Protokoll der Sitzung vom 26.05.2011

- Wissen Sie, wie ich meine Fragen formuliere, müssen Sie schon mir überlassen, Herr Kollege.

(Jens Nacke [CDU]: Herr Dr. Sohn, woher soll der Minister wissen, ob Sie das verstanden haben? Der Minister kann nicht wissen, ob Sie es verstan- den haben! Ich vermute aber, Sie ha- ben es nicht verstanden. Das kann der Minister nicht wissen!)

Meine Damen und Herren, jetzt fragt Herr Dr. Sohn.

(Zurufe von der CDU)

Wollen Sie sich zu Wort melden, oder wie wollen wir jetzt weiter verfahren?

Zweitens möchte ich von Ihnen wissen, ob ein Fruchtsafthersteller aus dem Raum Cuxhaven innerhalb von fünf Jahren dreimal bezuschusst wurde, obwohl eine Mehrfachförderung eigentlich untersagt ist.

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fange beim letzten Fall an. Diese Frage kann ich eindeutig mit Nein beantworten, und zwar aus dem einfachen Grund, dass eine Mehrfachförderung nicht untersagt ist. Sie gehen hier von falschen Annahmen aus. Dieses dicke Buch, der GRW-Koordinierungsrahmen, sieht vor, dass Mehrfachförderungen, sofern sie beabsichtigt sind und auch beantragt worden sind, bei der Frage, wen man fördern will, zu berücksichtigen sind, aber nicht positiv, sondern negativ. Bei dem Fall, den Sie angesprochen haben und der in den Medien skizziert worden ist - wenn Sie den meinen und wir ihn, weil er ja anonymisiert ist, auch richtig zugeordnet haben; das muss ich immer vorausschicken -, ist es in der Tat so gewesen, dass in den Einplanungsrunden Vorfördertatbestände durch Punktabzug berücksichtigt worden sind.

Es gab noch einen zweiten Fall, bei dem es ebenfalls Mehrfachförderungen gab. Auch dort war ein Punktabzug enthalten. Der Landesrechnungshof kam bei diesem Fall zu dem Ergebnis, dass man

nicht ausreichend viele Punkte abgezogen hat. Man kann jetzt allerdings darüber streiten, ob der Landesrechnungshof hier am Ende richtig gerechnet hat oder nicht. Aber selbst wenn die Zahlen des Landesrechnungshofes stimmen, wäre der Punktwert - auch der niedrigere Punktwert - damals ausreichend gewesen, um diesen Betrieb in dem Verfahren ganz normal zu fördern. Das heißt: Es gibt nicht das Verbot der Mehrfachförderung, sondern es gibt die Vorgabe, Mehrfachförderung zu berücksichtigen. Wir haben jetzt, in 2011, gesagt: Die Mehrfach- und die Vorförderung sollen für den Mittelbindungszeitraum einen Ausschluss für weitere Förderung auslösen. Das ist ein Punkt, der auf die Haushaltslage zurückzuführen ist, wobei wir sagen: Es ist hier besonders zu berücksichtigen. - Das aber sind die Regeln, die wir erst 2011 aufgestellt haben.

Zu Ihrem ersten Teil der Frage. Nur damit da kein Missverständnis entsteht: zu Ihrer tatsächlichen Frage. Ich habe gesagt, dass ich 2010 in Hannover keinen Gießereibetrieb gefördert habe, weil Hannover nicht GRW-Gebiet ist und deshalb gar keine Förderfähigkeit vorhanden war.

Zu der Frage, ob es einen Förderfall gab, in dem ein Betrieb - ich weiß nicht, ob „Gießerei“ in der Zeitung stand, jedenfalls meine ich den Fall, der in der Zeitung stand; man muss ja aufpassen, dass man anonym bleibt - gefördert worden ist, habe ich gesagt, was in der Tat auch stimmt: Das Unternehmen hatte bereits eine schriftliche Zusage aus einer vorhergehenden Zeit. Die Investition konnte wegen eines Brandes in jenem Jahr nicht durchgeführt werden und hat sich bis zur Neuvorlage verzögert. Der Betrieb ist zu den Spielregeln, die in dem Jahr tatsächlich galten, auch gefördert worden. Er wäre gefördert worden in dem Jahr, als er die schriftliche Zusage erhalten hatte, und er ist gefördert worden unter den ganz normalen Verfahrensabwicklungen und zu den Bedingungen, die in dem Jahr gegolten haben, in dem es glücklicherweise dann tatsächlich zur Realisierung kam.

Es gab auch einen anderen Fall. Es ist ja manchmal so Usus, dass Entscheidungen, die ein Amtsvorgänger getroffen hat, auch wenn er nur mündlich im Wort war, bei Abwägungen berücksichtigt werden. Ich gehe davon aus, dass mein Vorvorgänger die mündlichen Zusagen, die Minister a. D. Fischer gegeben hat, bei seinen Abwägungsentscheidungen ebenfalls berücksichtigt hat - ich weiß aber nicht, wie intensiv.

(Beifall bei der CDU)

Die letzte Frage für die CDU-Fraktion stellt Herr Kollege Hilbers.

Herr Minister! Ich frage vor dem Hintergrund, den Sie erläutert haben, im Hinblick auf die Flexibilität, die man braucht, um Unternehmen an Niedersachsen zu binden und hier wichtige Investitionen auslösen zu können, ganz konkret nach: Kommt es auch vor, dass sich - was hier gerade von der Oppositionsseite bemängelt wird, nämlich dass Flexibilität an den Tag gelegt wird - Abgeordnete der SPD, der Grünen oder auch der Linken bei Ihnen darum bemühen, dass Unternehmen abweichend von NBank-Quoten in ihrem Wahlkreis gefördert werden?

(Björn Thümler [CDU]: Unglaubliche Frage! So etwas kommt bestimmt nicht vor! Das hat es garantiert nicht gegeben! - Johanne Modder [SPD]: Das ist eine schlaue Frage!)

Herr Minister.

(Zuruf von der CDU: Können Sie ein- mal Namen nennen? - Unruhe)

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist in der Tat so - das habe ich bereits gestern in der Aktuellen Stunde diskutiert und auch in der ersten Antwort auf die Dringliche Anfrage gesagt -, dass es vielfach Gespräche mit Abgeordneten aller Parteien - ich glaube, wirklich aller Parteien; bei den Linken bin ich mir nicht so sicher - gibt.

(Gerd Ludwig Will [SPD]: Was denn auch sonst!)

- Genau. Das ist übrigens auch der Job, für den Sie gewählt worden ist, Herr Will. Vollkommen richtig.

(Johanne Modder [SPD]: Genau!)

Mit Herrn Hilbers habe ich übrigens auch Gespräche geführt. So ist das jetzt nicht. Ich will niemanden ausnehmen. Gerade auch Herr Hilbers setzt sich sehr stark für seinen Wahlkreis ein - das muss man sagen -,

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

und zwar nicht nur bei der Frage der Wirtschaftsförderung, sondern es geht auch um Landesstraßen, wie wir gerade in der Zeitung lesen konnten.

(Björn Thümler [CDU]: Was? Uner- hört!)

Es ist in der Tat so, Herr Hilbers ist sehr aktiv, wie natürlich auch alle anderen Abgeordneten für ihren Wahlkreis sehr aktiv sind. Aber es geht nicht nur um Abgeordnete. Es gibt auch Gespräche mit anderen Interessensvertretern. Das können die Kammern, die Unternehmensverbände, die Gewerkschaften sein -

(Zuruf von der CDU: Bürgermeister!)

- Bürgermeister, Landräte, natürlich -, die auf mich, auf meinen Vorgänger, auf meinen Vorvorgänger und, wie ich annehme, auf alle Vorgänger, die es jemals gab, zugekommen sind. Das deckt sich übrigens mit der Antwort der damaligen Ministerin Knorre an den Landesrechnungshof, in der sie diesen Vorgang detailliert beschrieben hat, dass es das natürlich gibt und dass das auch zum Erkenntnisgewinn für die Beurteilung eines Förderantrages dienen kann. Denn hier treten Aspekte zutage, die bei der Ersteinreichung der Unterlagen nicht dabei sind und zu einem anderen Abwägungsergebnis führen können.

(Johanne Modder [SPD]: Ja, genau!)

Das ist immer so gewesen. Das ist heute so. Das wird auch in der Zukunft so sein.

(Johanne Modder [SPD]: Nur Herr Hilbers macht das nicht! - Reinhold Hilbers [CDU]: Wir haben das ja nicht kritisiert!)

- Doch, Herr Hilbers macht das auch. Entscheidend aber ist, dass am Ende ein richtiger und fairer Abwägungs- und Entscheidungsprozess entsteht und nicht gegen die Richtlinien, nicht gegen das GRW-Recht und die Richtlinien im GRW-Koordinierungsrahmen verstoßen wird. Das ist nach meiner Erkenntnislage sowohl in dieser Regierung als auch bei allen Vorgängerregierungen tatsächlich eingehalten worden.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Es gibt es jetzt noch eine letzte Frage, die zumindest im Moment für mich bekannt ist. Die Frage wird für die Fraktion DIE LINKE von Frau Weisser-Roelle gestellt. Das ist auch die letzte Frage der Fraktion DIE LINKE.

Herr Minister Bode, Sie haben heute in Ihren Ausführungen u. a. das Vergabeverfahren vor 2001 und die Kritik des Rechnungshofes von 2002 dazu dargestellt. Sie haben u. a. ganz konkret Zahlen nennen können, dass es zu keinem Arbeitsplatzabbau, sondern zu zusätzlichen Arbeitsplätzen gekommen sei.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Wie ist die Erfolgskontrolle bei der Vergabe von Fördergeldern bei den besagten 25 % der vom Landesrechnungshofs aufgelisteten Fällen in den Jahren 2005 bis 2010 gestaltet gewesen?

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das kann man nicht pauschal beantworten, weil Sie gerade nach allen Fällen seit 2005 gefragt haben. Zu jedem Einzelfall muss man sagen: Es kommt darauf an, in welchem Stadium die Umsetzung so einer Investition ist. Wenn die Investition bereits komplett durchgeführt worden ist, ist der Verwendungsnachweis geprüft worden. Dann sind vorher wie bei allen, die noch nicht so weit sind, die einzelnen Mittelabrufe geprüft worden. Es gibt auch Stichprobenprüfungen. Ich habe gesagt, dass die Meldungen auch an das Bundesamt erfolgen müssen. Das ist das normale Verfahren, das die NBank durchführt. Man kann jetzt aber nicht pauschal für die Fälle in dem Bericht seit 2008 sagen: Alle sind in diesem Stadium. Es kommt darauf an, wo die Investition tatsächlich gerade ist.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Das waren die letzte Frage und die letzte Antwort zu diesem Tagesordnungspunkt. Ich schließe die Behandlung der Dringlichen Anfrage. - Herr Minister, Entschuldigung, wollten Sie noch sprechen? Das habe ich nicht gesehen. Natürlich, kommen Sie nur. Klar.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hagenah, Sie haben in Ab

satz 2 der Einbringung Ihrer Dringlichen Anfrage - ich darf einmal zitieren - geschrieben:

„Laut Bild-Zeitung vom 28.04.2011 scheint auch das Umweltministerium eine rechtlich zweifelhafte Förderung an ‚befreundete Unternehmer des Ministers’ zu betreiben. Auf Grundlage einer bereits seit 2006 abgeschafften Richtlinie erteilt Minister Sander in 2011 einen Zuwendungsbescheid über 1 Mio. Euro für eine Abwasserleitung eines umstrittenen Stallbauvorhabens.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese nicht richtigen und auch nicht nachvollziehbaren Äußerungen eines örtlichen Abgeordneten aus Holzminden weisen erhebliche Unterstellungen auf, die ich nicht nachvollziehen kann.

Ich möchte aber zur Aufklärung eines klarstellen. Wir haben es auch der Bild-Zeitung und anderen Zeitungen immer wieder erklärt: Eine Privatperson kann keinen Antrag stellen. Wenn ein Wasserverband einen Antrag für eine Abwasserleitung stellt, dann wird dieser ganz klar nachgeprüft, und zwar nach den Kriterien zur Verwendung der Abwasserabgabe. Dabei dient die bis 2006 vorhandene Richtlinie als Maßgabe, als Hintergrund, damit nicht bei einer Förderung ab 2007, 2008, 2010 andere Kriterien angewandt werden, damit es eine Gleichbehandlung der Kommunen und Wasserverbände gibt.

Voraussetzung für eine Förderung kann nur eine Verbesserung der Wasserqualität sein - sowohl des Grundwassers als auch anderer Wasserkörper. Es ist niemals ein Festbetrag genannt worden. Auch diese Behauptung ist absolut falsch. Am falschesten ist - es ist schlimm, dass man es immer wiederholen muss -: Es ist weder ein Antrag gestellt noch ein Förderbescheid herausgegeben worden.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zurufe von der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen)

Meine Damen und Herren, ich schließe die Behandlung dieser Dringlichen Anfrage ab.