Protokoll der Sitzung vom 13.07.2006

Es wird definitiv nicht ständig etwas geändert, sondern wir verfahren grundsätzlich nach den gleichen Prinzipien. Ich habe die Prinzipien zur Stellenbesetzung in meiner Eingangsbemerkung genau dargelegt und beschrieben, wie hier gearbeitet wird.

(Zustimmung von Anneliese Zachow [CDU])

Herr Briese, es gibt ja nicht nur in Niedersachsen, sondern bundesweit fünf Gerichtsbarkeiten. Die Situation in den fünf Gerichtsbarkeiten ist extrem

unterschiedlich. Das ist ein Problem. Das muss man einmal sagen. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit können Sie nicht mit der Arbeitsgerichtsbarkeit vergleichen. Die Arbeitsgerichtsbarkeit muss trotz ständig hoher Belastungen - an dieser Stelle einmal ein großes Lob an die Arbeitsgerichtsbarkeit mit dieser Belastung klarkommen. Deshalb ist in der Arbeitsgerichtsbarkeit nie ein Stellenabbauprogramm wie in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vor ungefähr sechs, sieben Jahren erstellt worden, wonach der Stellenüberhang kontinuierlich abgebaut werden sollte. In der Arbeitsgerichtsbarkeit gibt es diese Situation nicht. Dort besteht deswegen auch eine ganz andere Altersstruktur als in der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit der Folge, dass wir personalwirtschaftliche Erwägungen dieser Form überhaupt nicht anstellen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Herr Kollege Röttger, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Neugierde und Interesse, gelegentlich auch andere Motivationsgründe veranlassen uns in unserem Leben zu einer Vielzahl von Fragen. Das ist auch in Ordnung.

(Lachen und Beifall bei der SPD - Bernd Althusmann [CDU]: Deshalb heißt das auch „Fragestunde“!)

Aber wir sind uns in diesem Hause doch wohl hoffentlich darüber einig, dass es bestimmte Bereiche gibt - Personalakten, Steuersachen, die wir ja auch in den Ausschüssen vertraulich behandeln -, die nicht in die öffentliche Debatte gehören.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Mit dieser Grundeinstellung frage ich die Landesregierung, ob meine in öffentlichen Quellen zugänglichen Informationen richtig sein können, dass dem hier betroffenen Urteil zwei Leitsätze zugrunde liegen, nämlich erstens „Zur Bedeutung des strukturierten Auswahlgesprächs als leistungsbezogene Erkenntnisquelle bei der Besetzung eines (herausgehobenen) Richteramtes“ und zweitens „Zur Bedeutung langer Krankenfehlzeiten für die Auswahlentscheidung“. Sollte das der Fall sein, dann sind aus den öffentlichen Unterlagen keine Hinweise auf Fehler im Verfahren erkenntlich. Die

Rechtmäßigkeit der Auswahl ist festgestellt, und den Rest würde ich im Interesse der Bewerberin unter Vertrauensschutz stellen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Frau Ministerin!

Ja.

(Heiterkeit)

Frau Kollegin Bockmann stellt ihre letzte Zusatzfrage. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass mit der eben zitierten Entscheidung des OVG Lüneburg auch festgestellt wurde, dass - ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten - „Auswahlentscheidungen... als Akt wertender Erkenntnis lediglich einer eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle“ unterliegen, frage ich die Landesregierung: Wenn ein Erlass des Finanzministeriums besteht, Landeskinder aus personalwirtschaftlichen Gründen zu bevorzugen, und gleichzeitig im vorangegangenen Auswahlgespräch schlechtere Ergebnisse herausgekommen sind, warum schlägt man dem Präsidialrat überhaupt noch so etwas vor? Das war doch völlig überflüssig!

(David McAllister [CDU]: Da klatscht überhaupt niemand mehr!)

Wer möchte antworten? - Sie müssen sich einigen. Mir ist es egal. - Frau Ministerin!

Die Auswahlinterviews, die wir durchgeführt haben, kamen nicht zu einem eindeutigen Ergebnis und haben keine klare Differenzierung zwischen den Bewerbern ermöglichen lassen. Das ist vom OVG bestätigt worden.

(Heike Bockmann [SPD]: Das ist vom OVG nicht bestätigt worden!)

Wir sind da mit dem OVG völlig im Einklang. Vor diesem Hintergrund und vor dem Hintergrund der Erkenntnisse, die hier wohl andeutungsweise bekannt sind, haben wir eine andere Entscheidung zugunsten eines Mitbewerbers getroffen. Ich glaube, das ist im Interesse der niedersächsischen Justiz.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Minister Möllring, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Bockmann, ein solcher Erlass ist mir nicht bekannt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ihre zweite Zusatzfrage stellt Frau Merk. Bitte schön!

Frau Ministerin, ich komme auf meine erste Frage zurück. Von Ihnen wollte ich im Übrigen nichts über Krankheiten und Ähnliches erfahren; ich weiß sehr genau, dass man darüber keine Auskunft geben darf.

(Unruhe bei der CDU - Zurufe von der CDU: Ah!)

- Ich habe eine sehr saubere Frage gestellt. Wer zugehört hat, der weiß das auch. Es war eine faire Frage.

Ich frage Sie dann nur: Haben Sie Einblick in die Personalakte der betreffenden Bewerberin genommen oder nicht?

Frau Ministerin, bitte schön!

Frau Merk, ich habe das Stellenbesetzungsverfahren beschrieben. Wir bekommen mit den Bewer

bungen in der Folge auch Anlassbeurteilungen. Aus den Anlassbeurteillungen sind derartige Erkenntnisse nicht ansatzweise zu ersehen gewesen. Wir haben aufgrund von Hinweisen genau das gemacht, was jetzt angedeutet wurde: Wir haben nachgehakt. Dann haben wir diese Erkenntnisse bekommen. Das waren die neuen Erkenntnisse, die dazu geführt haben, dass ich den Präsidialrat darauf aufmerksam gemacht habe, dass wir neue Informationen haben. Daraufhin hat der Präsidialrat seine Entscheidung vertagt und ist, wie ich meine, zu einem guten Ergebnis gekommen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Professor Lennartz, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es sind ja zwei Komplexe, die Gegenstand der heutigen Mündlichen Anfrage sind und Gegenstand der Mündlichen Anfrage beim letzten Tagungsabschnitt waren. Ich möchte noch einmal etwas zu dem Komplex Verwaltungsgerichtspräsidentin oder -präsident fragen. Sie haben ja in der Sitzung am 23. Juni auf die Mündliche Anfrage von Frau Bockmann u. a. geantwortet: Wir haben bundesweit ausgeschrieben. Das ist dann auf Anregung des OVG-Präsidenten eingeschränkt worden. Jetzt schreiben wir erneut bundesweit aus. - Warum haben Sie dem Landtag am 23. Juni nicht berichtet, dass Sie seinerzeit gar nicht in der Lage waren, neu auszuschreiben, weil der unterlegene Bewerber schon zu dem Zeitpunkt, als diese Mündliche Anfrage hier beantwortet wurde, ein erneutes Eilverfahren beim Verwaltungsgericht anhängig gemacht hatte, mit dem er zu verhindern versucht, dass diese Ausschreibung erfolgen kann?

Vielen Dank, Herr Kollege.

Zwischendurch nutze ich die Zeit und stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest.

Frau Ministerin, bitte schön!

Herr Lennartz, zum einen geht es heute nicht um den Fall wie beim letzten Mal, sondern um einen anderen Fall; das muss man einmal in aller Deutlichkeit sagen.

Zum anderen haben Sie dazu eine Anfrage gestellt. Diese Anfrage wird Ihnen natürlich umfassend beantwortet. Ich kann das an der Stelle aber vorziehen; damit habe ich überhaupt kein Problem.

Ich habe alle Fragen, die Sie mir in dieser Sitzung gestellt haben, nach meiner Auffassung umfassend und sehr zutreffend beantwortet.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Fairerweise möchte ich auf die Eingangsbemerkung von Herrn Möhrmann in der letzten Sitzung verweisen. Da ist genau das gesagt worden, nämlich dass ich von einem laufenden Verfahren gesprochen habe und deshalb Probleme habe, in aller Ausführlichkeit bestimmte Dinge anzusprechen. Herr Möhrmann, ich hoffe, Sie können mir das bestätigen.

(Zuruf von Dieter Möhrmann [SPD])

Das sollte man einfach einmal wahrnehmen und akzeptieren.

Ein weiterer Punkt ist Folgender: Wir sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht daran gehindert, neu auszuschreiben. Wir werden es aber nicht tun, weil das ein guter Stil im Umgang mit Gerichten und mit an einem Bewerbungsverfahren Beteiligten ist. Diesen guten Stil haben wir bisher in allen Bereichen verfolgt, und wir werden ihn auch zukünftig verfolgen. In der Hinsicht können Sie sicher sein.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank. - Herr Kollege Plaue, bitte sehr!