Herr Kollege Bartels, ich weiß nicht, ob Sie da nicht vielleicht auch ein bisschen den Bedenken seitens der Betreiber der Tierkörperbeseitigungsanlagen aufgesessen sind, die dies wegen der fehlenden Menge befürchten. Das muss man sicherlich im Hinterkopf haben.
In der Tat gibt es eine Liste von Beurteilungskriterien, die bei den Veterinärämtern vorliegt. Diese Kriterien sind anzuwenden. Ich glaube, dass auch Sie aus Ihrer vergangenen Amtszeit wissen, dass Risikomaterialien blau einzufärben sind. Das hat am Schlachtband im Schlachthof zu erfolgen. Ich glaube nicht, dass wir unseren Veterinären den schwarzen Peter zuschieben sollten, die sicherlich ihre Pflicht tun und auch sicherlich diese Kriterien anwenden. Ich meine, dass in der Vergangenheit und auch heute die Leute, die dort ihren verantwortlichen Dienst tun, wissen, was sie machen. Wenn es wirklich so wäre, wie Sie es darstellen, dann wäre es illegal und strafbar. Ich sage noch einmal: Es nützt uns nichts, uns nur auf Zeitungsmeldungen zu konzentrieren oder von Gerüchten zu leben. Nennen Sie Ross und Reiter, und wir werden einschreiten.
- Dann sollen auch die Ross und Reiter nennen und sagen, wo es passiert ist, und hier nicht immer im Nebel herumstochern.
Meiner Meinung nach hat das Ministerium auch eine Aufsichtspflicht wahrzunehmen, wenn ein Schreiben des Landkreises vorliegt. Ich möchte noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen: Nicht nur die Tierkörperbeseitigungsanstalten, sondern auch die Landkreise und auch Fachleute wie z. B. Herr Dr. Böhnel von der Universität Göttingen fordern bzw. mahnen an, eine so genannte Risikoanalyse durchzuführen. In diesem Zusammenhang bitte ich um eine Antwort auf die Frage 2 unserer Großen Anfrage, die Sie nicht beantwortet haben. Wie überprüft die Landesregierung bzw. Ihr Ministerium die Flächen, auf denen die Substrate der Biogasanlagen ausgebracht werden, in Anbetracht dessen, dass Fachleute befürchten, dass dabei Krankheitserreger, z. B. Botulismussporen, ausgebracht werden und ein Gefährdungspotenzial darstellen?
Frau Kollegin Stief-Kreihe, Sie haben eben eigentlich zwei Fragen gestellt; deshalb sind es insgesamt drei in dieser Fragestunde. Sie haben nachgefragt, inwieweit hier eine Kontrolle des Landes stattfindet. Wir haben ganz klare Regelungen, dass vor Ort die Landkreise die Kontrolle durchzuführen haben und dass außerdem EU-Recht gilt.
Wenn wir jetzt seitens des Landes etwas Neues machen würden, würden wir EU-Recht außer Kraft setzen.
Wenn man etwas befürchtet, meint oder glaubt, dann sind das keine Fakten. Wir sollten uns seitens der Politik verabschieden, immer solche Nebelbomben zu werfen.
Zu den Kriterien zur Ausbringung von Substraten aus Biogasanlagen. Die dürfen nur auf Äckern ausgebracht werden und müssen möglichst schnell eingearbeitet werden. Das ist festgelegt. Wir werden natürlich niemandem, der mit einem Güllefass über das Feld fährt, immer hinterherfahren und schauen, ob er es richtig macht. Ich glaube schon, dass sich die Betreiber dieser Anlagen der Sensibilität sehr bewusst sind, wenn es darum geht, diese Dinge auf dem eigenen Acker auszubringen. In der Regel handelt es sich ja um Betriebe, die selbst Land haben. Dann wird doch wohl niemand so dumm sein, etwas auszubringen, was er zum einen nicht darf und was zum anderen auch noch gefährlich sein könnte.
Herr Minister, ich komme auf die Frage meines Kollegen Meyer zurück, die Sie nicht beantwortet haben. Sie haben auf Berlin verwiesen. Ich möchte zitieren, worauf diese Frage basiert. In dem Artikel von Frau Gerdes steht: Notwendig ist eine landeseinheitliche Zulassung und Kontrolle der Anlagen. Ihre Behörde arbeitet mit der Bezirksregierung und
den Landkreisen an einem entsprechenden Konzept. - Ich hoffe doch, dass Sie mit den Bezirksregierungen und den Landkreisen im Gespräch sind und von daher die Frage, wann dieses Konzept vorgelegt wird, beantworten können.
Herr Kollege Johannßen, Betriebe, die diese Materialien verwenden, müssen Aufzeichnungen darüber machen, woher sie sie bekommen haben und wo sie die Substrate ausgebracht haben. Das ist die Vorgehensweise, wie sie derzeit in Niedersachsen geregelt ist. Sie haben es richtig genannt: Die Kreise und in der Vergangenheit auch die Bezirksregierungen sind mit einbezogen worden. Das wird auch überprüft.
Ich bin lange genug in dem Thema Biogas drin. Ich weiß, wie schwer es ist, zum einen die Genehmigung dafür zu bekommen und zum anderen auch die Kontrolle durch die Behörden der Landkreise, die sehr intensiv durchgeführt werden, zu bestehen. Ich bin der Meinung, dass es fehl am Platze ist, wenn wir denjenigen, die das vor Ort durchführen, erneut ein Misstrauen aussprechen. Das sind Leute, die wirklich Ahnung haben und damit auch umzugehen wissen.
In einem Artikel in der Landvolk-Zeitung beklagt der Abgeordnete Biestmann einen Kapazitätsabbau bei den Tierkörperbeseitigungsanstalten um 40 %.
Ich frage die Landesregierung: Gehen Sie davon aus, dass dieser massive Kapazitätsabbau ausschließlich darauf zurückzuführen ist, dass es für Kategorie-3-Materialien jetzt neuartige Entsor
Es ist festzustellen, dass hier wirklich neue Wege beschritten werden, um mit den Materialien der Kategorie 3 dann auch - ich sage einmal - Wertschöpfung zu betreiben. Frau Geuter, Sie haben das vielleicht noch nicht ganz mitbekommen: Hier geht es letztendlich um eine Verwertung und nicht um eine Entsorgung. Das sind zwei Dinge, die man auseinander halten muss.
Herr Minister, Sie haben gesagt, die Landkreise arbeiten bei der Zulassung und der Kontrolle dieser Anlagen gut. Frau Gerdes arbeitet aber mit der Bezirksregierung an einem landeseinheitlichen Konzept. Sollten Sie die LAVES und die Bezirksregierung dann nicht auffordern, ihre Arbeit einzustellen, weil so etwas nach Ihrer Auffassung nicht notwendig ist?
Herr Kollege Johannßen, wir sind - ich habe es vorhin gesagt - damit seit knapp zwei Monaten in Gang. Von daher sind alle Beurteilungen, die wir jetzt abgeben, aus einer Momentaufnahme entstanden, ohne dass wir das Ende absehen können. Diese Stoffwege, die sich aufgetan haben, müssen auch in Bezug auf die Seuchenhygiene und die Behandlung insgesamt beurteilt werden,
d. h. wie man damit umzugehen hat. Dafür sollten wir uns auch die Zeit gönnen, um hier voranzukommen. Sie tun der Mitarbeiterin im LAVES sicherlich Unrecht, wenn Sie Dinge, die dort so dargestellt worden sind, nun für eine Dringliche Anfrage zum Anlass nehmen. Wir sind hier auf einem Weg, auf dem wir dieses Miteinander seitens des LAVES, seitens der Landkreise und noch der Bezirksregierungen voreinander bekommen müssen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, mir geht es nicht um illegale Praktiken. Aber es gibt namhafte Experten, die bezweifeln oder zumindest sehr stark in Frage stellen, dass das Material, wenn es nur bei 70° C behandelt wird, völlig hygienisiert worden ist, und darauf hinweisen, dass eine riesige Seuchengefahr von diesem Material ausgeht, wenn es auf Äcker aufgebracht wird. Ich frage nicht, weil ich mir Sorgen um die Tierkörperbeseitigungsanstalten mache, sondern weil ich mir Sorgen um die Verbraucherinnen und Verbraucher und letztendlich auch um die Landwirte mache,