Zum Stichwort „Konnexitätsprinzip“: Das strikte Konnexitätsprinzip ist bisher noch nicht in der Verfassung verankert. Ich bin aber guter Hoffnung, dass dies im Dezember gelingt. Dazu können Sie beitragen, indem Sie zustimmen. Obwohl es noch nicht in der Verfassung steht, hat diese Landesregierung das Konnexitätsprinzip aber bereits voll und ganz umgesetzt. Ich nenne als Beispiel die Verwaltungsmodernisierung.
- Herr Bartling, lachen Sie doch nicht! Wir haben das Konnexitätsprinzip in vollem Umfang umgesetzt.
(Beifall bei der CDU - Heiner Bartling [SPD]: Das ist doch unglaublich! - Weitere Zurufe von der SPD)
Wir haben eine Verwaltungsreform durchgeführt, wofür ich die Mitverantwortung trage. Auf die Kommunen sind 72 ehemalige Landesaufgaben übertragen worden. Dafür ist eine Erstattung von 11,4 Millionen Euro ausgerechnet worden, und zwar in einem Verfahren, das es bei Ihnen so nie gegeben hatte. Wir haben nämlich nicht den Innenminister oder den Finanzminister zum Vorsitzenden dieser Projektgruppe bestimmt, sondern wir haben jemanden von außen genommen, nämlich Staatssekretär a. D. Diekwisch. Dieser ist von beiden Seiten anerkannt; wir finden, dass er ein honoriger Mann ist, und die kommunalen Spitzenverbände finden das auch. Unter seinem Vorsitz hat man ausgerechnet, was diese Aufgabenübertragung kostet, und ist auf die 11,4 Millionen Euro gekommen. Diese 11,4 Millionen Euro sind sogar schon überwiesen worden, bevor das Gesetz überhaupt in Kraft getreten war. Diese 11,4 Millionen Euro waren auskömmlich, und damit haben wir das strikte Konnexitätsprinzip in vollem Umfang angewendet.
Ich kann verstehen, dass Sie sich ärgern, dass wir das in unserer Regierungszeit gemacht haben und dass Sie das vorher nicht gemacht haben. Aber Sie sollten dennoch ein bisschen ruhiger sein.
Angesichts der dramatischen Lage bei den Kassenkrediten frage ich die Landesregierung: Warum haben Sie gestern bei der Änderung der Bestimmungen zur Tierkörperbeseitigung nicht die Chance genutzt, die Landkreise von 60 % der Vorauszahlungen der für sie durchaus erheblichen Entsorgungskosten zu entlasten? Das hätte die Landkreise erheblich entlastet.
Ich habe Ihnen die Finanzlage des Landes dargestellt. Ihr Beispiel ist kein Fall der strikten Konnexität, das hat damit nichts zu tun. Von daher können Sie das hier nicht anführen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach sehr ausführlichen Vergangenheitsbewältigung, die die Landesregierung hier betrieben hat, frage ich sie, ob sie bestätigen kann, dass, als die alte Landesregierung 500 Millionen DM aus dem Finanzausgleich herausgenommen hatte, die CDUFraktion dagegen vor dem Staatsgerichtshof geklagt hat, mit der Klage allerdings gescheitert ist, weil der Staatsgerichtshof gesagt hat, das entspreche der Verteilungssymmetrie.
Ich sehe den von anderen angekündigten Klagen gegen unsere Gesetze mit großer Gelassenheit entgegen. Wissen Sie, ich höre von Ihnen in der Diskussion immer nur etwas von „Klagen“.
(Heiner Bartling [SPD]: Wir stellen nur fest, dass Sie gescheitert sind! - Wei- tere Zurufe von der SPD)
- Entschuldigung! Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie oft Sie in Ihrer Regierungszeit vor dem Staatsgerichtshof gescheitert sind, gerade was den kommunalen Finanzausgleich angeht.
Ich hätte gerne die Frage beantwortet, ob Sie bestätigen können, dass Sie damals mit Ihrer Klage vor dem Staatsgerichtshof gescheitert sind.
Ich habe doch gesagt: Sie haben zweimal verloren und einmal gewonnen. In dem einen Fall, in dem Sie gewonnen haben, haben wir verloren. Das ist nun mal so, das ist doch völlig klar.
Herr Minister, die Bezirksregierung Lüneburg kann sich ja nicht mehr wehren. Deswegen stelle ich diese Nachfrage.
Meinen Sie nicht, dass Sie die Ursachen für die Finanzschwächen in den Regierungsbezirken Lüneburg und Braunschweig allzu sehr dadurch verkürzen, wenn Sie sie nur auf die Aufsichtsführung durch die Bezirksregierungen zurückführen? Dass die Bereichen Harz, Südniedersachsen, Cuxhaven und Lüchow-Dannenberg strukturschwach sind, lässt sich ja wohl nicht wegwischen und hat nichts mit der Aufsichtsführung durch die damaligen Bezirksregierungen zu tun.
Wenn ich das so verkürzt dargestellt hätte, hätten Sie Recht. Ich habe das aber nicht so verkürzt dargestellt, sondern ich habe gesagt, dass das auch ein Grund dafür ist.
Zum einen ist die finanzielle Situation insgesamt schwierig. In den 90er-Jahren bis Anfang 2002 kam es zu Eingriffen in Höhe von etwa 1,6 bis 1,7 Milliarden Euro.
Die Strukturschwäche spielt auch eine Rolle. Aber es gibt auch in den Regierungsbezirken WeserEms und Hannover strukturschwache Gebiete. Ich komme ja selbst aus einer strukturschwachen Region, nämlich aus Südniedersachsen.
Das, was ich gesagt habe, ist ein Grund. Ich habe das aber nicht so verkürzt dargestellt, wie Sie gerade behauptet haben. Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Das ist nur ein Grund, der aber auf jeden Fall auch angeführt werden muss.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Hat in den Jahren, in denen die alte Landesregierung - wie Sie, Herr Minister, hier mitgeteilt haben - stets und stetig in die kommunalen Kassen gegriffen hat, die Nettoneuverschuldung des Landeshaushalts abgenommen, oder hat sie zugenommen?
Um es deutlich zu sagen: Hat man den Kommunen etwas zugemutet und im Land weiterhin in Saus und Braus gelebt?
Herr Minister, ich möchte Ihnen eine ebenso einfach zu beantwortende Frage stellen wie der Kollege Biallas.