Herr Kollege Riese, selbstverständlich muss die Tourismusentwicklung einer Region heute davon ausgehen, dass das Ergebnis zwar Arbeitsplätze im Tourismus und mehr Wertschöpfung in der Region sind. Aber wenn man das nutzen will, muss man bei den Voraussetzungen nicht nur an den natürlichen Gegebenheiten ansetzen, sondern man muss auch die kulturellen und die wirtschaftlichen Gegebenheiten einbeziehen. Ich darf Ihnen versichern, dass mir aufgrund meiner ehrenamtlichen Nebentätigkeit als Präsident der Deutschen UNESCO-Kommission in besonderer Weise das Weltkulturerbe, das wir in Goslar mit Altstadt und Rammelsberg haben, am Herzen liegt. Ich glaube sogar, es wäre eine gute Idee, wenn man das Oberharzer Wasserregal einbeziehen könnte. Darüber gibt es gewisse Gespräche. Das ist zumindest in Europa ein einzigartiger Kulturraum, wenn nicht sogar in der ganzen Welt. Das muss man beim Thema Tourismus natürlich mit nutzen. Dies wird geschehen, aber es wird uns am Ende dazu führen müssen, dass wir uns trotzdem der Infrastruktur im Hotelbereich und im Bereich dessen, was ich einmal als „harte Faktoren“ bezeichnen möchte, widmen müssen. Dort ist zu wenig und zu wenig Qualifiziertes vorhanden, außer in den beiden Gemeinden Bad Lauterberg und Bad Harz
burg, die, anders als der Rest des Harzes, gezeigt haben, dass man die Dinge mit speziellen Maßnahmen in einem speziellen Umfeld sehr positiv entwickeln kann.
Herr Minister, ich bitte um Nachsicht, dass mir als geborenem Harzer diese Region besonders am Herzen liegt.
Ich will auch nicht Ost gegen West oder West gegen Ost ausspielen. Einige Faktoren, die für die Schwierigkeiten dort verantwortlich sind, haben Sie genannt. Ich möchte Sie nur fragen: Gibt es darüber hinaus auch Probleme wegen der unterschiedlichen Förderungsart und Förderungshöhe zwischen dem Ostharz und dem Westharz? Wenn es sie gibt, gibt es Möglichkeiten und Absichten Ihrerseits, hierzu Gespräche zu führen, damit diese Chancenlosigkeit, die dadurch im Westharz entsteht, aufgehoben wird?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Gansäuer, Sie haben natürlich einen ganz wunden Punkt beschrieben, der uns sehr zu schaffen macht. Ich habe in meiner Antwort darauf hingewiesen - auch in der Vorbemerkung der Anfrage der SPD-Fraktion wird darauf verwiesen -, dass wir es mit einer, wenn Sie so wollen, doppelten zum einen psychologischen und zum anderen realen Belastung aus der Vergangenheit zu tun haben. Die psychologische Belastung ist darin zu sehen, dass sich der eine oder andere im Harz in Zeiten der Trennung in Deutschland infolge der hohen Zonenrandförderung weniger Gedanken über die Zukunft im harten Wettbewerb gemacht hat, als das in anderen Landesteilen der Fall war, wo diese Förderung nicht zur Verfügung stand. Ich sage das einmal mit dieser Behutsamkeit.
Ferner haben wir jetzt sehr real die Situation, dass wir im Westharz in bestimmten Zusammenhängen etwas mit irgendwo um die 10 % fördern können, während im Ostharz durch die Kombination verschiedener Möglichkeiten Fördermöglichkeiten von mehr als 50 %, wenn ich die steuerliche Seite noch dazurechne, sogar bis zu 70 % vorhanden sind. Das verschiebt nicht nur im Harz, sondern - da ich die Kollegin Klopp gerade sehe - auch im Bereich Gifhorn und anderswo an der alten Grenze die Situation völlig. Damit haben wir zu kämpfen. Ich habe mit den Kollegen Rehberger in Sachsen-Anhalt und Reinholz in Thüringen des Öfteren über diese Frage geredet. Aber ich muss einfach zur Kenntnis nehmen - ich sage auch das sehr behutsam -, dass natürlich an diese Instrumente von dort aus nicht mit dem Ziel des Abbaus herangegangen wird, sondern eher mit dem Ziel, das Ganze zu verlängern, während die Strategie der Niedersächsischen Landesregierung eindeutig die ist - das ist keine negative Aussage in Richtung der Ostdeutschen -, dass wir künftig Förderkriterien ausschließlich an objektiven Tatbeständen festmachen, wie z. B. Arbeitslosigkeit in einer Region, Industriebesatz in einer Region, aber nicht mehr an der regionalen Befindlichkeit irgendwo. Aber Sie wissen, das ist ein längerer Prozess; das dauert einfach seine Zeit.
Ein Beispiel: Eine bessere Entwicklung in Ostfriesland - Herr Haase, wenn ich in Ihre Richtung gucke - ist erst eingetreten, nachdem die Förderinstrumente des Landes nicht mehr in gleicher Großzügigkeit wie in der Vergangenheit eingesetzt wurden. Das heißt, es geht nicht einfach so, wie es im Text heißt, der über die Frage 3 gesetzt worden ist, „macht der Wirtschaftsminister den Harz zur Premiummarke", sondern die Entwicklung einer Region funktioniert nur, wenn die Region zuallererst ihr Schicksal in die eigene Hand nimmt und sagt: Wir wollen das. Wir haben gute Projekte. Für die Projekte, auf die wir uns harzweit verständigt haben, brauchen wir die Unterstützung des Landes. - Das ist also etwas, was im Dialog entstehen muss und nicht von oben entstehen kann. Von oben scheitern alle. Insofern ist das auf eine etwas listige Art und Weise eine Bestätigung des Prinzips Demokratie, nämlich dass die Dinge von unten wachsen müssen und nicht allein von oben gemacht werden können.
Weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen liegen zu diesem Thema nicht vor. Ich gebe daher dem Kollegen Lennartz das Wort zur
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach Aussagen des Innenministers beinhaltet die im letzten Monat verabschiedete Polizeireform ein Polizeipersonalverteilungskonzept, das 210 Beamte, die bisher in den Stäben der Polizei aktiv waren, dadurch für die operative Polizeiarbeit vor Ort „freisetzt“.
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 16. September 2004, dass die Region Hannover im Rahmen der Polizeireform 120 Beamte verliert. 90 von ihnen sollen demnach bereits zum 1. Oktober 2004 in „ländliche Dienststellen“, überwiegend im Raum Osnabrück, überführt werden. Die übrigen 30 folgen zum 1. April 2005. Wie vom Innenministerium erläutert wurde, werde damit das Ziel verfolgt, die Polizei in der Fläche zu stärken. Darüber hinaus sei die Maßnahme vorübergehender Natur, in den kommenden fünf Jahren werde die Polizeidirektion Hannover wieder aufgestockt. Diese letzte Information wurde in der Kommentierung der Zeitung als „naiv“ bezeichnet.
Nach Auskunft des designierten Polizeipräsidenten von Braunschweig, Harry Döring, zeitigt das Verteilungskonzept für seinen Zuständigkeitsbereich ähnliche Verluste wie für den Großraum Hannover.
Ich will jetzt aus Zeitgründen die Details, die in der Anfrage schriftlich aufgeführt sind, nicht alle vorstellen, sondern komme zu den drei Fragen:
2. Wie viele dieser Wanderungsbewegungen werden durch die „Freisetzung“ bisher in den Stäben aktiver Beamter verursacht, wie viele davon sind Resultat so genannter „belastungsorientierter Parameter“?
3. Welche Kosten verursachen die Wanderungsbewegungen im Rahmen der Polizeireform einmalig, z. B. im Hinblick auf Umzüge, Umbauten und Ausstattung, sowie dauerhaft, beispielsweise im Hinblick auf zusätzliche Fahrtkosten und Trennungsgeldkosten? - Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Die Antwort für die Landesregierung erteilt der Innenminister. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 15. September dieses Jahres hat der Landtag das Gesetz zur Umorganisation der Polizei und zur Änderung dienst- und personalrechtlicher Bestimmungen verabschiedet und damit die Weichen für eine zukunftsorientierte Polizeiorganisation gestellt. Wir werden damit die Funktionalität und Eigenständigkeit der Polizei stärken, einheitliche Rahmenstrukturen für die Polizeiorganisation schaffen, die Kriminalitätsbekämpfung optimieren und die Stäbe verschlanken. So umfasst die Umorganisation der Polizei des Landes Niedersachsen die Bildung des Landespolizeipräsidiums im Ministerium für Inneres und Sport, die Herauslösung der Polizeiorganisation aus den Bezirksregierungen und die Bildung von sechs regionalen Polizeidirektionen sowie einer Zentralen Polizeidirektion. Die Polizeibehörden und -dienststellen werden zukünftig so aufgestellt werden, dass die übertragenen Aufgaben eigenständig erfüllt werden können und überschneidende Verantwortlichkeiten entfallen.
Auf Ebene der Polizeidirektionen und -inspektionen werden deutlich ausgewogenere Strukturdaten berücksichtigt; die Organisation der Dienststellen ist einheitlich. Durch die Reduzierung von Führungsdienststellen sowie das Festschreiben von Obergrenzen für Stabsstärken in den Polizeidirektionen und -inspektionen werden landesweit ca.
210 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte freigesetzt. Diese werden entweder in derselben Behörde bzw. Dienststelle im operativen Bereich eingesetzt, oder sie finden in anderen Stabsfunktionen Verwendung, und die bisherigen Dienstposteninhaber verändern sich von dort in den operativen Bereich. Da es zu einer Neugliederung von Behörden und Dienststellen kommt, erübrigt sich ein auf diese jeweiligen Organisationseinheiten bezogener Alt/Neu-Vergleich. Die Zahl 210 lässt sich durch den Gesamteinsatz vor und nach der Umorganisation belegen.
Losgelöst von dieser Freisetzung ist das für den Polizeivollzugsdienst neu entwickelte Planstellenverteilungsmodell zu betrachten. Durch dieses Modell wird das den regionalen Polizeidirektionen zur Verfügung stehende Planstellenkontingent berechnet. Die Planstellen für die Zentrale Polizeidirektion, das Landeskriminalamt und das Bildungsinstitut der Polizei Niedersachsen werden vorab vom Landeskontingent abgezogen. Eine Verteilung unterhalb der Behördenebene - d. h. Polizeiinspektionen - erfolgt durch die Polizeidirektionen in Anlehnung an das Landesmodell. Dadurch können regionale Besonderheiten und Schwerpunkte berücksichtigt werden. Das Modell ist grundsätzlich auf eine belastungsorientierte Verteilung ausgerichtet. In einem Umfang von weniger als 15 % werden vorab die Planstellen als Sockel für bestimmte Aufgaben - beispielsweise Staatsschutz, Diensthundführer - und Funktionen - beispielsweise Stäbe auf PI- und PD-Ebene - verteilt. Die belastungsorientierte Verteilung basiert auf den Einflussgrößen Fläche - 20 % -, Bevölkerung - 45 % und faktorisierte Fallzahlen - 35 %. Im Vergleich zum alten Modell erfolgt nunmehr eine sehr viel größere Berücksichtigung dieser belastungsorientierten Parameter. So wurde die Fläche bislang mit ca. 1,4 % des Gesamtplanstellenkontingents berücksichtigt, künftig steigt ihre Berücksichtigung um das ca. Zwölffache. Die Berücksichtigung der Einwohnerzahl wird künftig ca. fünffach stärker ausfallen. Die Fallzahlen werden zukünftig in faktorisierter Form in die Verteilungsberechnung einfließen. Dadurch werden die Delikte mit einem geringen Arbeitsaufwand in Relation zu solchen Delikten mit einem hohen Arbeitsaufwand gesetzt. Um das zu verdeutlichen: Beim Ladendiebstahl ist es ja so, dass normalerweise der Täter mitgeliefert wird. Bei Mord ist die Bearbeitung natürlich sehr viel intensiver. Insofern muss das bei der Verteilung des Personals in der Zukunft mit berücksichtigt werden.
Im alten Modell entfielen ca. 70 % des Gesamtplanstellenkontingents auf festgeschriebene Sockelanteile. Dabei wurden insbesondere die Behörden mit einem vergleichsweise hohen Anteil an Polizeikommissariaten mit Rund-um-die-UhrDienst mit einem Organisationssockel von mindestens 24 Planstellen zulasten der Behörden mit hohem Anteil an Polizeikommissariaten mit Bedarfsdienst bevorteilt. Im neuen Modell wird auf eine Sockelung auf dieser Organisationsebene verzichtet. Bei in etwa vergleichbaren Belastungs- und Strukturdaten der Polizeiinspektionen Goslar und Gifhorn wird dieser Unterschied sehr schnell deutlich. Die PI Gifhorn verfügte bislang über einen Rund-um-die-Uhr-Dienst sowie fünf Polizeikommissariate mit Bedarfsdienst. Die Behörde bekam für diese PI bislang einen Sockel von 62 Planstellen zugewiesen. Die PI Goslar hingegen war mit vier Rund-um-die-Uhr-Diensten sowie zwei Polizeikommissariaten mit Bedarfsdienst ausgestattet. Hierfür bekam die Behörde einen Sockel von 161 Planstellen zugewiesen. Bei in etwa vergleichbaren Grunddaten dieser beiden Polizeiinspektionen differierte die Sockelung somit um ca. 100 Planstellen. Diese Ungleichbehandlung wird künftig nicht mehr erfolgen. So wird auf Behördenebene für beide Polizeiinspektionen zukünftig lediglich ein Sockel für den jeweiligen PI-Stab von 13 Planstellen angerechnet, die weitere Planstellenverteilung orientiert sich an den tatsächlichen Belastungsund Strukturdaten.
Nach diesem neu entwickelten Verteilungsmodell werden die Vollzugsplanstellen auf die Polizeidirektionen verteilt. Die sich aus dem neuen Modell ergebenden Veränderungen werden stufenweise umgesetzt, sodass natürlich nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt eine vollständige Umstellung vom bisherigen zum neuen Planstellenverteilungsmodell erfolgen kann. Dies würde in der Tat „Personalwanderungen“ einschließlich der damit verbundenen Kosten mit sich bringen, die nicht vertretbar wären. Das ist aber auch gar nicht erforderlich, weil durch natürliche Abgänge und unterschiedliche Altersstrukturen in den einzelnen Dienststellen und Behörden in einem mehrjährigen Umsetzungsprozess problemlos die Realisierung des neuen Verteilungsmodells durch die Umverteilung im Wege des Nachersatzes aus der Fachhochschule bzw. Bereitschaftspolizei erfolgen kann.
Im ersten Umsetzungsschritt zum 1. Oktober 2004 wurden im Rahmen dieses Nachersatzes der zukünftigen PD Osnabrück 145, der PD Oldenburg
86 und der PD Lüneburg 78 Planstellen zugewiesen. In den Polizeidirektionen Braunschweig, Göttingen und Hannover wurden die - zumeist altersbedingten Abgänge zum Versetzungstermin 1. Oktober 2004 nicht ausgeglichen. Aus der PD Hannover heraus wurden zudem 55 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in andere Behörden versetzt. Die Personalreduzierung in Hannover - minus 90 Stellen zwischen dem 1. April und dem 1. Oktober 2004 - wird - auch in der Zukunft - eine Grenze von 120 Planstellen nicht überschreiten. Die von der Landesregierung veranlassten zusätzlichen Einstellungen in die Polizei werden sich in den nächsten Jahren nach Ablauf des dreijährigen Studiums erheblich auf die tatsächliche Stärke der Polizei auswirken. Davon profitieren insbesondere die Polizeidirektionen, denen damit mehr Personal für den Dienst am Bürger zur Verfügung stehen wird. Vor diesem Hintergrund wird in der Zukunft auch für die Personalstärke in Hannover ein Ausgleich erfolgen.
Zu 1: Das Planstellenverteilungsmodell bezieht sich lediglich auf die sechs neuen regionalen Polizeidirektionen. Das Planstellenkontingent der Zentralen Polizeidirektion wird als feste Größe in Vorabzug gebracht, sodass hierdurch keine Personalwanderungen ausgelöst werden.
Der erste Schritt zur Umsetzung des neuen Planstellenverteilungsmodells auf Behördenebene ist am 1. Oktober 2004 erfolgt. Die Umsetzung auf Ebene der Polizeiinspektionen erfolgt größtenteils ebenfalls in einem abgestuften Verfahren. Im Folgenden werden Änderungen im Planstellenbestand infolge dieses ersten Umsetzungsschrittes dargestellt. Als Bezugsgröße wurde der Planstellenbestand zum 1. April 2004 herangezogen. Auf die Darstellung geringer Veränderungen - bis zu 1 % - verzichte ich, weil sie sicherlich nicht von Bedeutung sind.
In den zukünftigen Polizeiinspektionen Hildesheim, Harburg, Rotenburg, Soltau-Fallingbostel, Stade, Cuxhaven/Wesermarsch, Aurich, Emsland/Grafschaft Bentheim, Leer/Emden und Osnabrück hat der Planstellenbestand um bis zu 10 % zugenommen, in den Polizeiinspektionen Diepholz und Cloppenburg/Vechta liegt dieser Wert sogar über 10 %.
In den zukünftigen Polizeiinspektionen Braunschweig, Peine/Salzgitter/Wolfenbüttel, Northeim/ Osterode, Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen, Oldenburg-Stadt/Ammerland und Verden/Osterholz verringert sich der Planstellenbestand um bis zu 2 %. In der zukünftigen Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg beträgt dieser Wert ca. 2,8 %, in der zukünftigen PI Wilhelmshaven/Friesland/Wittmund ca. 2,5 %. Die PD Hannover hat insgesamt ca. 3 % der Stellen abgegeben, wobei innerhalb der PD die zukünftigen Polizeiinspektionen Burgdorf und Garbsen im etwas ländlicher strukturierten Bereich zusätzliche Planstellen erhalten haben. Das heißt, dass ich die Sorge, dass das Personal gerade im Umland der Stadt Hannover reduziert wird, nicht bestätigen kann. Im Gegenteil: Diese Region wird in Zukunft aufgrund des Flächenansatzes besser gestellt sein.
Vor dem Hintergrund der in den kommenden Jahren wirkenden zusätzlichen Einstellungen wird sich der Planstellenbestand in den sechs Polizeidirektionen positiv entwickeln.
Zu 3: Der Raum- und Ausstattungsbedarf der Gesamtorganisation Polizei wird sich durch die Umorganisation grundsätzlich nicht erhöhen, da sich der Gesamtpersonalbestand nicht verändert hat. Für das Jahr 2005 werden personalumsetzungsabhängige Kosten in Höhe von 800 000 Euro für zu gewährende Trennungsgelder sowie Umzugs- und Fahrtkosten veranschlagt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie viele befristete Verträge werden oder wurden im Zuge der Polizeireform nicht verlängert? Wie wird sich dies auf den Gesamtpersonalbestand der Polizei auswirken?
Die befristeten Verträge haben mit der Organisationsstruktur der Polizei überhaupt nichts zu tun. Ich habe dazu aber schon gestern bei einem anderen Tagesordnungspunkt Ausführungen gemacht, als der Kollege Bartling diese Frage angesprochen hat. Es gab in der Vergangenheit mehrere Gründe, Personal befristet einzustellen. Zum einen sind in den Jahren 2000 und 2001 Vorruhestandsregelungen getroffen worden mit der Folge, dass zahlreiche Polizeibeamte vorzeitig in Ruhestand getreten sind. Es gab nicht genügend ausgebildete Polizeibeamte. Es gab Stellen und Beschäftigungsvolumen. Vor diesem Hintergrund hat die damalige Landesregierung entschieden - ich möchte das jetzt auch gar nicht kritisieren -, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die sich in Ausbildung befindlichen Polizeibeamten aus der Fachhochschule oder aus der Bereitschaftspolizei zurückkommen, Tarifangestellte zeitlich befristet zu beschäftigen. Wenn die ausgebildeten Polizeibeamten zur Verfügung stehen - das ist klar und wurde vorher auch gesagt -, werden die Zeitverträge nicht verlängert. Das ist überhaupt keine Frage.
Ferner sind die Stellen derjenigen, die einen Erziehungsurlaub angetreten haben, ebenfalls mit zeitlich befristet eingestelltem Personal besetzt worden. Auch in diesem Fall wurden die Zeitverträge nicht verlängert, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr erfüllt worden sind.
Drittens wurden Zeitverträge abgeschlossen, wenn es dafür die entsprechenden Stellen und das erforderliche Beschäftigungsvolumen gab. Da im Zuge der anstehenden Verwaltungsreform 6 700 Mitarbeiter ihre Stelle verlieren werden, werden wir dann, wenn es möglich ist, versuchen, die betreffenden Stellen mit diesen Mitarbeitern zu besetzen. Da dies aber ein längerfristiger Prozess ist und wir die bessere Jobbörse erst zum 1. Januar 2005 haben werden und erst dann vernünftig vorbereiten und verteilen können, werden wir die Zeitverträge für diesen Bereich - wenn die anderen von mir genannten Faktoren nicht zutreffen, wenn es rechtlich möglich ist und wenn damit auch keine Kettenverträge verbunden sind - bis zum 30. Juni 2005 noch einmal verlängern. Danach aber sollen die Stellen mit vorhandenem Personal wieder be