„Die SPD fragt nicht nach einem angeblichen Vermerk, in dem der Ministerpräsident niedergelegt haben soll, dass Ipsen in Osnabrück einen Gegenpol zu den eher linken Göttinger Wissenschaftlern aufbauen soll.“?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung kann ausschließen, dass es einen Vermerk oder eine Verfügung gibt, weil ein Vermerk oder eine Verfügung des Ministerpräsidenten zu einer Handlung innerhalb der Verwaltung führt. Das heißt, es hätte dann eine Antwort in einem bestimmten Sinne gegeben. Vielmehr habe ich der Staatssekretärin die Bitte vorgetragen, mit Herrn Staatssekretär Lange über die Frage zu sprechen, so wie es Herr Minister Stratmann eben auch ausgeführt hat, wie die Anschlussfinanzierung dargestellt werden kann, wenn sie aus Landesmitteln nicht dargestellt werden kann; denn das ist auch meine Überzeugung gewesen, die ich Herrn Professor Ipsen gegenüber mehrfach deutlich gemacht habe. Der Anlass war der Zukunftsvertrag, der ja später entstanden ist und der den Hochschulen die Möglichkeit gibt, eine solche Aussage zu treffen, wie sie der Präsident der Universität getroffen hat, nämlich deutlich zu machen, dass die Universität aus eigenen Mitteln die Anschlussfinanzierung wird darstellen können. Über die eigentliche Finanzierung aus Projektmitteln oder über Mittel für das Institut entscheidet im Wesentlichen die Wissenschaftliche Kommission, und die Evaluation dort ist bis heute nicht abgeschlossen.
einen Vermerk angefertigt, der inhaltlich lautet „Herrn MP zur Info“ und sinngemäß: Zusage ausgeschlossen, Bitte um Zustimmung, ob telefonische Übermittlung in diesem Sinne erfolgen kann.
- Wir haben Akteneinsicht genommen, Herr Kollege. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Antwort darauf ist in diesen Akten nicht enthalten,
lediglich die Aussage der Landesregierung, Herr Wulff habe etwas sinngemäß vorgetragen. Deshalb frage ich die Landesregierung, warum dieses Gespräch nicht vermerkt worden ist und ob es üblich ist, dass sinngemäße Anweisungen von Herrn Wulff aktenmäßig nicht dokumentiert werden. - Danke schön.
Bekanntlich bearbeite ich pro Tag etwa 100 bis 150 Akten, in der Regel nicht im Büro, sondern irgendwo unterwegs oder nachts an irgendwelchen Schreibtischen, und alle Anweisungen werden lückenlos dokumentiert. Aber Rücksprachen telefonischer Art, über Mailbox, persönlicher Art, von Büro zu Büro oder per Notizzetteln werden selbstverständlich nicht dokumentiert; dann wäre der Geschäftsablauf überhaupt nicht mehr möglich. Zu dieser Akte hat es keine Anweisung gegeben, weil auch keine Anweisung zu treffen war. Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, das bis heute nicht abgeschlossen ist. Bis heute hat Herr Ipsen keine Antwort von uns, weil bis heute klar ist, dass das MWK diesen Vorgang sachgemäß bearbeitet und ordnungsgemäß bescheiden wird. Die Wissenschaftliche Kommission hat zu entscheiden, ob
überhaupt Projektmittel zur Verfügung gestellt werden sollen oder ob gar ein Institut finanziert werden soll. Das ist eine Frage, die in der Zukunft zu entscheiden sein wird, und bis dahin ist überhaupt nichts anzuweisen durch den Ministerpräsidenten.
Herr Ministerpräsident, Sie haben von Ihrer Staatssekretärin einen Vermerk bekommen, in dem auch eine Aussage Ihrer Staatssekretärin steht, und es gibt keine Reaktion auf diese Aussage. Da drängt sich natürlich die Frage auf, ob es üblich ist, dass bei solchen Vorgängen, die Ihnen die Staatssekretärin vorlegt, Ihre Antworten überhaupt nicht dokumentiert werden. Das finden wir schon sehr merkwürdig.
Nun komme ich zu meiner Frage. Sie haben gerade erklärt, dass auf Ihren Hinweis oder Ihre Anweisung hin die Frau Staatssekretärin, die Chefin der Staatskanzlei, mit dem Staatssekretär im Wissenschaftsministerium gesprochen hat. Gibt es denn über dieses Gespräch wenigstens einen Vermerk? Und wenn ja, wie sieht der aus?
Vielleicht, Herr Plaue, haben Sie eben bei der Antwort durch den Wissenschaftsminister nicht aufmerksam zugehört. Jedenfalls ist dort der Nachweis geführt worden, dass Sie von falschen Annahmen ausgehen. Sie gehen nämlich von einem Sinneswandel aus und davon, dass das MWK eine Anschlussfinanzierung bzw. überhaupt eine Projektförderung zugesagt hätte. Beides ist nicht der Fall, auch nicht ausweislich des Schreibens vom 29. Juli, sondern über die Frage wird in der Zukunft entschieden werden. Bei Fragen, die einer Entscheidung vorgelagert sind, muss keineswegs
alles dokumentiert werden. Das wäre eine Bürokratisierung, wie wir sie jedenfalls auch für die Zukunft nicht beabsichtigen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ging bei der Frage des Herrn Kollegen Plaue nicht darum, was den Sinneswandel bewirkt hat, sondern es ging um die Frage, warum dieser in unseren Augen für das ganze Verfahren doch wichtige Vorgang nicht dokumentiert worden ist. Diese Frage haben Sie nicht beantwortet.
Ich komme jetzt zu meiner Frage. Sie haben ausgeführt, Herr Ministerpräsident, aufgrund der Arbeitsflut sei es gar nicht möglich, Notizen, Telefongespräche usw. zu dokumentieren. Ich frage Sie: Warum gibt es auf dem Schreiben von Frau Wurzel noch nicht einmal einen Haken für die Kenntnisnahme durch den Ministerpräsidenten?
Ich glaube nach wie vor, Frau Kollegin, dass ich zum Regieren und zum Entscheiden und nicht zum Bürokratisieren gewählt worden bin.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Bernd Althusmann [CDU]: So war das bei denen früher, mit Häkchen ma- chen!)
Insofern ist von maßgeblicher Bedeutung, ob Herrn Ipsens Antrag entsprochen wird oder ob ihm widersprochen wird.
Da er fälschlicherweise davon ausgegangen zu sein scheint, dass eine Anschlussfinanzierung durch das Land möglich wäre, und ich dem mehrfach widersprochen habe, muss dem jetzt gar nicht mehr schriftlich widersprochen werden, zumal die Anschlussfinanzierung durch die Universität selbst dargestellt wird. Den Handlungsspielraum dafür haben wir - das hat Herr Stratmann eben gesagt durch den Zukunftsvertrag geschaffen. Daher hat die Universität in dem Schreiben, das Sie bei der Akteneinsicht auch gesehen haben, erklärt: Jetzt haben wir das Maß an Planungssicherheit durch die Landesregierung, dass wir aus universitären Mitteln heraus die Anschlussfinanzierung sicherstellen können. - Jetzt geht es also nur noch um die Anschubfinanzierung. Darüber entscheidet das MWK mit der Wissenschaftlichen Kommission. Ich greife nicht - wie manche meiner Vorgänger - in einzelne Entscheidungen, einzelne Berufungsverfahren oder einzelne Besetzungsverfahren in der Art und Weise ein, wie es zu Ihrer Regierungszeit auch aus der Staatskanzlei heraus üblich war.
Ich akzeptiere die Autonomie der einzelnen Ministerien, in diesen Fragen sachgemäß und ordnungsgemäß zu arbeiten. Das wird von mir als Ministerpräsident respektiert. Insofern bin ich - anders als meine Vorgänger - nicht dabei, anzuweisen, anzuordnen, zu erzwingen oder in bestimmte Sachen einzugreifen.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Bernd Althusmann [CDU]: Wie viele Haken gibt es aus der Zeit von 1991 bis 2003?)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte das Vergnügen, dem Kabinett fünf Jahre anzugehören und habe dort - als Abgeordneter war mir das sehr fremd; deshalb hat mich Ihr Lachen nicht verwundert - am ersten Tag lernen müssen, dass Vorgänge abzuzeichnen sind. So ist das in geordneten Verwaltungen.
Vor diesem Hintergrund, Herr Wulff, frage ich Sie: In wie vielen der Fälle, die bei Ihnen schriftlich mit der Bitte um Entscheidung - das war hier genau der Fall - hereinkommen sind, wird das von Ihnen
nicht dokumentiert, sondern per Zuruf erledigt? Wie weit geht das von der Bedeutung der Vorgänge her? Das ist Frage 1.
Frage 2: Im Wissenschaftsausschuss ist auf unsere Nachfrage hin gesagt worden, Herr Wulff habe nicht interveniert. Habe ich es eben richtig verstanden, Herr Wulff, dass Sie Ihre Staatssekretärin beauftragt haben, gegenüber dem Wissenschaftsministerium in diesem Vorgang tätig zu werden, und könnte man das in der normalen Umgangssprache als Intervention begreifen?