Protokoll der Sitzung vom 12.10.2011

Erstens. Der Landesregierung, dem Präsidenten des Landtages und dem Präsidenten des Staatsgerichtshofs wird gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung Entlastung erteilt.

Zweitens. Der Landtag billigt gemäß § 37 Abs. 4 der Landeshaushaltsordnung nachträglich die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2009.

Drittens. Die Bemerkungen und die Denkschrift des Landesrechnungshofs zur Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2009 werden, soweit sich aus dem Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen nicht etwas anders ergibt, für erledigt erklärt.

Viertens. Die Landesregierung wird gebeten, die Feststellungen und Bemerkungen im Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu beachten und dem Landtag bis zu den in den Beiträgen angegebenen Terminen zu berichten.

Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD enthält in Nr. 1 keinen auf eine andere Sachentscheidung zielenden Antrag, sondern einen Verfahrensantrag. Dies wird durch das Verlangen nach Zurückstellung der Entscheidung über die Entlastung zur Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2009 deutlich. Die Nrn. 2 bis 4 sind mit dem Wortlaut der Beschlussempfehlung identisch.

Bereits jetzt möchte ich darauf aufmerksam machen, dass ich, wie es für einen Verfahrensantrag üblich ist, nach Schluss der Beratung zunächst darüber abstimmen lasse.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir treten jetzt in die Beratung ein. Ich erteile der Kollegin Geuter das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Grundlage für die Entlastung der Landesregierung sind, wie wir alle wissen, der Bericht des Landesrechnungshofs und die dazu ergangenen Bemerkungen.

In diesem Jahr hatten wir die Besonderheit, dass der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht einen Vorbehalt gemacht und darauf hingewiesen hat, dass im Hinblick auf das beim Staatsgerichtshof anhängige Normenkontrollverfahren der Landesrechnungshof folgende Sachverhalte nicht abschließend prüfen konnte: erstens die Bildung von Einnahmeresten aus nicht ausgeschöpften Kreditermächtigungen, zweitens die Rücklagenbildung aus nicht ausgeschöpften Kreditermächtigungen und drittens die Zuordnung der Zahlung für den Länderfinanzausgleich vom 15. März 2010.

Der Landesrechnungshof hat darauf aufmerksam gemacht, dass nach § 114 Abs. 3 LHO die Möglichkeit besteht, die Entlastung bis zur Klärung dieser Punkte hinauszuschieben.

Meine Damen und Herren, ich gestehe ausdrücklich zu, dass wir im Unterausschuss „Prüfung der Haushaltsrechnungen“ sehr konstruktive und sachbezogene Diskussionen geführt haben und uns in vielen Punkten einigen konnten. Wir hätten daher sehr gern die bisherige gute Tradition fortgesetzt und uns der Entlastung der Landesregierung angeschlossen.

Wir halten aber die von mir angeführten Punkte für so wesentlich, dass wir der Meinung sind, dass wir die Entlastung der Landesregierung hinausschieben sollten, bis diese Punkte geklärt sind und der Landesrechnungshof darauf eingehen konnte. Dann können wir die Gesamtentlastung erteilen.

Vor diesem Hintergrund haben wir unseren Geschäftsordnungsantrag gestellt. Ich bitte darum, diesem Antrag im Sinne der Sache zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der LINKEN)

Ich erteile jetzt dem Kollegen Schönecke das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Das Haushaltsjahr 2009 war Gegenstand umfangreicher Beratungen. Einen herzlichen Dank an den Landesrechnungshof, der uns diesen umfangreichen Bericht wie jedes Jahr zur Verfügung gestellt hat und uns die Arbeitsgrundlage gibt. Wir haben die 37 einzelnen Punkte abgearbeitet.

Ein herzlicher Dank auch an die Kollegen des Ausschusses, die alles dafür getan haben, dass wir durch konzentrierte Arbeit zu Formulierungen gekommen sind, die größtenteils auf gemeinsame Zustimmung gestoßen sind.

Der Landesrechnungshof hat gezeigt - was für uns ganz wichtig ist -, dass er nicht nur in die Vergangenheit, sondern zum wirtschaftlichen Vorteil des Landes auch nach vorne schaut, und hat uns interessante Hinweise für die Zukunft gegeben.

In diesem Zusammenhang kann ich als Vertreter der Regierungsfraktionen sagen, dass die Landesregierung natürlich gut beraten ist, wenn sie diese Punkte aufnimmt und zügig abarbeitet. Ich bin sicher, dass man das machen wird. Meine Damen und Herren der Landesregierung, Sie wissen ja, wenn Sie es nicht machen, kommen sie zu den Altfällen. Das ist immer ganz unangenehm; denn dann werden sie einmal mehr aufgerufen.

Ich glaube, wir haben in Niedersachsen ein bewährtes Verfahren entwickelt, wie wir mit dem Landesrechnungshof umgehen und ihn wichtig nehmen.

Deshalb auch noch ein Wort zu den Oppositionsfraktionen: In diesem Zusammenhang bin ich schon der Meinung, dass Sie ein wenig übereifrig waren, als Sie Berichte, die Ihnen zugespielt worden sind, im Vorfeld über die Presse und über andere Kanäle gespielt haben und meinten, Sie könnten daraus politisches Kapital schlagen: Wirtschaftsförderung und Leuphana Lüneburg. Das war ja der Ungeduld der Opposition geschuldet, die meinte, man dürfe nicht innehalten und müsse die Themen schon einmal vorab diskutieren.

Meine Damen und Herren von der Opposition, insbesondere Herr Wenzel und Herr Schostok, auch Sie sind gefordert, in diesem parlamentarischen Verfahren sauber mitzuarbeiten, wie es im Grunde gemeinsam verabredet ist. Man wartet ab, bis man die Ergebnisse aus den Häusern hat. Man

wartet ab, was der Landesrechnungshof dann dazu sagt. Aber Ihnen war in diesem Zusammenhang der Presseaufschlag wohl wichtiger als die parlamentarische Beratung.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Dr. Gabriele Heinen-Kljajić [GRÜNE]: Sie haben doch den Presseaufschlag gemacht!)

Ich sage Ihnen zu: Dieses Haus wird diese Fälle mit Akribie dann abarbeiten, wenn sie im Bericht des Landesrechnungshof auftauchen. Sie können sicher sein, dass wir dann hier die politische Auseinandersetzung darüber zu führen haben, wo Sie voller Ungeduld auf Ihren Oppositionsbänken hin und her gerutscht sind.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Lassen Sie mich noch auf den Vorschlag, der von Frau Geuter als Geschäftsordnungsantrag eingebracht worden ist, eingehen, hier und heute darüber nicht abzustimmen.

(Johanne Modder [SPD]: Wenn Sie schlau sind, machen Sie das so!)

Es ist ein wenig seltsam: In der Sache sind wir uns über die Arbeit des Landesrechnungshof total einig. Wir sind uns in den Formulierungen einig. Wir hören sogar von großer Zustimmung und dass man sich sehr wohl vorstellen könnte, dieser Landesregierung in allen 37 Punkten Entlastung zu erteilen.

Und dann kommen Sie plötzlich aus dem Busch und sagen: „Wir haben uns überlegt, dass wir noch vor Gericht ziehen und das noch abwarten wollen.“ - Meine Damen und Herren, das ist nicht die normale parlamentarische Arbeit! Die parlamentarische Arbeit muss weitergehen!

(Beifall bei der CDU)

Wir halten Exekutive und Legislative auseinander. Da können Sie sicher sein. Wir werden heute über den wichtigen Bericht des Landesrechnungshofs und über die Entlastung der Landesregierung für das Jahr 2009 abstimmen, weil wir der Meinung sind, dass das parlamentarische Verfahren, das sich über Jahrzehnte bewährt hat, hier in diesem Hause weiterhin angewendet werden sollte.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich erteile jetzt dem Kollegen Klein das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte die Gelegenheit nutzen, dem Landesrechnungshof zu danken, der mit seinen Prüfungen nicht nur einen ordnungsgemäßen, d. h. dem Parlamentswillen entsprechenden Haushaltsvollzug fördert, sondern immer wieder auch Veränderungen und Verbesserungen an grundsätzlichen finanzwirtschaftlichen Eckpunkten der Exekutive initiiert.

Ich möchte im Gegensatz zu Ihnen, Herr Schönecke, durchaus die Diskussion in diesem Jahr über die bisherige Wirtschaftsförderung hervorheben, die bekanntlich zu neuen Grundlagen geführt hat.

Zur Arbeit im Unterausschuss ist zu sagen, dass sie ein Bild wie auch in den Vorjahren bot. Wir erleben die Ausschussmitglieder der Regierungskoalition hin- und hergerissen zwischen ihrem nachvollziehbaren Beschützertrieb gegenüber der Landesregierung und der parlamentarischen Pflicht, den Haushaltsvollzug dieser Landesregierung streng zu kontrollieren. Gelegentlich sind Sie ein bisschen sehr hingerissen von der eigenen Landesregierung und gewähren ihr entsprechende Schonung.

Im Gegensatz zu früheren Jahren waren die Differenzen aber nicht so gravierend, dass es die Ablehnung einer Entlastung rechtfertigen würde. Deshalb werden wir den Nrn. 2 bis 4 der Beschlussempfehlung zustimmen. Keine Zustimmung gibt es zu Nr. 1, weil CDU und FDP nicht bereit waren, die Entlastung bezüglich der Punkte zu verschieben, die der Landesrechnungshof wegen des anhängigen Normenkontrollverfahrens nicht prüfen konnte.

Der Landesrechnungshof hat hierzu formell einen Vorbehalt nach § 97 Abs. 5 der Landeshaushaltsordnung gemacht, was uns die Möglichkeit zu dieser Verschiebung und damit auch zur Vermeidung der Situation gibt, heute einem Haushalt bedingungslose Entlastung zu erteilen, der möglicherweise in zwei bis drei Monaten in Teilbereichen den Stempel „verfassungswidrig“ erhält.

Das ist nicht mehr nur eine Frage des politischen Streits zwischen Regierung und Opposition, sondern das wird demnächst objektiv vom Staatsgerichtshof beurteilt. Die Weigerung von SchwarzGelb, diese Entscheidung abzuwarten, zeugt von

wenig Souveränität und geringer Überzeugung von der eigenen Position.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich erteile jetzt dem Kollegen Grascha das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich dem Lob und dem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesrechnungshofs anschließen.

Die Arbeit des Landesrechnungshofs ist für uns als Parlament eine sehr wertvolle Arbeit, weil sie dazu beiträgt, dass wir in der Exekutive, in den Ministerien, in einzelnen Behörden stets zu Verbesserungen kommen. Das ist glücklicherweise eine Arbeit, die wir in großen Teilen auch fraktionsübergreifend und sehr sachorientiert im Unterausschuss „Prüfung der Haushaltsrechnungen“ durchführen.

(Hans-Henning Adler [LINKE]: Aber folgenlos!)

- Dieser Zwischenruf, Herr Adler, zeigt, dass Sie keine Ahnung von der Materie haben.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)