Für meine Fraktion möchte ich noch einmal ausdrücklich erklären, dass wir an dem medienpolitischen Ziel einer Strukturreform des öffentlichrechtlichen Rundfunksystems in Deutschland uneingeschränkt festhalten, was vor allem die Forderung einschließt, ineffiziente Strukturen abzubauen und sämtliche Einsparpotentiale zu realisieren.
Das heißt u. a. konkret, dass jede Möglichkeit der Rationalisierung und der Kosten sparenden Kooperation zwischen den einzelnen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wahrgenommen werden muss. Hier machen etwa NDR und Radio Bremen auch etwas Beispielhaftes, indem sie nämlich vorhaben - ich hoffe, dass sie es auch realisieren werden -, das Nord-West-Radio zu etablieren.
Zwei weitere Kritikpunkte greift die KEF in ihrem Bericht auf, die in Bezug auf die Gebührenerhöhung eine Rolle spielen und die im zuständigen Fachausschuss unseres Landtages vorurteilsfrei und offen angesprochen sowie diskutiert werden sollten.
Das ist zum einen die Tatsache, dass die Landesmedienanstalten automatisch an den Gebührenerhöhungen teilnehmen. Die KEF weist darauf hin, dass die pauschale Finanzierung der Landesmedienanstalten aus dem zweiprozentigen Gebührenanteil keinen Anreiz zu einem wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit den Gebührenmitteln biete. Auch die Landesrechnungshöfe in allen Bundesländern kritisieren dies und lehnen diese Regelung der automatischen Teilhabe kategorisch ab, sodass wir uns mit Sicherheit in der nächsten Zeit mit diesem Problem beschäftigen werden.
Weiterhin hat die KEF auf einen Umstand aufmerksam gemacht, der zweifelsfrei - ich betone das - sensibel, aber durchaus in aller Offenheit einmal angesprochen werden muss, nämlich auf den Umstand, dass es eine ganz große Zahl von Gebührenbefreiungen gibt.
Wenn es diese Gebührenbefreiungen in der Bundesrepublik Deutschland nicht gäbe - theoretisch -, könnte der monatliche Beitrag um 2,20 DM gesenkt werden. Dieses Problem ist insofern aktuell, als wir uns bei zusätzlichen und bei künftigen Gebührenbefreiungen bemühen sollten, auf jeden Fall an diesen Tatbestand zu denken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Sie alle wissen, ist das Ergebnis des Prüfungsverfahrens der KEF von den Landesgesetzgebern bei der Gebührenent
scheidung zugrunde zu legen, denn der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Festlegung der konkreten Höhe der Rundfunkgebühr ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes weitgehend eingeengt.
Nach eingehender Diskussion in den zuständigen Gremien meiner Fraktion - dabei will ich nicht verhehlen, dass es bei uns durchaus kritische Einwände und kritische Hinweise gegeben hat; das will ich hier in aller Deutlichkeit sagen - sind wir doch zu der Überzeugung gekommen, dass wir diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen, insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine tragende Säule des dualen Rundfunksystems in Deutschland ist und wir Politiker dementsprechend dafür zu sorgen haben, dass er auch finanziert wird. - Recht herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch meine Fraktion ist der Auffassung, dass wir anlässlich der Gebührenerhöhung im Rundfunkänderungsstaatsvertrag heute und in den Beratungen im Ausschuss über die aktuelle Erhöhung hinaus diskutieren müssen. Wir haben inzwischen erhebliche Zweifel daran, dass das bisherige Modell der Gebührenerhebung in der Bundesrepublik auf die Dauer tragbar sein wird. Technische Entwicklungen - auch darauf geht ja der Staatsvertrag jetzt schon ein - machen es möglich, dass Rundfunkund Fernsehprogramme auch über Computer zu empfangen sind. Deshalb sind wir der Meinung, dass man, bevor denn eine nächste Gebührenerhöhung stattfindet, zu einer neuen Regelung kommen muss. Wir sind der Auffassung, dass die Gebührenerhebung möglicherweise nicht mehr mit dem Besitz von technischen Geräten zu verknüpfen ist, sondern dass man einmal darüber nachdenken muss, ob man die Erhebung dann nicht an Haushalten und z. B. Betriebsstätten festmacht. Fest steht für uns allerdings auch, das Ziel eines solchen neuen Erhebungsmodells muss auf jeden Fall der Erhalt einer ausreichenden Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein.
Im Zusammenhang mit Gebührenerhöhungen ist ja immer wieder die Legitimitätsdiskussion zu führen. Ich erinnere an dieser Stelle einmal an die Quoten- und Qualitätsdiskussion des letzten Sommers. Das war meiner Meinung nach ein echter Wink mit dem Zaunpfahl, auch ein notwendiger Wink. Ich meine, dass der Auftrag zur Grundversorgung nicht wirklich zur Zufriedenheit selbst der härtesten Befürworter des öffentlich-rechtlichen Systems erfüllt wird. Sie können mir glauben: Ich zähle mich zu den Befürwortern dieses öffentlichrechtlichen Rundfunks. Ich meine, dass Qualität oder - besser - Nichtqualität des Programms inzwischen viel zu sehr über die erreichte Zuschauerquote legitimiert wird. Am Ende werden wir dann feststellen, dass nicht mehr die Intendanz oder die Redaktionen für ein schlechtes Programm verantwortlich sind, sondern im Zweifelsfall der „Otto Normalzuschauer“. Ich glaube, dass wir uns hier in einer gefährlichen Entwicklung befinden. Wenn wir mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht in eine Legitimitätskrise kommen wollen, dann müssen wir dafür sorgen, dass öffentlich-rechtliche Programme von dem, was uns private Anbieter so zeigen, deutlich unterscheidbar sind.
Meine Fraktion unterstützt die in diesem Rundfunkstaatsvertrag vorgeschlagene Gebührenerhöhung ganz eindeutig. Wir verbinden unsere Zustimmung aber auch an dieser Stelle wieder ganz ausdrücklich mit dem Anspruch auf eine Qualitätsdebatte.
Nun noch eine Bemerkung zum Anhang des Rundfunkänderungsstaatsvertrages, auf den auch Alfred Reckmann schon eingegangen ist. In diesem Anhang findet sich ein Hinweis auf die notwendige Neuregelung der Finanzierung der Landesmedienanstalten. Im Zusammenhang mit den Bürgermedien gibt es meiner Einschätzung nach durchaus einen aktuellen Diskussionsbedarf, auch wegen dieses Anhangs. Meiner Meinung nach gibt es bezüglich des Bürgerfunks in der Form, in der wir ihn in Niedersachsen erfolgreich etabliert haben, auch wenn der Modellversuch bislang noch nicht in den Regelbetrieb überführt worden ist, keine Alternative zur Gebührenfinanzierung. Ich jedenfalls sehe eine Alternative bisher nicht. Spätestens Anfang 2001 werden wir in Niedersachsen darüber zu entscheiden haben, wie der Bürgerfunk hier in Zukunft finanziert werden soll. Deshalb möchte ich, dass wir im Zusammenhang mit der Diskussion über die Gebührenerhöhung auch auf die Frage
Ich möchte an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass wir in Niedersachsen im Bereich Bürgermedien unter relativ geringem finanziellen Aufwand schon jetzt 140 feste Arbeitsplätze geschaffen haben. 160 Mitarbeiter arbeiten frei und mit Bezügen für diese Bürgerfunkmodelle. Wir brauchen in der Tat ein belastbares perspektivisches Finanzierungsmodell. Wie ich heute Morgen zu meinem eigenen Erstaunen gehört habe, will die SPDFraktion die Forderungen des Projektes RadioAktiv aus Hameln, woher ja die SPDAbgeordneten Nolting und Watermann kommen Herr Nolting ist ja auch im Medienausschuss aktiv -, unterstützen, die auf eine Erhebung eines Bürgerfunkgroschens hinaus laufen. Das hat mich deshalb überrascht, weil die SPD einen solchen Weg bislang immer völlig abgelehnt hat. Ich bin der Meinung, dass das ein schwieriger Weg sein wird. Die Erwartung oder den Anspruch der Projekte, dass über diese Möglichkeit diskutiert wird und dass am Ende als Antwort nicht wieder nur eine Ablehnung, sondern ein belastbares Finanzierungsmodell stehen muss, teile ich; denn hier sind wir den Modellbürgerfunkern, die wir alle und überall unterstützen, doch eine sichere Perspektive schuldig.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Federführend soll hier der Ausschuss für Medienfragen und mitberatend soll der Ausschuss für Rechtsund Verfassungsfragen tätig werden. Wenn Sie so entscheiden wollen, bitte ich um Ihr Handzeichen. - Sie haben so entschieden.
Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 14/1900 und Berichtigung
Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Nationalpark „Harz“ Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 14/1901
- Nein, der Gesetzentwurf ist nicht von der Landesregierung, sondern von der SPD-Fraktion. - Kollege Möhrmann, bitte!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion legt Ihnen zwei Gesetzentwürfe vor, die heute gemeinsam behandelt werden sollen. Zum einen geht es um den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“, zum andern um den Nationalpark „Harz“. Sie wissen, dass Gerichtsurteile aus der Vergangenheit für eine breite Gemeinsamkeit in diesem Hause gesorgt haben mit der Folge, dass beide Nationalparke nunmehr auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden sollen. Heute werden wir im Einzelnen zu den beiden Nationalparken Stellung nehmen. Zum Nationalpark Harz wird nun der
Der Herr Kollege Grote wird erst dann sprechen, wenn der Präsident ihn aufgerufen hat, was er hiermit tut. Herr Grote, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem das Gesetz nun seit einem Jahr besteht, bringen wir heute, wie versprochen, eine Novelle zum Gesetz über den Nationalpark „Harz“ ein, zu der ich jetzt reden möchte. Kernpunkt der Änderung des Gesetzes über den Nationalpark „Harz“ ist, dass auf die Natura-2000-Richtlinie Rücksicht genommen werden soll. Außerdem wollen wir den Nationalpark Harz als Vogelschutzgebiet vorschlagen. Schließlich sollen ca. 40 ha aus diesem Nationalpark herausgenommen werden, die touristisch intensiv genutzt werden. Auf diesen Flächen befinden sich Bauwerke wie z. B. Liftanlagen oder auch Parkplätze. Nunmehr also soll das, was bislang der intensiven touristischen Nutzung gedient hat, aus dem Nationalpark herausgenommen werden. Damit kommen wir einem Anliegen der Bergstadt Altenau entgegen, das wir in der Anhörung aufgegriffen haben. Die Bergstadt Altenau hat sich nämlich besorgt gezeigt über die touristische Entwicklung ihres Ortsteils Torfhaus.
Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle liegt u. a. darin, dass wir mit Blick auf die Entsendung der Mitglieder in den Beirat des Nationalparks Harz eine Frauenquote vorsehen. Das ist ein erheblicher Fortschritt.
- Es freut mich, dass Sie das bestätigen. - Ansonsten ist festzuhalten, dass der Nationalpark Harz, dessen Installation am 1. Januar 1994 erhebliche Probleme verursacht hat, nunmehr im ruhigsten Fahrwasser aller Nationalparke oder angedachten Naturschutzgebiete schwimmt. Wenn Sie die Presselandschaft beobachten, werden Sie feststellen, dass der Harz nur positive Erwähnung findet. Dies
Anders sieht es jedoch beim Nationalpark Wattenmeer aus. Da Frau Pruin nun aber an der Küste und nicht im Harz wohnt, gehe ich davon aus, dass wir die Novelle des Gesetzes über den Nationalpark Harz in breiter Übereinstimmung beraten werden. Ich hoffe, dass dies auch zügig geschehen wird. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon kurz auf die Vorgeschichte hingewiesen worden, darauf, warum das Gesetz über den Nationalpark Wattenmeer innerhalb eines so kurzen Zeitraums erneut novelliert werden soll.