Wolfgang Thierse hat zum 50-jährigen Bestehen der ARD gesagt, Grundversorgung bedeute, für Demokratie, für Aufklärung, für Information, für
Meinungsvielfalt, für die Abbildung des wirklichen sozialen Lebens zu sorgen. Ich meine, dass er das sehr gut ausgedrückt und damit den umfassenden Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen dargestellt hat.
Wir beschweren uns mit Recht und kritisieren die rechtsradikalen Äußerungen in der Bevölkerung. Ich meine, dass die Grundversorgung auch mit dazu beitragen muss, dass die Demokratie in den Medien verständlich gemacht wird und dass das ein kleiner Beitrag gegen rechtsextremistische Neigungen sein kann. Das bedeutet ein klares Ja der SPD zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, für die Bestands- und Entwicklungsgarantie.
Das heißt aber nicht, dass die ÖffentlichRechtlichen von Sparauflagen verschont werden, dass man ihnen immer so viel Geld gibt, wie gewünscht wird. Das ist mitnichten der Fall. Vielmehr wird streng geprüft, welche Mittel notwendig sind. Wer sich den Rundfunkänderungsstaatsvertrag durchliest, wird feststellen, dass die Ministerpräsidenten ganz deutlich gemacht haben, dass weiter gespart werden muss. Die Reduzierung der Finanzausgleichsmasse von jetzt 1,9 % auf 1 % im Jahre 2006 wird dazu führen, dass kleinere Anstalten kooperieren und überlegen müssen, wie sie effektiver arbeiten können. Bei uns ist Radio Bremen betroffen. Radio Bremen wird also in den nächsten Jahren weniger Geld aus der Finanzausgleichsmasse bekommen. Dies wird dazu führen, dass sich Radio Bremen einschränken muss. Ich denke, gerade dieser Sender zeigt, dass er auf dem richtigen Weg ist.
Erinnern möchte ich auch an die Protokollerklärung, in der die Ministerpräsidenten aller Länder deutlich gemacht haben, dass die ARD weiterhin zu Effizienz und zu Einsparungen verpflichtet ist und dass sie Bemühungen fortsetzen muss, Gelder einzusparen, sodass sie künftig weniger Finanzbedarf hat. Es geht also nicht nur um die Entwicklungs- und Bestandsgarantie, sondern auch um den klaren Auftrag an die Öffentlich-Rechtlichen, sparsam mit den Gebühren umzugehen, damit in den nächsten Jahren weitere Erhöhungen nicht in dem Maße erforderlich sind.
Ich möchte das Parlament darüber informieren, dass wir als SPD-Fraktion dieses Gesetzgebungsverfahren nutzen werden, um im Rahmen eines Artikelgesetzes einige kleine Änderungen am Landesrundfunkgesetz anzubringen. Darüber ha
ben wir bereits des Öfteren im Medienausschuss gesprochen. Es geht darum, dass die Projektförderung für die NKLs und OKs im Landesrundfunkgesetz festgeschrieben wird. Der Landesrechnungshof hat mehrfach darauf hingewiesen, dass die jetzige Handhabung eigentlich im Gesetz festgeschrieben werden müsste. Das wollen wir nachholen. Weiterhin soll im Landesrundfunkgesetz festgeschrieben werden, dass die Landesmedienanstalt die Förderung der Medienkompetenz mit zu ihren Aufgaben zählen kann. Auch diesbezüglich läuft bereits eine ganze Menge von Projekten in Niedersachsen, und zwar in den unterschiedlichsten Orten. Auch dies soll auf Wunsch des Landesrechnungshofs jetzt mit festgeschrieben werden. Wir haben ja im Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Möglichkeit geschaffen, dass die Länderparlamente dies in ihre Landesrundfunkgesetze mit übernehmen können. Wir wollen das tun. Wir halten es für notwendig, dass die Medienkompetenz mit zum Aufgabenbereich der Landesmedienanstalt gehört.
Genauso ist es mit der Öffentlichkeitsarbeit. Auch sie wurde bisher bereits praktiziert, und auch hier hat der Landesrechnungshof gesagt, dass dies eigentlich im Landesrundfunkgesetz festgeschrieben werden sollte. Dem soll jetzt gefolgt werden. Das bedeutet, dass Veranstaltungen wie z. B. die Verleihung des Hörfunkpreises - auch für den Medienstandort Niedersachsen eine wichtige Sache - ohne Beanstandung durch den Landesrechnungshof durchgeführt werden können.
Angekündigt worden war auch die Erhöhung des Vorwegabzuges für den NDR, herkömmlich für die Filmförderung, jetzt zur Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von audiovisuellen Produktionen einschließlich kultureller und multimedialer Aufgaben. Das heißt, mit diesem Geld soll die Mediengesellschaft, die Anfang nächsten Jahres ihre Arbeit aufnehmen wird, mit mehr Mitteln ausgestattet werden. Bisher standen 10 % VorabAbzug für die Filmförderung zur Verfügung. Nunmehr soll auf 25 % erhöht werden. Das bedeutet, dass die Landesmedienanstalt 15 % weniger Mittel zur Verfügung hat. Aber nach den jetzt vorliegenden Zahlen kann sie mit diesem Geld auskommen, wenn es zur Gebührenerhöhung kommt. Sollte ein Bundesland - Sachsen z. B., wie man den Medien entnehmen konnte - sagen, es werde dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zustimmen, bekämen wir in der Landesmedienanstalt ein kleines Problem, aber die ÖffentlichRechtlichen bekämen ein sehr viel größeres.
Wir werden nach dieser Debatte den Fraktionen die Textvorschläge zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes zuleiten und sie in die nächste Sitzung des Medienausschusses einbringen. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem wir im März dieses Jahres den Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag hier im Plenum beraten und beschlossen hatten - dabei ging es insbesondere um Fragen des Jugendschutzes, der Regelung der Großereignisse und der Werbebestimmungen für das private Fernsehen -, steht nun, schon ein gutes halbes Jahr später, der Fünfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur Diskussion, und zwar in allen Bundesländern des Bundesgebietes, weil dieser Staatsvertrag zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten soll.
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat schon im Juli dieses Jahres grünes Licht gegeben und Zustimmung signalisiert, die in einem gewissen Gegensatz zu den in den Landesparlamenten von Thüringen und Sachsen geäußerten Bedenken stand. Auch das soll einmal erwähnt werden. Aber, meine Damen und Herren, es ist letztlich davon auszugehen, dass alle Länderparlamente bis zum Jahresende zustimmen werden und dass damit der von der Ministerpräsidentenkonferenz vorgegebene Zeitrahmen eingehalten werden kann.
Erstens ist es gelungen - der Ministerpräsident hat es schon angesprochen -, den ARD-Finanzausgleich weiter abzubauen. Von derzeit 1,9 % des Gebührenaufkommens soll er bis zum 1. Januar 2006 auf 1,0 % reduziert werden. Die Ausgleichsmasse, die derzeit rund 170 Millionen DM ausmacht, wird dann noch bei rund 90 Millionen DM liegen. Wenn man bedenkt, dass Anfang der 90er-Jahre die Finanzausgleichsmasse noch bei 5 % des ARD-Gebührenaufkommens lag und jetzt in wenigen Jahren noch 1 % betragen wird, ist das - so meinen wir von der Union - durchaus ein substantieller Fortschritt.
Zweitens konnte erreicht werden, dass es künftig im Fernsehtext von ARD und ZDF kein Sponsoring und keine Werbung mehr geben wird. Dies entspricht den Regelungen der Online-Dienste, die wir schon vor einiger Zeit im Plenum im positiven Sinn beschlossen haben.
In der Frage der Abschaffung des Sponsorings im öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder seiner Beschränkung auf die Zeit vor 20 Uhr und auf Werktage konnte dagegen ein Einvernehmen noch nicht erzielt werden. Die SPD-geführten Landesregierungen möchten noch - zurzeit zumindest - am Status quo der Werberegelungen, der Sponsoring-Regelungen festhalten. Aber in einer Protokollerklärung - Herr Kollege Reckmann hat schon darauf aufmerksam gemacht - ist festgehalten worden, dass man sich dieses Gesamtproblems annehmen und wohl bis zum 31. Dezember des nächsten Jahres diesbezüglich zu einer gemeinsamen Lösung kommen will.
Drittens. Wichtigster Aspekt dieses Staatsvertrages ist aber auch der markanteste Kritikpunkt, nämlich die Frage der Gebührenerhöhung.
Es ist vorgesehen, den monatlichen Beitrag um 3,33 DM auf dann 31,58 DM anzuheben. Damit ist die Schallgrenze von 30 DM überschritten worden.
Grundlage dieser Erhöhung ist die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs auch unter dem Namen KEF bekannt -, die ihre Vorstellungen in ihrem zwölften Bericht zusammengefasst hat. Für den Zeitraum von 2001 bis 2004 hatten die öffentlich-rechtlichen Anstalten ursprünglich einen zusätzlichen Finanzbedarf von ca. 9 Milliarden DM angemeldet. Das wäre darauf hinausgelaufen, dass jeder Haushalt ab 1. Januar des nächsten Jahres ungefähr 5,75 DM mehr zu bezahlen gehabt hätte.
Dies ist aber von der KEF nicht akzeptiert worden. Man hat sich darauf verständigt, die Finanzmasse bei 5,2 Milliarden DM zu belassen. Dementspre
In ihrem Bericht weist die KEF nachdrücklich darauf hin, dass die Ausweitung der Sendeleistungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine wesentliche Ursache für den stetig wachsenden Finanzbedarf der Anstalten sei. So sei von 1992 bis 1997 die gesamte Fernsehsendeleistung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks um sage und schreibe 65,8 % gestiegen. Im Hörfunk habe die Zahl der öffentlich-rechtlichen Programme von 46 im Jahr 1992 auf 58 im Jahr 1997 zugenommen.
Diese Zahlen, meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, machen deutlich, dass es einen weiteren ungebremsten - ich betone: ungebremsten - Anstieg der Aktivitäten von ARD und ZDF nicht mehr geben kann und nicht mehr geben darf.
Darüber hinaus kritisiert die KEF in ihrem Bericht, dass im Ergebnis weder bei der ARD noch beim ZDF im Zeitraum von 1997 bis 2004 eine nennenswerte fortwirkende Einsparung im Programmund Personalbereich stattfinden würde.
Dabei soll von dieser Stelle aus relativierend und gleichzeitig auch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass das, was ich hier eben gesagt habe, auf unseren öffentlich-rechtlichen Landessender, den NDR, in dem Sinne nicht zutrifft.
Durch mehrere Besuche beim NDR in Hamburg hier schließe ich jetzt alle von uns ein, alle Fraktionen und alle Mitglieder des Medienausschusses -, aber auch durch viele schriftliche Unterlagen ist deutlich geworden, dass man sich in Hamburg und in den Landesrundfunkanstalten um Wirtschaftlichkeit und um Sparsamkeit bemüht und dass man hier dementsprechend durchaus exemplarisch vorgeht - im Vergleich zu mehreren anderen öffentlich-rechtlichen Sendern.