Deren Botschaften fallen offenbar insbesondere bei jungen Muslimen der zweiten und dritten Generation auf fruchtbaren Boden. Es muss uns alarmieren, dass das Einstiegsalter in diese Szene in Einzelfällen bei 14 oder 15 Jahren liegt. Prävention ist vor diesem Hintergrund eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ersten Ranges.
Insbesondere muss die Zusammenarbeit mit den muslimischen Einrichtungen und Organisationen auf allen Ebenen weiter ausgebaut werden, wie wir das mit dem Antrag fordern. Denn sie sind unsere wichtigsten Verbündeten, wenn es um Sensibilisierung und Früherkennung geht. Vor allem die Rolle der Imame in den Moscheen sollten wir in diesem Zusammenhang sehr ernst nehmen und als Chance begreifen. Imame können wichtige Brückenbauer sein und Radikalisierung entgegenwirken.
Auffällige Radikalisierungen wie im Fall des Attentäters von Stockholm müssen den Sicherheitsbehörden möglichst frühzeitig zur Kenntnis gelangen. Es liegt im ureigensten Interesse muslimischer Einrichtungen, Verbände und Organisationen, sich vom radikalen Islamismus abzugrenzen.
Es ist ein gutes Zeichen, dass die Initiative zur Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und den muslimischen Verbänden von den Verbänden Schura und DITIB selbst ausgegangen ist. Die Landesregierung leistet hier bereits gute Arbeit und treibt das Thema Prävention in der Projektgruppe Antiradikalisierung seit August 2010 voran.
Wir wissen aus anderen Ländern wie Großbritannien und den Niederlanden, dass Konzepte und Maßnahmen der Antiradikalisierung ein Erfolg versprechender Bestandteil der Terrorismusbekämpfung sind. Deshalb sollten wir uns auch in Niedersachsen solchen Maßnahmen nicht verschließen. Bitte stimmen Sie dem geänderten Antrag zu!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass es eine breite Zustimmung zu diesem Antrag gibt. Denn die Gefährlichkeit des islamistischen Extremismus und Terrorismus - das ist in allen Redebeiträgen zum Ausdruck gebracht worden - beschäftigt uns natürlich besonders. In diesem Bereich müssen wir sehr konsequent vorgehen.
Es gibt zwei unterschiedliche Bedrohungsszenarien, die wir uns in diesem Zusammenhang vor Augen führen müssen. Auf der einen Seite gibt es vom Ausland gesteuerte islamistische terroristi
sche Gruppierungen - Al Kaida und andere. Das sind diejenigen, die die Anschläge vom 11. September 2001, aber auch die Anschläge auf europäischem Boden in Madrid und London verübt haben. Hier haben die Sicherheitsbehörden in den vergangenen Jahren sehr eng zusammengearbeitet, und wir haben neue Mechanismen und Behörden wie das gemeinsame Terrorabwehrzentrum aufgebaut. Auch in Niedersachsen haben wir personelle Verstärkungen vorgenommen.
Natürlich gibt es keine 100-prozentige Sicherheit in diesem Bereich, aber wir sind in Zusammenarbeit mit den ausländischen Nachrichtendiensten inzwischen so aufgestellt, dass wir in der Regel eher von der Planung solcher Anschläge erfahren und diese eher vereiteln können, als es vielleicht in der Vergangenheit - vor 2001 - der Fall gewesen ist.
Aber auf der anderen Seite besteht seit geraumer Zeit eine neue Situation. Der Anschlag in Frankfurt hat uns ganz klar vor Augen geführt, dass gerade junge Menschen, aber auch andere, sehr schnell radikalisiert werden können: durch das Internet, durch bestimmte Gruppierungen. Der Salafismus hat leider Zulauf, und zwar gerade auch von jungen Menschen, auch in Niedersachsen. Dies gilt es zu untersuchen, damit dies in der Zukunft nicht weiter passiert.
Insofern ist es doch richtig, dass wir genau an der Stelle ansetzen und auf der einen Seite - wie Sie es nennen - Früherkennung betreiben und auf der anderen Seite Präventionsmaßnahmen ergreifen, um in diesem Bereich tätig zu werden.
Es ist doch hier im Haus völlig unstrittig, Frau Leuschner, dass wir die Prävention gerade im Bereich Rechtsextremismus - ich finde, auch im Bereich Linksextremismus - auf kommunaler Ebene vorangetrieben haben. Dass man sich immer noch mehr wünschen kann, ist keine Frage. Im Bereich der Prävention sind die kommunalen Präventionsräte und die Erwachsenenbildung tätig, aber auch in den Schulen wird der Präventionsansatz schon längst umgesetzt.
Wenn es diese Radikalisierungstendenzen gibt, gerade auch im Bereich des islamistischen Extremismus, dann ist es doch völlig richtig, dass wir diesen Ansatz jetzt auch in Niedersachsen wählen. Deshalb habe ich den Präsidenten des Verfassungsschutzes gebeten, eine entsprechende Arbeitsgruppe einzurichten.
Es ist richtig, wie Sie gesagt haben, dass der Vorsitzende der Schura auf den Verfassungsschutz zugegangen ist und vorgeschlagen hat, gemeinsam Strategien zu entwickeln. Denn wenn in Niedersachsen, auf deutschem Boden, ein islamistischer Anschlag verübt wird, dann ist doch völlig klar, dass das Islamophobie auslöst; und genau das wollen wir bekämpfen.
Ich gebe zu, das Vorgehen von der Schura und der DITIB war in Niedersachsen ein anderes als auf Bundesebene. Als mein Kollege, der Bundesinnenminister Dr. Friedrich, diesen Ansatz auf der Islamkonferenz propagiert hat, haben die Moscheeverbände und -vereine mit völliger Ablehnung reagiert. Da konnte ich nur sagen: In Niedersachsen sind wir einen Schritt weiter. - Aber mittlerweile sind wir auch auf Bundesebene einen Schritt weiter.
Worum geht es? - Es geht darum, dass wir alle gesellschaftlichen Gruppen mit einbinden und im Bereich der Bildung, der Schulen und Hochschulen, aber auch auf der kommunalen Ebene prüfen, wie wir es erreichen können, dass gerade junge Menschen nicht in den islamistischen Extremismus abdriften, sondern sich weiter auf dem Weg der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bewegen.
Deshalb ist es sinnvoll, auf der einen Seite die Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern. Das wird ein Punkt sein, bei dem wir erheblich mehr tun müssen. Es kann doch nicht sein, dass, wenn man im Internet „Islamismus“ aufruft, dann sofort salafistische und andere Gruppen präsent sind. In dem Zusammenhang müssen wir Gegenstrategien erarbeiten. Wir sind gerade dabei, den Abschlussbericht der Projektgruppe umzusetzen.
Sie sehen, das ist genau der richtige Ansatz. Es geht überhaupt nicht darum, eine neue Strategie zu entwickeln, also die konsequente Bekämpfung durch die Sicherheitsbehörden in irgendeiner Weise zu korrigieren, sondern wir müssen hierbei sehr konsequent weiter vorangehen; denn auch in der Zukunft sind aus dem Ausland gesteuerte Anschläge zu befürchten. Da gibt es überhaupt keine Abschläge zu machen.
Aber im Bereich der Integration, im Bereich der Früherkennung und im Bereich der Prävention haben wir in Niedersachsen Neuland betreten. Wir sind das erste Land, das einen so ganzheitlichen Ansatz auf den Weg gebracht hat. Wir werden auf der Innenministerkonferenz versuchen, dies als
Ich will noch einige wenige Bemerkungen zu den Punkten machen, die Frau Leuschner kritisch angemerkt hat.
Es soll nicht klar sein, wer nun tatsächlich gewaltbereit ist. Da gibt es zwei Kategorien: zum einen die Gefährder, die im Prinzip unmittelbar bereit sind, Anschläge zu verüben. Genaue Zahlen kennt man nicht. Sie haben eine Zahl genannt - rund zehn -, die ich nicht verneinen will, sondern bestätigen kann. Zum anderen gibt es diejenigen, die gewaltbereit sind. Das sind in Niedersachsen ungefähr 100. Etwa 1 % der Muslime sind extremistisch, also nur ein ganz kleiner Anteil. Darüber herrscht absolute Klarheit; darüber müssen wir gar nicht diskutieren.
Der letzte Punkt in dem Zusammenhang: Der Bereich Quellen-TKÜ - Vorgehen mit allen Mitteln - ist angesprochen worden. Darüber ist in den letzten Tagen diskutiert worden. Damit es hier keine Gerüchte gibt, will ich Ihnen dazu Aufklärung geben.
In Niedersachsen ist zweimal für ein niedersächsisches Verfahren die Quellen-TKÜ vorgenommen worden: Dies geschah mit einem Trojaner, der ausschließlich Quellen-TKÜ zulässt, d. h. technisch so beschaffen ist, dass tatsächlich nur Quellen-TKÜ durchgeführt werden kann.
Darüber hinaus ist das Ganze mit einem richterlichen Beschluss angeordnet worden, und zwar über § 100 a der Strafprozessordnung.
Insofern ist das, was wir hier in Niedersachsen gemacht haben, technisch in Ordnung und auch rechtlich einwandfrei; denn es hat dafür eine rechtliche Grundlage gegeben.
Es wird jetzt darüber diskutiert, ob wir die Firma, die den Trojaner zur Verfügung gestellt hat, in Zukunft noch einsetzen können. Da der Basiscode dieser Software geknackt worden ist, kann diese Technik im Moment so nicht eingesetzt werden.
Ich darf Sie aber darüber informieren, dass wir im Zusammenhang mit der Modernisierung der TKÜberwachung für entsprechende Maßnahmen eine
andere Firma ausgewählt haben, sodass keine Sicherheitslücke in Niedersachsen besteht und wir diese Quellen-TKÜ, wenn es notwendig ist, auch in Zukunft aufgrund eines richterlichen Beschlusses durchführen können. Das ist für mich wichtig.
Herr Minister, wären Sie bereit, dem Ausschuss zur Kontrolle besonderer polizeilicher Datenerhebung, der demnächst tagen wird und einen vorangegangenen Zeitraum einer Überprüfung unterziehen wird, diese aktuellen Vorgänge unverzüglich vorzulegen, damit in dem Gremium, das der Landtag gebildet hat, um diesen Einsatz nachzuvollziehen, die Dinge möglichst zeitnah offengelegt werden?
Inwiefern die aktuellen Fälle wirklich dargelegt werden können, hängt davon ab, ob sie abgeschlossen sind. Alles das, was im Rahmen der Möglichkeiten machbar ist, werden wir offenlegen.
Wie es tatsächlich umgesetzt worden ist und welche Trojaner dort eingesetzt worden sind, habe ich Ihnen heute im Parlament bereits dargelegt. Ich bin gerne bereit, Ihnen all das, was es da noch an Fragen gibt, über den LKA-Präsidenten und mithilfe derjenigen, die technisch versiert sind, darzustellen, damit da absolute Klarheit besteht.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Der präventive Ansatz ist genau das, was wir brauchen, um die zweite Phase des islamistischen Extremismus, d. h. die schnelle Radikalisierung von Jugendlichen oder jungen Menschen zu verhindern.
Auf der anderen Seite brauchen wir eine konsequente Bekämpfung des islamistischen Extremismus durch gut ausgestattete Sicherheitsbehörden.
Hier sind wir in Niedersachsen gut aufgestellt. Wir bewegen uns eindeutig im rechtlichen Rahmen. Das ist eine Selbstverständlichkeit.
Insofern kann ich nur sagen, dass der Antrag, der hier gestellt worden ist, die Bemühungen der Landesregierung unterstützt. Wir werden das, was in diesem Rahmen dargestellt worden ist, natürlich aufgreifen. Deshalb freue ich mich über die breite Zustimmung.
Ich komme zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden Fassung annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist bei einigen Gegenstimmen so beschlossen.