Protokoll der Sitzung vom 22.01.2004

Eines ist mir noch wichtig. Wenn Sie nach der Weiterentwicklung der Akzeptanz der Frauenbeauftragten fragen, dann gehört dazu auch die Feststellung, dass sich das gesellschaftliche Aufgabenfeld der Frauenbeauftragten natürlich weiterentwickelt hat. Die gesellschaftliche Entwicklung ist weitergegangen. Das heißt, nach elf Jahren ist es durchaus an der Zeit, auch neue Zielvorgaben in dieses Gesetz aufzunehmen. Gott sei Dank sind die Zeiten nicht mehr so wie vor elf Jahren. Das meine ich jetzt nicht politisch, sondern frauenpolitisch. Sie haben sich weiterentwickelt. Die Aufgabenfelder sind andere geworden. Unsere Welt dreht sich weiter. All dem tragen wir Rechnung.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Eine Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Briese.

Frau Ministerin, Sie haben auf die Frage meines Kollegen Wenzel vorhin geantwortet, Sie könnten sich sehr wohl vorstellen, dass die Erfolge und die Akzeptanz der Frauenpolitik in den Kommunen ganz wesentlich durch den hauptamtlichen Status bedingt waren. Welche konkrete Konklusion ziehen Sie jetzt aus dieser Aussage?

Frau Ministerin!

Ich ziehe die konkrete Konklusion - um Sie zu zitieren - daraus, dass die Hauptamtlichkeit in der Tat wichtig ist.

(Beifall bei der CDU)

Eine Zusatzfrage stellt die Abgeordnete Wiegel.

Frau Ministerin, als Mitglied des Ausschusses für Frauenfragen und Gleichberechtigung in den Jahren 1990 bis 1994, in denen das Gesetz entstanden ist, möchte ich daran erinnern, dass es die CDU-Fraktion war, die dieses Gesetz nicht mitgetragen und auch in Bückeburg beklagt hat. Darum ist ein großes Misstrauen gegenüber neuen Regelungen wohl nachvollziehbar. Ich frage Sie, Frau Ministerin, angesichts der Wünsche der kommunalen Spitzenverbände, möglichst wenig Hauptamtlichkeit hier in Zukunft zu installieren: Für wie viel Hauptamtlichkeit werden Sie als Frauenministerin sich konkret einsetzen?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin von der Leyen.

Zunächst einmal darf ich feststellen, dass ich mich freue, Mitglied dieser neuen, jungen, zukunftsorientierten CDU/FDP-Landesregierung zu sein.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zurufe von der SPD)

Es ist ja eine ausgeprägte Tendenz auf der linken Seite dieses Parlaments, zurückzuschauen. Ich schaue lieber vorwärts

(Beifall bei der CDU)

und kann Ihnen in diesem Zusammenhang versichern: Hauptamtlichkeit muss bestehen bleiben, soweit sie notwendig ist. Ich höre sehr wohl die Forderung der kommunalen Spitzenverbände - wir nehmen sie ernst, wir sind im Dialog mit ihnen -, aber wir hören genauso die Forderungen der Frauenverbände. Wie ich vorhin schon sagte: Wir

haben die Zeit genutzt, um einen konstruktiven Diskussionsprozess auch in unserer Regierungskoalition in Gang zu setzen. Diese Diskussion läuft zurzeit hoch erfolgreich. Darauf bin ich stolz. Ich bin sicher, dass wir am Ende ein vernünftiges Gesetz vorlegen werden.

(Beifall bei der CDU)

Eine Zusatzfrage stellt die Abgeordnete JanssenKucz.

Frau Ministerin, es ist ein sehr ernstes Thema, aber teilweise artet es hier in Klamauk aus.

(Beifall bei den GRÜNEN - Ursula Körtner [CDU]: Völlig richtig!)

Die Unruhe in den Kommunen, bei den Frauenbeauftragten und auch bei den Frauen in der Kommunalpolitik ist sehr real. Die Unruhe entsteht, weil die Meinung vorherrscht, dass die kommunalen Spitzenverbände am Kabinettstisch das Sagen haben und dass es in Richtung der Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände laufen wird, also Abschaffung der Hauptamtlichkeit. Ich frage daher ganz konkret: Bleibt bezüglich der Frauenbeauftragten der Paragraf „Hauptamtlichkeit“ in der NGO erhalten? Ich würde auch gern noch einmal noch den Begriff „Status“ Ihrerseits definiert haben.

Frau Ministerin!

Frau Janssen-Kucz, zum Stichwort Klamauk: Das Gesetz gilt zurzeit. Wir haben in keiner Form über die Abschaffung gesprochen. Aber Sie haben sehr wohl die Forderung der kommunalen Spitzenverbände so interpretiert, dass Sie das Gerücht der Abschaffung in die Welt gesetzt haben.

(Zustimmung bei der CDU)

Deshalb fühle ich mich für den Klamauk hier nicht verantwortlich. Das Gesetz gilt. Eines möchte ich klarstellen: Es ist Ihr Recht und es ist vollkommen in Ordnung - deshalb stehen wir auch hier in einer Diskussion über die Dringliche Anfrage -, diese

Fragen um die Änderung der NGO und NLO zu stellen. Dieses Gesetz wird vor der Sommerpause entschieden. Bis dahin wird die Diskussion im Kabinett und in den Regierungsfraktionen abgeschlossen, das Gesetz wird den üblichen Gang durch die Ministerien gehen und dann können wir hier über jedes Detail, jeden Paragrafen und jedes Wort, das in diesem Gesetz steht, ausführlich diskutieren. Aber ich werde nicht heute im Rahmen einer Dringlichen Anfrage über so etwas Wichtiges wie die Änderung der NGO und NLO im Detail diskutieren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Eine Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Aller.

Ich frage die Landesregierung, ob sie sich bei diesem wichtigen Thema in der Lage sieht, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen, oder ob sie wieder die Fraktionen vorschickt, um die Anhörung zu vermeiden.

(Beifall bei der SPD - Heinz Rolfes [CDU]: Alter Polemiker!)

Herr Minister Schünemann für die Landesregierung!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die NGO- und NLO-Änderung wird über einen Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht.

(Zustimmung bei der CDU)

Eine Zusatzfrage stellt die Abgeordnete Frau Hemme.

Frau Ministerin, auch wenn Sie sagen, Sie wollen hier keine Einzelheiten des in der Planung stehenden Gesetzes diskutieren, frage ich Sie trotzdem: Welchen Stellenwert hat die Behauptung der

kommunalen Spitzenverbände, es gehe hier auch um Kostenersparnis für die Kommunen?

Frau Ministerin!

Wir nehmen die sehr prekäre Lage der Kommunen, die vor allem durch eine absolut verfehlte Bundespolitik entstanden ist, sehr ernst.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Aber ich sage Ihnen im gleichen Atemzug - ich habe mir einmal die Bezahlung der Frauenbeauftragten angesehen -: Sie können keinen defizitären kommunalen Haushalt sanieren, wenn Sie nicht weiterhin die Frauenbeauftragten hauptamtlich beschäftigen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Eine Zusatzfrage stellt die Abgeordnete Harms.

Frau Ministerin, nachdem Sie immer wieder auf das Glück zurückgekommen sind, das Sie als Ministerin in dieser CDU-Regierung empfinden, möchte ich doch einmal nachfragen,

(Reinhold Coenen [CDU]: Das verleiht Flügel!)

wer unter den mächtigen Herren der neuen CDU in Niedersachsen der Frauenbeauftragte ist, der es zu verantworten hat, dass ein Kabinett so männlich zusammengesetzt ist, wie es schon lange nicht mehr zusammengesetzt war,

(Beifall bei den GRÜNEN - Zurufe von der CDU: Ach!)

und dass Frauen in der CDU weniger repräsentiert sind denn je. - Das ist ja die neue, moderne CDU. Das ist die erste Frage.

Dann, Frau Ministerin, frage ich ganz ernsthaft - auch anknüpfend an die erste Debatte, die wir hier über Frauenbeauftragte geführt haben -:

(Sigmar Gabriel [SPD]: Pass bloß auf!)

Meinen Sie nicht, dass Sie dann, wenn Sie möglicherweise gegen Herrn Schünemann

(Zuruf von der CDU: Sie haben auch keine Nachfolgerin! - Beifall bei der CDU)