Herr Minister, ich frage Sie noch einmal, um eine Konkretisierung Ihrer Antwort auf die Frage nach der Information der Geschädigten zu erhalten. Sie haben ausgeführt, dass es illegale Stoffe gewesen sind, die hier in Umlauf gebracht worden sind. Diese Stoffe müssen ja auch irgendwo eingesetzt worden sein. Von daher sehe ich durchaus den Tatbestand einer möglichen Verbrauchergefährdung hier als erfüllt an. Meine Frage dazu: Wie sind diese Empfänger, insbesondere z. B. die Fleischverarbeitungsbetriebe, über diesen Fall und über diesen Stoffverlauf informiert worden?
Herr Klein, noch einmal: Wir haben keine Hinweise darauf, dass Fleisch verarbeitende Betriebe oder andere Betriebe diese Stoffe erhalten haben. Wir wissen auch nicht genau - deshalb sage ich das mit diesem Vorbehalt; das müssen Sie akzeptieren -,
an welcher Stelle diese Stoffe eingesetzt worden sind. Bei dem, was ich am Anfang dargestellt habe, müssen Sie unterscheiden - deshalb habe ich das so ausführlich gemacht -, ob die Stoffe an nicht für Lebensmittelzwecke vorgesehene Tiere ausgegeben werden dürfen oder z. B. nur bei Tieren im Heimtierbereich Anwendung finden dürfen. Es deutet einiges darauf hin - ich will mich hier aber zurückhalten, weil ich die Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen an dieser Stelle nicht kenne -, dass diese Stoffe möglicherweise im Heimtierbereich eingesetzt worden sind. Sie fragen mich jetzt aber nach staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsergebnissen, die mir nicht vorliegen. Sie müssen zur Kenntnis nehmen - das habe ich auch am Anfang gesagt -, dass hier Ortsstaatsanwaltschaften - nicht Verden - eingeschaltet sind, z. B. im Allgäu, überall in Deutschland, die uns natürlich keine Informationen über ihren Ermittlungsstand geben.
Herr Minister, ich frage Sie, ob es landeseinheitliche Vorgaben an die Veterinärbehörden und an die Behörden für die Lebensmittelüberwachung gibt, wie Rückstandsbefunde zu verfolgen sind.
Herr Abgeordneter, ich habe eben schon darauf hingewiesen, dass wir eine Checkliste an die nachgeordneten Behörden herausgegeben haben. Nach dieser Checkliste - sie liegt hier vorne; jeder kann sie einsehen - ist dann vorzugehen, sodass jeder
Diese Liste wird gerade vom Herrn Staatssekretär hoch gehalten. - Frau Harms, Sie haben jetzt das Wort.
Herr Minister, noch einmal zu dieser Tierarzneimittelfirma in Twistringen, gegen die seit Dezember 1999 ermittelt wird: Ist es wirklich richtig, dass Sie anhand der Bücher, die diese Firma führen musste - es war ja auch eine Buchprüfung, die Sie auf die Probleme aufmerksam gemacht hat -, bis heute nicht feststellen können, welche Firmen oder Anwender von dieser Firma aus Twistringen beliefert worden sind? Ich kann mir das eigentlich gar nicht vorstellen.
Frau Harms, ich bin nicht der Justizminister, aber ich weiß von dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Ich habe eben schon deutlich gemacht, dass nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft in Verden aufgrund der Buchprüfung und aufgrund der Abgabebelege etwa 250 Tierärzte im ganzen Bundesgebiet beteiligt sind. Nachdem die Staatsanwaltschaft in Verden diese Vorgänge abgearbeitet und die Belege und das Beweismaterial, das vorlag, zusammengetragen hat, hat sie sie an die Staatsanwaltschaften in Kempten, in Köln oder sonst wo abgegeben.
- Wir wissen aus dem Bericht der Staatsanwaltschaft, welche Ärzte dort involviert waren und was aus den Verfahren geworden ist. Das könnte man Ihnen hier, soweit das bekannt ist, sagen.
Eine ganze Reihe von Verfahren - das liegt aber nicht in meiner Zuständigkeit - ist aufgrund der Beweislage, der Ermittlungen und der Verhöre vor Ort eingestellt worden. Das ist das Ergebnis dieser Dinge. Mehr lässt sich von mir aus dazu nicht sagen.
Herr Minister, ich habe noch eine Frage zu den Kontrollen in den tierärztlichen Großpraxen. Wie sollen wir uns in einer Situation, in der hochwirksame Rohsubstanzen, z. B. Antibiotika, in der Größenordnung von Tonnen herumstehen, verarbeitet werden, in Garagen stehen, in praxiseigenen Apotheken sind, die Kontrollen vonseiten der staatlichen Behörden konkret vorstellen?
Frau Abgeordnete, das Dispensierrecht der Tierärzte ist klar geregelt. Es gibt auch klare Vorschriften dafür, was in einer Tierarztpraxis, in der tierärztlichen Hausapotheke gelagert werden darf und was nicht gelagert werden darf. Vor zwei Jahren ist das noch einmal verschärft worden.
Ich habe aber deutlich gemacht, dass mir die jetzige Rechtslage noch nicht ausreicht und dass sie in meinen Augen auch noch nicht genügend Sicherheit gibt. Deshalb möchte ich, dass das Dispensierrecht an dieser Stelle noch einmal eingeschränkt wird, wo die Tierärzte die Möglichkeit haben, Rohsubstanzen, auch die Rohsubstanzen, von denen ich eben hier berichtet habe, im Therapienotstand eigenhändig zu einem eigenen Medikament zu vermischen. Diese Möglichkeit möchte ich weg haben, weil es in der Praxis dauernd einen Streit darüber gibt, ob ein Therapienotstand vorliegt, ob das gemacht werden darf oder nicht. Das ist nicht ganz einfach zu kontrollieren. Deshalb trete ich an dieser Stelle für eine Verschärfung des Dispensierrechts ein.
che Stoffe dort in welcher Größenordnung lagern und ob das in Übereinstimmung mit den bestehenden Rechtsvorschriften steht. Es ist Aufgabe der zuständigen Stellen, das jeweils zu kontrollieren. Dass es dort Unregelmäßigkeiten gibt, sehen wir ja an den Ergebnissen der Kontrollen bzw. an der Ahndung dieser Vorkommnisse, die wir dort gemeinsam festgestellt haben.
Das ist das, was wir versuchen, nämlich das zum einen durch aktuelle Kontrollen in den Griff zu bekommen und den Überwachungsdruck so zu erhöhen, dass jeder weiß, dass er dieser Kontrolle unterfällt. Des Weiteren wollen wir auch im Rechtsbereich eine Bereinigung haben. Ich möchte, dass geprüft wird, ob es nicht ähnlich wie in Dänemark möglich ist, den Tierärzten die Abgabe, die Veräußerung von Medikamenten zu untersagen; denn ich meine, dass es besser ist, wenn Tierärzte nicht mit Medikamenten handeln und dadurch Einkommen erwirtschaften, sondern Berater der landwirtschaftlichen Betriebe sind. Darüber müssen wir uns aber im Bundesrat mit den anderen Ländern verständigen. Das ist jedenfalls meine Position an dieser Stelle, um auch hier ein Stück weit mehr Sicherheit für die Zukunft zu erhalten.
Herr Minister, es gab in Niedersachsen noch von einer ganz anderen Seite Hinweise darauf, dass der Einsatz von Antibiotika bzw. von Tetraczyclin, d. h. die Belastung der Böden und der Gülle durch diese Stoffe im Bereich Weser-Ems, ausgesprochen hoch ist. Das ist durch das Umweltbundesamt und auch durch das Niedersächsische Landesamt für Ökologie begutachtet worden. Hat Sie diese erschreckend hohe Belastung zu konsequenten Maßnahmen im Raum Weser-Ems veranlasst oder noch nicht? Wenn nicht: Was gedenken Sie speziell in dieser Region zu tun?
Frau Abgeordnete Harms, wir haben ja in der letzten Plenarsitzung über diesen Sachverhalt gesprochen. Wir haben deutlich gemacht, dass wir, nachdem diese Erkenntnisse des Umweltbundesamtes hier vorlagen - diese Erkenntnisse haben wir im Übrigen durch Fachgutachten, durch Facherkenntnisse untermauert -, Anschlussuntersuchungen durchgeführt haben bzw. durchführen werden, um die ökotoxikologische Seite dieses Problems zu erfassen. Es gibt wenig Erkenntnisse darüber, wie sich solche Substanzen im Boden oder im Grundwasser oder bei der Aufnahme durch Pflanzen verhalten. Dazu sind entsprechende, weitergehende Untersuchungen in Auftrag gegeben worden.
In Verfolg dessen habe aber dann auch ich gesagt: Wir wollen Tetracyclin verbieten, und wir wollen die vier Antibiotika, die noch als Futtermittelzusatzstoffe in Gebrauch sind, ebenfalls verbieten. Wir gehen also von dieser Seite heran. Wir haben - das habe ich letztes Mal ebenfalls deutlich gemacht - auch gesagt: Wir wollen die Haltungssysteme in der Landwirtschaft in Richtung Artgerechtigkeit der Tierhaltung so verbessern, dass der Einsatz solcher Stoffe überflüssig wird und dass sich der Einsatz von Medikamenten in landwirtschaftlichen Betrieben auf ein Minimum reduziert. Das ist das, was wir uns vorgenommen haben.
(Frau Harms [GRÜNE]: Was bedeutet das für Weser-Ems oder Cloppen- burg/Vechta? Was bedeutet das kon- kret?)
- Lassen Sie mich erst die Frage beantworten, die Sie gestellt haben. - Richtig ist natürlich auch, dass wir in diesem Raum schwerpunktmäßig mit unserem Rückstandskontrolldienst tätig geworden sind. Wir kennen doch unsere Spezies und haben da natürlich auch zugefasst. Ich habe Ihnen eben einen zarten Hinweis gegeben, dass wir an einer Stelle einmal ausgesetzt haben, weil wir von höherer Stelle den Hinweis bekommen haben: Stört unsere laufenden Verfahren nicht. - Das haben wir dann auch nicht getan.
Was bedeutet das für so eine Region? - Das bedeutet, Frau Harms - ich werde in der übernächsten Woche öffentlich dazu etwas sagen -, dass dort schon Veränderungen stattfinden müssen, und zwar aktuell über eine Zeitachse hinweg, um diese Probleme, die es dort gibt, in den Griff zu bekom
Herr Präsident! Wir als Abgeordnete fragen ja nicht einzelne Minister, sondern die Landesregierung insgesamt. Deswegen stelle ich die Frage: Ist es angesichts der Komplexität des Sachverhalts, von dem die Ressorts der Sozialministerin, des Justizministers und des Umweltministers betroffen sind und bei dem es aus nachvollziehbaren Gründen nicht zu erwarten ist, dass der Landwirtschaftsminister alle Fragen mit seinen Antworten abdecken kann, nicht möglich, dass auch die anderen Ressortminister auf Fragen, soweit diese ihr Ressort betreffen, hier antworten?
Herr Abgeordneter, es ist so, dass die Landesregierung je nach Sachverhalt das Ministerium festlegt, das federführend die Beantwortung einer Frage zu übernehmen hat, d. h. das Ministerium, in dessen Ressortzuständigkeit der Hauptteil der betreffenden Aufgabe fällt. Dieser Hauptteil liegt eindeutig in meinem Hause. Im vorliegenden Fall ist es so, dass auch strafrechtliche Fragen bzw. Ermittlungsfragen anstehen. Wenn es insoweit spezielle Fragen gibt, dann ist der Kollege Professor Dr. Pfeiffer sicherlich jederzeit bereit und willens, dazu Rede und Antwort zu stehen, und das Gleiche gilt für die Kollegin Dr. Trauernicht.
Herr Minister Bartels, nachdem Untersuchungen des Bundesumweltamtes gezeigt haben, dass der Antibiotikaeinsatz in der Landwirtschaft teilweise sechsmal so hoch ist wie in Dänemark, frage ich Sie erstens: Wie erklären Sie sich diesen Umstand?
Zweitens möchte ich gern etwas konkreter - und zwar nicht erst in eineinhalb Wochen - wissen: Was wollen Sie gegen diese Zustände tun?
Herr Abgeordneter Wenzel, ich habe schon eben bei der Beantwortung mehrerer Fragen deutlich gemacht, dass die Häufigkeit und der Umfang des Antibiotikaeinsatzes auch mit dem Haltungssystem zusammenhängen, mit der Art und Weise, in der mit Tieren umgegangen wird, mit dem Stallklima sowie damit, ob arteigene Verhaltensweisen möglich sind oder nicht. Ich habe deutlich gemacht: Diesbezüglich gibt es von unserer Seite Verbesserungen, die wir schon eingeleitet haben bzw. die wir uns für die Zukunft vorgenommen haben. Wir haben z. B. in den Gremien auf Bundesebene eigene Vorschläge erarbeitet, was die Verordnungen zur Haltung von Hennen, von Enten und von Schweinen betrifft. All das befindet sich in der Diskussion. Wenn das so läuft, wie wir es uns vorstellen, dann werden in der Zukunft in den Stallungen sicherlich weniger Medikamente eingesetzt werden müssen, wobei wir den prophylaktischen Einsatz ohnehin für überflüssig halten. - Das kann ich Ihnen hier ganz deutlich sagen.
Ansonsten würde ich empfehlen, die agrarpolitische Debatte heute nicht mit einer Frage zu verknüpfen, die das Verhalten eines Unternehmens betrifft. Ich bin aber gern bereit, diese Diskussion in der nächsten Sitzung mit Ihnen zu führen.
Herr Minister, in welchem Umfang ist in den letzten zehn Jahren in den betreffenden kontrollierenden Behörden in den Kommunen und auf der Landesebene Personal abgebaut worden?