Protokoll der Sitzung vom 10.11.2006

Die Angaben der Sachverständigen könnten auch Anlass für weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sein. Wenn diese Angaben aber im Untersuchungsausschuss oder in Sitzungen des Landtags gemacht würden, bevor die Staatsanwaltschaft die erforderlichen Ermittlungen angestellt hat, wären Ermittlungen unter Umständen gefährdet. Beweismittel könnten nicht mehr aufzufinden sein, Zeugen könnten ihre Aussagen auf die Angaben der Sachverständigen einstellen, schlimmstenfalls könnten Unschuldige verurteilt werden. Ich halte diese Einschätzung der Staatsanwaltschaft für überzeugend. Die Durchführung des Strafverfahrens beeinträchtigt nicht die spätere politische Aufarbeitung des Sachverhalts. Die jetzige Anhörung der Sachverständigen, die als Gutachter eingeschaltet werden, könnte aber sehr wohl das Ermittlungsverfahren beeinträchtigen, ja den Sanktionsanspruch des Staates unterlaufen.

Nicht richtig ist - Herr Hagenah, dies weise ich zurück -, dass sich das Eisenbahn-Bundesamt mit seiner schriftlichen Stellungnahme endgültig einem Auskunftsersuchen des Landtags hätte entziehen wollen. So haben Sie es wörtlich formuliert: Damit wolle es sich endgültig aus der Auskunftserteilung verflüchtigen. Dies ist nicht so; vielmehr weist es darauf hin, dass es zum jetzigen Zeitpunkt nicht könne, was es solle. Ich bin mir hier auch mit Bundesverkehrsminister Tiefensee, mit dem auch Sie, Herr Kollege Jüttner, gesprochen haben, einig, dass er Aussagen seiner Beamten mit den staatlichen Strafverfolgungsansprüchen in Einklang bringen wird.

Des Weiteren darf nicht unwidersprochen bleiben, dass es an irgendwelcher personellen Ausstattung bei der Staatsanwaltschaft fehle. Wenn Staatsanwaltschaften für bestimmte größere Ermittlungsvorhaben personelle Verstärkung benötigen, haben wir dem in der Vergangenheit stattgegeben. Dies wird die Justizministerin auch in Zukunft tun.

Abschließend mache ich aus Sicht der Regierung noch zwei Bemerkungen. Für uns steht außer Frage, dass für die Zukunft eine Verbesserung des Sicherheitssystems in Lathen sichergestellt werden muss. Die Erteilung einer neuen Genehmigung kann selbstverständlich nur dann erfolgen, wenn ein überzeugendes und technisch realisierbares Sicherheitssystem vorgelegt wird. Auch deshalb ist die Aufarbeitung der Vorgänge zwingend notwendig.

Die letzte Bemerkung: Der Unfall ist nach allem, was wir jetzt wissen, nicht auf Eigentümlichkeiten der Magnetschwebetechnik zurückzuführen, sondern auf Mängel, die bei dem Betrieb anderer Beförderungsmittel im Schienenverkehr oder im Luftverkehr genauso entstehen können. Die Magnetschwebetechnik bleibt für uns als Regierung eine Zukunftstechnologie. Ich denke, dass wir uns darüber im Parlament weitgehend einig sind. Deutschland hat gerade in den letzten Jahren in vielen technischen Disziplinen Spitzenpositionen verloren. Sogar Techniken wie die Flachbildschirmtechnik, die hier entwickelt wurden, werden heute von Unternehmen in anderen Teilen der Welt vorangetrieben. Die Entwicklung und Produktion von Mobiltelefonen sei nur als eines der Verlustbeispiele genannt. Wir glauben, dass mit der innovativen Technik, die wir in diesem Land noch haben, sehr bewusst umgegangen werden muss: sehr bewusst hinsichtlich der Risiken - deshalb ist diese Debatte wichtig und notwendig -, bewusst

aber auch hinsichtlich der Chancen. Ob die dabei die entscheidende Rolle hätten, das wage ich zu bezweifeln. Wir sehen das bei der Magnetschwebetechnik. Wir sehen das gerade beim Airbus A380.

Die Zukunft unseres Landes liegt in der technischen Innovation. Nur so sichert man langfristig die wirtschaftliche Basis unseres Landes. Auch das Zugunglück von Eschede vor acht Jahren und der Zusammenstoß zweier Großflugzeuge über dem Bodensee haben die Schienentechnik und die Steuerung des Luftverkehrs durch Fluglotsen nicht generell in Frage gestellt. Wir müssen insgesamt aufpassen, dass wir bei Anwendung der Technik, speziell der Mobilitäts- und Transporttechnik, eine Aufgeschlossenheit für neue Lösungen erhalten. Denn unser Wohlstand hängt von der Bewältigung von Mobilität im Schienen- und Luftverkehr ab.

Auch die Magnetschwebetechnik soll mithelfen, die Transportaufgaben der Zukunft umweltfreundlich und sicher zu lösen. Auch dieser Aspekt wird bei der Gesamtbetrachtung zielgerichtet dazu führen müssen, dass wir alle Erkenntnisse gewinnen, um solche Unglücke für die Zukunft auszuschließen. Es gehört zur persönlichen Tragik, dass man nach Unglücken und Unfällen häufig klüger ist, als man vorher zu sein schien. Deswegen müssen wir immer darüber nachdenken - und zu Ergebnissen kommen -, wie wir die Dinge sicherer und besser machen und solche Unglücke verhindern, wie eines in Lathen passiert ist. - Vielen Dank.

(Starker, anhaltender Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung erteile ich Ihnen, Herr Kollege Jüttner, drei Minuten Redezeit. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mein Kollege Will hat überzeugend dargelegt, wie die SPD-Fraktion zu diesem Thema steht. Ich muss das nicht wiederholen. Auf einen Aspekt, Herr Hirche, möchte ich schon gerne hinweisen: Bei anderen Systemen von einer bestimmten Verkehrsgeschwindigkeit an sind Fahrzeuge, die regelmäßig verkehren, sehr wohl in das Sicherheitskonzept einzubeziehen. Dass das hier nicht geschehen ist,

ist schon sehr verwunderlich. Angemessene Antworten darauf sind überhaupt nicht erteilt worden.

In diesem Zusammenhang ist erstaunlich, dass Sie hier im Plenum im letzten Monat darauf hingewiesen haben, dass jetzt, nach dem Unfall, natürlich anders mit dem Thema umgegangen werden könne. Die anerkannten Regeln der Technik haben sich nicht geändert. Ich will nur darauf hinweisen: Manchmal sind es die ganz einfachen Lösungen, die gewährleistet hätten, dass die Sicherheit erhöht worden wäre. Das ist, glaube ich, hier der Fall.

Herr Wulff, ich habe mich gemeldet, um das Thema „Einwirkung auf die Staatsanwaltschaft“ aufzugreifen. Sie haben hier den Eindruck erweckt, die SPD-Fraktion habe versucht, ein Einwirken durch die zuständige Ministerin herbeizuführen. Das ist - ich sage das ausdrücklich - nicht der Fall, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Richtig ist allerdings, dass ich gestern mit Frau Heister-Neumann gesprochen habe

(Aha! Von der CDU)

- na klar! - und sie gefragt habe, ob die Staatsanwaltschaft sich im Umgang mit der Berliner Behörde beim Ministerium rückversichert hat. Das ist von ihr mit dem Hinweis verneint worden, anschließend sei ein Bericht erbeten worden.

Ich habe sie darauf hingewiesen, dass hier neben den strafrechtlichen Ermittlungen ein großer Korridor von politischer Verantwortung auf der Tagesordnung stehe. Vor dem Hintergrund, dass ein Sprecher der Staatsanwaltschaft vor zwei oder drei Tagen im Deutschlandfunk erklärt hat, dass die Staatsanwaltschaft, obwohl Anzeigen vorliegen, nur gegen die zwei Personen vorgeht, die dort unmittelbar beteiligt waren, und die anderen Anzeigen nicht weiter verfolgt, scheint mir ein relativ großer Spielraum da zu sein, der es ermöglicht, eine politische Beurteilung schon gegenwärtig vorzunehmen. Das kollidiert nicht mit der Arbeit, die die Staatsanwaltschaft zu machen hat.

Ich fände es schon gut, wenn die Ministerin deutlich machte, wie die Arbeit läuft und wann mit einem Abschluss zu rechnen ist, damit das Parlament sich darauf einstellen kann, und ob die Teile, die für das staatsanwaltschaftliche Verfahren nicht relevant sind, nicht für die Anhörung im zuständi

gen Fachausschuss freigegeben werden könnten. Darum ging es uns.

(Lebhafter Beifall bei der SPD)

Danke schön. - Zu Wort gemeldet hat sich die Justizministerin, Frau Heister-Neumann. Sie haben das Wort. Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages! Lieber Herr Jüttner, ich möchte auch vor dem Hintergrund der Frage des Abgeordneten Will noch einmal darauf hinweisen, wer Herrin des Ermittlungsverfahrens ist: Das ist die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft hat - das ist auch im Sinne der Gerechtigkeit für Opfer dieses Unglücks ungeheuer wichtig - ein Interesse daran, eine sehr objektive Ermittlung der Ursachen dieses Unglücks durchzuführen. Die Staatsanwaltschaft ist eine objektive Ermittlungsbehörde. Vor dem Hintergrund, dass die Staatsanwaltschaft die Herrin des Ermittlungsverfahrens ist, ist es eine Selbstverständlichkeit, dass eine Justizministerin Ihnen hier heute nicht einen Zeitplan für das Ermittlungsverfahren, das Anklageverfahren und das gerichtliche Verfahren vorlegen kann. Denn ansonsten würde ich definitiv Einfluss auf dieses Verfahren nehmen. Das werde ich wie auch in anderen Verfahren nicht tun.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Aber im Interesse einer zügigen Aufklärung ist es selbstverständlich geboten, nachzufragen, ob das erforderliche Personal zur Verfügung steht. Denn das ist Sache der Landesregierung.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Ja!)

Mir ist vonseiten des Generalstaatsanwalts mitgeteilt worden, dass das erforderliche Personal zur Verfügung steht. Wenn es Probleme geben sollte, dann würde ich sofort reagieren, wie wir das auch bei einem anderen Verfahren - in Braunschweig getan haben. Wir werden alles dazu beitragen, dass die Staatsanwaltschaft ungehindert und mit der notwendigen Ausstattung ihre Arbeit ordentlich erledigt.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Ebenfalls nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung haben Sie, Herr Kollege Hagenah, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für anderthalb Minuten das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Darf das Eisenbahn-Bundesamt aussagen? Ist es sinnvoll, dass das EisenbahnBundesamt aussagt? Oder behindert das die Ermittlungen? - Ich glaube, man kann eine eindeutige Antwort geben, wenn man sich an meine Rede und die Zitate des Hauptverantwortlichen für die Magnettechnik im Eisenbahn-Bundesamt erinnert. Er widerlegt nämlich die Aussagen von Herrn Bode, dass der TÜV nicht mehr als die Regeln der Technik habe fordern können. Definitiv sagt er, dass man darüber hinaus Forderungen an das Gesamtsystem stellen muss, über die Regeln der Technik hinaus, weil die nämlich Sicherheitslücken beinhalten können. Was Herr Althusmann gesagt hat - es gebe nirgendwo höhere Sicherheitsstandards -, ist damit eindeutig widerlegt.

Allein um diesen Sachverhalt geht es im Vergleich zu den Aussagen der involvierten TÜV-Mitarbeiter, die bisher sozusagen selber begutachten, ob sie alles richtig gemacht haben. Ich glaube, es würde in keinem Verfahren als unabhängig und sachdienlich angesehen werden, wenn diejenigen, die ein Gutachten gemacht haben, anschließend bewerteten, ob das Gutachten in Ordnung war. Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Nun hat sich nach dem gleichen Paragrafen unserer Geschäftsordnung Herr Kollege Bode von der FDP-Fraktion zu Wort gemeldet. Sie erhalten ebenfalls anderthalb Minuten Redezeit. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur kurz zwei Aussagen richtigstellen. Zum einen hat Herr Jüttner in seiner Eingangsbemerkung gesagt, dass es in Lathen kein technisches Sicherungssystem für Sonderfahrzeuge, die auf der Strecke stehen, gegeben habe. In der Tat ist es so, dass der ehemalige Betriebsleiter Steinmetz

erklärt - ich zitiere -: Es gibt die Möglichkeit, auf der TVE Strecken zu sperren für Bauvorhaben oder auch wenn ein Baufahrzeug, ein Hindernis dort steht. Dies wird von den Operateuren in der Regel auch genutzt. - Bedauerlicherweise war es am Unglückstag nicht der Fall, dass dieses Instrument der technischen Sicherung genutzt wurde.

(Präsident Jürgen Gansäuer über- nimmt den Vorsitz)

Nun noch eine Bemerkung zu den Ausführungen von Herrn Kollegen Hagenah und zum EisenbahnBundesamt. In der Tat stehen uns die Unterlagen, die offen sind, beim Eisenbahn-Bundesamt zur Verfügung. Manchmal muss man sie nur nachlesen. Ich empfehle Ihnen die Lektüre der Ausführungsbestimmungen des Fachausschusses, die das Eisenbahn-Bundesamt veröffentlicht. Dort steht unter Punkt 6.1.5.6 zu Sonderfahrzeugen: Sie können, müssen aber nicht in das Sicherungssystem aufgenommen werden. - Das sind die Regeln der Technik. Die Behörde hatte hier keinen Handlungsspielraum. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Bode. - Bitte, Herr Ministerpräsident!

Der Vollständigkeit halber möchte ich noch den Hinweis geben, Herr Hagenah, dass es sein kann, dass Sie der bessere Staatsanwalt sind, dass Sie besser aufklären, dass Sie die Äußerungen des Eisenbahn-Bundesamtes besser bewerten können als andere. Das Problem, auf das wir Sie hinweisen möchten, ist dieses: Den staatlichen Strafanspruch, damit die Leute zur Rechenschaft gezogen werden, denen hier strafrechtlich etwas vorzuwerfen ist, kann nicht das Parlament und nicht die Regierung, sondern nur die Staatsanwaltschaft vertreten. Damit der staatliche Strafanspruch durchgesetzt wird, dürfen wir diese in ihrer Arbeit nicht behindern, indem wir Gutachter vom EisenbahnBundesamt anhören, deren Äußerungen in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren dann eventuell nicht mehr verwertbar wären. Das ist die Überlegung, auf die Sie sich einlassen sollten, um den staatlichen Strafanspruch nicht zu gefährden.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Nach § 71 Abs. 3 erhält Herr Wenzel für eineinhalb Minuten das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Wulff, es ist, gelinde gesagt, schon etwas abenteuerlich, dass Sie hier jetzt die Theorie aufstellen, dass wir in irgendeiner Form etwas behindern würden, was die Aufklärung dieses Unglücks und aller damit zusammenhängenden Fragen betrifft. Es gibt - das ist völlig unbestritten - eine juristische Aufarbeitung, die unbedingt notwendig ist und bei der die Staatsanwaltschaft in keiner Hinsicht in irgendeiner Form bei der Art und Weise, wie sie aufzuklären gedenkt, behindert werden darf. Es gibt daneben einen politischen Aspekt in dieser gesamten Debatte, der ebenso aufgeklärt werden muss. Das steht dem Parlament zu, und das ist auch Aufgabe des Parlaments. Dafür sieht die Niedersächsische Verfassung auch das Instrument des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vor.

(Glocke des Präsidenten)

Im Übrigen möchte ich noch einmal darauf verweisen - das ist mein letzter Satz, Herr Präsident -, dass die SPD-Fraktion in ihrem Beitrag deutlich gemacht hat, dass sie darauf drängt, dass der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst im Zuge der Beratung unseres Antrages sicherstellt, dass alle rechtlichen Fragen sorgfältig geprüft werden und dass unser Antrag in allen rechtlichen Fragen so formuliert ist, dass es keine Diskrepanzen zwischen dem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsanspruch und dem politischen Ermittlungsanspruch gibt. Ich gehe davon aus, dass der GBD dies mit seiner hervorragenden Kompetenz in gewohnter sachlicher Weise gewährleisten wird, sodass wir im Dezember hier zu einem rechtlich einwandfreien Beschluss kommen können. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Frau Ministerin, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Problematik, die im Augenblick existiert, ist schlicht und ergreifend folgende: Der politische Bereich und der strafrechtliche Bereich sind nicht eindeutig abgrenzbar. So sieht es jedenfalls die Staatsanwaltschaft. Wenn Sachverständige in einer Anhörung bestimmte Äußerungen tun, so können diese möglicherweise - man kann ja nicht von vornherein bestimmen, wie die Fragen gestellt werden und was tatsächlich zum Thema gemacht wird - ein strafrechtliches und staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren beeinträchtigen. Das ist die eigentliche Problematik. Dazu kann auch der GBD nichts sagen, sondern dazu kann nur der Staatsanwalt vor dem Hintergrund des Bereiches, den er definitiv überprüft, etwas sagen.

Herr Wenzel, ich gehe davon aus - das tun wohl alle in diesem Hause -, dass weder Bündnis 90/Die Grünen noch die SDP die strafrechtliche Aufarbeitung dieses Verfahrens in irgendeiner Weise beeinträchtigen will. Davon gehe ich auf jeden Fall aus. Ich bitte Sie, aber auch Verständnis dafür zu haben, dass wir alle - das gilt auch für mich - nicht genau abgrenzen können, wo die Linie zwischen dem politischen und dem strafrechtlichen Bereich verläuft. Es ist zu diesem Zeitpunkt sicherlich die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, diese Abgrenzung vorzunehmen. Das Eisenbahn-Bundesamt hat sich ja auch bereit erklärt - darauf hat unser Ministerpräsident hingewiesen -, Äußerungen und Stellungnahmen in Absprache mit der Staatsanwaltschaft abzugeben. Wenn Sie Fragen schriftlich vorlegen, kann in dieser Form kontrollierter darauf geantwortet werden. Die Bereitschaft von allen Seiten ist dazu vorhanden. Ich würde in diesem Zusammenhang auch keine Behörde irgendwo in eine Ecke stellen wollen. Es ist unser gemeinsames Anliegen, dass es eine gründliche Aufklärung gibt. Wir müssen aber darauf hinweisen, welche Rechte von Betroffenen, Beschuldigten oder Opfern in diesem Fall hier zu berücksichtigen sind. Wir sollten in dieser Hinsicht Vorsicht walten lassen und ruhig mit den Dingen umgehen. - Danke schön.

(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP)