Beim Teilprojekt C ist zwar noch keine Auftragsvergabe erfolgt. Aber der Antragsteller hat in der Vorbereitungszeit an Projekten der Europäischen Kommission und des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen mitgewirkt, auf die das niedersächsische Projekt aufbaut. Deshalb können wir zuversichtlich sein, dass das Untersuchungsprogramm erfolgreich abgeschlossen werden kann, und zwar voraussichtlich zu dem Termin, den die Landesregierung beschlossen hatte, nämlich zum dritten Quartal 2003.
Zu Frage 1: Ich habe bereits erwähnt, dass das Gesamtprogramm zur Hälfte von der EU finanziert wird. Diese Mittel wurden vom ML aus dem europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds der Landwirtschaft akquiriert. Die niedersächsischen EU-Mittel aus diesem Fonds wurden erst Ende September 2000 durch die Kommission genehmigt. Bereits vorher wurde die Tierärztliche Hochschule Hannover mit der Durchführung des Teilforschungsvorhabens „Untersuchungen zur Konzentration und zur Größenverteilung luftgetragener Partikel in Geflügelställen" unter gleichzeitiger Gewährung entsprechender Fördermittel beauftragt. Die Ergebnisse dieses Teilforschungsvorhabens fließen nahtlos in das Teilprojekt A ein. Dadurch konnte erreicht werden, dass trotz der noch ausstehenden Vergabe des Gesamtauftrages kein nennenswerter Zeitverzug entsteht. Die Vergabe des Gesamtprojektes ist vor allem deshalb noch nicht erfolgt, weil das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sein Personal durch die BSE- und MKS-Krise vorrangig für andere Aufga
Zu Frage 2: Im Fall des Teilprojektes C, der Querschnittsstudie zu Allergiestatus und Atemfunktion bei unterschiedlich belasteten Personen, war zunächst geplant, dass die tangierten Kreis- und Kommunalbehörden an der Studie wesentliche Anteile der epidemiologischen Feldarbeit vor Ort selbst übernehmen. Als sich diese Planung nicht realisieren ließ, wurde die Herangehensweise an die Untersuchung verändert und entschieden, dass der Antragsteller des Teilprojektes C für die epidemiologische Feldarbeit vor Ort einen Unterauftrag vergibt. Die Frist der dafür erforderlichen Ausschreibung endete am vergangenen Freitag. Sobald sich der Antragsteller für einen der drei Bieter entschieden hat, wird das MFAS die Durchführung des Teilprojektes C zu einem Festpreis in Auftrag geben.
Zu Frage 3: In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit konnten nur für die am stärksten betroffenen Gebiete die Anfragen telefonisch ermittelt werden. Für die Landkreise Cloppenburg, Grafschaft Bentheim, Oldenburg und Vechta, die zusammen rund 53 % des Tierhaltungsbestandes im Regierungsbezirk erbringen, können danach für die Jahre 1999 und 2000 folgende Zahlen mitgeteilt werden: Anzahl der Genehmigungsanträge ca. 1 500, Anzahl der erteilten Genehmigungen ca. 860. Im Regierungsbezirk Weser-Ems ist ein Gesamtbestand von ca. 16 000 Tierhaltungsanlagen erfasst.
Frau Ministerin, seit November letzten Jahres liegt Ihnen auch ein gemeinsamer Förderantrag vor: vom Evangelischen Krankenhaus Oldenburg, vom Forschungs- und Studienzentrum für Veredelungswirtschaft Weser-Ems in Vechta und vom Informatikinstitut OFFIS in Oldenburg. Danach soll der mögliche Zusammenhang zwischen der hohen Zahl chronischer Nasennebenhöhlenerkrankungen und der hohen Viehhaltungsdichte im Gebiet von Weser-Ems untersucht werden. Das ist zunächst vom MFAS positiv begutachtet worden, wird jetzt aber vom Landesgesundheitsamt mit dem Hinweis blockiert, dass eine solche Erhebung die Bevölkerung beunruhigen und damit die drei
anderen von Ihnen genannten Studien beeinträchtigen könnte. Ich frage Sie deshalb, ob daran gedacht ist, diesen Projektantrag in den nächsten Monaten freizugeben, oder ob er weiterhin blockiert werden soll.
Zwischen den zuständigen Fachabteilungen innerhalb meines Hauses gibt es die übereinstimmende Einschätzung, dass die Anlage dieser Studie mit Blick auf das beabsichtigte Ziel nicht weiter hilft. Insofern ist dieses Projekt bisher nicht freigegeben worden. Die Erörterungen dazu zwischen dem Landesgesundheitsamt und der zuständigen Abteilung meines Hauses laufen aber noch.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Bartels hat bei der Vorstellung seiner Vorschläge für eine Regelung der Viehhaltung in den Verdichtungsgebieten erklärt, dass die Forcierung der drei angesprochenen Studien einer seiner Vorschläge sei. Ich frage: Wie hat die Forcierung seit dieser Verkündung konkret ausgesehen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf auf die Antwort zu der Frage verweisen, die Frau Ministerin Trauernicht gerade schon gegeben hat.
Unmittelbar nach dem Beschluss durch das Kabinett haben wir zwei Teilaufträge aus Landesmitteln finanziert und auf den Weg gebracht, und die wer
den zurzeit abgearbeitet. Mehr kann zurzeit gar nicht getan werden, weil diese Teilaufträge die Grundlage für den Gesamtauftrag bilden. Diese Teilaufträge haben wir aus unserem Etat zusätzlich finanziert, weil wir wirklich keine Zeit dabei verlieren wollten, auf diesem Feld Klarheit zu bekommen. Das war unser Anliegen.
Frau Trauernicht hat schon deutlich gemacht, dass wir EU-Mittel in Anspruch nehmen wollten. Die Freigabe entsprechender Mittel durch die EU haben wir erst im September letzten Jahres in Form der Genehmigung unseres operationellen Programms PROLAND bekommen, wobei wir das Ganze aber auch noch auf den EAGFL-Abrechnungsmodus umstellen mussten - eine unheimlich komplizierte und schwierige Angelegenheit. Das brachte es mit sich, dass wir das Geld, welches wir für die Teilprojekte bereits bewilligt bzw. ausgegeben hatten, umbuchen mussten, weil nach dem EAGFL zunächst einmal der Antragsteller Werkverträge abschließen und vorher Geld auf den Tisch legen muss, um die zusätzlichen Europamittel zu bekommen. Das als Hinweis auf die Komplexität und die Schwierigkeit in der Abwicklung, wenn wir Europamittel dazunehmen wollen.
Das hat unter dem Strich aber nur interne Arbeit ausgelöst, hat die Abarbeitung des Projekts jedoch überhaupt nicht verhindert, d. h. wir sind praktisch ohne Zeitverzug bei der Abarbeitung dieses Projekts. Ich erwarte auch, dass wir den Gesamtauftrag noch in diesem Monat nach den Modalitäten der EU bewilligen können, sodass wir unser Projekt auch programmgemäß abarbeiten können.
Frau Ministerin, ich habe eine Frage zum Forschungsauftrag für das Teilprojekt A. Warum ist der Forschungsauftrag auf Geflügelmastställe beschränkt worden, obwohl es im Hinblick auf die Gesundheit der Einwohner in Intensivtierhaltungsregionen doch darum geht, die Gesamtbelastung durch die Emissionen aus verschiedenen Tierhaltungsanlagen zu bewerten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dies ist mit der Wissenschaft so verabredet worden, weil hier sozusagen ein Modell gebildet worden ist. Für dieses Modell sind Parameter festgelegt worden, die dann, wenn dieses Modell abgearbeitet ist - das ist die erste Stufe, von der ich eben gesprochen habe -, auf die Tierhaltungssysteme übertragen werden können, in denen andere Tiere gehalten werden. Also: Modellcharakter und Übertragbarkeit auf andere Tiersysteme bzw. Haltungssysteme.
Frau Trauernicht hat hier eindrucksvolle Zahlen von Anträgen zum Neubau von Ställen genannt. Trifft der Eindruck zu, dass zurzeit eine solche Flut von Anträgen gestellt wird wie noch nie zuvor, hat das möglicherweise mit den neuen Tierhaltungsverordnungen auf Bundesebene zu tun, und wie gedenkt die Landesregierung gegen diese Antragsflut vorzugehen?
(Groth [SPD]: Hat das mit der Frage etwas zu tun? - Gegenruf von Go- librzuch [GRÜNE]: Natürlich, das war die Frage 3!)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbst die Landwirte reagieren auf Verhältnisse des Marktes. Natürlich haben die Landwirte in den vergangenen Jahren erkannt, dass im Bereich der Geflügelwirtschaft Geld verdient werden kann, während sie in den traditionellen Bereichen, und zwar auch an den Standorten, an denen bereits entsprechend gewirtschaftet worden ist, für sich offenbar keine Zukunft mehr gesehen haben.
Dabei will ich überhaupt nicht ausschließen, Herr Golibrzuch, dass sich eine Vielzahl von Antragstellern vor dem Hintergrund der in der Beratung befindlichen Gesetzesnovellierungsvorhaben für Stallneubauten entschieden hat. Es lässt sich aber nicht quantifizieren, wie viele Antragsteller zu der einen oder zu einer anderen Kategorie gehören.
Sicherlich haben die Landwirte aber auch unsere Aufforderung wahrgenommen, sich zusätzliche Standbeine zu verschaffen. Denken Sie an die Grünlandregionen, wo es Milchviehbetriebe und Rindermastbetriebe gibt! Wegen der Unsicherheit in der Frage, ob die Quotenregelung bleibt oder aufgehoben wird, sind Landwirte auf Nummer Sicher gegangen und haben sich ein zweites Standbein verschafft. Es gibt also Motive, die dazu geführt haben, dass Landwirte diversifiziert, sich ein weiteres Standbein verschafft haben.
Damit komme ich zu der Teilfrage, wie die Landesregierung darauf reagiert. Ich habe einen Aktionsplan für den Veredelungsraum Weser-Ems vorgelegt, in dem dezidiert festgelegt ist, wie wir an bestimmten Stellen das Ungleichgewicht zwischen dem Viehbesatz und der Fläche durch Steuerung in den Griff bekommen wollen. Auf der gestrigen gemeinsamen Konferenz der Agrarminister und der Umweltminister in Potsdam haben wir gesagt - das ging übrigens auf einen Antrag Niedersachsens zurück; ich habe mich gestern da noch massiv einbringen müssen, um andere Länder zu überzeugen -: Wir dürfen die Formel, Fläche und Tierbesatz kongruent zu machen, nicht nur auf den Lippen tragen, sondern wir müssen auch die Instrumente dafür benennen und sie auch wollen, damit Viehbesatz und Fläche wirklich in eine vernünftige Relation gebracht werden können. Ich habe dafür gekämpft - das ist dann gestern auch in die Beschlussfassung aufgenommen worden -, dass wir das Bewertungsgesetz als das maßgebliche Gesetz zur Differenzierung zwischen bäuerlicher und gewerblicher Tierhaltung vor diesem Hintergrund ändern müssen. Mit diesem einen Beispiel habe ich Ihnen vielleicht schon deutlich machen können, wie eine Steuerung hier aussehen könnte.
Zurzeit diskutieren wir bekanntlich auch anhand des neuen Raumordnungsgesetzes und der entsprechenden Verordnung über die Frage, ob Eignungsräume als neues Instrumentarium in die Raumplanung aufgenommen werden können.
- Ich weiß, dass es da eine Reihe von Gegnern gibt. Ich meine aber, wenn wir Planungsinstrumente für die Kommunen haben wollen, mit denen sie in ihrem Hoheitsgebiet entsprechend steuern können, dann müssen wir auch Ja dazu sagen, dass Eignungsräume als neuer Parameter in die Raumplanung aufgenommen werden.
Die Bundesregierung plant ja eine Änderung des Baugesetzbuches. Vonseiten der Bundesregierung hat es in diesem Zusammenhang Anfragen an die Bundesländer gegeben. Ich frage die Landesregierung:
Zweitens. Das Datenmaterial, das Ministerin Trauernicht in Beantwortung der Teilfrage 3 hier vorgestellt hat, war noch sehr dürftig. Wann ist damit zu rechnen, dass wir konkretes Datenmaterial auf den Tisch bekommen, und zwar insbesondere zu der Frage, wie viele neue Anträge gestellt worden sind?
Zu der einen Frage in Bezug auf die Bundesregierung und die Länder. Es gibt Gespräche auf Referentenebene, in denen die Stellungnahmen der Länder eingebracht werden. Diese Gespräche sind aber noch nicht zu Ende. Das ist im Moment noch im Fluss. - Das zu dem Teil der Frage.
Herr Minister Bartels, ich komme auf das Untersuchungsziel von Untersuchungsteil A - nur Hähnchenmastställe - zurück. Sie hatten gesagt, Sie wollten die Übertragbarkeit durch exemplarische Untersuchungen an Hähnchenmastställen analysieren lassen, sind aber nicht auf das eigentliche Problem, das in der Frage stand, eingegangen, dass natürlich in der Region immer eine Mischung aus allen Belastungen, die von den verschiedenen Ställen in der Umgebung der Anwohner verursacht werden, das Gefährdungspotenzial darstellt. Sie sind ebenfalls nicht darauf eingegangen, warum Sie denn nicht genau diese reale Situation untersuchen, sondern sich in der Untersuchung auf einen Sonderfall beschränken. Sind Sie damit nicht völlig neben dem tatsächlichen Belastungspotenzial, dem die Anwohner dort ausgesetzt sind?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hagenah, ich wiederhole noch einmal: Es handelt sich bei diesem Projekt um ein Modell, das exemplarisch durchgeführt wird, um hinterher die Ergebnisse - es handelt sich ja um ganz konkrete Ergebnisse in Bezug auf die Umgebung und die Belastung, die wir in dieser Untersuchung feststellen, die z. B. Herr Professor Hartung von der Tierärztlichen Hochschule aktuell schon durchführt - auf alle Situationen zu übertragen, die in Veredelungsgebieten, d. h. in Regionen, in denen verschiedene Emissionsquellen mit unterschiedlichen Stäuben oder Partikeln vorhanden sind, gegeben sein können. Es ist jedenfalls die Einschätzung der Wissenschaft, dass dieses ein exzellentes Modell dafür darstellt, und darauf müssen wir uns als Nichtfachleute natürlich verlassen, dass nämlich diese Übertragbarkeit gegeben ist. Ich bin sicher, dass es so ist. Wir haben sehr ausführlich mit den Wissenschaftlern über diese Modellierung gesprochen. Wir sind in Weser-Ems auf diesem Feld in Deutschland Vorreiter. Natürlich wollen wir auch Klarheit darüber haben, welche Emissionen und Immissionen tatsächlich draußen in der Umwelt sind und welche Wirkung sie sowohl auf die Natur als auch auf die menschliche Gesundheit haben.