Ich habe gesagt, dass etwaige Kostenschätzungen erst dann vorgenommen werden können, wenn wir eine gesetzliche Regelung haben. Alles andere, was wir hier jetzt machen würden, wäre, im Trüben zu fischen, und würde zu einer weiteren Verunsicherung führen. Das machen wir vonseiten meines Hauses und vonseiten der Landesregierung nicht.
Herr Minister Ehlen, halten Sie es angesichts der Tatsache, dass auch in Kreisen der Landwirtschaft, speziell auch der konventionellen Landwirtschaft, Bedenken und Sorgen im Kontext dieses Themas und in Bezug auf Koexistenz aufgetaucht sind, nicht für eine interessante Variante, dass sich Niedersachsen als sozusagen gentechnikfrei landwirtschaftlich produzierendes Land positionieren könnte?
Wir halten es nicht für interessant - wenn ich mich Ihrer Wortwahl bedienen darf -, aus einer zukunftsträchtigen Technologie auszusteigen. Das können wir nicht verantworten.
Herr Minister, welche Informationen liegen der Landesregierung vor, die darauf hindeuten, dass Böden, die durch gentechnisch veränderte Organismen verunreinigt wurden, Wertverluste erleiden?
Uns liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. Ich wüsste auch nicht, ob dies überhaupt erforscht wird. Die Frage ist ja, ob man Umstände, die eine Gefahr sein könnten, als Gefahr aber gar nicht in Betracht kommen, überhaupt erforschen muss.
Herr Minister, nachdem Sie deutlich gemacht haben, dass Sie strenge Grenzwerte ablehnen, weil Sie sie nicht für praktikabel halten, frage ich Sie, ob das damit zu tun hat, dass „praktikabel“ bei Ihnen heißt, dass Sie das damit verbundene Risiko für nicht finanzierbar halten.
Frau Kollegin Harms, das hat eigentlich nichts mit „nicht finanzierbar“ zu tun. Das ist einfach nicht praktizierbar. Der technische Nachweis wäre, wenn man den Grenzwert von 0,1 % nehmen würde, was praktisch der Nulltoleranz entspräche, einfach nicht leistbar; das ist nirgends leistbar.
Herr Minister, wird es bei der Kreditvergabe an landwirtschaftliche Betriebe aufgrund des erhöhten Risikos durch gentechnisch veränderte Organismen zukünftig zu erhöhten Zinsen kommen, durch die sich die Banken absichern?
Frau Kollegin Helmhold, auch diesbezüglich liegen uns keinerlei Hinweise vor. Ich könnte mir nach Basel II höchstens vorstellen, dass jemand, der mit einer innovativen Idee aufwartet, eher einen Kredit bekommt und weniger Zinsen zu zahlen braucht als ein Reichsbedenkenträger.
Was hat die Landesregierung unternommen, um den Schwellenwert von 0,1 bei gentechnisch verändertem Saatgut auf der EU-Ebene zu unterstützen?
Herr Kollege Janßen, wir haben nichts unternommen. Wir halten diesen Weg auch für falsch, weil er nicht praktikabel ist.
Herr Minister Ehlen, aus England sind Fälle bekannt, in denen sich Versicherungen geweigert haben, das Risiko im Zusammenhang mit Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen zu versichern. Sind der Landesregierung Erkenntnisse zugetragen worden, dass das in Niedersachsen auch zu befürchten ist und dass Versicherungen in Niedersachsen ähnliche Bedenken einbringen werden? Welche Kosten würden in diesem Zusammenhang auftreten?
Die Frage nach den Kosten habe ich schon beantwortet, indem ich gesagt habe, dass ich sie nicht beantworten kann. Außerdem hat sich die niedersächsische Versicherungswirtschaft hierzu noch nicht geäußert - weder positiv noch negativ.
Herr Minister, wir sind es eigentlich gewöhnt, aus Ihrem Hause zu allen Eventualitäten Fallbeispiele zu bekommen. Von daher wundert mich, dass sich die Landesregierung meines Erachtens nicht ausreichend vorbereitet. Wie sehen Sie denn die Zukunftsperspektiven für den Ökolandbau unter den Aspekten der gegenwärtigen Diskussion?
Frau Kollegin Stief-Kreihe, Sie haben sicherlich gut erkannt, dass unser Haus gut aufgestellt ist, auch hinsichtlich von Eventualitäten.
An dieser Stelle sind wir nun einmal in die Beschlussfassung auf europäischer Ebene und auch auf Bundesebene eingebunden. Bezüglich der Bundesebene will ich Ihnen ganz klar sagen, dass Frau Künast dort keine Mehrheit hat und sich nach meinem Dafürhalten darauf einstellen sollte.
Wir müssen uns in Niedersachsen für den Ökolandbau so positionieren, dass sich für niemanden Nachteile ergeben. Ich meine, dass wir in einem Miteinander eine Regelung finden, mit der beide leben könnten. Im Miteinander liegt unsere Chance, nicht im Gegeneinander.
Herr Minister, Niedersachsen ist bekanntlich Agrarland Nummer eins. Vor dem Hintergrund, dass wir unsere Position am Markt behaupten müssen, frage ich Sie, ob gentechnisch veränderte Sorten Vorteile für die hiesige Landwirtschaft bringen und, wenn ja, welche das sind.
Wir dürfen, Herr Kollege Oesterhelweg, wenn wir den Produktbeschreibungen folgen können, davon ausgehen, dass wir große Fortschritte machen können, was Pflanzenschutz, was Resistenzen usw. anbelangt. Hierzu sind in anderen Ländern der Erde schon Erfahrungen gesammelt worden.
Ich kann mir vorstellen, dass es, wenn dies in Deutschland verantwortungsbewusst gemacht wird, große Vorteil finanzieller Art für die Landwirtschaft haben wird. Wir sollten überlegen, ob wir den ökologischen Part, weniger Pflanzenschutzmittel zu verwenden und weniger auf den Feldern herumzufahren und Pflanzeninhaltsstoffe so gestalten zu können, dass das vielleicht dem einen oder anderen, der heute ein Produkt - aus welchen Gründen auch immer, etwa wegen der Bestandteile - nicht genießen darf, den Vorteil bringt, dass er das künftig darf. Von daher bietet sich in der grünen Gentechnik sehr viel Positives, und ich glaube, dass es insgesamt positiv zu sehen ist, wenn wir mitmachen dürften.