Zudem sind wir auch im Bundesrat initiativ geworden, um eine schon seit Jahren bestehende, bisher aber nicht durchsetzbare Forderung zu realisieren, die sich auf die Einrichtung von Eigenkontrollsystemen in Erzeugerbetrieben bezieht und die mit einer differenzierten Aufzeichnungspflicht sowie der Mitwirkung eines behördlich anerkannten Tierarztes verbunden werden soll.
Aus den chronologisch exakt zu führenden Aufzeichnungen in den Erzeugerbeständen soll ohne großen Aufwand alles ableitbar sein, was in dem betreffenden Betrieb - vom Tierbestand über den Futtermitteleinsatz bis hin zur Arzneimittelanwendung - geschieht. Diese Aufzeichnungen müssen kompatibel sein mit registerartig geführten Ordnern, in denen alle relevanten Lieferscheine und selbstverständlich alle Tierarzneimittelabgabebelege sowie Kopien von Verschreibungen fortlaufend abgeheftet werden.
Darüber hinaus hat das Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales im Sommer letzten Jahres eine Projektgruppe unter Beteiligung meines Hauses etabliert, deren Aufgabe es ist, die Human- und Tierarzneimittelüberwachung unter Beachtung des internationalen Standards im Lande weiter zu optimieren.
Zu Frage 3: Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben zweifellos uneingeschränkten Anspruch auf Lebensmittel, die keine Rückstände von Arzneimitteln und auch keine Verunreinigungen durch Kontaminanten enthalten. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, Tiere und von ihnen gewonnene Erzeugnisse bereits von Beginn des Produktionsprozesses an zu überwachen. Insofern sind Kontrollen der Tierbestände, der Schlachtbetriebe und der Betriebe, die das noch unverarbeitete Roherzeugnis erhalten, durchzuführen. Diese Überwachung erfolgt auf der Basis des nationalen Rückstandskontrollplans und wird in Niedersachsen im Kälbermastbereich durch zusätzliche Probemaßnahmen ergänzt. Der genannte Rückstandskontrollplan wird hierzu jährlich nach den Vorgaben der EU-Rückstandskontrollrichtlinie erstellt.
An seiner Erarbeitung sind neben dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin und dem Bund auch die Länder
beteiligt. Niedersachsen ist hierbei regelmäßig durch Vertreter meines Hauses, des Niedersächsischen Rückstandskontrolldienstes und der Staatlichen Veterinäruntersuchungsämter vertreten. Der Plan wird von der Europäischen Kommission notifiziert oder von ihr genehmigt. Grundlage für die Festlegung der Probenkontingente für die einzelnen Länder sind die jährlichen Schlacht- und Produktionszahlen sowie die Größe der Tierbestände.
Die Probenahme erfolgt zielorientiert, d. h. unter Berücksichtigung der örtlichen und regionalen Gegebenheiten und eben auch unter Berücksichtigung von Hinweisen auf unzulässige und vorschriftswidrige Tierbehandlungen.
Lassen Sie mich beispielhaft die Zahlen der Probeuntersuchungen in Schlachtbetrieben im Jahr 1999 - das ist der fraglichen Zeitraum, über den wir hier reden - darstellen: Mittels chemisch-analytischer Nachweisverfahren wurden insgesamt 7 885 Fleischproben zielorientiert untersucht. Auf die Stoffgruppe der antimikrobiell wirksamen Substanzen entfielen dabei 4 162 Proben, von denen 15 (= 0,36 %) positive Befunde ergaben.
Auf die Stoffgruppe der Hormone entfielen 547 Proben, wobei 1999 kein positives Ergebnis festgestellt werden konnte.
Mit dem allgemeinen Hemmstofftest als Screening-Untersuchung auf antimikrobiell wirksame Stoffe hin wurden stichprobenweise in der Routineüberwachung 54 706 Proben bei 203 Positivergebnissen (= 0,37 %) untersucht.
Zusätzlich wurden 1 427 Verdachtsproben mit 20 Positivergebnissen (= 1,4 %) untersucht, und im Rahmen der bakteriologischen Fleischuntersuchung wurden 2 493 Proben auf Hemmstoffe hin getestet, wobei 53 positive Befunde (= 2,13 %) auftraten.
Bei der weitergehenden Untersuchung von Proben nach positiven Hemmstoffbefunden, die in Verfolg dessen anstehen, erbrachten 18 Fälle eine Höchstmengenüberschreitung.
Im Rahmen des so genannten Kälbermonitoring wurden im Jahr 1999 1 010 Proben auf BetaAgonisten hin untersucht. Hierbei fielen zwei Bestände wegen des Einsatzes dieser Stoffe auf.
Fall ableiten, dass Niedersachsen eine "Drehscheibe für illegale Tierarzneimittel" sei. Selbstverständlich - das haben der Ministerpräsident und auch ich hier beim letzten Mal in der Debatte über das Verbot von Antibiotika, das wir unterstützt haben, schon gesagt - sind wir nicht gefeit dagegen, dass kriminelle Personen oder Personengruppen auch hier in Niedersachsen versuchen, Tierarzneimittel oder sogar verbotene Stoffe wie Hormone oder Beta-Agonisten illegal zu verbreiten. Da muss man sehen, dass man die Hand am Puls des Geschehens hat und Ansatzpunkte findet, um solchen Vorgängen auf die Spur zu kommen. Deshalb haben wir in Niedersachsen auch den Rückstandskontrolledienst ganz exakt mit dieser Zielsetzung eingerichtet. Wenn dies dann aber geschehen ist und eine zuständige Behörde die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts strafrechtlich relevanter Tatbestände einschaltet, dann kann man dieses der Überwachung nicht anlasten. Es ist vielmehr ein Zeichen dafür, dass die Überwachung funktioniert hat. Das soll auch weiterhin so sein. Diskutieren müssen wir darüber, meine Damen und Herren, wie wir den Überwachungsdruck - auch unter Verstärkung der personellen und sächlichen Ressourcen - erhöhen können. Da werden wir nun auch aufgrund aktueller Erkenntnisse - darauf können Sie sich verlassen - kurzfristig weiterführende konsequente Konzepte im Zusammenhang mit der Einrichtung des Landesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz erarbeiten. - Herzlichen Dank.
Herr Minister, ich frage Sie: Wie viele und welche Verstöße gegen das Tierarzneimittelrecht wurden in den letzten fünf Jahren von den Kontrollbehörden in Niedersachsen tatsächlich festgestellt, und wie viele Strafverfahren sind in dieser Zeit in diesem Zusammenhang eingeleitet worden?
Herr Hagenah, es wäre gut gewesen, wenn Sie uns diese spezifische Frage schon vorab gestellt hätten; denn dann hätte ich Ihnen jetzt eine exakte Antwort geben und Ihnen auch sagen können, welche Fälle aufgedeckt worden sind und zu welchen Ergebnissen die Strafverfolgung jeweils geführt hat. Das habe ich jetzt aber nicht parat. Sie haben den Zeitraum der letzten fünf Jahre angesprochen. Ich bin gern bereit, Ihnen das nachzureichen. Ich bin auch gern bereit, dem Ausschuss zu allen Details Rede und Antwort zu stehen. Dort kann man in die Materie noch viel tiefer einsteigen. Sie bekommen die Antwort also nachgereicht.
Herr Minister! Ich möchte gerne nachfragen. In Bezug auf den Diepholzer Fall hat die Landesregierung ja Strafanzeige gestellt. Können Sie uns bitte noch genauer darstellen, welche Arten von Unregelmäßigkeiten dort konkret aufgetreten sind, die Sie dazu veranlasst haben, dieses Instrument zu wählen?
Die für Veterinärfragen und Lebensmittelüberwachung zuständigen Mitarbeiter der Bezirksregierung Hannover - Dezernat 509 -, aber auch die Mitarbeiter des Dezernats 109, die für die Überwachung des Arzneimittelbereiches zuständig sind, haben bei der betreffenden Firma im Jahr 1999 eine Buchprüfung für den Zeitraum 1998 bis 1999 vorgenommen. Dabei haben sie Sachverhalte festgestellt, die Anlass dazu gegeben haben, die Staatsanwaltschaft sofort einzuschalten und zu bitten, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen den Betreiber des besagten Unternehmens einzuleiten. Das ist dann auch geschehen. Es hat eine gewisse Zeit gedauert. Die Ergebnisse sind uns ja gemeinsam mitgeteilt worden.
(Frau Pothmer [GRÜNE]: Das war nicht meine Frage! Ich wollte wissen, welche Arten von Unregelmäßigkei- ten aufgedeckt worden sind! Was war das Problem?)
- Ich habe ja schon in meiner Antwort dargestellt, dass dort in den Büchern Stoffe gefunden worden sind, von denen angenommen worden ist, dass dieser Betrieb sie nicht hätte lagern oder weiterreichen dürfen, oder bei denen der Verdacht bestand, dass sie dann, wenn Tierärzte oder andere sie erhalten haben, möglicherweise unsachgemäß eingesetzt werden. Dies galt es zu verfolgen. Ich kann Ihnen die Stoffe, die auch in der Öffentlichkeit genannt worden sind, hier noch einmal aufzählen. Beispielhaft erwähnen möchte ich Chloramphenicol, 2 kg, Metamizol, Praziquantel oder Gentamycinsulfat. Die anderen Stoffe nenne ich jetzt nicht, weil ich nur über meine Zunge stolpern würde, wenn ich sie vorzulesen versuchte.
Herr Minister, da sich der Verdacht aufdrängt, dass die bekannt gewordenen Fälle eine längere Vorgeschichte haben, möchte ich von Ihnen gerne wissen, wie oft, mit welchen Ergebnissen und von welchen staatlichen Behörden in den vergangenen zehn Jahren gerade dieser Betrieb kontrolliert wurde.
Es handelt sich um den Diepholzer Betrieb, nach dem Frau Pothmer schon gefragt hat. Meinen Sie denselben? - Okay. - Herr Bartels!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielleicht muss ich Ihnen jetzt dazu noch eine Erklärung abgeben. Für die Kontrolle des Betriebes bin ich als Minister bzw. ist mein Haus nicht zuständig, sondern die Zuständigkeit für die Kontrolle der Arzneimittel herstellenden Betriebe liegt im MFAS. Von dort müsste diese Frage beantwortet werden. Weil Sie aber nach einem bestimmten Zeitraum fragen, biete ich an, dass die Antwort hierauf zusammen mit der Antwort auf die Frage, die Herr Hagenah gestellt hat, nachgeliefert wird.
Herr Minister, ich habe noch eine Frage zu dem Diepholzer Fall. Konnten die ausländischen Quellen der illegalen Mittel ermittelt und verstopft werden?
Frau Abgeordnete, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dazu sind ja noch nicht endgültig abgeschlossen. Ich kann von dieser Stelle aus jetzt nicht die staatsanwaltschaftlichen Erkenntnisse vortragen, weil die Ermittlungen noch laufen. Ich möchte da auch nichts beschädigen. Deshalb bitte ich um Nachsicht. Wir werden Sie am Ende der Ermittlungen über den Gesamtzusammenhang und über die dann auch gewonnenen Erkenntnisse umfassend informieren.
Herr Minister, Sie haben die Zahl der Proben genannt, die in Schlachtstätten genommen worden sind, und Sie haben dann gesagt, 0,36 % seien positiv gewesen. Ich frage Sie jetzt: Ist auch Fleisch in der Schweinehaltung aus Qualitätsmarken beprobt worden? Auch dort können im Krankheitsfall bei Einhaltung bestimmter Grenzen durchaus Antibiotika eingesetzt werden. Ich meine damit den Ökolandbau, aber auch den normalen Landbau. Dazu nenne ich die Qualitätsmarken „Landjuwel“ oder „Bauernsiegel“. Gibt es auch bei diesen Qualitätsprogrammen positive Ergebnisse, oder ist dieser Bereich in Ordnung gewesen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wojahn, die Rückstandskontrollpläne sind - ich habe das eben ausführlich dargestellt - von der EU aufgestellt bzw. notifiziert worden. Danach arbeiten wir. Ich wäre froh - das sage ich Ihnen ganz deutlich -, wenn alle Mitgliedstaaten der EU diese Rückstandskontrollpläne so pflichtgemäß abarbeiteten. Ich habe mich darüber gewundert, dass wir bei den statistischen Veröffentlichungen innerhalb der EU immer mit einigen Auffälligkeiten vertreten waren und manchmal im Ranking ganz oben standen. Daraufhin habe ich einmal nachgeschaut, woran das eigentlich liegt, und festgestellt, dass eine ganze Reihe von Ländern auf bestimmte Stoffe, die da verabredet worden sind, überhaupt nicht untersucht hat, d. h. null Untersuchungen durchgeführt hat. Dies habe ich auch zum Anlass genommen, in der EU anzumahnen, dass, weil es einen offenen Binnenmarkt gibt, sauber nach solchen Rückstandskontrollplänen gearbeitet werden muss.
Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir bei diesen Hemmstofftests in den Schlachtstätten keine Unterscheidungen darauf vornehmen, ob die Lieferungen etwa von einem Prämiumbetrieb oder von einem anderen Betrieb stammen. Vielmehr wird bei den Hemmstofftests geprüft, ob die Höchstwerte überschritten oder Wartezeiten nicht eingehalten worden sind, und das wird dann demjenigen entsprechend mitgeteilt. Aber eine Unterscheidung nach Betriebskategorien findet nicht statt.
Ich bleibe bei dem Diepholzer Fall. Herr Minister, mich würde, nachdem die Unregelmäßigkeiten offensichtlich geworden sind, interessieren, wann und in welcher Art und Weise Sie die Geschädigten informiert haben, also die Händler, Verbraucherinnen und Verbraucher usw.
Frau Pothmer, ich habe schon bei der Beantwortung der Anfrage deutlich gemacht, dass wir nicht Herr des Verfahrens sind. Wir haben natürlich mit der Staatsanwaltschaft und den anderen Behörden, die mit der Angelegenheit befasst waren, unser weiteres Vorgehen bzw. die Kontrollen, die wir durchführen wollten, also auch Verdachtskontrollen, in Verfolg solcher Ereignisse abgestimmt, weil wir Ermittlungsverfahren ja auch nicht stören wollen, was dann der Fall wäre, wenn wir zufällig bei irgendjemandem auftauchten, der in den Fall involviert sein sollte.
Nach meinem Erkenntnisstand gibt es keine feststellbaren Geschädigten. Ich habe ja deutlich gemacht, dass sich aufgrund unserer Untersuchungen dies nicht ableiten lässt, sondern die Rückstandskontrolluntersuchungen sagen über alle Parameter, die wir getestet haben, hinweg aus, dass es einen Rückgang der Rückstände gibt, was insgesamt erfreulich ist. Aber am Ende der Untersuchungen und bei Vorliegen sämtlicher Ergebnisse der einzelnen Verfahren - in der gesamten Bundesrepublik sind es ja mehr als 250; hier sind es nur wenige - werden wir natürlich betrachten, was dabei herausgekommen ist. Das will ich auch dem Ausschuss bzw. Ihnen, wenn Sie daran Interesse haben, im Einzelnen vorlegen. Aber die Ergebnisse liegen mir noch nicht vor. Ich kann auch noch nichts zu den einzelnen Vorwürfen sagen, die sich gegen eine große Anzahl von Tierärzten im gesamten Bundesgebiet richten, weil insoweit die Staatsanwaltschaft Herr des Verfahrens ist und die Ermittlungen allein durchgeführt hat.
Herr Minister, seit 1999 ist die Verfütterung von vier so genannten antibiotischen Leistungsförderern verboten, vier andere sind weiterhin erlaubt. Haben Sie seit dieser Zeit besondere Kontrollen in Bezug auf die vier verbotenen Stoffe durchgeführt und dabei Verstöße festgestellt?
Ich habe Ihnen eben bei der Beantwortung der Anfrage die Vielzahl der Fleischuntersuchungen und deren Ergebnisse vorgetragen. Dabei habe ich Ihnen auch gesagt, dass wir Verstöße ermittelt haben. Natürlich sind auch Fälle dabei, in denen gegen das Verbot des Einsatzes dieser Leistungsförderer verstoßen wurde. Ich kann Ihnen jetzt aber nicht darstellen, in welcher Größenordnung das der Fall gewesen ist. Aber Sie wissen ja, dass wir in den Bundesrat einen Antrag eingebracht haben, der darauf abzielt, auch noch die jetzt zugelassenen vier Leistungsförderer mit antibiotischer Wirkung zu verbieten.
Ich habe auch deutlich gemacht, dass ich bereit bin, ein solches Verbot in einem nationalen Alleingang zu erreichen, weil mir die Frist, die sich die EU dafür, diese Stoffe aus dem Verkehr zu ziehen, gesetzt hat, nämlich bis zum Jahre 2005, viel zu lang ist. Ich bin der Auffassung, wir können ohne, und wir können es auch sofort. Deshalb sollten wir das auch tun. Dies ist meine Position, die ich hier schon einige Male deutlich gemacht habe.