Machen wir jetzt den zweiten Schritt und übertragen die Förderabgabenregelung von heute theoretisch auf den Zeitraum von 2006 bis 2010. Das Gesamtaufkommen aus Einnahmen aus der Förderabgabe belief sich in den Jahren 2006 bis 2010 auf insgesamt rund 3,9 Milliarden Euro. Hätte in diesem Zeitraum theoretisch die ab 2011 geltende Neuregelung zur Anrechenbarkeit von Kosten für die Erstellung von Explorationsbohrungen mit einem Abgabesatz für Erdgas von 36 v. H. Anwendung gefunden, so hätte sich eine Mehreinnahme von 144,8 Millionen Euro ergeben. Das Gesamtaufkommen hätte sich dann auf rund 4,045 Milliarden Euro belaufen.
Vor dem Hintergrund, dass wir in Niedersachsen die Gesetze des Bundes achten, frage ich die Landesregierung: Unter welchen Voraussetzungen können wir von den Vorgaben des Bundesberggesetzes abweichen?
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Kollege Bley! Die Landesregierungen sind ermächtigt, erstens abweichende Abgabesätze festzulegen, zweitens anstelle des Marktwertes einen Bemessungsmaßstab zu verwenden und drittens von der Entrichtung einer Feldes- und Förderabgabe zu befreien, sofern die folgenden, eng definierten Voraussetzungen vorliegen: Abwehr einer Gefährdung der Wettbewerbslage, Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts - Preisstabilität, Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht und Wirtschaftswachstum -, Sicherung der Versorgung des Marktes mit Rohstoffen, Verbesserung der Ausnutzung der Lagerstätten oder Schutz sonstiger volkswirtschaftlicher Belange.
Schönen guten Tag, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer würde im Fall der Fälle für die Kosten einer Dekontaminierung aufkommen, die notwendig würde, wenn es zu einer Verseuchung der Trinkwasserleiter, die zur Grundwassergewinnung verwendet werden, käme mit der Folge, dass dann neue Trinkwasserbrunnen gebohrt werden müssten?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn der Verursacher letztlich haftet, muss man auch die Frage stellen, ob ausreichender Versicherungsschutz besteht und ob die Landesregierung darauf achtet, dass ein entsprechender Versicherungsschutz nachgewiesen worden ist.
(Beifall bei der LINKEN und Zustim- mung bei den GRÜNEN - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Und Beweissiche- rung!)
Sehr geehrter Herr Adler, das Bundesberggesetz sieht hierfür eine Sicherheitsleistung vor. Selbstverständlich achten wir darauf, dass das Bundesberggesetz eingehalten wird.
Ich habe zwei Fragen. Vor dem Hintergrund, dass Herr Minister Bode bei seinen einleitenden Ausführungen gesagt hat, dass mit der gesamten Fördertechnik 80 000 Arbeitsplätze - - -
- 18 000? Ich hatte 80 000 verstanden. Aber auch wenn es 18 000 sind: Wie beurteilen Sie die Stellungnahme von Herrn Professor Dr. Wolf Blendinger von der Technischen Universität Clausthal, Abteilung Erdölgeologie, der im Rahmen einer Anhörung in Nordrhein-Westfalen zu dem Thema ausgeführt hat, ein Beschäftigungsimpuls als Rechtfertigung für die Durchführung sei vollkommen abwegig? - Er ist schließlich ein Professor aus unserem Bundesland. - So weit die erste Frage, die die wirtschaftliche Situation betrifft.
Die zweite Frage: Es waren ja sehr oft Umweltfragen mit der Thematik verbunden. Vor dem Hintergrund wundere ich mich natürlich, dass der Um
Sie haben sehr viele Ausführungen dazu gemacht, wie gering angeblich die Umweltrisiken sind. Sie haben von Erfahrungen gesprochen.
Ich frage notgedrungen Sie als Wirtschaftsminister, welche Erfahrungen Sie hinsichtlich der FrackingMethoden in unterschiedlichen Gesteinsarten haben - Sie sprechen von 35 Jahren Erfahrung - und welche Umweltrisiken damit verbunden sind.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist so, dass Sie die Landesregierung fragen und die Landesregierung Ihnen abgestimmt die Antwort gibt. Ich kann Ihnen versichern, dass der Umweltminister und sein Haus ebenfalls ein großes Interesse an der Thematik und der Debatte haben. Das können Sie auch daran erkennen, dass auf meiner Seite auf der Ministerbank unterstützend ein Mitarbeiter des Umweltministeriums sitzt, damit auch ich Ihre Fragen zu dem Bereich fach- und sachgerecht beantworten kann.
Ich muss auch sagen, dass ich persönlich natürlich nicht über 35-jährige Erfahrungen mit dem Einsatz der Frack-Technologie verfüge. Das haben Sie sicherlich auch nicht erwartet. Es sind natürlich die Erfahrungen, die die Mitarbeiter, die Experten im heutigen Landesamt für Bergbau, im LBEG, bzw. in den Organisationsformen, die es vorher gab, damit gesammelt haben. Wir greifen auch auf die Erfahrungen zurück, die die Kommunen im Rahmen ihrer Zuständigkeit für das Wasserrecht vorher gesammelt haben.
Was die Ausführungen eines Professors angeht, dessen Namen ich mir so schnell nicht merken konnte, so waren sie mir bisher so nicht bekannt. Aber ich schließe daraus, dass er vermutlich eine
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Behandlung der Dringlichen Anfragen beendet.
Erste Beratung: Zugangsfreiheit zum Internet sichern - Netzsperren ausschließen - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/3833
Wir kommen zur Einbringung dieses Antrages durch Frau Flauger für die Fraktion DIE LINKE. Frau Flauger, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Antrag „Zugangsfreiheit zum Internet sichern - Netzsperren ausschließen“ wird heute im Landtag in erster Beratung behandelt. Das Internet ist - wie viele andere Dinge auch - missbrauchbar für Betrug, Verleumdung, für andere, auch viel schlimmere Verbrechen. Die Bundesregierung hat deswegen - ich gehe jetzt einfach einmal positiv davon aus - mit gutem Willen, aber leider der Sache nicht angemessen über ein Netzsperrengesetz diskutiert. Das ist vorläufig vom Tisch, auch aufgrund massiver Proteste, massiven Drucks. Mehr als 130 000 Menschen haben eine entsprechende Online-Petition unterzeichnet. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich.
Das Motto „Löschen statt Sperren“ der Netzgemeinde wurde ausprobiert. Obwohl es vorher hieß, es sei ein nichttaugliches Mittel, strafbare Internetinhalte im Netz zu löschen statt zu sperren, wurde es ausprobiert. Es hat sehr gut funktioniert. Wir haben darüber im April hier im Landtag schon gesprochen, und es sind uns Zahlen vorgelegt worden. Es hat sehr gut funktioniert, obwohl es zu diesem Zeitpunkt für diesen Schwerpunkt beim Bundeskriminalamt nur 6,5 Stellen gab. Es wäre angemessen, da für eine bessere Ausstattung zu sorgen, um das noch einmal deutlich auszubauen.
Löschen statt sperren, das ist der richtige Weg. Unsere Rechtsvorschriften sehen entsprechende Straftatbestände vor, die verfolgt werden können. Netzseiten mit strafbarem Inhalt können aus dem Netz gelöscht werden. Dafür gibt es alle rechtlichen Grundlagen.
Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Polizeibehörden, die das zu verfolgen haben, entsprechend tauglich ausgestattet sind. Das betrifft einmal die personelle Ausstattung; es muss also genug Personal dafür da sein. Das betrifft aber auch die fachliche Qualifikation; es muss also dafür ausgebildet werden. Schließlich betrifft es natürlich auch die technischen Mittel, die der Polizei dafür zur Verfügung stehen müssen, damit sie auf dem Stand der Technik sind.
Herr Schünemann, ich will Ihnen an dieser Stelle sagen: Das lässt in Niedersachsen noch einiges zu wünschen übrig. Das geht besser. Dem Rechnung zu tragen, dazu fordere ich Sie nachdrücklich auf.
Sie sollten die in unserem Rechtsstaat vorhandenen Möglichkeiten - die Gesetze, die Technik - nutzen, statt sich sicherheitspopulistisch immer neue Forderungen nach neuen und untauglichen Möglichkeiten auszudenken.
Ich will auf das Argument der Untauglichkeit von Netzsperren kurz eingehen. Solche Sperren sind sehr leicht zu umgehen. Es gibt im Internet die Anleitung, wie das geht. Das will ich hier nicht darstellen. Aber jeder, der hier im Hause sitzt, kann das ohne Weiteres machen. Deswegen sind Netzsperren nicht besser, als ein Schild vor einer Bank aufzustellen: „Diese Bank darf nicht überfallen werden.“ Darum kümmert sich ein Bankräuber auch nicht.
Nun sagen Sie, wenn Sie nur ganz schlimme Seiten sperren, dann kann doch die Linke eigentlich nichts dagegen haben. Ich will Ihnen einmal sagen, was im Zusammenhang mit Netzsperren schon alles diskutiert wurde. Da hat es Debatten um Killerspiele, um Gewaltseiten, um Beleidigungsseiten gegeben; darüber kann man vielleicht noch streiten. Es hat Debatten zum Urheberrechtsschutz in der Musikindustrie gegeben, die da auch schon Interesse bekundet hat. Da frage ich dann schon: Wer legt da fest, wer grenzt ab, welche Seiten gesperrt werden sollen? - In Dänemark
ist versehentlich eine Sperrliste öffentlich geworden, die zur Bekämpfung von Kinderpornografie dienen sollte. 90 % der Einträge in dieser Sperrliste enthielten keine kinderpornografischen Inhalte, gingen also völlig am Thema vorbei. In der Schweiz - das hat Herr Limburg hier im April ausgeführt - ist versehentlich die Seite einer Hochschule gesperrt worden - mit einem nicht absehbaren Imageschaden für diese Hochschule.
Auch das ist also eine Folge der Netzsperrenpolitik: Geschadet wurde Leuten, die überhaupt nicht betroffen sind und die überhaupt nichts angerichtet haben.