Protokoll der Sitzung vom 14.04.2011

(Glocke der Präsidentin)

Zum Änderungsantrag der Linken - - -

Haben Sie nur noch die Möglichkeit, einen Satz zu sagen.

- - - sind wir der Auffassung, dass die dort genannten Forderungen in der nun vorliegenden Version bereits zu finden sind. Wir haben nichts dagegen, diese Punkte zusätzlich aufzunehmen. Allerdings sind wir nicht bereit, im Gegenzug die Spiegelstriche 4, 6 und 15 zu streichen.

Meine Fraktion wird der gemeinsam erarbeiteten Beschlussempfehlung zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin Twesten. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Kollegin Zimmermann. Bitte!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eingangs möchte auch ich der SPD für diese Initiative danken, welche dazu geführt hat, dass das Thema auf die Tagesordnung des Landtags gekommen ist.

Menschenhandel ist, wie im Antragstext festgestellt wird, eine moderne Form von Sklaverei und muss mit allen Mitteln, über die der Rechtsstaat verfügt, bekämpft werden.

Im Ausschuss hat es zu diesem Antrag eine lange und ausführliche Diskussion gegeben. Zudem wurden in einer Anhörung mit Organisationen wie Kobra, Kok und Solwodi Fachleute gehört, welche seit Jahren auf diesem Gebiet sehr engagiert sind.

Nun ist nach einer Anhörung etwas ganz Kurioses - aus meiner Sicht - passiert. Normalerweise nutzt man die Erkenntnisse, welche man aus einer Anhörung gewinnt, dazu, entsprechende Anträge und Initiativen zu qualifizieren und zu verbessern. Einige sehr sachliche Hinweise hat es dazu auch gegeben.

Aber was tun SPD und Grüne an dieser Stelle? - Zugunsten eines fraktionsübergreifenden Kompromisspapiers verzichten sie darauf, den eigenen Antrag zu verbessern - und das vor dem Hintergrund, dass die CDU immer noch nicht ihr kleinkindhaftes Böckchenverhalten abgelegt hat. Also: Die CDU lässt sich nicht auf Verhandlungen mit

uns ein, es sei denn, sie zieht politischen Nutzen daraus.

Aber, meine Damen und Herren, genau diese unsere Handschrift hat bei diesem Antrag gefehlt.

(Beifall bei der LINKEN)

Mit dem jetzt vorliegenden Antrag akzeptieren Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den Grünen, Abschiebung und Abschiebungshaft für von Menschenhandel Betroffene und gehen somit hinter den Antrag zurück, welchen Sie als SPD und Grüne im Januar unter dem Titel „Abschiebungshaft abschaffen, EU-Rückführungsrichtlinie umsetzen“ in der Drs. 16/3214 eingereicht haben.

Meine Damen und Herren, wir haben uns die Ergebnisse der Anhörung nochmals angeschaut und mit Blick darauf einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung eingereicht. Wir haben uns in unserem Änderungsantrag auf drei Kernpunkte konzentriert.

Erstens wollen wir, dass die Landesregierung aufgefordert wird, eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes auf den Weg zu bringen, um sicherzustellen, dass Opfern von Menschenhandel ein unbefristetes Aufenthaltsrecht erteilt wird - unabhängig von deren Bereitschaft, als Zeugin oder Zeuge auszusagen.

Zweitens. Wir wollen, dass die Landesregierung zusätzliches Personal zur Verfügung stellt, welches insbesondere zur Erkennung von Opfern des Menschenhandels ausgebildet und sensibilisiert wird.

Drittens. Wir wollen, dass die Landesregierung die fortdauernde Finanzierung von Fachberatungsstellen sicherstellt und bei Bedarf ausbaut.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Im Falle der Annahme könnten wir dann der so geänderten Beschlussempfehlung unsere Zustimmung erteilen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Zu einer Kurzintervention auf die Rede von Frau Zimmermann hat sich Frau Kollegin Leuschner von der SPD-Fraktion gemeldet. Sie haben anderthalb Minuten.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Kollegin Zimmermann, ich finde es schade, dass von Ihrer Seite diese Schärfe in die Debatte hineingekommen ist.

(Björn Thümler [CDU]: Wohl wahr!)

Ich glaube, Sie haben die Beschlussempfehlung nicht richtig gelesen

(Björn Thümler [CDU]: Wie immer!)

oder vielleicht auch nicht in die Richtlinien geschaut.

Ich will noch einmal auf den Punkt 6 der Entschließung hinweisen. Dort ist von der Möglichkeit die Rede, dass die Opfer Gefahren für Leib und Leben im Herkunftsland als Abschiebungshindernisse geltend machen. Das setzt aber eine Aussage voraus. Nur dann kann eine Abschiebung verhindert werden. Das muss natürlich geprüft werden.

Wir haben einen zusätzlichen Punkt aufgenommen; vielleicht hat der sich Ihrem Kenntnisstand entzogen. Dabei geht es um die Umsetzung der Bundesratsentschließung vom Februar 2011 - stärkere Reglementierung des Betriebs von Bordellen. Da muss man kritischer gucken und die Zuständigen mit in die Verantwortung nehmen. Das ist aus unserer Sicht eine ganz wichtige Sache.

Auch die Grünen und die anderen Fraktionen haben einzelne Punkte eingebracht, so dass wir den Kontext erweitert haben.

Ihre Forderung, die Beratungsstellen weiterzufördern, ist sinnvoll. Wir werden sie bei den Haushaltsberatungen berücksichtigen. Da können Sie sicher sein; das werden wir mit den Beratungsstellen absprechen.

Zu Ihrem Antrag werden wir uns enthalten.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Herr Adler möchte antworten. Auch er hat anderthalb Minuten.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Problem bei Ihrem Antrag ist, dass der Schutz der Opfer des Menschenhandels nach unserer Auffassung nicht ausreicht.

Stellen Sie sich doch bitte einmal eine Prostituierte vor, die unter Anwendung von Druck nach Deutschland gekommen ist! Sie steht doch vor folgendem Problem: Wenn sie sich offenbart, wenn sie deutlich macht, unter welchem Zwang sie steht, dann läuft sie Gefahr, abgeschoben zu werden. - Wie entscheidet sich dann eine solche Frau häufig? - Sie entscheidet sich dafür, das, was sie machen muss, weiterhin zu machen, und den Zwang zu erdulden, um nicht abgeschoben zu werden. Denn sie muss sich praktisch zwischen zwei Übeln entscheiden.

Dieses Problem kann man nur auflösen, indem man den Opfern von Menschenhandel eine faire Chance gibt, hier zu bleiben. Nur dann können sie sich wirklich gefahrlos offenbaren. Und das ist an Ihrem Antrag unzureichend.

(Beifall bei der LINKEN sowie Zu- stimmung von Christel Wegner [frakti- onslos])

Danke schön. - Nun hat für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Jahns das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Menschenhandel zu bekämpfen und die Opfer zu schützen, das ist eine Aufgabe, der wir uns gemeinsam gestellt haben und natürlich auch in der Zukunft stellen werden.

Ich möchte mich im Namen meiner Fraktion bei den Oppositionsfraktionen der SPD und der Grünen dafür bedanken, dass wir es in den Beratungen letztendlich geschafft haben, eine umfangreiche Beschlussempfehlung mit 15 wirklich aussagekräftigen Punkten zu gestalten, die wir mit der Bitte an die Landesregierung weitergeben, sie umzusetzen.

Ich bin sehr froh, dass das Land Niedersachsen den Menschenhandel schon in den letzten Jahren intensiv bekämpft hat.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP sowie Zustimmung von Helge Stefan Limburg [GRÜNE])

Sie haben schon von der Kollegin von der SPD gehört, dass das Land Niedersachsen für die Initiativen gelobt wird, die es in den letzten Jahren ergriffen hat.

(Glocke der Präsidentin)

Wir haben ein Präventionsprogramm aufgelegt, das insbesondere den Prostitutionstourismus bekämpft. Dieses Programm wird natürlich ständig den Entwicklungen angepasst. Das ist hervorragend. Wir sind froh, dass in Niedersachsen so viel gegen Menschenhandel getan wird.

(Glocke der Präsidentin)

Denn Menschenhandel ist mittlerweile eine Form des organisierten Verbrechens. Es wird geschätzt, dass jährlich 2,4 Milliarden Euro mit den unterschiedlichen Formen von Menschenhandel, zu denen neben der Zwangsprostitution und der Ausbeutung durch sexuelle Gewalt auch illegale Organspende und Betteln in den Innenstädten zählen, erzielt werden.

Meine Damen und Herren, ich habe leider keine Zeit mehr. Aber ich möchte noch ganz kurz auf den Änderungsantrag der Linken eingehen.