Herr Minister, niemand beklagt, dass wir in Niedersachsen nicht gut reagiert haben. Aber ich habe trotzdem die Frage an Sie: Wie funktioniert die Kontrolle der Schlachthöfe? Wer tut das, und wo lassen Sie untersuchen? Macht das das Ministerium? Sie haben ausgeführt, bei uns hat das neue Amt für Lebensmittelsicherheit eine hohe Kompetenz. Macht dies das ausschließlich? Oder macht das Ihr Haus? Wir möchten genau wissen, wie die Kontrollen, Funktionen der Schlachthöfe laufen.
Herr Wojahn, Fakt ist, die Landkreise, die unteren Veterinärbehörden, sind die zuständigen Behörden vor Ort. Die organisieren und führen die entsprechenden veterinärrechtlichen, fleischhygienerechtlichen Kontrollen durch. Wenn es um die BSETests und um diese Proben geht, dann haben wir Herrn Professor Thalmann, den Leiter des Veterinärinstituts in Oldenburg, eingesetzt, um die Proben insgesamt zu steuern, an welcher Stelle sie in den amtlichen Einrichtungen untersucht werden.
Herr Minister, ich habe gleich zwei Fragen. Die erste Frage: Kennen Sie das Sprichwort „Hochmut kommt vor dem Fall“? Die Frage können Sie mit Ja oder Nein beantworten.
Die zweite Frage: Ist das Fleisch, das in Nordhorn mehr oder weniger negativ oder positiv getestet worden ist oder wo ein nicht genaues Testergebnis zu Misstrauen anregt, aus dem Verkehr gezogen worden, und besteht keine Gefahr für den Verbraucher?
Herr Abgeordneter, zur ersten Frage: Ja. Aber auch die Bayern kannten das und haben erlebt, wie es ist.
Zur zweiten Frage, Herr Abgeordneter. Wir haben erst vorgestern die Information bekommen, dass niedersächsische Rinder - ca. 2 500, hatte ich vorhin gesagt - betroffen sind. Wir haben sofort die zuständigen Fachbehörden angewiesen, die Ermittlungen aufzunehmen. Ich habe eben deutlich gemacht, ich habe bisher keine Erkenntnisse vorliegen. Das ist auch nicht ganz einfach, weil wir jetzt erst einmal die Listen der Tiere, die geschlachtet worden sind, vorgelegt bekommen müssen. Die Tiere sind ja zerlegt und nach der Zerlegung verteilt worden. Wir müssen sozusagen detektivische Arbeit aufnehmen.
Sie fordern mich sozusagen auf: „Bartels, nun sag‘ mir heute das!“ Die Bayern haben uns bis heute noch nicht gesagt, obwohl die das aus dem August letzten Jahres wissen, wohin die Tiere geliefert worden sind und welche Tiernummern dahinter stecken, die jetzt zurückzuverfolgen sind. Die BLE, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, hat zurzeit große Schwierigkeiten, z. B. in Schortens, aber auch in anderen Kühlhäusern herauszufinden, wie viel des dort einlagernden Fleisches aus diesen Problemchargen aus Bayern, aber auch aus Rheinland-Pfalz und aus BadenWürttemberg stammt, wie viel von diesem Fleisch tatsächlich dort noch liegt. Das muss jetzt - Sie kennen die großen Kühlhäuser - herausgefunden werden. Überfordern Sie uns also nicht. Wir machen mit Hochdruck die Recherchen.
Die Frage war: Besteht eine Gefährdung für den Verbraucher? - Ich kann ja nicht ausschließen, dass im Zusammenhang mit den Tests, wie sie in Bremen durchgeführt worden sind und uns jetzt im Rahmen der Beanstandung beschrieben worden sind, möglicherweise Tiere durchgerutscht sind - das weiß ich ja nicht -, die BSE-positiv gewesen sind. Deshalb kann ich Ihnen jetzt auch nicht die Frage nach der gesundheitlichen Gefährdung der Verbraucherinnen und Verbraucher beantworten. Das kann ich nicht sagen.
Ich kann Ihnen aber ähnlich wie Frau Künast Folgendes sagen - das ist aber für den Verbraucher keine unbedingt zufrieden stellende Antwort -: Wir
können sagen, dadurch, dass wir das Risikomaterial aus den Tieren herausgenommen haben, dadurch, dass wir kein Tiermehl mehr verfüttern, haben wir schon ein hohes Maß an Sicherheit für den Verbraucher trotz alledem gewährleisten können.
Herr Minister, ich möchte zwei Fragen stellen. Erstens. Ist das besagte Institut in Bremen von Ihnen beauftragt oder empfohlen worden?
Meine zweite Frage bezieht sich auf die BSETests: Wer trägt die Kosten in Niedersachsen? Wer trägt die Kosten in Bayern?
Herr Präsident, die erste Frage hatte ich meines Wissens schon einige Male beantwortet. Es handelt sich um ein Bremer Institut, das in einer Liste der amtlich akkreditierten und zugelassenen Institute aufgeführt war, so wie alle anderen zugelassenen Institute aus ganz Deutschland. Da hat der für dieses Unternehmen zuständige Landkreis, um das es jetzt bei Niedersachsen geht, gesagt: Okay, da können die Proben in der fraglichen Zeit vom März bis Mai 2001 angeliefert werden. Das Landwirtschaftsministerium hat mit dieser Zuweisung überhaupt nichts zu tun.
- Sollen wir denn damit nicht einverstanden sein? Herr Kethorn, wir sollten intellektuell redlich miteinander umgehen. Ich habe doch eben deutlich gemacht,
dass wir in der Anfangsphase natürlich die privaten Institute gebraucht haben und dass wir uns darauf
verlassen können müssen, wenn ein Bundesland wie Bremen meldet, wenn das veröffentlicht wird, dass das Institut anerkannt und akkreditiert ist, dass das Institut dann auch genutzt werden kann. Wir hatten keine Veranlassung, von uns aus zu sagen, dass das nicht in Ordnung sei. Diese Frage hat sich zu dem Zeitpunkt nicht gestellt.
Jetzt, Herr Coenen, zu Ihrer zweiten Frage, also zu den Testkosten. Das ist immer diskutiert worden, weil es bezüglich der Testkosten in der Anfangsphase - das hatte ich bereits erwähnt - einen gnadenlosen Wettbewerb unter den Privatlabors gegeben hat. Uns ist auch von der niedersächsischen Wirtschaft immer wieder vorgehalten worden, z. B. auch bezüglich des Bentheimer Betriebes, dass unsere Betriebe Wettbewerbsnachteile hinzunehmen hätten. Wir haben alle Möglichkeiten, die es gab und gibt, ausgeschöpft, z. B. auch bei der Beschaffung der Testkits, um die Testkosten abzusenken. Meines Wissens liegen wir heute bei 25,5 Euro für die Rinder ab 30 Monate. Davon gehen 15 Euro ab, die die Europäische Union - Sie fragten nach den Kosten - sozusagen kofinanziert. Wir liegen damit mit Schleswig-Holstein an der unteren Kante bezüglich der amtlichen Einrichtungen. Es gibt andere amtliche Einrichtungen in Deutschland, bei denen die Kosten wesentlich höher sind. Wenn Sie aber bedenken, dass private Labore schon frühzeitig für 40 DM diese Tests durchgeführt haben, ein Testkit 15 Euro kostet, sodass die Gewinnspanne höchstens 10 DM beträgt, und man zusätzlich noch Personal- und Sachkosten zu zahlen hat, dann ist klar, dass das nicht wirtschaftlich leistbar gewesen ist. Das ist eine der Ursachen, wegen der Schlampereien eingetreten sind und weshalb man zu Kostenvereinfachungen kommen wollte.
Herr Minister, vielen Dank. - Meine Damen und Herren, bevor ich die nächsten Fragesteller aufrufe, bitte ich die Landtagsverwaltung zu klingeln; denn die Beschlussfähigkeit des Hauses ist noch nicht festgestellt. Da wir im Verlaufe des heutigen Vormittags noch öfter abstimmen müssen, bitte ich die Kolleginnen und Kollegen, den Plenarsaal zu betreten, damit ich die Beschlussfähigkeit feststellen kann.
Herr Minister, ich frage Sie: Kann es sein, dass die umfangreichen Schlampereien in Bayern dazu führen, dass die niedersächsischen Rindermäster Einkommenseinbußen erleiden, und inwieweit wird Bundesministerin Frau Künast möglicherweise die Länder anweisen, nur öffentlich-rechtliche Labore mit Untersuchungen zu beauftragen?
Ich kann die erste Frage nur spekulativ beantworten. Ich möchte aber die Verunsicherung im Markt nicht noch anheizen. Sicherlich wird das Geschehen, das in der Öffentlichkeit breit diskutiert wird und zu Verunsicherungen geführt hat, seine Auswirkungen auf den Markt und letztlich auch auf die Rindermäster haben.
Die Überlegungen von Frau Künast laufen in der Tat darauf hinaus, vorzugeben, dass diese von mir eben angesprochenen Untersuchungen nur in amtlichen Einrichtungen durchzuführen sind. Das ist eine Frage, die juristisch geprüft werden muss, weil dies in der Zuständigkeit der Länder liegt. Ich sage noch einmal: Für mich wäre es außerordentlich wünschenswert und erstrebenswert, wenn man zu einer Bund-Länder-Vereinbarung käme, die auf eine Aufgabentrennung hinausliefe, wie ich sie bereits dargestellt habe.
Ich habe vorhin eine Frage von Herrn Coenen nicht beantwortet. Es geht um die Frage, wer in Bayern und in Niedersachsen die Testkosten zahlt. In Niedersachsen war von Anfang an klar, dass die Schlachtbetriebe die Testkosten zu übernehmen haben. Deshalb war der Druck bei uns relativ hoch. Es gibt andere Bundesländer, die sich partiell an den Testkosten beteiligt haben. Das Bundesland Bayern hat in der Anfangsphase die Testkosten voll übernommen. Ich habe jedoch erfahren, dass Bayern jetzt nur noch zum Teil die Testkosten übernimmt. Das ist ein bunt und breit gefächerter Strauß von Praktiken. Deshalb hatten wir - ich rufe das gerne in Erinnerung - gesagt, es wäre sinnvoll gewesen, die Bundesregierung hätte damals, als wir das Gesamtpaket zur BSE-Bekämpfung beschlossen hatten, die Verantwortung mit über
Vielen Dank, Herr Minister. - Bevor der Kollege Biestmann das Wort erhält, stelle ich die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. - Bitte schön, Herr Kollege!
Herr Minister, nachdem wir erfahren haben, dass die Tests am Institut in Bremen mit Ihrer Billigung und Ihrem Wissen erfolgt sind, und vor dem Hintergrund der Kritik, die gegenüber bayerischen Instituten erhoben wird, möchten wir gerne wissen, worin der Unterschied zwischen der Arbeit des Instituts in Bremen und der bayerischen Institute besteht.
Herr Biestmann, ich könnte Ihnen jetzt natürlich die gesamte Antwort noch einmal vortragen. Aus meiner Antwort ist deutlich geworden, dass es einen konzeptionellen Unterschied in der Vorgehensweise zwischen Bayern und Niedersachsen gibt. Das ist eindeutig. Wir reden aber über ein bremisches Institut und nicht über ein niedersächsisches. Vielleicht haben Sie ja Bremen schon vereinnahmt. Aber das ist nicht so. Es ist das Bundesland Bremen, das dieses Institut hat, meine Damen und Herren.
(Frau Hansen [CDU]: Wissen Sie denn, dass das in Niedersachsen nicht geschehen kann? - Unglaublich!)
Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe daher den Tagesordnungspunkt Dringliche Anfragen.
Tagesordnungspunkt 20: Zweite Beratung: Der Landwirtschaft den Rücken stärken Gegen Auskunftspflicht und Nachbaugebühren - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/1985 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drs. 14/3092
Dieser Antrag wurde in der 62. Sitzung am 16. November 2000 an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Berichterstatter ist der Kollege Klein. Bitte schön, Herr Kollege!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3092 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit den Stimmen der Vertreter der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion gegen die Stimme des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Entschließungsantrag in der Drucksache 1985 in geänderter Fassung anzunehmen.
Das Ausschussmitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte bereits in der ersten Plenarberatung am 16. November 2000 das Ziel des Entschließungsantrages seiner Fraktion verdeutlicht: Mit der Einführung von Nachbaugebühren für geschütztes Saatgut durch EU-rechtliche Vorgaben werde den Landwirten die Möglichkeit genommen, einen Teil ihrer eigenen Ernte kostenfrei zur Wiederaussaat zu verwenden. Darüber hinaus gebe es gegenüber dem Sortenschutzinhaber eine Auskunftspflicht über das nachgebaute Saatgut. Komme der Landwirt dieser Pflicht nicht nach, habe dies strafrechtliche Konsequenzen. Insbesondere der „Zwang“ zur Auskunft über den Nachbau habe zur Folge gehabt, dass sich Landwirte zu der „Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugesetze und Nachbaugebühren“ zusammengeschlossen hätten. Darüber hinaus sei festzuhalten, dass zurzeit eine unklare Rechtssituation hinsichtlich des Sortenschutzes und der damit verbundenen Auskunftspflicht bestehe. Entscheidungen hinsichtlich des nationalen Sortenschutzes seien demnächst vom Bundesgerichtshof und hinsichtlich der
EU-Sorten vom Europäischen Gerichtshof zu erwarten. Nach Einschätzung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sollten der Bund Deutscher Pflanzenzüchter sowie auch die Saatgut-TreuhandGmbH daher aufgefordert werden, bis zu den genannten Urteilen von weiteren Klageverfahren gegen Landwirte abzusehen.