chen Raum unterhalten. Es gibt Verwaltungen vieler Art: Gemeindeverwaltungen, Stadtverwaltungen, Kreisverwaltungen usw. Sie haben hier sicherlich irgendwelche Fachverwaltung angesprochen. Wir sind dabei, eine Verwaltungsreform durchzuführen. Ihnen wird in nicht allzu langer Zeit ein Ergebnis vorliegen, über das wir dann auch diskutieren können.
Ich wollte eigentlich vorhin schon wissen, wann genau wir mit einer Überarbeitung des LandesRaumordnungsprogramms rechnen können. Gibt es schon Überlegungen zur Zeitschiene?
Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie die Fragen nur unzureichend haben beantworten können - diese Fragen bezogen sich im Wesentlichen auf das Aktionsprogramm der CDU aus dem letzten Jahr -, frage ich Sie, ob Ihr Aktionsprogramm zur Stärkung des ländlichen Raums, das Sie im letzten Jahr hier im Parlament eingebracht haben, obsolet geworden ist.
Da wir nun die Möglichkeit haben, mehr zu gestalten als vorher, glaube ich, dass wir auf dem richtigen Weg sind, um viele Dinge gleich umzusetzen und viele Dinge anzuschieben.
Ministerpräsident Christian Wulff hat sich laut Berichterstattung in der Nordwest-Zeitung vom 11. April 2003 zu den Forderungen einer Gesamtschul-Elterninitiative in Ottersberg folgendermaßen geäußert: „Da müssen wir großzügig sein und die Wünsche berücksichtigen, auch wenn unsere Partei keine Gesamtschulen will.“
In den Vorbemerkungen der Stellungnahme der Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule - Gesamtschulverband zum Schulgesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP wird dargelegt, dass im Jahr 2003 von 5 262 angemeldeten Kindern an Integrierten Gesamtschulen nur 3 544 Kinder angenommen werden konnten.
1. Wie stellt sich das Verhältnis von angemeldeten zu angenommenen Kindern an den Kooperativen Gesamtschulen in Niedersachsen dar?
3. Wie wird die Landesregierung angesichts dieser Zahlen und der Äußerungen von Ministerpräsident Wulff dafür sorgen, dass auch die Kinder, bei denen die Eltern die Gesamtschule für die geeignetste Schulform halten, einen Platz an einer Gesamtschule bekommen können, und wird sich die Lan
desregierung dafür einsetzen - das ist jetzt leider schon überholt -, dass das zurzeit in der parlamentarischen Beratung befindliche Schulgesetz der Fraktionen der CDU und der FDP dahin gehend verändert wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Niedersächsische Landtag hat das Gesetz zur Verbesserung von Bildungsqualität und zur Sicherung von Schulstandorten mit großer Mehrheit vorgestern beschlossen.
Kernstück des neuen Schulgesetzes ist die qualitative Stärkung eines nach Schulformen gegliederten begabungsgerechten Schulwesens sowie die Abschaffung der Orientierungsstufe. Der von den Fraktionen der CDU und FDP eingebrachte Gesetzentwurf basierte auf dem klaren und eindeutigen Wählervotum vom Februar dieses Jahres, wonach dem gegliederten Schulwesen die Präferenz vor einem integrierten Schulwesen zu geben ist.
Nach dem verabschiedeten Schulgesetz besteht ein Errichtungsverbot für neue Gesamtschulen. Bestehende Gesamtschulen bleiben aber bestehen und können sich auch qualitativ weiterentwickeln.
Zu Frage 1: Die nachfolgenden Tabellen - sie sind der schriftlichen Antwort angeschlossen; das ist eine ganze Litanei von Standorten; ich erspare es mir, diese Litanei zu verlesen; das können Sie nachvollziehen - geben die Anmeldungen und Ablehnungen an den Kooperativen Gesamtschulen für das Schuljahr 2003/2004 an. Einige der Angaben sind noch nicht endgültig. Ich möchte Ihnen diese Angaben aber einmal für die Bereiche der Bezirksregierungen sagen - es geht dabei wohlgemerkt um die Kooperativen Gesamtschulen -: Im Bereich der Bezirksregierung Braunschweig gab es 628 Anmeldungen und 160 Absagen, bei der Bezirksregierung Hannover 2 499Anmeldungen und 134 Absagen, bei der Bezirksregierung Lüneburg 1 183 Anmeldungen und null Absagen, bei der Bezirks
regierung Weser-Ems 2 220 Anmeldungen und 171 Absagen. Insgesamt, also über alle vier Bezirksregierungen hinweg, gab es 6 530 Anmeldungen und lediglich 465 Absagen, was einem prozentualen Anteil von lediglich 7,1 % entspricht.
Zu Frage 2: Die Schüleranmeldungen der einzelnen Gesamtschulen sowie die Absagen liegen, soweit derzeit bekannt, an. Ich habe das eben erwähnt.
Zu Frage 3: Die dargestellten Zahlen belegen, dass aufgrund fehlender Aufnahmekapazitäten an den meisten Kooperativen Gesamtschulen im Lande zum 1. August 2003 überhaupt keine Schüleranmeldung abgelehnt werden musste oder die Zahl der Ablehnungen so gering war, dass sich daraus keine Neuerrichtung einer Kooperativen Gesamtschule ableiten ließe,
weil sie nach den Vorschriften zur Schulentwicklungsplanung im Sekundarbereich I mindestens vierzügig sein soll.
An der Integrierten Gesamtschule ist die Zahl der Ablehnungen im Vergleich zur Kooperativen Gesamtschule hingegen deutlich höher. Gleichwohl rechtfertigt die Zahl der Ablehnungen bei etwa der Hälfte der Integrierten Gesamtschulen im Lande keine Neuerrichtung, weil auch sie deutlich unterhalb der nach der Schulentwicklungsplanung geforderten Vierzügigkeit der Integrierten Gesamtschule im Sekundarbereich I bleiben würde.
Mit der Abschaffung der Orientierungsstufe wird auch eine Benachteiligung von Hauptschule, Realschule und Gymnasium korrigiert. Sie werden künftig auch die 5. und 6. Schuljahrgänge führen, wie es für Integrierte Gesamtschulen bereits möglich ist. Damit entfällt für ihre Schülerschaft der bisherige Schulwechsel nach Klasse 6 der Orientierungsstufe zu den weiterführenden Schulen. Von daher bleibt abzuwarten, wie sich die Anmeldezahlen an der Integrierten Gesamtschule entwickeln werden.
An den Standorten, an denen eine größere Zahl von Anmeldungen abgelehnt werden musste, müssen sich die Erziehungsberechtigten bei ihrer Schulwahlentscheidung umorientieren und davon ausgehen, dass Anträge zur Errichtung einer neuen Gesamtschule nicht mehr genehmigt werden. Die Gesetzeslage lässt dies nicht mehr zu.
Zu der von der Fragestellerin angesprochenen Äußerung von Ministerpräsident Wulff wird auf die Klarstellung des Sachverhalts in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 14 in der 8. Plenarsitzung verwiesen.
Aus der Geschichte der Gesamtschule ist bekannt, dass in der Vergangenheit an nicht wenigen Schulstandorten die Errichtung einer Kooperativen Gesamtschule deshalb erfolgt ist, weil der Wunsch nach einem wohnortnahen gymnasialen Angebot vorhanden war. Ein wohnortnahes gymnasiales Angebot kann in Zukunft mit der Errichtung eines Gymnasiums geschaffen werden, das die Schuljahrgänge 5 bis 10 umfasst, sofern hierfür die erforderliche Mindestzügigkeit eingehalten wird.
Außerdem wird die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung dahin gehend geändert, dass bestehende Gymnasien Teile der Schule als Außenstelle räumlich getrennt innerhalb oder außerhalb des Schulstandortes unterbringen können, wenn die Schulleitung und die Konferenzen ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen können, der Unterricht so differenziert wie erforderlich erteilt werden kann und es nicht zu ungünstigeren Schulwegen kommt. Es gibt daher keinen Grund, das gerade beschlossene Gesetz im Sinne der Fragestellerin zu ändern.
- Nein, ich frage die Landesregierung nicht nach der Zahl von Gesamtschulen im ländlichen Raum, sondern nur danach, wie viele Initiativen zur Neuerrichtung von Gesamtschulen der Landesregierung bekannt sind.
(Karl-Heinz Klare [CDU]: Warum habt ihr deren Wünsche eigentlich in den letzten 13 Jahren nicht erfüllt? - Wolfgang Jüttner [SPD]: Die waren noch nicht so weit!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Jüttner, das scheint der Tag der Steilvorlagen zu werden. Initiativen zur Errichtung von Gesamtschulen, insbesondere im ländlichen Raum: Ganze drei, Herr Kollege. Ich will Ihnen, weil die Fragestellerin auf Christian Wulff eingestiegen war, noch etwas sagen. Wir haben das hier schon einmal abgehandelt. Das war der Standort Ottersberg. Mittlerweile hat sich die Planungsgruppe zur Einrichtung einer KGS dort aufgelöst.