Protokoll der Sitzung vom 14.12.2001

Herr Eppers!

Frau Ministerin, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie, wenn das Fördergefälle nicht der Grund für die negative Entwicklung im ehemaligen Zonengrenzgebiet ist, sich auch nicht dafür einsetzen wollen, dass das Gefälle zwischen Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen beseitigt wird?

(Zuruf von der SPD: Die Frage muss nicht beantwortet werden! - Weitere Zurufe von der SPD)

Frau Ministerin!

Herr Eppers, Sie müssen zwischen der GA-Förderung, also der Möglichkeit der Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe, und anderen zusätzlichen Fördermöglichkeiten wie Investitionszulage, Sonderabschreibungen usw. in den neuen Ländern unterscheiden. Es gibt genehmigte Fördersätze für die alten und für die neuen Länder. Das ist eine verbindliche Vorgabe, nach der wir uns zu richten haben.

Ich habe aber deutlich gemacht, dass sich die Landesregierung gerade in diesem Sinne dafür einsetzt, bei der Fortschreibung 2004 - ich habe bereits vor einigen Monaten ausgeführt, dass ich dieser Auffassung bin - zu bundesweit einheitlichen Förderkriterien zu kommen, die dann auch, wenn die einheitlichen Kriterien vorliegen, mit einheitlichen Fördersätzen verbunden werden können. Ich meine, das ist die Forderung, die wir gerade vor dem Hintergrund des Fördergefälles im Rahmen der GA als Landesregierung vertreten müssen. Wir tun dies auch mit aller Deutlichkeit.

Ich hatte auch darauf hingewiesen, dass wir auch das Thema Sonderabschreibungen werden angehen

müssen und dass ich auch in diesem Zusammenhang der Auffassung bin, dass wir sehr genau überprüfen müssen, ob nicht in der Tat nach 2004 überdacht werden muss, ob sie zu Wettbewerbsverzerrungen geführt haben, die wir nicht für akzeptabel halten. Natürlich setzen wir uns dafür ein, dass die speziellen niedersächsischen Interessen mit einer relativ großen Grenzregion im Bereich der ehemaligen innerdeutschen Grenze gewahrt werden.

Frau Pothmer! Dann Herr Klein.

Frau Dr. Knorre, Sie haben uns gerade erläutert, dass die Höchstfördergrenzen in grenznahen Gebieten nicht ausgeschöpft werden. Aber Sie haben nicht für mich nachvollziehbar erläutert, warum sie nicht ausgeschöpft werden, solange es nun einmal dieses Fördergefälle in der Bundesrepublik gibt, und zwar nicht nur in Niedersachsen, sondern auch in anderen Bundesländern. Das ist mir noch nicht klar geworden. Vielleicht können Sie diese Frage noch einmal beantworten.

(Zuruf von der SPD: Frau Ministerin gibt noch einmal Nachhilfe! - Gegen- ruf von Frau Pothmer [GRÜNE]: Un- bezahlt!)

Frau Ministerin!

Bei gleichen Fördervoraussetzungen müssen wir in Niedersachsen Unternehmen auch gleich behandeln. So gesehen haben wir an dieser Stelle, wo wir aufgrund knapper Haushaltsmittel zu einer leichten Absenkung der Förderquoten gekommen sind,

(Frau Pothmer [GRÜNE]: Aber das ist das Entscheidende!)

- das will ich gar nicht bestreiten - eine Gleichbehandlung zu wahren. Insofern haben die Bewilligungsbehörden ihre Entscheidungen in diesem Sinne zu treffen.

Ich will es aber noch einmal klar sagen: Einen Förderwettlauf, der sich ausschließlich an Förder

höhen von 2 %, 3 %, 4 %, 5 % oder auch einmal 10 % mehr orientiert, werden wir auch mit dem Ausschöpfen der Höchstförderung von 28 % nicht gewinnen können, weil das immer zu toppen ist. Eine Entscheidung, die ausschließlich darauf abstellt, können wir nicht einholen, weil wir nicht in der Lage sind, uns an diesem Wettlauf zu beteiligen. Deshalb halte ich es für sinnvoll und vertretbar, in diesem Sinne für Niedersachsen einheitliche Kriterien zu bekommen und eine leichte Absenkung der Fördersätze vorzunehmen, um mit unseren knappen Mitteln möglichst effektiv umzugehen.

(Zuruf von der SPD: Sehr gut!)

Herr Klein! Dann Frau Jahns.

Frau Ministerin, ich möchte die von Ihnen angeführten Bemühungen der Landesregierung um Veränderung noch einmal hinterfragen und deshalb gerne wissen: Hat die Landesregierung im Zusammenhang mit den Verhandlungen um den Solidarpakt II denn darauf gedrängt, dass sich an den Unterschieden in den Förderkulissen etwas ändert?

Frau Knorre!

Wenn Sie mich darauf persönlich ansprechen: Ja. Ich habe mich sehr frühzeitig in die Diskussion im Frühjahr eingeschaltet und zum Ausdruck gebracht, dass nach meiner Auffassung in der Fortschreibung des Solidarpakts II bestimmte Mechanismen eingeführt werden müssten, die eine ständige Kontrolle über die Verwendung der Fördergelder in den neuen Ländern gewährleisten sollten. Ich meine, dass aus der Sicht des Landes die Fortschreibung der Förderkriterien für die Gemeinschaftsaufgabe das Entscheidende ist. Darüber wird gegenwärtig im Bund-Länder-Arbeitskreis „Gemeinschaftsaufgabe“ diskutiert. Ich hatte deutlich gemacht, dass wir das Interesse Niedersachsens daran, dass sich dieses Gremium auf bundesweit einheitliche Kriterien verständigt, nachhaltig und ausdrücklich wahrnehmen.

Frau Jahns! Dann noch einmal Herr Wenzel.

Frau Ministerin, Sie haben deutlich gemacht, dass Sie sich für die Vereinheitlichung der Fördersätze einsetzen werden, damit in den neuen und alten Bundesländern gleiche Voraussetzungen bestehen. Es haben nach unserer Kenntnis bereits sehr viele Gespräche zu diesem Thema stattgefunden. Insbesondere die Stadt Helmstedt hat sich an die Landesregierung und an die Bundesregierung gewandt. Rechnen Sie denn in diesem Jahr noch mit einer konkreten Antwort der Bundesregierung auf die Frage, ob die einheitlichen Sätze Realität werden?

Frau Ministerin!

Diese Fortschreibung der GA gilt ab 2004. Insofern muss die Einigung bis spätestens 2003 erzielt worden sein. Das ist die zeitliche Vorgabe.

Herr Wenzel! Dann Herr Wendhausen.

Frau Ministerin Knorre, vor dem Hintergrund, dass nach meiner Kenntnis von Ihnen in der Regel nicht mit 25 %, sondern nur mit 8 bis 18 % gefördert wird, ergibt sich natürlich ein gewaltiges Gefälle von bis zu 30 %. Würden Sie mir Recht geben, dass die Gründe für diese niedrigen Fördersätze insbesondere in der landesweiten Nivellierung der gesamten Wirtschafts- und Strukturförderung des Landes liegen?

Wollen Sie ihm Recht geben?

Ich würde gerne, aber es ist nicht so; denn 15 % beträgt der Fördersatz, der der Förderung von Unternehmen zugrunde gelegt wird, die nicht KMU sind. Insofern kann man nicht Äpfel mit Birnen

vergleichen. Ich hatte in meiner Antwort deutlich gemacht, dass der Fördersatz bei KMU, also kleineren und mittleren Unternehmen, 25 % betragen hat. Ich gebe zu, dass wir den Höchstsatz von 28 % nicht ausgeschöpft haben. Ich hatte aber auch deutlich gemacht, dass ich dies für vertretbar halte und dass es aus meiner Sicht die effizienteste Form der Verwendung von Mitteln ist, mit dieser leichten Absenkung der Fördersätze zu arbeiten.

Herr Wendhausen! Dann Frau Steiner.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ist der Landesregierung bekannt, dass die jetzt benachteiligten Gebiete jahrzehntelang Zonengrenzfördermittel erhalten haben und dass diese Zonengrenzfördermittel in den seltensten Fällen zur Wirtschaftsförderung eingesetzt worden sind, sondern dass davon z. B. Schlösser renoviert oder Universitäten angestrichen worden sind?

(Beifall bei der SPD - Fischer [CDU]: Das ist ja peinlich! - Frau Jahns [CDU]: Das werde ich erst einmal in Helmstedt verbreiten!)

Frau Ministerin, das sind zwei Fragen.

Ich muss gestehen, dass mir derartige Fälle nicht bekannt sind, soweit die niedersächsische Seite berührt ist. Nur für die kann ich Auskunft geben.

(Frau Jahns [CDU]: Das war vor Ihrer Zeit!)

Nach GA sind solche Dinge auch nicht förderfähig.

Frau Steiner! Dann noch einmal Frau Pothmer.

Frau Ministerin, nach Ihren eigenen Aussagen sind rund 20 Institutionen und Behörden für Wirtschafts- und Strukturförderung zuständig. Gibt es bereits Vorstellungen, wie eine Konzentration die

ser diversen mit Förderungen befassten Institutionen erreicht werden sollte und wie sie arbeiten sollen?

Bitte sehr!

Ich halte es in der Tat für eine wichtige Aufgabe, dass wir die Strukturen und Abläufe der Wirtschaftsförderung deutlich verbessern. Ich meine, dass wir über Jahrzehnte gewachsene Strukturen, unter denen gute Arbeit geleistet wurde, im Hinblick auf den Service und die Schnelligkeit, die wir unseren Unternehmen bieten können, ständig überprüfen müssen. Das ist einfach unsere Aufgabe, die wir als Landesregierung wahrzunehmen haben, und eine Folgerung aus der Erkenntnis, dass wir unsere Strukturen in Zeiten, in denen wir mit knappen öffentlichen Mitteln arbeiten müssen, so effizient wie möglich anlegen müssen. Insofern ist die Landesregierung mit diesem Thema befasst. Wir haben zu diesem Thema Projektgruppen eingesetzt. Es gibt aber noch keine konkreten Modelle.

Frau Pothmer zur zweiten Frage! Dann Frau Jahns zur zweiten Frage.

Können Sie mir eigentlich sagen, wie lang derzeit die Bearbeitungszeiträume für Anträge auf Wirtschafts- und Strukturförderung sind?

Bitte schön!

Da dies alles Einzelfallentscheidungen sind und der Förderung kein Gießkannenprinzip zugrunde gelegt ist, variiert die Bearbeitungszeit naturgemäß sehr deutlich. Sie reicht von vier Monaten bis zu zwölf Monaten.

Frau Jahns!

Frau Ministerin, wir haben soeben gehört, dass die Mittel zweckfremd verwendet worden sind. Beabsichtigen Sie vor diesem Hintergrund eine erneute Überprüfung der rechtmäßigen Verwendung der Fördermittel, um die Mittel von den betroffenen Kommunen eventuell zurückzufordern?

Frau Knorre!

Mir ist eine zweckfremde Verwendung in dem von mir verantworteten Ressortbereich nicht bekannt. Ich kann deswegen dazu keine Auskunft geben.