Es wird definitiv nicht ständig etwas geändert, sondern wir verfahren grundsätzlich nach den gleichen Prinzipien. Ich habe die Prinzipien zur Stellenbesetzung in meiner Eingangsbemerkung genau dargelegt und beschrieben, wie hier gearbeitet wird.
Herr Briese, es gibt ja nicht nur in Niedersachsen, sondern bundesweit fünf Gerichtsbarkeiten. Die Situation in den fünf Gerichtsbarkeiten ist extrem
unterschiedlich. Das ist ein Problem. Das muss man einmal sagen. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit können Sie nicht mit der Arbeitsgerichtsbarkeit vergleichen. Die Arbeitsgerichtsbarkeit muss trotz ständig hoher Belastungen - an dieser Stelle einmal ein großes Lob an die Arbeitsgerichtsbarkeit mit dieser Belastung klarkommen. Deshalb ist in der Arbeitsgerichtsbarkeit nie ein Stellenabbauprogramm wie in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vor ungefähr sechs, sieben Jahren erstellt worden, wonach der Stellenüberhang kontinuierlich abgebaut werden sollte. In der Arbeitsgerichtsbarkeit gibt es diese Situation nicht. Dort besteht deswegen auch eine ganz andere Altersstruktur als in der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit der Folge, dass wir personalwirtschaftliche Erwägungen dieser Form überhaupt nicht anstellen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Neugierde und Interesse, gelegentlich auch andere Motivationsgründe veranlassen uns in unserem Leben zu einer Vielzahl von Fragen. Das ist auch in Ordnung.
Aber wir sind uns in diesem Hause doch wohl hoffentlich darüber einig, dass es bestimmte Bereiche gibt - Personalakten, Steuersachen, die wir ja auch in den Ausschüssen vertraulich behandeln -, die nicht in die öffentliche Debatte gehören.
Mit dieser Grundeinstellung frage ich die Landesregierung, ob meine in öffentlichen Quellen zugänglichen Informationen richtig sein können, dass dem hier betroffenen Urteil zwei Leitsätze zugrunde liegen, nämlich erstens „Zur Bedeutung des strukturierten Auswahlgesprächs als leistungsbezogene Erkenntnisquelle bei der Besetzung eines (herausgehobenen) Richteramtes“ und zweitens „Zur Bedeutung langer Krankenfehlzeiten für die Auswahlentscheidung“. Sollte das der Fall sein, dann sind aus den öffentlichen Unterlagen keine Hinweise auf Fehler im Verfahren erkenntlich. Die
Rechtmäßigkeit der Auswahl ist festgestellt, und den Rest würde ich im Interesse der Bewerberin unter Vertrauensschutz stellen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass mit der eben zitierten Entscheidung des OVG Lüneburg auch festgestellt wurde, dass - ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten - „Auswahlentscheidungen... als Akt wertender Erkenntnis lediglich einer eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle“ unterliegen, frage ich die Landesregierung: Wenn ein Erlass des Finanzministeriums besteht, Landeskinder aus personalwirtschaftlichen Gründen zu bevorzugen, und gleichzeitig im vorangegangenen Auswahlgespräch schlechtere Ergebnisse herausgekommen sind, warum schlägt man dem Präsidialrat überhaupt noch so etwas vor? Das war doch völlig überflüssig!
Die Auswahlinterviews, die wir durchgeführt haben, kamen nicht zu einem eindeutigen Ergebnis und haben keine klare Differenzierung zwischen den Bewerbern ermöglichen lassen. Das ist vom OVG bestätigt worden.
Wir sind da mit dem OVG völlig im Einklang. Vor diesem Hintergrund und vor dem Hintergrund der Erkenntnisse, die hier wohl andeutungsweise bekannt sind, haben wir eine andere Entscheidung zugunsten eines Mitbewerbers getroffen. Ich glaube, das ist im Interesse der niedersächsischen Justiz.
Frau Ministerin, ich komme auf meine erste Frage zurück. Von Ihnen wollte ich im Übrigen nichts über Krankheiten und Ähnliches erfahren; ich weiß sehr genau, dass man darüber keine Auskunft geben darf.
- Ich habe eine sehr saubere Frage gestellt. Wer zugehört hat, der weiß das auch. Es war eine faire Frage.
Ich frage Sie dann nur: Haben Sie Einblick in die Personalakte der betreffenden Bewerberin genommen oder nicht?
bungen in der Folge auch Anlassbeurteilungen. Aus den Anlassbeurteillungen sind derartige Erkenntnisse nicht ansatzweise zu ersehen gewesen. Wir haben aufgrund von Hinweisen genau das gemacht, was jetzt angedeutet wurde: Wir haben nachgehakt. Dann haben wir diese Erkenntnisse bekommen. Das waren die neuen Erkenntnisse, die dazu geführt haben, dass ich den Präsidialrat darauf aufmerksam gemacht habe, dass wir neue Informationen haben. Daraufhin hat der Präsidialrat seine Entscheidung vertagt und ist, wie ich meine, zu einem guten Ergebnis gekommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es sind ja zwei Komplexe, die Gegenstand der heutigen Mündlichen Anfrage sind und Gegenstand der Mündlichen Anfrage beim letzten Tagungsabschnitt waren. Ich möchte noch einmal etwas zu dem Komplex Verwaltungsgerichtspräsidentin oder -präsident fragen. Sie haben ja in der Sitzung am 23. Juni auf die Mündliche Anfrage von Frau Bockmann u. a. geantwortet: Wir haben bundesweit ausgeschrieben. Das ist dann auf Anregung des OVG-Präsidenten eingeschränkt worden. Jetzt schreiben wir erneut bundesweit aus. - Warum haben Sie dem Landtag am 23. Juni nicht berichtet, dass Sie seinerzeit gar nicht in der Lage waren, neu auszuschreiben, weil der unterlegene Bewerber schon zu dem Zeitpunkt, als diese Mündliche Anfrage hier beantwortet wurde, ein erneutes Eilverfahren beim Verwaltungsgericht anhängig gemacht hatte, mit dem er zu verhindern versucht, dass diese Ausschreibung erfolgen kann?
Herr Lennartz, zum einen geht es heute nicht um den Fall wie beim letzten Mal, sondern um einen anderen Fall; das muss man einmal in aller Deutlichkeit sagen.
Zum anderen haben Sie dazu eine Anfrage gestellt. Diese Anfrage wird Ihnen natürlich umfassend beantwortet. Ich kann das an der Stelle aber vorziehen; damit habe ich überhaupt kein Problem.
Ich habe alle Fragen, die Sie mir in dieser Sitzung gestellt haben, nach meiner Auffassung umfassend und sehr zutreffend beantwortet.
Fairerweise möchte ich auf die Eingangsbemerkung von Herrn Möhrmann in der letzten Sitzung verweisen. Da ist genau das gesagt worden, nämlich dass ich von einem laufenden Verfahren gesprochen habe und deshalb Probleme habe, in aller Ausführlichkeit bestimmte Dinge anzusprechen. Herr Möhrmann, ich hoffe, Sie können mir das bestätigen.
Ein weiterer Punkt ist Folgender: Wir sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht daran gehindert, neu auszuschreiben. Wir werden es aber nicht tun, weil das ein guter Stil im Umgang mit Gerichten und mit an einem Bewerbungsverfahren Beteiligten ist. Diesen guten Stil haben wir bisher in allen Bereichen verfolgt, und wir werden ihn auch zukünftig verfolgen. In der Hinsicht können Sie sicher sein.