Protokoll der Sitzung vom 18.05.2005

Wir sind natürlich auch in der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit umso besser, je besser sich der allgemeine Arbeitsmarkt entwickelt. Meine Damen und Herren, wir werden morgen Nachmittag im Zweifelsfall auch Gelegenheit haben, im Rahmen der Großen Anfrage auf Fragen zu antworten, die hier gestellt worden sind. Sie können in diesem Zusammenhang gerne noch eine zweite Große Anfrage stellen.

(Walter Meinhold [SPD]: Sparen Sie sich Ihre Ironie!)

- Das bleibt Ihnen unbenommen, Herr Meinhold.

Gestatten Sie jetzt eine Zwischenfrage des Abgeordneten Aller?

Wenn Sie dann zusätzliche Fragen haben, beantworten wir sie alle. Hier haben wir eine Aktuelle Stunde dazu. Ich gehe davon aus, dass das Parlament seine Regeln beachtet und mit diesen Punkten so umgeht, wie es die Geschäftsordnung vorschlägt und nicht wie Herr Gabriel.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Das, Herr Minister, entscheidet das Präsidium. Wollen Sie jetzt gleich reden, Frau Ministerin? Gut, dann hat jetzt die Ministerin das Wort.

(Walter Meinhold [SPD]: Die Regie- rung immer vor!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da ich direkt gefragt worden bin, gebe ich auch eine direkte Antwort. Die Mittel sind durch Bescheid belegt und werden ausgezahlt, soweit sie abgerufen werden. Mit anderen Worten: Sie sind in das Thema Jugendarbeitslosigkeit investiert.

(Sigmar Gabriel [SPD]: Keine Haus- haltsreste?)

- Nein. - Da ich zu diesem Punkt bereits das Wort habe, möchte ich noch auf diese eigenwillige Pressemitteilung der Grünen von gestern eingehen, in der sie - das ist, vorweg gesagt, sehr angenehm die Pro-Aktiv-Zentren ausdrücklich als wichtigen Baustein loben. Vielen Dank für dieses Kompliment! Das ist unsere Einrichtung.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Dann werden die Äußerungen allerdings krude; denn Sie beklagen die mangelnde Gegenfinanzierung. Frau Janssen-Kucz, ich muss Sie auf Folgendes hinweisen: Die Verträge mit den kommunalen Trägern der Pro-Aktiv-Zentren werden um ein weiteres Jahr bis Ende 2006 verlängert - das ist eine Tatsache, die Ihnen bekannt sein müsste -, und das bisherige Finanzvolumen in Höhe von 14 Millionen Euro wird auch weiterhin für die Jugendberufshilfe zur Verfügung gestellt, sodass alle zurzeit geförderten Personalstellen erhalten bleiben können. Die mangelnde Gegenfinanzierung, die Sie in Ihrer Pressemitteilung beklagen, ist nach dem SGB II die Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Friedrich Pörtner [CDU]: Hört, hört!)

Wir werden es angesichts der Haushaltslage nicht zulassen, dass wir hier im Land auch noch die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit mitfinanzieren. Wir sind uns aber unserer Verantwortung für die Jugendlichen bewusst. Deshalb haben wir sichergestellt, dass es außerhalb des Verpflichtungsrahmens, in dem wir uns befinden, eine Übergangszeit von einem halben Jahr gibt, sodass die Pro-Aktiv-Zentren bis Mitte dieses Jahres in vollem Umfang von uns weitergeführt werden, damit die BA in die Gänge kommen kann.

Lassen Sie mich einen zweiten Punkt ansprechen, der meines Erachtens auch wichtig ist. Sie sprachen hier die von Ihnen so genannten vorgeschriebenen Integrationspauschalen an. Auch Sie sollten wissen, dass die Integrationspauschalen für Jugendliche nicht vorgeschrieben sind, dass sie aber dann ausgezahlt werden, wenn die Zahl der Jugendlichen gemeldet ist, die sie in Anspruch nehmen. Da diese Zahlen bisher nicht vorliegen, können wir auch nicht auszahlen. Das ist ein ganz normaler rechtlicher Vorgang. Ich würde insofern

darum bitten, dass Sie sich in Ihren Pressemitteilungen korrekt äußern.

Schlussendlich kann ich nur sagen, dass die Verzahnung des SGB II mit den bisherigen Aufgaben des Landes insbesondere beim Thema der benachteiligten Jugendlichen in unserem Land so gut wie in keinem anderen Bundesland gelungen ist.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Für die FDP-Fraktion hat Frau Meißner um zusätzliche Redezeit gebeten. Ich gebe ihr zwei Minuten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich brauche gar nicht zwei Minuten Redezeit. Es ist mir aber wichtig, eines, was Frau Janssen-Kucz gesagt hat, richtig zu stellen. Frau Janssen-Kucz hat gesagt, dass die Verzahnung von Wirtschaft und Schule, die erforderlich ist, um Menschen in Ausbildung und Arbeit zu bringen und auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten, bei uns nur Theorie ist und nur auf dem Papier steht. Frau Janssen-Kucz, gehen Sie einmal in die Schulen! Vor einem Jahr ist unser Hauptschulprofilierungsprogramm angelaufen, und zwar erfolgreich, in dessen Rahmen Wirtschaft und Schule im Interesse der Jugendlichen zusammenarbeiten. Das wird sich langfristig garantiert auszahlen. Wir machen also nicht Theorie, sondern wir machen Praxis.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat um zusätzliche Redezeit gebeten. Frau Janssen-Kucz, Sie haben zwei Minuten Redezeit.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will jetzt nicht die Beantwortung der Großen Anfrage vorwegnehmen. Ich fand es auch etwas sonderbar, dass die SPD heute in der Aktuellen Stunde dieses Thema eingebracht hat. Aber nun gut, jetzt behandeln wir das Thema in der Aktuellen Stunde. Den Rest arbeiten wir morgen ab. Ich danke an dieser Stelle zugleich für die Beantwortung zumindest der Teile, zu denen ich Antworten bekommen habe.

Ich möchte jetzt nur kurz auf einige Reden eingehen. Ich hatte den Eindruck, dass es hier um einen Wettbewerb geht, wer besser ist: Rot-Grün oder Schwarz-Gelb. Dieser Wettbewerb findet auf dem Rücken von jungen Menschen statt, die Ausbildungsplätze und Arbeitsplätze suchen.

Ich will es hier noch einmal sagen: Wir haben die Instrumente des SGB II und SGB III in Verbindung mit dem SGB VIII, der Jugendhilfe. Diese Instrumente müssen jetzt umgehend in die Hand genommen und in konkretes Handeln umgesetzt werden. Dabei müssen alle Akteure - auch das Land - kooperativ und konstruktiv zusammenarbeiten. Hier darf sich keiner aus der Verantwortung stehlen.

In Bezug auf die Umsetzung von Hartz IV und die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit haben wir alle gemeinsam einen Pakt geschlossen, den wir jetzt auch gemeinsam umzusetzen haben. Schauen Sie sich bitte noch einmal das Aktionsprogramm der BA vom März an! Es beinhaltet ein Handlungskonzept, das man auf die lokale Ebene herunterbrechen kann und das auch für die lokalen Akteure viel Spielraum lässt. Es beinhaltet acht Handlungspunkte. Auf Bundesebene ist also einiges auf den Weg gebracht worden. Auf Bundesebene ist ferner angeregt worden, regionale Jugendkonferenzen voranzubringen, um die Netzwerkbildung für hilfebedürftige junge Menschen zu unterstützen. Es geht hier nicht nur um die tüchtigen jungen Menschen, die sich selber helfen können. Von den regionalen Jugendkonferenzen habe ich in Niedersachsen noch nichts gehört. Um Arbeitsgelegenheiten geht es nur als Ultima Ratio und wenn, dann sollten sie möglichst mit Qualifizierung verknüpft werden.

Insgesamt stelle ich fest, dass wir für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit auf Bundesebene gemeinsam die notwendigen Instrumente und auch die Finanzausstattung auf den Weg gebracht haben. Wir müssen jetzt die Möglichkeiten nutzen und das vor Ort umsetzen. Niedersachsen darf nicht Schlusslicht bleiben, sondern muss sich im Interesse der jungen Menschen wieder nach vorne arbeiten. - Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht vor. Ich schließe deswegen die Aktuelle Stunde.

Ich rufe nun auf:

Tagesordnungspunkt 2: 25. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/1910 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/1932 - Änderungsantrag der CDUFraktion - Drs. 15/1933

Im Ältestenrat haben die Fraktionen vereinbart, über die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen, erst am Freitag, dem 20. Mai 2005, zu beraten. Ist das Haus damit einverstanden, dass wir heute nur über die Eingaben beraten, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen? - Das ist der Fall.

Ich rufe dann zunächst die Eingaben aus der 25. Übersicht in der Drucksache 1910 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. - Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer den Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zustimmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Das ist so beschlossen.

Wir kommen jetzt zum

Tagesordnungspunkt 3: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank Girozentrale Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/1801 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen Drs. 15/1875

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen lautet auf Annahme.

Berichterstatter ist der Abgeordnete Aller. Er wird zuerst den Bericht geben und dann für die SPDFraktion sprechen. Herr Aller, Sie haben das Wort!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich gebe zuerst kurz den Bericht für den Haushaltsausschuss ab und werde anschließend für die SPD-Fraktion sprechen.

Der federführende Ausschuss für Haushalt und Finanzen schlägt Ihnen vor, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zuzustimmen und damit auch die verfassungsrechtlich erforderliche Zustimmung zu dem vorliegenden Staatsvertrag zu geben. Über diese Empfehlung bestand in den Ausschussberatungen auch in dem mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen weitestgehend Einigkeit.

Finanzminister Möllring hat den direkt überwiesenen Gesetzentwurf in den federführenden Ausschuss für Haushalt und Finanzen eingebracht und dabei die einzelnen Rechtsänderungen im Staatsvertrag dargestellt und erläutert.

Die Neufassung des Staatsvertrages ist erforderlich geworden, weil das Land MecklenburgVorpommern als Träger der Norddeutschen Landesbank ausscheidet. Außerdem sollen mit dem neuen Staatsvertrag die Organisationsgrundlagen der Bank an die geänderten Rahmenbedingungen im Bankensektor angepasst werden. Schließlich werden einige organisatorische Vorschriften aus dem Staatsvertrag herausgenommen, die künftig nur noch in der Satzung enthalten sein sollen. Diese Regelungstechnik ermöglicht den Trägern der Bank einen flexibleren Umgang mit den betreffenden Regelungen, schränkt allerdings die Möglichkeiten der parlamentarischen Einflussnahme auf diese Regelungen ein. Finanzminister Möllring hat dies damit begründet, dass sich die bisherige Regelungstechnik in den Verhandlungen über das Ausscheiden des Landes MecklenburgVorpommern nicht bewährt habe.

Wegen der weiteren, in den Ausschussberatungen nicht umstrittenen Einzelheiten nehme ich auf die amtliche Begründung des Gesetzentwurfes und des Staatsvertrages Bezug.

Namens des Ausschusses für Haushalt und Finanzen bitte ich um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf und damit auch zum Staatsvertrag.

Ich kann hier für die SPD-Fraktion nahtlos anschließen und weise darauf hin, dass die direkte Überweisung an den Haushaltsausschuss und die Tatsache, dass der Staatsvertrag in den Details nicht wie andere Gesetzentwürfe ausführlich beraten worden ist, nicht falsch interpretiert werden darf. Alle Fraktionen waren und sind sich der Tatsache bewusst, dass mit dem 19. Juli 2005 für das öffentlich-rechtliche Bank- und Kreditwesen eine neue Zeit anbricht. Es war deshalb richtig und wichtig, dass auch in Niedersachsen hinsichtlich der Themen Novellierung des Sparkassenrechts und der Neupositionierung der NORD/LB im Grundsatz über die Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg eine übereinstimmende Bewertung, Beratung und dann auch Beschlussfassung erfolgt ist. Ich habe bereits bei der Verabschiedung des Nachtragshaushalts für die SPD-Fraktion deutlich gemacht, dass wir trotz aller Kritikpunkte im Detail - ich nenne hier nur das Stichwort Schattenhaushalte - daran mitgewirkt haben, die NORD/LB für die Zukunft fit zu machen.

Vier übergeordnete Gesichtspunkte haben dabei eine Rolle gespielt und spielen jetzt auch bei dem Staatsvertrag eine Rolle. Der erste Gesichtspunkt ist, dass wir klar und deutlich sagen, dass wir zum Dreisäulenmodell der deutschen Bankenlandschaft stehen. Wir wollen auch nach dem 19. Juli 2005 in Deutschland ein starkes und wettbewerbsfähiges öffentlich-rechtliches Kreditwesen. Wir wollen, dass die Landesbanken und Sparkassen sich bei den dynamischen Entwicklungen auf den regionalen Märkten als öffentlich-rechtliche Institutionen positionieren und auch behaupten können. Wir wollen nicht - das sage ich ausdrücklich -, dass die Marktorientierung und die Rating-Agenturen mit ihren Vorgaben das Maß aller Dinge sind. Dabei ist allen Beteiligten zu Beginn der Beratungen klar gewesen, dass das Ziel sein musste, die NORD/LB so aufzustellen, dass es ein A-Rating ermöglichte. Unser Respekt gilt deshalb all denen, die seit dem Aushandeln des Kompromisses zwischen Deutschland und der EU an der Vorbereitung zur Neustrukturierung der NORD/LB und letztlich an der Vorlage des Staatsvertrages mitgewirkt haben. Das war gute Arbeit. Sonst wäre das A-Rating nicht zustande gekommen.

(Zustimmung bei der SPD)

Das Sparkassengesetz, das Geschäftsmodell und jetzt der Staatsvertrag zeigen, dass die Öffentlichen als Träger der NORD/LB verlässliche Partner sind und im Zusammenspiel mit der Bank auch in

Zukunft die Voraussetzung dafür schaffen wollen, dass eine Landesbank in unserer Region tätig sein kann.

Ich bedauere ausdrücklich, dass MecklenburgVorpommern aus diesem Konzert ausgeschieden ist. Eine norddeutsche Lösung war in sich schlüssig. Umso wichtiger ist es aber, dass MecklenburgVorpommern die NORD/LB weiter als SparkassenZentralbank behalten wird.