Protokoll der Sitzung vom 15.09.2011

Wir haben den Stand der im Bereich des LBEG durchgeführten und geplanten Frack-Arbeiten im Jahr 2011. Möchten Sie nur die Angaben zu EMPG oder auch zu den anderen Gesellschaften erfahren?

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Auch die anderen!)

- Auch die anderen.

Wir haben bei der BGR, Sonderbetriebsplan GeneSys - das ist der Bereich Erdwärme in Hanno

ver, den ich Ihnen genannt habe -, einen Frack gehabt. Der erste Frack war vom 23. bis 27. Mai 2011. Wir haben von RWE Dea den Sonderbetriebsplan Frack Völkersen Nord Z5A. Hier hat es vom 14. bis zum 15. Juni 2011 einen Frack gegeben. Von RWE Dea, Sonderbetriebsplan Frack Höhnsmoor Z1 - - -

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Sie kön- nen sich auf die zukünftigen be- schränken!)

- Ich wollte Ihnen alle nennen. Es gibt einige, von denen ich nicht weiß, ob sie durchgeführt worden sind oder nicht. Ich wollte es Ihnen leichter machen.

Wenn Sie nur die offenen haben wollen, zähle ich nur die offenen auf. Es sind: RWE Dea, Sonderbetriebsplan Frack Völkersen Z10; RWE Dea, Weißenmoor Z1; RWE Dea, Sonderbetriebsplan Frack Hemsbünde Z2; RWE Dea, Sonderbetriebsplan Frack Hemsbünde Z4; EMPG, Bötersen Z11. Dann haben wir bei EMPG einen Frack, der bis auf Weiteres zurückgestellt wurde. EMPG, Sonderbetriebsplan für die Durchführung von Frack- und Freiförderarbeiten auf der Erdgasbohranlage Sage Z5. Das ist bis auf Weiteres zurückgestellt. Das muss ich erklärend dazusagen. Allerdings möchte ich das der Vollständigkeit halber aufzählen. Die anderen sind alle bereits durchgeführt.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Und wie ist die Bevölkerung vorbereitet wor- den? Das wurde nicht beantwortet! - Gegenruf von Björn Thümler [CDU]: Doch, er hat das alles vorgelesen, aber Sie wollten es ja nicht wissen! - Gegenruf von Kreszentia Flauger [LINKE]: Ich hatte gefragt, wie die Be- völkerung darüber informiert wurde! - Gegenruf von Björn Thümler [CDU]: Das stand da nicht drauf!)

Danke schön. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Frau Kollegin Twesten die nächste Zusatzfrage.

Frau Präsidentin! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass das Umweltbundesamt und Minister Röttgen bereits Ende Juli empfohlen haben, zum Schutz des Grundwassers in Trinkwassergewinnungsgebieten auf das Aufsuchen und die Gewinnung von unkonventionellem Erdgas zu verzichten,

frage ich die Landesregierung, wie sie sich den offensichtlichen Widerspruch erklärt, dass hier die eine Hand wohl nicht weiß, was die andere tut, wenn das LBEG in Niedersachsen dennoch die von ExxonMobil beantragten Fracks weiterhin genehmigt, obwohl extreme Bedenken, die aus Berlin angemeldet werden, nicht abschließend ausgeräumt worden sind.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Bode.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Risikobetrachtungen zum Schutz des Grund- und Trinkwassers werden bei uns seit 35 Jahren in der vorgeschriebenen Art und Weise durchgeführt. Das Umweltbundesamt hatte uns allerdings vorher nicht gefragt. Dann wären einige Falschinformationen wahrscheinlich nicht entstanden.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Herr Meyer die nächste Frage.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass der Minister alles für sehr harmlos erklärt hat - das sei alles ganz ungefährlich -, obwohl wir andere Erkenntnisse aus den USA und auch aus Niedersachsen haben, dass es nämlich durchaus zu Problemen kommen kann, warum er sich anders als Nordrhein-Westfalen weigert, Umweltverträglichkeitsprüfungen generell vorzuschreiben. Auch vor dem Hintergrund, dass es dort einen breiten Konsens von CDU, SPD und Grünen im Parlament gibt, das zu stoppen, und dass es auch in Niedersachsen einen Koalitionskonflikt gibt, da ja der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Rolfes und auch Herr Bäumer eine vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung fordern, frage ich Sie, ob Sie mit dieser Position der Verweigerung von Umweltverträglichkeitsprüfungen für die gesamte Landesregierung sprechen.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Kreszentia Flauger [LINKE])

Danke schön, Herr Meyer. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Bode.

Sehr geehrter Herr Kollege Meyer, Ihre Vorbemerkung ist falsch. In Niedersachsen hat es in den 35 Jahren des Einsatzes der Frack-Technologie keinen Fall gegeben, bei dem es zu Beeinträchtigungen gekommen ist. Das will ich hier ausdrücklich richtigstellen.

Wir als Landesregierung haben in der Tat gesagt, wir wollen in den Fällen, in denen es ein höheres Risiko geben kann, eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend vorschreiben. Das ist übrigens auch eine Verschärfung gegenüber den geltenden EU-Bestimmungen, die in allen europäischen Ländern Anwendung finden. Das heißt, in dieser Frage würden wir bei den neuen Technologien, die angewandt werden, sogar noch über die EU-Vorgaben hinausgehen. Wir haben dafür im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates eine deutliche Mehrheit bekommen. Der Vorstoß von NRW hat nicht annähernd eine Mehrheit erreicht, insbesondere weil die anderen Bundesländer, auch Bayern, gesagt haben, er wäre sehr schädlich für die Frage der Tiefengeothermie, also der Erdwärmegewinnung, sodass ich davon ausgehe, dass wir im Bundesrat auf dem richtigen Weg sind.

Ich antworte hier für die Landesregierung.

Herr Herzog, Sie stellen für die Fraktion DIE LINKE die nächste Frage. Bitte!

Frau Präsidentin! Vor dem Hintergrund, dass der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth,

(Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: Das hatten wir gerade!)

die Fracking-Methode für gefährlicher als die CO2Verpressung hält, frage ich die Landesregierung: Werden Sie vor Erteilung weiterer Genehmigungen für Frack-Bohrungen die Ergebnisse der von Bundesumweltminister Röttgen angekündigten um

fangreichen Studie zum Fracking abwarten, und in welcher Weise werden Sie sie berücksichtigen?

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Bode. Sie haben das Wort!

Sehr geehrter Herr Herzog! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jeder Antragsteller hat einen Anspruch darauf, dass die Landesregierung die geltende Rechtslage zur Grundlage der Bescheidung seines Antrages macht. Das wird diese Landesregierung auch tun. Wir wirken aber bei jedem Antragsteller darauf hin bzw. haben jetzt schon erreicht, dass Öffentlichkeitsbeteiligung, ein anderer Umgang und Sensibilität dort bereits freiwillig geleistet werden. Wir werden die geltende Rechtslage anwenden.

Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Geuter. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Herr Minister Bode in seinem ersten Redebeitrag darauf hingewiesen hat, dass die Förderabgabe ab dem 1. November von 32 % auf 36 % erhöht worden ist, frage ich die Landesregierung: Welche wirtschaftlichen Gründe haben die Landesregierung bewogen, im Dezember 2009 die Förderabgabe von damals 36 % auf 32 % zu senken und diese Entscheidung schon nach einem Jahr wieder zu verändern?

(Zustimmung bei der SPD - Heinz Rolfes [CDU]: Das ist doch auch frü- her schon passiert!)

Danke schön, Frau Kollegin Geuter. - Herr Minister Bode hat das Wort.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das war ei- ne Frage für den Finanzminister!)

Herr Jüttner, was war Ihre Frage?

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Ich sagte, das war eine Frage für den Finanzmi- nister!)

- Nein, die Förderabgabe ressortiert im Wirtschaftsministerium. Deshalb kann nur ich Ihnen die Antwort geben und nicht der Finanzminister.

Ausschlaggebend hierfür waren volkswirtschaftliche Gründe, die Beobachtung der Fördermengenentwicklung und vor allem die Analyse des weltweiten Preisniveaus. Das waren die Entscheidungskriterien für die Festsetzung der Förderabgabe in dem Jahr.

Danke schön, Herr Minister. - Herr Wenzel für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Sie haben das Wort!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister, vor dem Hintergrund von Grundsatzurteilen zur Notifizierungspflicht von Steuern, Abgaben, Subventionen, Verzicht auf Steuern, Verzicht auf Abgaben und Verzicht auf andere finanzielle Leistungen, die eigentlich zu erbringen sind,

(Heinz Rolfes [CDU]: Was wollten Sie fragen? - Kreszentia Flauger [LINKE]: Bedürftige Energiekonzerne!)

frage ich Sie: Wie hoch quantifizieren Sie die Wirkungen Ihrer Veränderungen bei der Förderabgabe für die Jahre 2011, 2012 und 2013? Ich gehe davon aus, dass Sie das geprüft haben.

(Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE] und von Kreszentia Flauger [LINKE])

Das war die letzte Zusatzfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Bode.

Sehr geehrter Herr Wenzel, hier geht es um die Frage, welche Fördermengen und welches Preisniveau in einem Jahr bestehen werden. Deswegen ist es sehr schwer, eine Antwort, eine verlässliche Prognose in dieser Frage zu geben. Sie ist wahrscheinlich bereits eine Woche später wieder Makulatur, weil sich das Preisniveau an den Weltmärk

ten beispielsweise für Gas deutlich verändert haben kann und damit die Kalkulation absolut nicht mehr aufgeht.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Machen Sie doch drei Szenarien mit drei ver- schiedenen Preisentwicklungen!)

Herr Wenzel, ich möchte Ihren eigentlichen Informationswunsch gern zum Anlass nehmen, noch Folgendes hinzuzufügen: Es geht ja um die Frage, in wie vielen Fällen man davon ausgehen kann, dass die Nichtfündigkeit zu einer Anrechenbarkeit führt. Das haben wir in der Vergangenheit untersucht. In den Jahren 2006 bis 2010 sind nach derzeitigem Kenntnisstand zwölf Aufschluss- und Teilfeldsuchbohrungen fehlgegangen. Davon wären fünf Bohrungen unter § 23 der Niedersächsischen Verordnung über die Feldes- und Förderabgabe gefallen, sofern es diese Regelung in den Jahren bereits gegeben hätte. Für weitere drei Bohrungen, die diese Regelung rein theoretisch in Anspruch nehmen könnten, stehen die endgültigen Ergebnisse zur Fündigkeit noch nicht fest. Jahresbetrachtungszeitraum ist 2006 bis 2010. Im Jahr 2011 gibt es, wie gesagt, keine Explorationsbohrung, die Anwendung gefunden hätte.

Machen wir jetzt den zweiten Schritt und übertragen die Förderabgabenregelung von heute theoretisch auf den Zeitraum von 2006 bis 2010. Das Gesamtaufkommen aus Einnahmen aus der Förderabgabe belief sich in den Jahren 2006 bis 2010 auf insgesamt rund 3,9 Milliarden Euro. Hätte in diesem Zeitraum theoretisch die ab 2011 geltende Neuregelung zur Anrechenbarkeit von Kosten für die Erstellung von Explorationsbohrungen mit einem Abgabesatz für Erdgas von 36 v. H. Anwendung gefunden, so hätte sich eine Mehreinnahme von 144,8 Millionen Euro ergeben. Das Gesamtaufkommen hätte sich dann auf rund 4,045 Milliarden Euro belaufen.