Protokoll der Sitzung vom 24.02.2006

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Frau Kollegin Körtner, bitte schön!

(Ursula Körtner [CDU]: Meine Frage ist schon beantwortet!)

- Die Frage ist beantwortet. - Dann Frau Kollegin Korter!

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Nun kriegen wir doch noch eine kritische Frage, Frau Korter, oder?)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben gerade über die Unterstützung gesprochen. Frau Bertholdes-Sandrock hatte danach ja auch gefragt. Sie haben von einer zweitägigen Fortbildung für die Schulen gesprochen, die eine flexible Eingangsstufe einführen wollen.

Meine Frage ist: Mit welchen konkreten personellen Ressourcen bzw. mit welchen Budgets werden die Schulen ausgestattet, die eine flexible Eingangsstufe haben?

(Reinhold Coenen [CDU]: Das hat er doch gesagt! - Ina Korter [GRÜNE]: Das war nicht genau!)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Herr Minister, bitte schön!

Herr Präsident! Frau Kollegin Korter, ich will zum Fortbildungsbereich grundsätzlich sagen: Der muss wachsen. Aber da sind das NiLS und andere auch entsprechend dran. Das geht in die richtige Richtung, und wir werden auch weiterhin positiv begleiten.

Die meisten Länder, soweit sie sich der Thematik „flexible Eingangsstufe“ zugewandt haben, stellen keine zusätzliche Ressourcen zur Verfügung. Niedersachsen - das ist offenbar nicht hinreichend bekannt - gibt immerhin zwei bis vier Stunden pro Klasse hinzu, je nach Größe der Grundschule. Das hat im Hinblick auf unseren Klassenbildungserlass da und dort zu rechnerischen Unwuchten geführt. Den Schulen, bei denen sich in der Umrechnung ein Stundennachteil ergeben hat, haben wir angeboten, sich bei der Berechnung der Stundenzuweisung weiterhin sozusagen jahrgangsbezogen verhalten, damit keine Nachteile entstehen. Aber vom Grundsatz her werden, je nach Größe der Schule, zwei bis vier Förderstunden draufgepackt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen zu dieser Frage habe ich nicht.

Damit kommen wir zu

Frage 2: Was hat Ministerpräsident Wulff Herrn Professor Dr. Ipsen aus Osnabrück versprochen?

Sie wird entweder von Frau Andretta oder von Herrn Jüttner gestellt. Wer möchte? - Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was hat Ministerpräsident Wulff Herrn Professor Dr. Ipsen aus Osnabrück versprochen?

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Das würden wir aber auch gerne wissen! - Heiter- keit bei der CDU und bei der FDP)

Am 7. Dezember 2004 stellt Professor Dr. Jörn Ipsen beim Niedersächsischen Minister für Wissenschaft und Kultur einen Antrag auf Gewährung einer Anschubfinanzierung aus Mitteln der VWStiftung für ein „Institut für Parteienforschung“ an der Universität Osnabrück.

(Reinhold Coenen [CDU]: Das ist doch eine gute Sache! - Bernd Althusmann [CDU]: Darauf sollten Sie stolz sein!)

Das Wissenschaftsministerium antwortete dem Antragsteller mit Schreiben vom 28. Januar 2005, dass man dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüberstehe. Allerdings müsse bereits im Vorfeld der Antragsprüfung die Anschlussfinanzierung durch Dritte geklärt sein, weil die schwierige Haushaltslage des Landes auf absehbare Zeit keine Verstetigung der Förderung durch das Land zulasse. Professor Dr. Ipsen wird aufgefordert, entsprechende Sondierungen bei möglichen Geldgebern bezüglich der Folgefinanzierung vorzunehmen.

Am 7. Februar 2005 wendet sich Professor Dr. Ipsen mit einem persönlichen Schreiben an die Staatssekretärin der Staatskanzlei. Unter Hinweis auf ein am 13. Oktober 2004 mit dem Ministerpräsidenten Wulff über das geplante Institut für Parteienforschung geführtes Gespräch und der dort vom Ministerpräsidenten in Aussicht gestellten Verstetigung der Förderung durch das Land bittet Professor Dr. Ipsen um eine schriftliche Bestätigung dieser Aussage. Herr Ipsen sichert zu, dass er diese schriftliche Bestätigung der Aussage des Ministerpräsidenten nur gegenüber dem Wissenschaftsminister verwenden würde.

Auf diesem Schreiben befindet sich der handschriftliche Vermerk der Staatssekretärin Frau Dr. Wurzel, eine solche Zusage sei in Anbetracht der finanziellen Situation des Landes völlig ausgeschlossen. In diesem Vermerk, versehen mit dem Laufvermerk „Herrn MP zur Info“, wird dieser um Zustimmung gebeten, diese Beurteilung Professor Dr. Ipsen telefonisch übermitteln zu dürfen. Ein

entsprechendes Handzeichen über die Kenntnisnahme oder eine konkrete Antwort des Ministerpräsidenten Wulff fehlt dann aber.

Am 30. Juni 2005 wendet sich Professor Dr. Ipsen erneut in einem persönlichen Schreiben an Frau Dr. Wurzel und mahnt an, die „entsprechende Erklärung, wie Herr Ministerpräsident Wulff sie in dem Gespräch am 13. Oktober 2004 in Aussicht gestellt hat,“ endlich zu erhalten, da das Wissenschaftsministerium die Unterstützung des Antrages immer noch von der gesicherten Anschlussfinanzierung abhängig mache. Professor Dr. Ipsen verweist in seinem Schreiben auf die „gerade in diesen Tagen“ deutlich gewordene „Notwendigkeit, die Parteienforschung in einem weiteren Universitätsinstitut zu verankern“.

Das nächste Schreiben in diesem Vorgang datiert vom 29. Juli 2005. Darin teilt das Wissenschaftsministerium Professor Dr. Ipsen mit, dass das Land für das neue Institut für Parteienforschung nun eine Anschlussfinanzierung ermöglichen werde. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass man bereit sei, die beantragten Projektmittel aus dem niedersächsischen VW-Vorab zu finanzieren.

Am 24. November 2005 erfolgte auf Antrag der SPD-Fraktion im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur eine Unterrichtung durch die Landesregierung über die so genannten Clustergespräche. Dabei ging es insbesondere um die zwischen dem Wissenschaftsminister und den Hochschulen geführten so genannten Clustergespräche, in deren Rahmen beabsichtigt ist, die Politikwissenschaft in Göttingen nur noch als Dienstleistung für die Lehrerbildung vorzuhalten. Ein Ausbluten der renommierten Parteienforschung an der Universität Göttingen wäre die Folge. Bei dieser Unterrichtung sagte Herr Staatssekretär Dr. Lange (MWK) auf Nachfrage, dass es keine Intervention des Ministerpräsidenten, bezogen auf den Antrag von Professor Dr. Ipsen gegeben, habe.

Wir fragen deshalb die Landesregierung:

1. Hat Ministerpräsident Wulff in dem Gespräch am 13. Oktober 2004 Professor Dr. Ipsen, bezogen auf die gewünschte Institutsneugründung, wirklich eine Verstetigung für sein Institut in Aussicht gestellt, oder hat Herr Professor Dr. Ipsen den Ministerpräsidenten missverstanden?

2. Was hat der Ministerpräsident Frau Staatssekretärin Dr. Wurzel geantwortet, als diese um Zustimmung bat, Herrn Professor Dr. Ipsen mitteilen

zu dürfen, dass es angesichts der Haushaltslage des Landes keine Möglichkeit gebe, eine Folgefinanzierung für das geplante Institut aus Landesmitteln in Aussicht zu stellen?

3. Was konkret hat den Sinneswandel des Wissenschaftsministers von der ursprünglichen und noch im Schreiben vom 30. Juni 2005 durch Professor Dr. Ipsen beklagten ablehnenden Haltung hin zu der mit Schreiben vom 29. Juli 2005 gegebenen Zusage, die Folgefinanzierung aus Landesmittel sicherstellen zu wollen, bewirkt?

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die Landesregierung antwortet der Herr Wissenschaftsminister.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vom 7. Dezember 2004 datierende Antrag von Professor Dr. Ipsen, Universität Osnabrück, auf Gewährung einer Anschubfinanzierung für ein Institut für Parteienforschung an der Universität Osnabrück ist am 28. Dezember 2004 im MWK eingegangen. Das MWK hat am 28. Januar 2005, wie in solchen Fällen üblich, dem Antragsteller mitgeteilt:

„Vor einer noch durchzuführenden Evaluation der Projektstudie durch die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen und der abschließenden Entscheidung über eine befristete Anschubfinanzierung von maximal fünf Jahren, beginnend frühestens zum 1. Juli 2006, sollte aber bereits im Vorfeld hinreichend Klarheit über eine mögliche Anschlussfinanzierung geschaffen werden, etwa durch Absichtserklärungen von Geldgebern aus dem öffentlichen Bereich.“

Mit Schreiben vom 29. Juli 2005 hat das MWK Professor Ipsen mitgeteilt:

„Nachdem das Kabinett nunmehr dem Zukunftsvertrag zugestimmt hat und die Hochschulen damit Planungssicherheit für die nächsten Jahre haben, gehe ich davon aus, dass auch

für das von Ihnen geplante Institut für Parteienforschung eine Anschlussfinanzierung ab 2011 ermöglicht wird, sofern die bis dahin geleistete Arbeit positiv evaluiert wurde.“

Mit Schreiben vom 27. September 2005 hat Professor Ipsen über den Präsidenten der Universität Osnabrück den förmlichen Antrag auf Anschubfinanzierung für die Errichtung eines Instituts für Parteienforschung an der Universität Osnabrück vorgelegt. Diesen Antrag hat das MWK der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen zur Begutachtung zugeleitet. Mit Schreiben vom 21. Oktober 2005 hat der Präsident der Universität Osnabrück die Leistungen der Universität Osnabrück für das geplante An-Institut konkretisiert und dazu ausgeführt:

„Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit unterstreichen, dass die Hochschulleitung die Einrichtung dieses Instituts als wesentlichen Beitrag zur weiteren Profilbildung des Fachbereichs Rechtswissenschaften betrachtet. Vor diesem Hintergrund und angesichts der angespannten Haushaltslage ist die Anschubfinanzierung des Institutes durch das Land für die Universität von sehr großer Bedeutung.“

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt, meine Damen und Herren:

Zu Frage 1: Der Ministerpräsident ist in seiner Bürgersprechstunde in Osnabrück am 13. Oktober 2004 von Professor Ipsen über dessen Überlegungen zu einem Institut für Parteienforschung an der Uni Osnabrück informiert worden. Er hat Professor Ipsen als seine Einschätzung mitgeteilt, dass dies eine sinnvolle Ergänzung der Rechtswissenschaften zu anderen Einrichtungen der Parteienforschung sein könnte. Das Konzept sei jedoch zunächst mit der Leitung der Uni Osnabrück im Hinblick auf die Entwicklungsplanung der Uni abzustimmen. Angesichts der bekannten schwierigen Finanzlage des Landes sei eine Zusage oder Inaussichtstellung einer Dauerfinanzierung momentan nicht möglich.

Zu Frage 2: Der handschriftliche Vermerk von Frau Staatssekretärin Dr. Wurzel bezieht sich erkennbar auf die Frage der Anschlussfinanzierung, über die

vor Abschluss eines Zukunftsvertrages mit den Hochschulen keinerlei Aussage möglich war. Vor diesem Hintergrund bat der Ministerpräsident Frau Staatssekretärin Dr. Wurzel sinngemäß, vor einer Antwort an Professor Ipsen erneut mit Staatssekretär Dr. Lange zu erörtern, wie sich aus der Sicht des federführenden MWK und der Uni Osnabrück eine Anschlussfinanzierung darstellen könnte.

Zu Frage 3: Der von den Fragestellern behauptete Sinneswandel des Wissenschaftsministers von einer angeblich ablehnenden Haltung hin zu der am 29. Juli 2005 angeblich gegebenen Zusage, die Folgefinanzierung aus Landesmitteln sicherstellen zu wollen, ist eine unzutreffende Unterstellung. Das MWK hat mit Schreiben vom 28. Januar 2005, wie oben ausgeführt und in solchen Fällen sehr üblich, darauf hingewiesen, dass vor der abschließenden Entscheidung über eine Anschubfinanzierung von fünf Jahren hinreichend Klarheit über eine mögliche Anschlussfinanzierung geschaffen werden sollte. Im Schreiben vom 29. Juli 2005 hat das MWK lediglich darauf hingewiesen, dass das Kabinett dem Zukunftsvertrag zugestimmt hat und die Hochschulen damit Planungssicherheit für die nächsten Jahre haben. Eine Zusage, die Folgefinanzierung aus Landesmitteln sicherzustellen, enthält das Schreiben nicht. Aus dem Schreiben Präsidenten der Uni Osnabrück vom 21. Oktober 2005 wird deutlich, dass die Universität Osnabrück über die Bereitstellung von Eigenleistungen bereits während der Anschubphase eine Anschlussfinanzierung aus universitären Mitteln ab 2011 als möglich ansieht.

Dies zeigt, dass der von der Landesregierung mit den Hochschulen unterzeichnete Zukunftsvertrag den Hochschulen Planungssicherheit gegeben hat, die wegen der langfristig gegebenen Planungssicherheit auch neue Initiativen über Anschubfinanzierungen während der Laufzeit des Zukunftsvertrages eröffnet.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. Frau Kollegin Dr. Andretta hat eine Zusatzfrage. Bitte schön!

Ich frage die Landesregierung: Kann die Landesregierung ausschließen, dass die in den Akten fehlende Antwort des Ministerpräsidenten der an