Herr Abgeordneter Klein, Sie haben sich noch einmal zu Wort gemeldet. Vor dem Hintergrund, dass der Minister seine Redezeit überzogen hat, erteile ich Ihnen eine Redezeit von bis zu zwei Minuten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren. Ich will nur kurz auf einige Aspekte eingehen, die in der Diskussion angesprochen worden sind. Ich möchte nicht auf die Darstellung des MonsantoWerbeprospektes durch Herrn Biestmann eingehen. Das bezog sich zumindest nicht auf den Antrag, den wir gestellt haben. Im Raum stehen sehr konkrete Forderungen. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Behauptung des Ministers, ein Wert von 0,3 bis 0,7 % Verunreinigung stelle sozusagen die Koexistenz sicher, bislang aus meiner Sicht nicht belegt ist. Mir sind nach wie vor nur Studien und Gutachten bekannt, die davon ausgehen, dass ein solcher Grenzwert von 0,3 bis 0,7 % in relativ kurzer Zeit zu einer Durchseuchung sämtlicher Flächen führen würde. Er bedeutet, dass 30 bis 70 m2 pro Hektar ohne Wissen der Landwirte mit gentechnisch veränderten Organismen verseucht sein können. Wer die Mechanismen der Auskreuzung kennt, kann sich vorstellen, dass sich das relativ schnell potenzieren kann.
Ich finde es im Grunde genommen nicht fair, wenn Sie schlicht und einfach behaupten, 0,1 % ließen sich beim Saatgut nicht praktizieren. Ich habe in meiner Rede ausdrücklich auf das Beispiel Österreichs hingewiesen. Ich habe darauf aufmerksam gemacht, dass es in Österreich nach einem Jahr intensive Untersuchungen gegeben hat, wobei man festgestellt hat, dass dieses Reinheitsgebot praktizierbar ist. Von daher begreife ich nicht, wie man jetzt sagen kann, das gehe nicht. Das ist mir schlicht und einfach zu dünn. Ich hoffe, dass die Diskussion im Ausschuss etwas tieferschürfend und genauer wird. Ich bin gespannt, ob wir dann bei diesem Ergebnis bleiben. - Danke schön.
Da mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließe ich die Beratung. Wir kommen zur Ausschussüberweisung.
Es wird empfohlen, den Antrag federführend dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und den ländlichen Raum zuzuleiten. Mitberatend sollen sein der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familien und Gesundheit sowie der Umweltausschuss. Wenn Sie so beschließen möchten, bitte ich um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sie haben einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung: Keine weitere Vertiefung von Unterelbe und Außenweser - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/64
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch Hamburg und Bremen wollen an ihren Hafenzufahrten arbeiten und Unterelbe und Außenweser erneut vertiefen. Bislang sind beide Verfahren noch nicht in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen. Aber dem sollte Niedersachsen vorbeugen. Denn diese Vertiefungen verstärken die Hafenkonkurrenz. Durch diese Vorhaben werden erhebliche ökonomische und ökologische Lasten auf Niedersachsen zukommen.
Bei Elbe und Weser werden weitere Vertiefungen zu folgenschweren Beeinträchtigungen der Tierund Pflanzenwelt führen – schlicht und ergreifend dadurch, dass Flachwasserbereiche als ökologisch sensibelste Zonen dieser Gewässer zerstört werden. Die Vertiefungen werden auch entsprechend negative Folgen für die Küsten- und Flussfischerei mit sich bringen.
Schließlich führt die Vertiefung dieser Ästuarbereiche zu einer weiteren Gefährdung der Deichsicherheit.
Je stärker die Ästuare ausgebaut werden, desto ungehinderter können die Wassermassen der Nordsee bis zur Tidegrenze in das Flusssystem einschwingen. Das haben im Übrigen auch schon die kommunalen Gebietskörperschaften, z. B. an der Unterelbe, erkannt, wie etwa der Landkreis Cuxhaven, der sich schon im Februar 2001 einstimmig gegen eine weitere Vertiefung der Elbe ausgesprochen hat. Auch das Niedersächsische Umweltministerium ist zwischenzeitlich zu der Erkenntnis gekommen, dass bereits mit der letzten Elbvertiefung die Grenze des Vertretbaren erreicht sein dürfte.
Meine Damen und Herren, eine erneute Vertiefung der Außenweser würde zu einer weiteren Verschlickung z. B. beim Fedderwarder Priel führen. Dieser Priel in Butjadingen ist Voraussetzung für den Tourismus in dieser Gemeinde. Ohne Badestelle und funktionierenden Kutterhafen kann die Gemeinde – das wird der Kollege aus der Wesermarsch bestätigen – wirtschaftlich einpacken.
Bislang sind noch nicht einmal die Folgen der vorangegangenen Vertiefung behoben oder auch nur näherungsweise ausgeglichen.
Meine Damen und Herren, wegen der Konkurrenz der Häfen zueinander – das habe ich vorhin schon einmal erwähnt; das gilt für Hamburg und Bremerhaven genauso – werden an jedem Hafenstandort Millionen ausgegeben; ungefähr 60 Millionen Euro jährlich allein an Baggerkosten. Wenn wir Wilhelmshaven als Tiefwasserhafen für Containerschiffe ausbauen wollen, dann macht das gesamtwirtschaftlich und ökologisch nur Sinn, wenn zukünftig zwischen den Häfen an der deutschen Nordseeküste endlich zusammengearbeitet wird.
Die elende Vertiefungsspirale muss endlich ein Ende finden. Erforderlich ist vielmehr eine Hafenzusammenarbeit, bei der die speziellen Standortfaktoren eines jeden Hafens optimal zum Tragen kommen.
Dieses Ziel erreicht man vor allem dadurch, dass sich jeder darauf konzentriert, was er am besten kann und am günstigsten anbieten kann. Das soll er dann auch für die anderen Häfen mit anbieten.
Vor diesem Hintergrund fordern die Grünen die Niedersächsische Landesregierung auf, eine deutlich verbesserte Hafenkooperation entlang der deutschen Nordseeküste voranzubringen
und sich mit allen Mitteln gegen die weiteren Vertiefungen an der Außenweser und der Unterelbe einzusetzen.
Ich meine, es dürfte für die Regierungskoalition oder doch zumindest für die CDU-Fraktion keine allzu große Hürde werden, diesem Antrag zuzustimmen. So hat in der letzten Wahlperiode - das konnte ich den alten Protokollen entnehmen - der jetzige Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr McAllister, in Form von Anfragen mehrfach zur Vertiefung der Unterelbe kritisch Stellung genommen und dabei insbesondere die Problematik der Deichsicherheit hervorgehoben.
Meine Damen und Herren, ich bin daher zuversichtlich, dass wir hier weitestgehend gemeinsam den Unfug der Außenweser- und Unterelbevertiefung ablehnen werden, und bitte um Zustimmung für diesen Antrag. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich sehe, dass der Kollege Janßen genau wie ich die Protokolle vergangener Sitzungen studiert hat,
um nicht das Gleiche zu sagen, was auch schon in der Vergangenheit gesagt worden ist. Wie ich den Protokollen entnehmen konnte, wurden bereits in der 14. Wahlperiode zwei lebhafte Debatten zu dem Thema der Vertiefung von Unterelbe und Außenweser geführt. Ich möchte im Wesentlichen darauf verzichten, alles das, was schon in den Jahren 1998 und 2001 gesagt worden ist, hier zu wiederholen.
In der gebotenen Kürze gehe ich auf einige Inhalte des vorliegenden Antrags ein, ohne den Beratungen in den zuständigen Fachausschüssen vorgreifen zu wollen.
Der neue Containerterminal in Wilhelmshaven wird nach Auffassung der CDU-Fraktion ein wichtiger Hafen im Konzert mit den schon bestehenden Containerterminals in Hamburg und Bremerhaven werden. Angesichts der übereinstimmenden Prognosen aller maßgeblichen Forschungsinstitute im Bereich der internationalen Seeverkehrswirtschaft wird das Wachstum im Weltseeverkehr im Allgemeinen und im Containertransport im Speziellen zu einem nachhaltigen Anstieg des Containerumschlags in allen Hafenstandorten an der Nordseeküste führen.
Die Terminals in Hamburg, Bremerhaven und Wilhelmshaven werden zukünftig in vollem Umfang benötigt, um den internationalen Warenaustausch über die Nordseehäfen abzuwickeln. Es werden keine Überkapazitäten geschaffen, sondern es wird der zu erwartenden Nachfrage der Reeder und der Ex- und Importeure des deutschen Außenhandels entsprochen. Es liegt im ureigensten Interesse der deutschen Volkswirtschaft, über effiziente und bedarfsorientierte nationale Seehäfen zu verfügen und damit zu verhindern, dass die deutschen Ex- und Importeure ihre Wettbewerbspositi
Über die Westhäfen, insbesondere Rotterdam, wird auch künftig ein wesentlicher Teil des deutschen Außenhandels abgewickelt. Die deutschen Nordseehäfen haben jedoch bei bestimmten Verkehrsrelationen eindeutig geografische Vorteile. Es wäre unter Umständen auch unter ökologischen wie energiepolitischen Gesichtspunkten absurd, den Verkehr ausschließlich auf die mit längeren Transportstrecken verbundenen Westhäfen zu konzentrieren. Dies würde zudem zu einer quasi Monopolstellung der Westhäfen führen. Monopolsituationen schaden jedoch der Volkswirtschaft und entsprechen nicht den ordnungspolitischen Zielsetzungen der deutschen Wirtschaftspolitik. Eine in diesem Sinne verstandene dezentrale Verkehrspolitik mit mehreren Terminalangeboten an der Nordsee verhindert einseitige Hafenabhängigkeiten und Monopolpreise.
Die Partei Bündnis 90/Die Grünen hat in ihrer bisherigen Politik dezentrale Strukturen präferiert. Dies sollte auch für die Hafenpolitik gelten.
Der neue Terminal in Wilhelmshaven wird seine Bedeutung vorrangig für die in Fahrt gehenden Containerschiffe mit noch größeren Tiefgängen haben. Angesichts des Wachstums im Weltseeverkehr werden jedoch sowohl leistungsfähige Hafenanlagen in Bremerhaven und Hamburg einschließlich bedarfsorientierter Wasserwege als auch die Kapazitäten in Wilhelmshaven benötigt.
Die erste Forderung vor einer Überlegung im Hinblick auf weitere Flussvertiefungen an Weser, Elbe und auch Ems lautet, dass die volkswirtschaftliche Bedeutung des Vorhabens durch entsprechende Kosten-Nutzen-Gutachten untersucht und Gegenstand der Planrechtfertigung im Zuge der jeweils notwendigen Planfeststellungsverfahren sein muss.
Die ökonomischen Vorteile und positiven Effekte der mit der Seehafenverkehrswirtschaft in den Hamburger Häfen verbundenen wirtschaftlichen Aktivitäten kommen in hohem Maße der niedersächsischen Bevölkerung in den Umlandgemeinden zugute. Erfahrungswerte aus anderen Hafenregionen haben ergeben, dass bis zu 50 % der Arbeitsplätze in der Hafenwirtschaft von Arbeitnehmern aus den Umlandregionen besetzt werden. Hiervon profitieren nicht nur die niedersächsischen
Kommunen in der Region um Hamburg, sondern aufgrund der Zuordnung der Lohn- und Einkommensteuer gemäß dem Wohnortprinzip wird auch das Steueraufkommen des Landes Niedersachsen durch die ökonomischen Aktivitäten in der Hamburger Seehafenverkehrswirtschaft nachhaltig erhöht.