Ich will hier noch einmal deutlich machen: Damit bricht jetzt nicht das Modell bestehender Stiftungshochschulen zusammen. Es ist keine Frage, dass wir uns etwas einfallen lassen müssen, was wir mit den 15 Bediensteten machen. Aber dieses Modell macht ja nur dann Sinn, liebe Frau Dr. Andretta, wenn es auch Optionen für die Zukunft gibt. Das ist jetzt zunächst einmal, ohne dass wir diese Rechtsproblematik abschließend geklärt haben, mit sehr großen Fragezeichen versehen. Um es hier noch einmal klar zu unterstreichen: Es geht nicht darum, dass die Stiftung „Universität Göttingen“ morgen nicht mehr Stiftung „Universität Göttingen“ sein wird.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben vorhin die Kritik des Ministers gehört, die angeblich schon im Jahre 2002 geäußert worden sei - damals allerdings in der Funktion als justizpolitischer Sprecher. Heute haben wir das Jahr 2006. Ich frage deshalb die Landesregierung, an welchen Stellen im Gesetz sie diese Kritik in einen Gesetzestext umgewandelt hat, mit anderen Worten, welche Konsequenz sie aus ihrer eigenen Kritik gezogen hat. - Danke schön.
(Beifall bei der SPD - Wolfgang Jütt- ner [SPD]: Das war aber eine gemei- ne Frage! Das ist jetzt doof! Jetzt müssen Sie sagen: Keine Konse- quenz!)
Herr Jüttner, ich glaube, dass Sie in Ihrer Fraktion noch zwei Volljuristen haben. Ich kann mich nur wundern, dass eine solche Frage ausgerechnet von einem dieser beiden Volljuristen gestellt wird. Liebe Frau Bockmann, Sie müssten doch wissen, worum es hier geht. Uns bzw. Ihnen ist ja in Bezug auf das NHG immer Unbestimmtheit vorgeworfen worden. Berauscht von den Lobeshymnen und um sagen zu können „Wir haben nicht nur das modernste, sondern auch das schlankeste Gesetz“, haben Sie alles das aus dem Gesetz herausgenommen und in Verordnungen gepackt, was zu unbestimmt war, und haben Sie sich dann dem Vorwurf ausgesetzt, dem Bestimmtheitsgrundsatz nicht Rechnung getragen zu haben. Unmittelbar nach der Regierungsübernahme haben wir das beispielsweise in Bezug auf die medizinischen Hochschulen, die MedVO, korrigiert. Wir korrigieren jetzt das, wo Sie gemeint haben, wichtige Fragestellungen über Verordnungen regeln zu können.
Das löst jetzt aber wieder reflexartig und stereotyp bei der Opposition die Reaktion aus, Herr Lennartz, dass wir das Gesetz wieder aufblähen würden. - Nein, wir machen das, was die Gerichte, was die Juristen von uns fordern, damit es rechtsbeständig bleibt!
Im Übrigen sage ich noch einmal zur Volljuristin Heike Bockmann: Ich verstehe nicht, dass Sie das, was ich eben zum Beamtenrechtsrahmengesetz gesagt habe, offensichtlich nicht verstehen. Das kann ich in keiner Weise mehr nachvollziehen. Da geht es um Bundesrecht, und hier geht es um Landesrecht. Kein Land kann von sich aus ohne weiteres Bundesrecht korrigieren. Das ist nun einmal so. Das müssten Sie doch am allerbesten wissen.
das hier entschieden hat. Aber das Verwaltungsgericht Lüneburg - ich nehme an, dass es das war - hat die Klage der Landesbediensteten abgelehnt. Mit welcher Begründung hat das Verwaltungsgericht dies getan?
Frau Dr. Andretta, in Lüneburg ging es nicht um Professorinnen und Professoren, sondern um Bedienstete. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat sich sehr intensiv mit dem Urteil des VG Lüneburg auseinander gesetzt und ist gleichwohl und vielleicht gerade wegen der sehr sorgfältigen Auseinandersetzung zu dem Ergebnis gekommen, das ich hier heute noch einmal dargestellt habe. Das muss man dazu wissen. Das ist so bei Gerichten. Aber umso mehr bleibt festzuhalten, dass für uns jetzt ganz entscheidend ist, das Thema nun nicht dilatorisch nur irgendwie zu behandeln, sondern wir müssen das Urteil sehr ernst nehmen und die notwendigen Konsequenzen daraus ziehen.
Man hat ja in dieser Debatte so ein bisschen den Eindruck, als sei der einzige allwissende Jurist in diesem Parlament Landesminister Stratmann.
Alle anderen scheinen kurzsichtig oder seichte Winkeladvokaten zu sein, die nicht in der Lage sind, die juristische Problematik durchschauen zu können.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Wolfgang Jüttner [SPD] - zu Ministerpräsident Christian Wulff -: Herr Wulff, das können Sie sich nicht gefallen lassen! Sie sind doch auch Jurist!)
Das finde ich, ehrlich gesagt - das möchte ich voranstellen -, ein bisschen selbstherrlich und ein Stück weit arrogant und auch nicht ganz angemessen.
Jetzt meine Frage an die Landesregierung: Wie kommt es denn, dass diese Landesregierung eine Bundesratsinitiative nach der anderen startet, wenn das Land hinsichtlich der bundesgesetzlichen Kompetenzen überhaupt keine Möglichkeiten in Bezug auf Änderungen der Bundesgesetze hat? Soweit ich weiß, startet diese Justizministerin eine Bundesratsinitiative nach der anderen, um Bundesgesetze zu ändern. Warum tut sie das, wenn Sie da so machtlos sind und wenn das alles überhaupt gar keinen Sinn und Zweck hat?
Herr Briese, wenn ich das, was Sie gerade in Ihren Vorbemerkungen gesagt haben, hier nur im Ansatz aufgenommen hätte, dann hätte es hier wieder einen Aufschrei gegeben, und man hätte mich der Gerichtsschelte bezichtigt. Ich habe doch nichts anderes gemacht, als sauber
das häufig zitierte Urteil des VG Göttingen zugrunde zu legen. Nichts anderes habe ich eben gemacht.
Das müssen Sie ertragen, insbesondere nach den Diskussionen, die wir uns von Ihnen in den letzten Wochen haben anhören müssen.
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Sie können ja nicht einmal die Zahl der Juristen bei uns korrekt wiedergeben! Er kann nicht einmal bis fünf zählen!)
Die zweite Frage: Ich bin ja gerade deshalb darauf gespannt, was die nächste Instanz zu diesen Themen ausführt, weil man sich unter Umständen dann auch mit anderen Länderkolleginnen und -kollegen abstimmen muss. Es gibt ja auch andere Länder, die über Stiftungsmodelle nachdenken, sodass man dann gemeinsam mit Länderkollegen versuchen kann, bundesrechtliche Vorschriften zu verändern. Ich würde aber gerne zunächst einmal auch das wissen, was die Richter des OVG Lüneburg zu diesem Fall sagen werden.
b) Wird die Landesregierung ihren Kurs der Privatisierung der Landeskrankenhäuser entgegen dem Rat aller Fachleute weiter fortsetzen? - Anfrage der Fraktion der SPD Drs. 15/2877
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landeskabinett hat in seiner Sitzung am 25. April 2006 unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ und offenbar ohne reguläre Kabinettsvorlage den Verkauf der meisten der niedersächsischen Landeskrankenhäuser beschlossen.
Wenige Tage später wurde das europaweite Bieterverfahren eröffnet. Bis zum Ende des Jahres 2006 soll die Privatisierung abgeschlossen sein.
Die von der Entscheidung des Kabinetts offensichtlich überraschte, aber zumindest noch formal zuständige Sozialministerin Frau Ross-Luttmann konnte nur noch im Nachhinein hilflose Versuche
unternehmen, der Öffentlichkeit die bewusste Gefährdung der sehr guten psychiatrischen Versorgung im Lande zu erklären.
Es drängt sich der Eindruck auf, dass der Verkaufsentscheidung fachfremde Erwägungen zugrunde liegen und die von der Landesregierung immer wieder geäußerte Dialogbereitschaft mit allen Beteiligten nur vorgeschoben ist, um eben diese Beteiligten und die Öffentlichkeit ruhig zu stellen.
2. Warum hat sie entgegen wiederholten öffentlichen Ankündigungen der formal zuständigen Sozialministerin Frau Ross-Luttmann das Gutachten des Instituts für betriebswirtschaftliche und arbeitsorientierte Beratung (BAB) über betriebswirtschaftlich begründete Alternativen zum Verkauf der Landeskliniken nicht ernsthaft geprüft und in ihre Entscheidung einbezogen?