Herr Minister, im Zusammenhang mit den Verhaftungen und Ermittlungen in Essen sprachen die Ermittler davon, sie hätten nur an der Spitze des Eisberges gekratzt. Was bringt Sie dazu anzunehmen, dass dieser Eisberg vor allem durch das Schließen von Gesetzeslücken gesprengt werden könne und nicht durch die in Landesverantwortung liegende Ermittlung und bessere Kontrolle des Gesetzesvollzuges?
Bei der Firma D+S wurden die vermuteten Verstöße wohl teilweise belegt. Dadurch ist ja auch dieses Verfahren in Gang gekommen.
Es ist sicherlich so, dass bei dieser sensiblen Thematik die Beschäftigung von Subunternehmen mit ausländischen Arbeitnehmern jetzt wesentlich schärfer geprüft werden muss.
- Seitens der Arbeitsverwaltung! Wir müssen aufpassen, dass wir hier nicht irgendetwas durcheinander werfen. Die Arbeitsverwaltung ist letztendlich dafür da, dafür zu sorgen, dass hier nicht illegal gearbeitet - ich kann auch ruhig sagen: schwarz gearbeitet - wird. Das ist einzig und allein Aufgabe der Arbeitsverwaltung. Wir sprechen immer davon, dass wir auch aufpassen müssen, dass wir keine Doppelarbeit machen. Hier ist ganz klar geregelt, wer dafür zuständig ist. Wenn nur arbeitsrechtliche Sachen zu regeln sind, brauchen wir auf Landesebene nicht einzugreifen. Wenn es allerdings um andere Dinge geht, die das Land direkt betreffen, dann müssen wir einschreiten. Aber dies ist klar geregelt.
höfen sei notwendig, weil einheimische Arbeitskräfte nicht ausreichend zur Verfügung ständen. Wie können Sie das mit der Tatsache in Einklang bringen, dass in einem anderen Schlachthof, in der Stadt Friesoythe, der im Zusammenhang mit der Beschäftigung rumänischer Arbeitskräfte ebenfalls durchsucht worden ist, den einheimischen Arbeitskräften gekündigt worden ist mit der Option, sie würden wieder eingestellt, wenn sie sich freiwillig bereit erklären würden, auf 12 % ihres Lohns zu verzichten?
Ich habe vorhin schon gesagt, dass mir diese Meldungen nicht bekannt sind. Aber man muss wissen, dass im Rahmen des Verfahrens, ob ausländische Arbeitskräfte in Deutschland arbeiten dürfen, geprüft wird, ob deutsche Arbeitnehmer zur Verfügung stehen oder nicht. Die Arbeitserlaubnis gibt es erst, wenn festgestellt wird, dass deutsche Arbeitnehmer nicht zur Verfügung stehen.
Erstens. Der Tagesordnungspunkt 24 - „Gentechnikfreie Landwirtschaft auch in Zukunft sicherstellen“ - wird nach den Mündlichen Anfragen, also noch vor der Mittagspause, beraten.
b) Wohnortnahe Versorgung passé? - Bettenabbau als Weihnachtsgeschenk der Landesregierung Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/629
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In einem Gutachten für den gemeinsamen Planungsausschuss von Krankenkassen, Niedersächsischer Krankenhausgesellschaft und Landesregierung im Krankenhauswesen hat die niedersächsische Sozialministerin Dr. von der Leyen einen Bettenabbau von zunächst 5 500 Betten, längerfristig von 10 000 Betten in den Krankenhäusern Niedersachsens vorgeschlagen. Als Grund für diesen auch von den Krankenkassen befürworteten Abbau wird die Einführung des neuen Fallpauschalensystems (DRG), die Finanzarmut der öffentlichen Hände und der Krankenkassen sowie die abzusehende Verkürzung der Verweildauer angegeben.
Die Ministerin gibt weiterhin an, dass 60 Kliniken unwirtschaftlich arbeiteten und selten ausgelastet seien. Für diese Kliniken will die Landesregierung keine Investitionsmittel mehr bereitstellen, verweist aber zugleich darauf, dass für die Schließung einzelner Häuser die Kommunen und die Träger verantwortlich sind. Für diejenigen Kliniken, die ihre Bettenzahl „erheblich“ verringern, bietet die Landesregierung die Beibehaltung des 2003 gezahlten pauschalen Fördergeldes bis zum Jahre 2006 an.
Der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit wurde trotz mehrmaliger Bemühungen um Unterrichtung weder über die Planungen zur zukünftigen Krankenhausversorgung Niedersachsens informiert noch an der notwendigen Diskussion von Kriterien zur Versorgung vor Ort beteiligt, obwohl es hier um einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel in der medizinischen Versorgung geht. Die Kriterien, welche Krankenhäuser in die so genannte Blaue Liste und welche in die Gelbe Liste kommen, sind bisher intransparent.
1. Wie will die Landesregierung zu einem transparenten Verfahren zurückkehren und den zuständigen Landtagsausschuss in die gesundheitspolitische Diskussion um die Kriterien für die stationäre Versorgung mit Krankenhäusern einbeziehen?
2. Welche Maßstäbe will die Landesregierung in Zukunft für eine wohnortnahe und patientengerechte Versorgung im stationären Bereich vorgeben?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Dringliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Die Krankenhauslandschaft befindet sich in einem tief greifenden Umbruch. Als Folge einer Vielzahl von Regelungen, die der Bundesgesetzgeber zur Reform des Gesundheitswesens getroffen hat, werden sich auch die Strukturen der Krankenhäuser in Niedersachsen in den nächsten Jahren deutlich verändern.
Maßgeblichen Anteil an der Ursache der Veränderung haben die Einführung des Fallpauschalensystems - der DRGs - im Krankenhausbereich, die Transparenz des Leistungsgeschehens durch strukturierte Qualitätsberichte, die der Bundesgesetzgeber ab 2005 gesetzlich vorschreibt, die Beschlüsse des gemeinsamen Bundesausschusses zu den Mindestanforderungen an die Struktur- und Ergebnisqualität sowie zur Mindestmengenregelung, die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante und integrierte Versorgung und die aufgrund der Haushaltslage nur begrenzt zur Verfügung stehenden öffentlichen Fördermittel.
Um die sich daraus abzeichnenden Probleme rechtzeitig steuern zu können, wurde vom Sozialministerium bereits im Frühjahr umfangreiches Datenmaterial zusammengestellt und öffentlich zugänglich gemacht. Den Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages wurden diese Unterlagen bereits im August dieses Jahres zur Verfügung gestellt. Das Datenmaterial fand Eingang in das Konzept für die künftige Krankenhausstruktur in Niedersachsen. Dieses wurde nach ausführlicher Diskussion am 4. Dezember 2003 in dem hierfür gesetzlich vorgesehenen Planungsausschuss einvernehmlich beraten und steht inzwischen allen Interessierten im Internet zur Verfügung.
Zu Frage 1: Ein vergleichbar transparentes und öffentlich zugängliches Verfahren für die Auswahl zukunftssichernder Investitionsmaßnahmen hat es in Niedersachsen bisher noch nicht gegeben.
Der Sozialausschuss ist am 24. September 2003 über die Grundprinzipien der Investitionsplanung informiert worden. Stichworte: internetbasierte Transparenz, Planungssicherheit für eine gesamte Legislaturperiode in Höhe von 500 Millionen Euro und Einfrieren der Bettenpauschale von 2003 bis 2006. Heute werden dazu die endgültigen Beschlüsse des Parlaments gefasst werden.
Die Vorschläge des Landes, die so genannte Blaue und Gelbe Liste, sind Vorschläge an den hierfür gesetzlich vorgesehenen Planungsausschuss, mit dem Einvernehmen über den Krankenhausplan und das Investitionsprogramm im Einzelnen anzustreben ist. Das Parlament entscheidet über die Höhe der Investitionsmittel. Diesen Rahmen habe ich, wie gesagt, dem Sozialausschuss am 24. September vorgestellt. Der Planungsausschuss bewegt sich mit seinen Entscheidungen in dem Rahmen der Haushaltsmittel, die zur Verfügung stehen.
Zu Frage 2: Die Auswahlkriterien für die künftige Krankenhausstruktur betreffen die Qualitätssicherung und die Wirtschaftlichkeit, wie z. B. Sicherung des Angebotes in einer Region, Eigenversorgung von mindestens 50 % bei den Fächern innere Medizin, Chirurgie und Frauenheilkunde in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, Doppelvorhaltungen abzubauen, bei der Geburtshilfe mindestens 500 Entbindungen pro Jahr, möglichst gekoppelt mit einer neonatologischen Versorgung, und Vorrang für integrierte Versorgungsketten. Daneben wurde eine Auswahl an Kriterien für Investitionsmaßnahmen vorgestellt, nämlich die Stärkung der Krankenhäuser mit gesunden Strukturen bzw. Abwägung des Gefährdungspotenzials der Krankenhäuser, die Anträge für Investitionen stellen. Im Umkehrschluss bedeutet das keine Finanzierung von unwirtschaftlichen Strukturen; denn das hieße verdeckte Subventionierung von unwirtschaftlichen, defizitären Einheiten. Strukturverbesserung hat grundsätzlich Priorität vor der reinen Sanierungsmaßnahme. Dann gibt es einen Vorrang für Krankenhäuser, die in der integrierten Versorgung oder in Kooperationen arbeiten. Ein weiteres Kriterium ist die Investitionskostenfolgen
Zu Frage 3: Die durch das GMG – Gesundheitsmodernisierungsgesetz - eingeführte Institution des medizinischen Versorgungszentrums könnte sich durchaus als hilfreich erweisen, um die Konsequenzen aus dem Wegfall kleinerer Krankenhäuser sozialverträglich abzumildern und eine qualifizierte ambulante Notfallversorgung zu ermöglichen.
Die in diesem Zusammenhang noch offenen Fragen insbesondere der Selbstverwaltung sollten in den nächsten Monaten in Gesprächen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, den Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen und der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft sowie interessierten Krankenhausträgern geklärt werden.
Ich kann Ihnen mitteilen, dass gestern eine Arbeitsgruppe von den eben genannten Institutionen gebildet worden ist, die auf besonderen Wunsch unter Moderation des Sozialministeriums zu diesem Thema in den nächsten Wochen und Monaten arbeiten wird. Wohlgemerkt ist das eine Aufgabe der Selbstverwaltung und nicht zwingend des Landes. - Danke schön.
Frau Ministerin, werden die Krankenkassen ebenso wie das Land die Budgets bei den Förderpauschalen bis 2006 auf gleicher Höhe beibehalten?
Die Krankenkassen haben keine Förderpauschalen für Betten. Die Mittel, die das Land zur Verfügung stellt, sind selbstverständlich im Planungsausschuss mit den Krankenkassen so verabredet worden. Die Krankenkassen haben in der Tat Budgets. Aber das ist eine Frage der Verhandlung
Frau Ministerin, Sie haben darauf hingewiesen, dass die Krankenhäuser in Niedersachsen wirtschaftlich arbeiten sollen. Diese Auffassung teilen auch wir.
Ich möchte von Ihnen zwei Fragen beantwortet bekommen. Meine erste Frage: Welche Träger von Krankenhäusern haben vor dem Hintergrund ihrer wirtschaftlichen Situation bereits Anträge auf Schließung gestellt, und können Sie uns diese Betriebsstandorte nennen?