Wir dokumentieren nicht jeden Zwischenschritt, wann welche Entscheidung wie getroffen wird. Alle Entscheidungen, die getroffen werden, werden lückenlos dokumentiert. Bei laufenden Verfahren wird dann dokumentiert, wenn die Entscheidung getroffen worden ist.
Zu der anderen Frage: Es hat keine Intervention meinerseits in irgendeiner Art und Weise gegeben, auch nicht durch jemanden anderes aus der Staatskanzlei. Es hat lediglich den Austausch der Informationen über Dinge gegeben, die in den Ministerien eingehen und den Ministerpräsidenten betreffen oder den Ministerpräsidenten erreichen und Ministerien betreffen. Wir pflegen hier einen sehr offenen Austausch zwischen Staatskanzlei und Ministerien. Das heißt, Vermerke zu bestimmten Fragen, die einen Minister betreffen und die meinen Referaten zugehen, gehen den Ministerien zu - das ist der Sinn der Spiegelreferate -, damit alle auf dem gleichen Informationsstand sind.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zu dieser Frage liegen mir nicht mehr vor.
Sie wird entweder vom Herrn Kollegen Dürr oder vom Herrn Kollegen Riese gestellt. Bitte schön, Herr Kollege!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor 20 Jahren wurde der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer eingerichtet. Große Teile sind zugleich Biosphärenreservat. Ferner strebt das Land an,
das Wattenmeer gemeinsam mit den anderen Bundesländern und Wattenmeerstaaten als UNESCO-Weltnaturerbe registrieren zu lassen.
Ziel der Einrichtung des Nationalparks war und ist es u. a., ein gutes Miteinander von Mensch und Natur in diesem einmaligen Naturraum zu ermöglichen und durch die Instrumentarien des Nationalparkgesetzes einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Interessen der Bürger zu finden. Durch Regelungen für das Betreten des Nationalparks, das ein Erleben dieses einzigartigen Naturraums ermöglicht, durch eine Miesmuschelmanagementplanung, die ein nachhaltiges Bewirtschaften der Muschelbänke gestattet, und Regelungen für die landwirtschaftliche Nutzung wird dies erreicht.
1. Wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang die Vorwürfe der Organisation Wattenrat, die u. a. in der Nordwest-Zeitung vom 6. Januar 2006 erhoben wurden, dass es im Wattenmeer unkontrollierten Massentourismus gebe?
3. Welche Haltung hat sie zu der Meinung des Wattenrates, es gebe nur mangelhafte Einschränkungen für Landwirtschaft im Innen- und Außendeichbereich?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Wattenmeer besitzt als eines der größten Feuchtgebiete der Welt eine international herausragende Bedeutung. Kein anderes Gebiet der Erde kann eine größere zusammenhängende Wattfläche aufweisen. Daher war es konsequent, dass die Niedersächsische Landesregierung im Bewusstsein ihrer Verantwortung für diesen Naturraum das Wattenmeer vor nunmehr 20 Jahren als Nationalpark unter einen besonderen Schutz gestellt hat.
Jubiläen sind immer auch ein willkommener Anlass für eine Rückschau auf die geleistete Arbeit, aber noch mehr für einen Ausblick in die Zukunft.
Durch die Einrichtung des Nationalparks ist es gelungen, die für die Natur wichtigsten Bereiche einem dauerhaften Schutz zu unterstellen, der es ermöglicht, auch den nachfolgenden Generationen diese einmalige Landschaft zu erhalten. Nutzungen, die mit diesen Zielsetzungen nicht vereinbar waren, sind eingestellt worden, z. B. die Herzmuschelfischerei. Andere, wie z. B. die Beweidung der Salzwiesen oder das Befahren des Wattenmeeres mit Sportbooten, sind im Rahmen des Salzwiesenmanagements oder durch die Befahrensregelung den Anforderungen an den Wattenmeerschutz angepasst und so vernünftig umgesetzt worden.
Viele dieser Erfolge konnten nur erreicht werden, weil alle Beteiligten - also die Dienststellen des Landes zusammen mit den Naturschutzverbänden, dem Küstenschutz und anderen Interessengruppen sowie den Kommunen in der Region - immer ein gemeinsames Ziel verfolgt und auch in kritischen Phasen vertrauensvoll zusammengearbeitet haben.
Die Initiative zur Anerkennung des Wattenmeeres als Weltnaturerbe ist ein wesentlicher Schritt, die in den vergangenen 20 Jahren geleistete Arbeit auch international zu honorieren. Unser Nationalpark erfüllt bereits heute die Voraussetzungen für dieses Prädikat. Es bleibt zu wünschen, dass dieser Vorstoß von Erfolg gekrönt sein wird und der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer auch
Ohne die Einrichtung des Nationalparks wäre sicherlich viel von dem, was wir heute als einmaligen Natur- und Erholungsraum an der Küste und auf den Inseln noch haben, so nicht mehr vorzufinden. Nationalparke in einer dicht besiedelten Region wie der niedersächsischen Küste müssen den Ausgleich zwischen bestehenden traditionellen Nutzungen und den Erfordernissen des Naturschutzes herstellen. Die Nordseeküste ist traditionell - und bereits lange vor 1986 - der wirtschaftliche Schwerpunktraum für den Tourismus in Niedersachsen. Mit der Gründung des Nationalparks 1986 gab es erstmals eine Regelung für die gesamte niedersächsische Wattenmeerküste, die es erlaubt, die einmalige Naturlandschaft dauerhaft zu bewahren und gleichzeitig Tourismus und Naturerleben zu ermöglichen. Die im Nationalparkgesetz festgelegten Zonen geben den Besuchern klare Orientierungen und regeln das friedliche Nebeneinander von Naturschutz und Naturerlebnis.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Bedeutung des Naturerlebnisses für die Erhaltung und die Steigerung der öffentlichen Akzeptanz des Naturschutzes im Nationalpark hinweisen. Gerade den Nationalparken kommt hierbei eine wichtige Funktion zur Vermittlung von Naturverständnis zu, das nur durch intensive Anstrengungen der Informations- und Bildungsarbeit sowie eine konsequente Besucherlenkung zu erreichen ist.
In aktiver Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Verbänden sollen auch künftig die Möglichkeiten für Erhalt und Wertsteigerung dieser auch für den Fremdenverkehr wichtigen natürlichen Voraussetzungen im Sinne eines nachhaltigen Tourismus gezielt verfolgt werden.
Was die Entwicklung der Miesmuschelbestände im Wattenmeer betrifft, möchte ich Folgendes ausführen: Ein starker Rückgang des Miesmuschelbestandes im Wattenmeer in den 1980er-Jahren und bis Mitte der 1990er-Jahre löste große Besorgnis um den Erhalt der Miesmuschelbänke aus. Mögliche Ursachen für Bestandsrückgänge können Stürme und Eisgang, Fraßdruck durch Vögel, Seesterne und Strandkrabben, Schadstoffbelastungen sowie natürlich auch die Miesmuschelfischerei sein.
telbar steuerbare bestandsreduzierende Faktor ist die Fischerei. Aus diesem Grund hat die Landesregierung beschlossen, dass die Besatzmuschelfischerei im Wattenmeer nur im Rahmen eines Bewirtschaftungsplanes zulässig ist. Dieser Bewirtschaftungsplan beinhaltet neben der Sperrung von Standorten für die Fischerei unter anderem die jährliche Bestandsüberwachung durch die Nationalparkverwaltung. Durch Fortschreibung und gegebenenfalls Überarbeitung des Bewirtschaftungsplanes alle fünf Jahre besteht die Möglichkeit, auf die aktuelle Bestandssituation der Miesmuschelvorkommen einzugehen.
Zur Entwicklung der Landwirtschaft im Nationalpark möchte ich Folgendes festzustellen: Mit der Novellierung des Nationalparkgesetzes im Jahre 2001 sind sämtliche Salzwiesen Niedersachsens mit einer Gesamtfläche von ca. 8 400 Hektar unter den besonderen Schutz des Nationalparks gestellt worden. Hinzu kommen noch - mit knapp 2 000 Hektar - sämtliche nur durch einen Sommerdeich geschützten Sommerpolder sowie ca. 800 Hektar Polderflächen auf den Inseln. Mit seinen Schutzanstrengungen für diesen einmaligen Lebensraum hat das Land Niedersachsen Vorbildfunktion.
Von den rund 8 400 Hektar Salzwiesen des Nationalparks sind inzwischen 66 % ungenutzt, 23 % sind extensiv und nur noch 11 % intensiv genutzt. Damit nimmt der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer im trilateralen Vergleich eine Spitzenstellung ein. Bei den heute noch intensiv genutzten Salzwiesen im Nationalpark handelt es sich nahezu ausschließlich um Flächen in Privatbesitz oder um die notwendigen Weiden für die Fuhrwerkspferde auf den autofreien Inseln.
Damit besteht derzeit im Nationalpark ein Mosaik von ungenutzten, extensiven und - untergeordnet auch intensiven Nutzungen, wobei - entsprechend den naturschutzfachlichen Zielen für Nationalparke - die ungenutzten Salzwiesenbereiche überwiegen. Auf landeseigenen Flächen findet eine Nutzung immer unter Berücksichtigung von Naturschutzbelangen statt. Von mangelhaften Einschränkungen für die Landwirtschaft im Innen- und Außenbereich kann daher nicht die Rede sein.
Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer hat sich in den letzten 20 Jahren zu einer festen Größe für den Naturschutz und für die heimische Wirtschaft entwickelt. Darauf können wir stolz sein. Dies ist jedoch nicht allein dadurch geschehen, dass eine Verordnung erlassen oder ein National
parkgesetz verabschiedet wurde. Einen wesentlichen Anteil an dieser Entwicklung haben die an der Küste aktiven Verbände. Auch das wache Auge vieler Anwohner und der ständige Dialog mit den Umweltverbänden haben dazu beigetragen, dass Fehlentwicklungen verhindert wurden. Auch zukünftig sind die Umwelt- und Naturschutzverbände herzlich eingeladen, weiterhin die Auseinandersetzung mit mir für eine Verbesserung der Umwelt und gemeinsam nach Zielen zu suchen. Konstruktive Beiträge sind immer willkommen.
Weniger hilfreich sind dagegen Pauschalurteile durch Einzelpersonen, die vorspielen für eine große Gruppe von Betroffenen zu sprechen. Ein Beispiel hierfür ist der so genannte Wattenrat, der sich nach eigener Darstellung im Internet für „unabhängigen Naturschutz an der Küste“ einsetzt. Der Wattenrat ist kein gewähltes Gremium, kein anerkannter Verband, kein eingetragener Verein. Er hat lediglich seinen Namen patentrechtlich schützen lassen.
Nach Informationen der Landesregierung handelt sich hierbei lediglich um eine Kleingruppe von gerade einmal zwei Personen, die sich selbst zum Wattenrat erklärt haben.
Mithilfe moderner Kommunikationsmittel wird Stimmung gegen die Landesregierung und das Umweltministerium gemacht und versucht, das gemeinsam Erreichte im Wattenmeer tot zu reden. Ein Beispiel ist der in der Nordwest-Zeitung am 6. Januar 2006 erschienende Artikel.
Zu 1: Die im Nationalparkgesetz festgeschriebenen Regelungen zur Steuerung der Besucher im Nationalpark haben sich bewährt. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über unkontrollierten Massentourismus im Wattenmeer vor.
Zu 2: Die Miesmuschelfischerei im niedersächsischen Wattenmeer unterliegt strengen Einschränkungen und Kontrollen, die sicherstellen, dass die fischereiliche Nutzung der Ressourcen dem Prinzip der Nachhaltigkeit folgt.
Zu 3: Die Entwicklung der landwirtschaftlichen Nutzung im Innen- und Außendeichbereich belegt, dass hier von mangelhaften Einschränkungen für die Landwirtschaft keine Rede sein kann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich durchaus darüber, dass Minister Sander hier für die Landesregierung sehr deutlich gemacht hat, dass der Naturschutz im Bereich des Nationalparks „Wattenmeer“ für ihn von besonderer Bedeutung ist.
Aber auch das Naturerleben und der Naturschutz mit den Menschen - das wissen ja bereits - sind Ihnen ja ein besonderes Anliegen, Herr Sander. Vor diesem Hintergrund habe ich ein paar Fragen.